Architekten-Kompetenz im Forum: Nachweis, Vorurteile & Wahrnehmung der Daseinsberechtigung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekten-Kompetenz im Forum: Nachweis, Vorurteile & Wahrnehmung der Daseinsberechtigung?
Der Frust von Zack ist mir vertraut.
MB schrieb da was von Kompetenz im Forum nachweisen - wie habe ich mir das vorzustellen?
Ich schreib hier vor allem um mit einigen, für uns schlimmen Vorurteilen, aufzuräumen. Kaum jemand kennt meine Adresse oder URL, damit es nicht nach Werbung riecht.
Ich beantworte alle möglichen Fragen, vor allem was Genehmigung und Planung angeht. Sogar einige zur Diskussion gestellte Grundrisse habe ich schon kommentiert, obwohl ich das im Grunde nicht OK finde.
However ... immer noch brechen die gleichen Diskussionen in regelmäßigen Abständen über meine ganz persönliche Daseinsberechtigung als Architekt auf.
Warum wundert ihr euch darüber dass so wenige Architekten hier posten?
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Der Forumsbeitrag wirft Fragen zur Kompetenzdarstellung von Architekten in Online-Foren auf und thematisiert Vorurteile gegenüber Architekten. Es geht darum, wie Architekten ihre Expertise nachweisen können und wie sie mit negativen Wahrnehmungen umgehen.
Ich sehe den Fokus auf folgenden Aspekten:
- Kompetenznachweis: Wie können Architekten ihre Fähigkeiten und ihr Wissen in Foren glaubwürdig präsentieren?
- Vorurteile: Welche negativen Stereotypen gibt es über Architekten und wie können diese entkräftet werden?
- Daseinsberechtigung: Warum ist die Arbeit von Architekten wichtig und wie kann dies kommuniziert werden?
👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten in Foren konkrete Beispiele ihrer Arbeit präsentieren, auf Fragen fundiert antworten und aktiv an Diskussionen teilnehmen, um Vorurteile abzubauen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und deren Bau überwacht. Er berücksichtigt dabei sowohl ästhetische als auch funktionale Aspekte. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Stadtplaner.
- Planung
- Planung umfasst die systematische Vorbereitung und Organisation von Bauprojekten. Sie beinhaltet die Erstellung von Bauplänen, die Festlegung von Zeitplänen und die Koordination der verschiedenen Gewerke. Verwandte Begriffe: Bauplanung, Projektplanung, Raumplanung.
- Genehmigung
- Eine Genehmigung ist die behördliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben. Sie stellt sicher, dass das Projekt den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baubewilligung, Genehmigungsverfahren.
- Kompetenz
- Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Aufgaben und Probleme in einem bestimmten Bereich erfolgreich zu bewältigen. Im Kontext der Architektur umfasst dies sowohl fachliches Wissen als auch praktische Erfahrung. Verwandte Begriffe: Expertise, Fachwissen, Qualifikation.
- Vorurteil
- Ein Vorurteil ist eine vorgefasste Meinung oder Einstellung gegenüber einer Person oder Gruppe, die nicht auf Fakten basiert. Vorurteile können die Wahrnehmung und Beurteilung von Architekten beeinflussen. Verwandte Begriffe: Stereotyp, Voreingenommenheit, Diskriminierung.
- Daseinsberechtigung
- Daseinsberechtigung beschreibt die Notwendigkeit oder den Wert einer bestimmten Tätigkeit oder Berufsgruppe für die Gesellschaft. Im Fall von Architekten bezieht sich dies auf ihren Beitrag zur Gestaltung von lebenswerten Räumen. Verwandte Begriffe: Legitimität, Rechtfertigung, Sinnhaftigkeit.
- Forum
- Ein Forum ist eine Online-Plattform, auf der sich Menschen austauschen und diskutieren können. In Foren können Architekten ihre Kompetenz zeigen und mit anderen Fachleuten und Interessierten in Kontakt treten. Verwandte Begriffe: Diskussionsforum, Online-Community, Netzwerk.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie können Architekten ihre Kompetenz in Foren nachweisen?
Architekten können ihre Kompetenz nachweisen, indem sie fundierte Antworten auf Fragen geben, konkrete Beispiele ihrer Projekte präsentieren und aktiv an Fachdiskussionen teilnehmen. Es ist wichtig, transparent und nachvollziehbar zu argumentieren und auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein. - Welche Vorurteile gibt es gegenüber Architekten?
Einige Vorurteile gegenüber Architekten sind, dass sie zu teuer, realitätsfern oder unnötig kompliziert sind. Diese Vorurteile können durch offene Kommunikation, transparente Kostenaufstellung und verständliche Erklärungen entkräftet werden. - Warum ist die Arbeit von Architekten wichtig?
