Wintergarten ober Balkonverglasung?
BAU-Forum: Wintergarten
Wintergarten ober Balkonverglasung?
Hallo alle miteinander,
mich interessiert der rechtlichen Unterschied in der Definition eines Wintergartens im Vergleich zu einer Balkonverglasung.
Soll soviel heißen, an welchen Merkmalen wird nach der deutschen Rechtsprechung festgelet ob es sich um eine Balkonverglasung oder einen Wintergarten handelt?
Und ab wann beides genehmigungspflichtig bzw. genehmigungsfrei ist.
Wann entsteht durch die Verglasung eines Balkons mittels Wintergarten bzw. Verglasung ein neuer Wohnraum bzw. erhöhen sich dadurch die m² der Wohnung und wenn ja hätte dies eine Änderung der Teilungserklärung zur Folge?
Danke schon mal im Voraus für die Bemühungen.
Gruß
Martin
mich interessiert der rechtlichen Unterschied in der Definition eines Wintergartens im Vergleich zu einer Balkonverglasung.
Soll soviel heißen, an welchen Merkmalen wird nach der deutschen Rechtsprechung festgelet ob es sich um eine Balkonverglasung oder einen Wintergarten handelt?
Und ab wann beides genehmigungspflichtig bzw. genehmigungsfrei ist.
Wann entsteht durch die Verglasung eines Balkons mittels Wintergarten bzw. Verglasung ein neuer Wohnraum bzw. erhöhen sich dadurch die m² der Wohnung und wenn ja hätte dies eine Änderung der Teilungserklärung zur Folge?
Danke schon mal im Voraus für die Bemühungen.
Gruß
Martin
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verschiedene Rechtsbereiche
Ein Balkon in einer WEGAbk. ist Gemeinschaftseigentum an dem Sie ein Sondernutzungsrecht haben.
Damit müssen Sie zuerst die Gemeinschaft fragen ob Sie "dürfen".
Dieser Zustimmungsbeschluss muss einstimmig sein.
Dann müssen Sie nach Ihrer Landesbauordnung prüfen ob es sich um eine genehmigungsfreie Maßnahme handelt oder nicht.
Weiterhin ist dann die TE und die Grundbucheintragung zu ändern.
Dann können Sie loslegen.
Gruß