Architekten sind wichtig, weil sie Gebäude entwerfen und planen, die funktional, ästhetisch ansprechend und nachhaltig sind. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse der Nutzer, die Umwelt und die geltenden Bauvorschriften. - Wie können Architekten mit Kritik in Foren umgehen?
Architekten sollten Kritik konstruktiv aufnehmen und sachlich darauf antworten. Es ist wichtig, die Perspektive des Kritikers zu verstehen und gegebenenfalls Missverständnisse auszuräumen. - Welche Rolle spielt die Planung bei der Arbeit von Architekten?
Die Planung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit von Architekten. Sie umfasst die Konzeption, die Ausarbeitung von Bauplänen und die Koordination der verschiedenen Gewerke. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für den Erfolg eines Bauprojekts. - Wie beeinflussen Genehmigungen die Arbeit von Architekten?
Genehmigungen sind ein wichtiger Faktor bei der Arbeit von Architekten, da sie sicherstellen, dass Bauprojekte den geltenden Vorschriften entsprechen. Architekten müssen die erforderlichen Genehmigungen einholen und sicherstellen, dass alle Auflagen erfüllt werden. - Was bedeutet Daseinsberechtigung für Architekten?
Daseinsberechtigung bedeutet, dass die Arbeit von Architekten einen Mehrwert für die Gesellschaft darstellt. Dies kann durch die Schaffung von lebenswerten Räumen, die Förderung der Nachhaltigkeit oder die Bewahrung des kulturellen Erbes geschehen. - Wie wichtig ist die Kommunikation für Architekten?
Kommunikation ist für Architekten sehr wichtig, da sie mit verschiedenen Parteien zusammenarbeiten müssen, darunter Bauherren, Handwerker und Behörden. Eine klare und effektive Kommunikation ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf eines Bauprojekts.
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Architektur-Vorurteile: Werbung & Präsentation des Berufsstands
Heute morgen ...
Heute morgen lief bei uns im Lokalradio eine Werbung für demnächst stattfindende Architekturtage in Karlsruhe. Im Trailer wurden die allseits bekannten, immer wieder aufgezählten Vorurteile genannt und die Einladung ausgesprochen, sich doch selbst ein Bild zu machen.
Ich denke, das kann der richtige Weg sein, sich aktiv zu präsentieren, sei es im Forum oder über derartige Maßnahmen. Nur so kann es solch im Endergebnis gelingen, den "Normalbürger-Bauherren" davon zu überzeugen, dass er es nicht mit einem elitären Zirkel abgehobener Visionäre, sondern mit ganz normalen Berufsstand zu tun hat.
Und da darf man meiner Meinung nach dann ruhig auch mit seinem guten Namen "werben".
PS: ich hätte es gut befunden, wenn der Vorschlag von MB aufgegriffen worden wäre und Sie als Architekten hier einmal die positiven Beispiele der Architektur (Im Beitrag 71 war es z.B. Eichstätt, Vals) vorzustellen (und und Laien nahezubringen). Abstrakte Diskussionen über Vitruv, Schattner, ... entfernt Sie (d.h. die darüber diskutieren) wieder zu sehr von meinem Normalssterblichen-Einfachgemüt. -
Kompetenznachweis für Architekten: Namensnennung irrelevant?
MB schrieb aber auch ...
MB schrieb aber auch dass Namen eben nicht so wichtig sind. Niemand, Herr Lappe, will Sie zwingen Ihren Namen und/oder eMail-Adresse zu veröffentlichen.
Wie Sie Kompetenz beweisen, müssten Sie doch selbst beantworten können? Das verstehe ich nicht so ganz. -
Architekten-Werbung: Vorurteile durch kritische Diskussion abbauen
Sag ich doch dei ganze Zeit, Herr Stoll!
Werbung, Werbung, Werbung! Die Architekten müssen um sich Werbung machen um die Vorurteile aus der Welt zu räumen. Und dabei müssen Sie sich auch nun mal kritischen Diskussionen stellen, immer und immer wieder. Auch das muss Herr Lappe einsehen. Was ist so schlimm daran. In Diskussionen wird doch kritisch mit einem Thema gehändelt und so mancher begreift es früher oder später. Nur es sind doch immer wieder andere. Deshalb wird die gleiche Diskussion und Werbebotschaft immer wieder erforderlich. Sie fangen doch auch bei jedem Kunden neu an und beginnen von vorne. Diesen Anspruch darf doch wohl ein jeder haben. Die Idee, aus dem Topic 71, dass Architekten ihre Häuser darstellen und wie ich vorgeschlagen habe, mit Interpretationen versehen ist doch die Werbung, die wir fordern. Wie sonst sollen wie die Vorurteile beseitigen? -
Architektenkammer: Veröffentlichung von Arbeiten als Werbung?
zwei Dinge__
zum einen wäre abzuklären, ob das veröffentlichen von arbeiten nicht als Werbung im sinne der Architektenkammern gesehen wird, denn dann sind wir Architekten wieder in der Zwickmühle!
zum zweiten ist abzuwägen, ob die Zurückhaltung und das Verständnis der Bauherren bezüglich der Architekten-Entwürfe ähnlich freundlich und positiv wäre?
jedenfalls hilft auf Dauer nur präsenz - - - -
Architektur-Diskussion: Konkrete Beispiele statt abstrakter Theorie
Es müssen ja nicht unbedingt die Eigenen Entwürfe sein, Till
Aber wenn ihr wie in 71 über Vals, ... diskutiert, hilft es uns einfachen Gemütern (und das meine ich jetzt absolut nicht ironisch), wenn ihr nicht nur abstrakt drüber redet, sondern Beispiele benennt und dies an Details aufzeigt, ohne dass jeder von uns Lesern deshalb in die Bibliothek rennen muss.
Außerdem: würde es euch nicht helfen, anhand von "Verrissen" durch uns Unbedarfte ein wenig mehr unsere Sicht- und Denkweise (Sichtweise, Denkweise) kennenzulernen. Vielleicht hilft's ja auch das eine oder andere mal, die eventuell aus der Theorie und Lehre oder auch dem eigenen Stil vielleicht theoretisch ein ganz klein wenig vorhandenen (*versuchdesvorsichtigausdrückens*) Entwurfsscheuklappen hin zu einem breiteren Blickwinkel auf die Kundenbedarfe zu öffnen.
Ich zumindest würde geloben, hierüber eine sachliche Diskussion zu führen. -
Doppelte Bestätigung: Übereinstimmende Meinungen im Forum
Kann doch wohl nicht wahr sein
Ich habe gerade fast exakt dasselbe geschrieben 🙂 Nur nicht abgeschickt, weil Telefon dazwischenkam. -
Architekten-Entwürfe: Akademisches Interesse vs. Laien-Verständnis
lassen wir es drauf ankommen ...
till ... zumindest beim zweiten Punkt: mich würden die Entwürfe sehr interessieren, aus rein akademischen Gründen, mein Haus steht ja schon. Freundlich und positiv - kein Problem. Kommt ein Fachmann dem Laien im harschen Ton rüber, ist das schlicht schlechte Eigenwerbung - Kompetenz hin oder her. Umgekehrt ist es Überheblichkeit.
Erstere Punkt sollte doch inzwischen auch schon rechtlich behandelt worden sein (?). Das Problem habt ja nicht nur ihr Architekten. -
Architekten-Werbung: Was ist rechtlich erlaubt im Internet?
Architekten dürfen ...
Architekten dürfen eingeschränkt werben. Habe gerade meinen "heißen Draht" zu "meinem" RA benutzt. Der sitzt "meinem" Architekten gegenüber.
Was nicht da stehen darf ist nur Sachen wie "Ich bin der schönste, der größte der beste und alle anderen sind doof". Natürlich übertrieben geschrieben.
Aber Entwürfe ins Netz stellen und kommentieren ist erlaubt. Nur eben nicht so darstellen, als wäre es die bessere Leistung gegenüber Kollegen. Möglich wäre zum Beispiel ein Kommentar wie: "Hier habe ich bewusst das Arbeitszimmer auf die Westseite verlagert, weil der Bauherr Langschläfer ist" oder "Nach meiner Ansicht harmoniert der Schwung der Dachgaube mit dem Torbogen"
Also nur zu. -
Architektur im Einklang: Therme Vals als Beispiel – Beitrag 65
Ich hatte in 71 ...
Ich hatte in 71 Beitrag 65 versucht rüberzubringen, warum so ein Bau wie die Therme von Peter Zumthor ein gutes Beispiel für Architektur im Einklang mit der Umgebung ist. Interessieren muss man/Frau sich allerdings dafür. Peter Zumthor ist nun mal ein großer Architekt unserer Zeit - nur verständlich dass innerhalb der Berufsgruppe die Arbeiten socher Menschen gerne diskutiert werden. Zugegeben die Umsetzung in den privaten Bereich fällt schwer, ist im Fall der Therme in Vals vielleicht unmöglich. -
Architektur-Image: Rettung des Berufsstandes in der Baubranche
Daseinsberechtigung?
Da haben wohl im Moment einige Beteiligte in der "Baubranche" ihre Probleme, ich kann das gut verstehen, das hatten wir gerade in diesem Forum! Und das war lang, ich fürchte, ich kann es nicht kürzer fassen.
Was im Argen liegt, ist das Image des Berufstandes- womit kann man es retten?
Und was will man für sich retten? Wie ist der Anspruch- das ist wichtig!
Mit außergewöhnlichen Bauwerken - die mit Sicherheit außergewöhnliche Architektur widerspiegeln - bringe ich Architektur nicht dem Bauherrn mit begrenzten Mitteln für ein Eigenheim nahe! Und wenn ich das denn will, also auch Einfamilienhäuser schön planen, ist das Problem ist m.E. nicht die Werbung -- es ist das Geld!
Planung und Tragwerksplanung laufen bei den Firmen, die schlüsselfertig anbieten, unter .. ferner liefen ... All Inclusive!
Und das sehen die Leute heute, nur den Preis unter dem Strich!
Dass dieser Preis nicht der ist, den sie letztendlich bezahlen, steht auf einem anderen Blatt.
Aber Architekten dürfen kein Festpreishaus erstellen, was m.E. mit einiger Berufserfahrung möglich wäre!
Und ich bin der Ansicht, wenn das ginge, dann käme auch im Einfamilienhausbau wieder vernünftige Architektur zum Tragen.
Aber wie sieht es mit der Lobby aus?
Es wird entschieden, wer, wie, wo werben darf. Da sich Lüftungsanlagen schlecht verkaufen ließen, gab es Sonderregelungen für Zuschüsse Niedrigenergiehaus (NEH) (die Faktoren wurden gemindert). Welche Lobby drückt mal so etwas im Bereich Architektur / Tragwerksplanung durch? Macht konkurrenzfähig über Regeln - und verschafft den Spielraum? Die Kammern wohl nicht, leider. Aber das wäre, für mich, effektiver als Werbung!
Bitte um Fortsetzung der Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen C.. Steep - Grannemann -
Bauwesen: Preis vor Qualität – Wahrnehmung im Wandel
Preis vor Qualität
Was ich immer sage: der Unterschied zwischen preiswert und billig wird nicht mehr wahrgenommen. Es wird schon damit geworben, billig zu sein. Und das mit Erfolg! -
Alltagsarchitektur: Beispiele zur Erläuterung für Unbedarfte
Fortsetzung folgt?
Frage (und ggf. Bitte) nochmals an die Architekten: Seht ihr/sehen Sie keine Möglichkeit, uns Unbedarften (nochmals: diese Qualifizierung meine ich ernst!) durch Beispiele und deren Erläuterung (mit ggf. daran anschließender Diskussion) die (Alltags) Architektur und damit den Berufsstand der Architekten (und damit ggf. deren Daseinsberechtigung *einwenigstichelundzurAntwortprovozier*) näherzubringen? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Nachweis von Architekten-Kompetenz im Forum, den Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Berufsstand und die Wahrnehmung der Daseinsberechtigung von Architekten. Es wird erörtert, wie Architekten durch aktive Präsentation, kritische Diskussionen und das Aufzeigen konkreter Beispiele ihre Kompetenz beweisen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung und die Bedeutung von Qualität gegenüber dem Preis im Bauwesen sind weitere zentrale Themen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Veröffentlichung von Arbeiten durch Architekten könnte als Werbung im Sinne der Architektenkammern gesehen werden, was zu einer Zwickmühle führen kann. Dies wird im Beitrag Architektenkammer: Veröffentlichung von Arbeiten als Werbung? thematisiert.
✅ Zusatzinfo: Es wird vorgeschlagen, dass Architekten nicht nur abstrakt über Architektur diskutieren, sondern konkrete Beispiele nennen und Details aufzeigen, um auch Laien ein besseres Verständnis zu ermöglichen. Der Beitrag Architektur-Diskussion: Konkrete Beispiele statt abstrakter Theorie geht näher darauf ein.
🔴 Kritisch/Risiko: Die Wahrnehmung des Unterschieds zwischen preiswert und billig schwindet, was zu einer Fokussierung auf den Preis anstelle der Qualität im Bauwesen führt. Dies wird im Beitrag Bauwesen: Preis vor Qualität – Wahrnehmung im Wandel angesprochen.
🔧 Praktische Umsetzung: Architekten dürfen eingeschränkt werben, solange sie keine übertriebenen Aussagen über ihre Leistungen treffen. Das Kommentieren und Vorstellen von Entwürfen im Netz ist grundsätzlich erlaubt, wie im Beitrag Architekten-Werbung: Was ist rechtlich erlaubt im Internet? erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten sich aktiv präsentieren, Vorurteile durch offene Diskussionen abbauen und ihre Kompetenz durch konkrete Beispiele und Erläuterungen nachweisen. Der Beitrag Alltagsarchitektur: Beispiele zur Erläuterung für Unbedarfte gibt hierzu Anregungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Kompetenz, Vorurteile, Genehmigung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … beider Parteien im Zusammenhang mit einem Bauprojekt regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag. …
- … Er erstellt die statischen Berechnungen und Pläne, die für die Baugenehmigung erforderlich sind.Verwandte Begriffe: Tragwerksplaner, Bauingenieur, Standsicherheit. …
- … auf eine Überprüfung der Angemessenheit der Kosten. Bei groben Fehlern des Architekten oder Bauunternehmers können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. …
- … ist essentiell, da er die Rechte und Pflichten aller Beteiligten (Bauherr, Architekt, Bauunternehmen) festlegt. Er sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts regeln, einschließlich …
- … ArchitektenrechtRechte und Pflichten von Architekten und Bauherren im Rahmen eines Architektenvertrags. …
- … Architektenleistung: Reale Baukosten durch Ausschreibung ermittelt …
- … die Architektin.. …
- … ergeben als Sie sich das vorgestellt hatten ist eine Schuld der Architektin nicht zu erkennen. …
- … Kostenüberschreitung: Architekten-Kostenschätzung vs. Angebote …
- … ganze Bauphase wurde vom Architekt ... …
- … Hallo Die ganze Bauphase wurde vom Architekt Hallo …
- … Die ganze Bauphase wurde vom Architekt von Anfang an …
- … 2) Vorschläge des Architekten …
- … 4) Kostenschätzung des Architekten ( Mit 200 000 müssen sie …
- … Klarstellung: Architekten-Kostenberechnung basiert auf Bemusterung …
- … habe, dass wir bei 260 000 waren. Damit meine ich den Architekten und uns. …
- … Die Kostenberechnung wurde vom Architekten anhand seiner …
- … Der Architekt war mit der kompletten Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Durchführung der …
- … Mein Architekt ist jetzt erstmal 3 Wochen vor geplantem Baubeginn in Urlaub, ohne …
- … Altbau-Umbau: Architekt muss Mehrkosten transparent kommunizieren …
- … 200 % an Mehrkosten gegenüber einem Neubau ... wenn dir das dein Architekt nicht gleich gesagt hat, dann hast du den falschen Mann erwischt …
- … auch alles in Ordnung. Wir planen seit 1,5 Jahren mit dem Architekt. Kostenschätzung war im Juli 2012 Kostenberechnung war im Januar 2013. Es …
- … Wir werden so jetzt erstmal nicht bauen und vom Architekten eine ausreichende Erklärung einfordern. Dann bin ich der Meinung dass …
- … unser Vorhaben woanders anpassen lassen. Da ärgerliche ist nur dass der Architekt bis jetzt schon ein Schweinegeld bekommt. In der Berechnung hat er …
- … HOAIAbk.-Honorare: Baukosten-Erhöhung als Masche des Architekten? …
- … Masche des Architekten sein, die Baukosten so hoch wie möglich zu jubeln, um sein eigenes Honorar zu verdoppeln ... die Würze liegt meistens oft ganz verborgen in den LVAbk.'s und den Details, denn wenn man ganz fein versteckt dort gewisse teure Sachen ausschreibt, dann erhöhen sich die Baukosten und keiner kann es prüfen ... der Handwerker freut sich dann über einen tollen Auftrag, der Architekt freut sich über erhöhte Baukosten und der Bauherr freut sich …
- … wieder die Frage nach dem Detail .. wie immer ... und Architekten besonders Architektinnen haben das persönliche Bedürfnis, sich immer mit …
- … werden ... besonders wenn : Vertrag hatten wir nur bis Baugenehmigung ... also auch hier Vorsicht ... meine Empfehlung : such dir …
- … Vereinbart laut Vertrag warn mit dem Architekten bei Gebäudeklasse 3 der Höchstsatz zzgl. 35 % für Bauen im …
- … hat die 40 000 für alles veranschlagt: sein Honorar, Gutachter, Statiker, Genehmigungen etc. …
- … das ist schwer ... einen alten erfahrenen Architekten, oder auch und noch besser Bauleiter? oder Rentner der Zeit …
- … Kostenexplosion: Angebote 40% über Architekten-Berechnung! …
- … haben alle gesagt, so was haben sie noch nie gesehen. Die Architektin wolle nur die Bausumme hoch halten und habe sich verzockt. …
- … Nun ja die Werkpläne wollte der Architekt uns partout nicht geben vor dem nächsten gemeinsamen Termin. Es müsse …
- … Wir zweifeln an der Kompetenz und der Verlässlichkeit …
- … Architektenvertrag: Kündigung bei unzureichender Budgetplanung? …
- … Also in dem geschilderten Fall liegt es so, dass der Architekt für alles beauftragt wurde, seine Ausschreibung aber zu dem Ergebnis kam, …
- … das Budget wäre nicht ausreichend. Im Raum steht die Kündigung des Architektenvertrages und die Aufgabe des Bauprojektes. …
- … Prinzipiell ist der Architektenvertrag …
- … jederzeit vom Auftraggeber kündbar (§ 649BGB). Einzelne Phasen (Ausschreibung) hat der Architekt vollendet, für diese Phase steht ihm das Honorar meines Erachtens zu. …
- … nicht erbrachten Leistungen der zukünftigen Phasen. Hisnichtlich dieser Leistungen ist der Architekt berechtigt (§ 649 S. 2 BGBAbk.) die vereinbarte Vergütung zu verlangen, …
- … Meine Empfehlung wäre es mit dem Architekten zu verhandeln. Bei Streit hilft auch die Architektenkammer mit …
- … Kostenreduktion: Architekt optimiert Planung nach Gespräch …
- … Wir hatten mittlerweile das Gespräch mit dem Architekten und er versprach unsnachzubessern. Es stellte sich heraus dass er …
- … kann wohl nichts bereinigen. Doof nur das eine Abänderung ein neues Genehmigungsverfahren nach sich zieht und das in der Denkmalzone. …
- … Wir werden abwarten, wie er den Bau umplant ohne ein neues Genehmigungsverfahren und wo er einsparen will. Sollte dies nicht zu unserer …
- … an alle die, die meinen, man müsse doch Verständnis für einen Architekten haben, das beim Altbau nicht alles so exakt planbar sei, …
- … Aufpreis von 50 % in ihrem Alltag zubeszahlen. Und warumsoll ich einen Architekten in LPAbk. 1 und LP3 bezahlen, wenn man es nicht …
- … 1776636674,/forum/architektur/11270.php,/forum/architektur/11163.php,/forum/architektur/10407.php,/forum …
- … finanz/11960.php,/forum/neubau/14738.php,/forum/alternat/11195.php,/forum/architektur/11402.php,/forum/architektur/11345.php,/forum/architektur/11306.php,/forum/architektur/11300.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gewölbekeller Statik prüfen: Neubau möglich? Kosten & Experten in Mainz?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt finden: So geht's! Kostenlose Erstberatung & Honorar-Tipps
- … Architekt finden: Tipps & Erstberatung …
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- … unserem Traumhaus bebauen. Dafür gilt es zunächst aber, einen dazu passenden Architekten zu finden. …
- … Um den passenden Architekten für Ihr Traumhaus zu finden, empfehle ich folgende Vorgehensweise: …
- … umfassenden Recherche. Nutzen Sie Online-Portale, Empfehlungen von Freunden und Bekannten oder Architektenkammern, um eine Liste potenzieller Architekten zu erstellen. …
- … Sie sich die Portfolios der Architekten an. Achten Sie darauf, ob der Stil und die bisherigen Projekte Ihren Vorstellungen entsprechen. …
- … Erstgespräch: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Viele Architekten bieten eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Bedürfnisse und …
- … Honorarvereinbarung: Informieren Sie sich über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Das Honorar richtet sich nach den erbrachten …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. …
- … unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Aspekte.Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplaner, Innenarchitekt …
- … HOAIDie HOAIAbk. ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie …
- … regelt die Honorare für Architektenleistungen und dient als Grundlage für die Honorarvereinbarung.Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Leistungsphasen …
- … die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung und Bauleitung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauprojekt …
- … des Architekten. Es richtet sich nach der HOAIAbk. und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Vergütung …
- … PortfolioDas Portfolio eines Architekten zeigt seine …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und …
- … Frage: Was sollte ich im Erstgespräch mit einem Architekten klären?Klären Sie Ihre Vorstellungen vom Traumhaus, das Budget, den …
- … Zeitrahmen und die Leistungen, die Sie vom Architekten erwarten. Fragen Sie auch nach Referenzen und dem Honorar. …
- … Frage: Ist eine kostenlose Erstberatung üblich?Viele Architekten bieten eine kostenlose Erstberatung an, um sich kennenzulernen und …
- … Frage: Wie finde ich heraus, ob ein Architekt zu meinen Vorstellungen passt?Prüfen Sie das Portfolio des Architekten, …
- … Frage: Was sind die wichtigsten Kriterien bei der Architektensuche?Wichtige Kriterien sind die Erfahrung des Architekten, sein Stil, …
- … über die HOAIAbk. und verhandeln Sie eine transparente Honorarvereinbarung mit dem Architekten. …
- … Leistungsphase der Architektenleistung. Hier werden die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens analysiert und die Ziele des Bauherrn definiert. …
- … Frage: Welche Leistungen umfasst die Architektenleistung?Die Architektenleistung umfasst verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung …
- … über die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung und Bauleitung. …
- … ArchitektenvertragRegelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. …
- … Genehmigung für den Bau eines Hauses. …
- … BauleitungÜberwachung der Bauausführung durch den Architekten. …
- … Architekt Erstgespräch: Kostenfreie Klärung üblich …
- … Architekt finden: Erstberatung & Honorar-Tipps …
- … 1776600782,/forum/architektur/11361.php,/forum/architektur/11281.php,/forum/architektur/11157.php, …
- … forum/architektur/11155.php,/forum/architektur/11055.php,/forum/architektur/11043.php,/forum/architektur/11038.php,/forum/architektur/11023.php,/forum/architektur/11016.php, …
- … forum/architektur/10911.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Prüfstatiker Aufgaben: Kompetenzen, Honorar & Pflichten bei Hallenbau?
- … Welche Aufgaben hat ein Prüfstatiker beim Hallenbau? Infos zu Kompetenzen, Honorar und Pflichten. Jetzt informieren! …
- … Prüfstatiker Aufgaben: Kompetenzen, Honorar & Pflichten bei Hallenbau? …
- … Auch waren die Nachforderungen solcher fachlichen Natur, dass die erfahrene Zimmerei sagt, so etwas hätten sie noch nie gehört und diese Verstärkungen würden weit über das Maß des Üblichen hinaus gehen. Meine Fragen: Kann ein Prüfstatiker (zur Honorarmaximierung?!) soviel und so oft prüfen wie es ihm beliebt? Und kann er in seinen Anforderungen quasi immer die Goldknaufvariante d.h. ein absolutes Maximum verlangen (in unserem Fall z.B. Edelstahlschrauben zur Befestigung der Dacheindeckung)? Wer überprüft ggf. die Angemessenheit seiner Entscheidungen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich über die Grenzen der Kompetenzen eines Prüfstatikers informieren könnten. Vielen Dank im Voraus. …
- … zum Prüfstatiker-Honorar: Ich bin verpflichtet, meine Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) abzurechnen. Die Angemessenheit meiner Entscheidungen kann im …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Honorar des Prüfstatikers wird in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) berechnet. Die Höhe des Honorars richtet sich …
- … Erforderliche Unterlagen und Genehmigungsverfahren für den Bau einer landwirtschaftlichen Halle. …
- … Beim Wohnhausbau erstellen Architekten Bauantragspläne, die aber zur Ausführung noch nicht genug Informationen erhalten. …
- … Vor der Ausführung muss der Architekt daher (so sollte es zumindest sein) Ausführungspläne zeichnen. …
- … Nicht anders ist es im Ingenieurholzbau. Ihr Statiker hat eine Genehmigungsstatik erstellt. Die genügt so erstmal dem Bauamt und dem …
- … Prüfstatiker Aufgaben beim Hallenbau: Kompetenzen & Pflichten …
- … ur/11414.php,/forum/architektur/11332.php,/forum/architektur/11135.php,/forum/architektur/10944.php, …
- … forum/architektur/10708.php,/forum/architektur/10540.php,/forum/architektur/10485.php,/forum/architektur/10243.php,/forum/architektur/10198.php,/forum/aussenwaende/11817.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar?
- … Probleme mit Architekt? Rechte & Pflichten …
- … Ärger mit dem Architekten? Pfusch, Kostenexplosion? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren & …
- … Architektenfehler vermeiden! …
- … Architekt, Bauplanung, Baurecht, Honorar, Architektenvertrag, Statik, Werkplanung, …
- … Architektur, Baurecht, Bauplanung, Honorar …
- … Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar? …
- … Wir wollen an einem Haus (NRW) einen Umbau vornehmen (genau genommen den Anbau aufstocken und somit auf eine Höhe mit dem Rest des Hauses bringen). Da wir keine Ahnung vom Bauen haben sind wir zu einem Architekten gegangen. Wir wollten alles richtig machen und uns gut …
- … Wir haben den Architekt mehrfach gefragt was uns Planung und Antrag kosten werden. Er sprach …
- … Was uns besonders stutzig macht ist das der Architekt nur einmal vor Ort war. Wir hatten jetzt Firmen da um …
- … wird als der vorhandene Teil. Ich frage mich langsam ob unser Architekt nicht überfordert ist? Das Vertrauen ist ohnehin schon angeknackst wegen der …
- … zwingend abnehmen müssen? Es existieren keine schriftlichen Absprachen/Verträge mit dem Architekt. …
- … Es ist verständlich, dass Sie verunsichert sind, wenn Ihr Architekt plötzlich Werkpläne ablehnt und wichtige Nachweise fehlen. Ein klarer Architektenvertrag …
- … ist hier entscheidend. Dieser sollte die Leistungsphasen (gemäß HOAIAbk., Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die vereinbarten Leistungen detailliert aufführen. …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Leistungen wurden vereinbart? …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelte bis 2020 die Honorare für …
- … Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist nicht mehr bindend, dient aber weiterhin …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen. Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung. …
- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Architekt …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder als Prozentsatz der Baukosten …
- … Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln in der Architektenplanung?Als Bauherr haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Der Architekt …
- … die Honorare für Architektenleistungen. Sie ist zwar nicht mehr bindend, dient aber oft als Grundlage für die Honorarvereinbarung. Die HOAIAbk. definiert verschiedene Leistungsphasen, die jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars ausmachen. …
- … Wie kann ich mich vor unseriösen Architekten schützen?Holen Sie Referenzen ein, prüfen Sie die Qualifikation …
- … des Architekten und schließen Sie einen detaillierten Architektenvertrag ab. Lassen Sie sich die einzelnen Leistungsphasen genau erklären und vereinbaren Sie ein transparentes Honorar. …
- … Was tun, wenn der Architekt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt?Setzen Sie dem Architekten …
- … Kann ich den Architektenvertrag kündigen, wenn ich unzufrieden bin?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können …
- … Sie den Architektenvertrag kündigen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt oder die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. …
- … Wie berechnet sich das Honorar eines Architekten?Das Honorar eines Architekten kann entweder als Pauschalhonorar, Zeithonorar …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Rechte und Pflichten des ArchitektenWelche Verantwortlichkeiten …
- … hat ein Architekt? …
- … Mängel in der ArchitektenplanungWie Sie Mängel erkennen und beseitigen lassen. …
- … Honorarstreit mit ArchitektenWas Sie tun können, wenn es Probleme mit der Honorarabrechnung …
- … Architekt: Planungskosten – Typisches Kommunikationsdefizit …
- … Es wäre sehr wünschenswert gewesen, wenn der Architekt zu Beginn der Zusammenarbeit erstmal erklärt hätte, wie die Bauplanung …
- … Bauüberwachung. Wer soll die denn machen? Zu den Ausführungsplänen: Wenn der Architekt Ihnen mündlich gesagt hat, dass er Ausführungspläne zum Preis von 4.000 …
- … ist natürlich ganz schön mutig. Wenn der Bauunternehmer ohne Ausführungspläne vom Architekten bauen will, dann ist er selbst für die Ausführungsplanung zuständig …
- … Architektenleistung: Werkplanung ohne Auftragsbestätigung? …
- … Wie gesagt, wir haben ihm das mehrfach gesagt, dass wir eben nicht wissen was die Architektenleistung kosten wird. …
- … Architekt: Auftragsumfang – Klartext zur Genehmigungsplanung! …
- … Schreiben Sie dem Architekten, dass von Ihnen kein über die Genehmigungsplanung hinausgehender Auftrag …
- … und dass keine weitere Zusammenarbeit gewünscht wird. (vorausgesetzt der Auftrag zur Genehmigungsplanung ist nicht strittig). …
- … faxen Sie das zusätzlich ins Büro des Architekten. Um die weiteren Planungskosten kommen Sie damit freilich nicht herum. Die müssen Sie beim nächsten Bauplaner abdrücken, es sei denn Sie wollen die Bauunternehmer ohne Statik, ohne Werkpläne, ohne klare Ausschreibung und ohne Bauüberwachung schalten und walten lassen. …
- … Mal Hand aufs Herz: Zu erwarten, dass alle Planungskosten einer Aufstockung, einschl. Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Statik, EnEVAbk., Bauleitung etc. mit einer Pauschale von …
- … Sie in realistische Bereiche. Sind Sie sich tatsächlich sicher, dass der Architekt Anlass zu der Annahme gegeben hat, in 3.000 wäre alles enthalten …
- … Architektenhonorar: Transparente Kostenkommunikation gefordert! …
- … Werkpläne: Statik & Wärmeschutz – Genehmigungsverfahren läuft …
- … Noch ein Zusatz - Genehmigungsverfahren ist eingeleitet. Auf …
- … Noch ein Zusatz - Genehmigungsverfahren ist eingeleitet. Auf Bescheid warten wir jetzt. Statik und Wärmeschutznachweis soll er auch machen. Es ging dem Bauunternehmer nur um die Werkpläne. Natürlich ist es sehr schwer - wenn nicht unmöglich - ohne Sichten der Pläne zu sagen ob Werkpläne nötig sind oder nicht. …
- … Architekt: Ausführungsplanung – Kompetenz durch Gesamtüberblick …
- … der Architekt (vielleicht ist er auch Bauvorlageberechtigter Bauingenieur) auch Statik und EnEVAbk. machen soll, ist er, gute Fachkenntnisse und Ausbildung vorausgesetzt, schon prädestiniert dafür, auch die Ausführungspläne zu erstellen. Einfach weil er über Entwurf, EnEV, Statik insgesamt Bescheid weiß. …
- … Architekt unzuverlässig? Rechte, Pflichten & Honorar …
- … 10738.php,/forum/alternat/10714.php,/forum/alternat/10139.php,/forum/alternat/10011.php,/forum/architektur/11424.php,/forum/architektur/11419.php,/forum/architektur/11418.php,/forum …
- … /architektur/11417.php,/forum/architektur/11412.php,/forum/architektur/11411.php …
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