Zebrastreifen direkt vor Grundstückseinfahrt
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

Zebrastreifen direkt vor Grundstückseinfahrt

Liebe Community, ich habe derzeit ein Problem mit der Stadtverwaltung in Bayern. Direkt vor meiner zukünftigen Grundstückseinfahrt (lässt sich Aufgrund der Grundstücksgröße leider nicht verlegen) ist ein Zebrastreifen. Die Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone in der ja Zebrastreifen in der Regel als entbehrlich gelten. Die Stadt will nun den Zebrastreifen auf unsere Kosten verlegen lassen, da der Verbleib des Zebrastreifens aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei. Dazu sollen wir nun eine Kostenübernahmeerklärung abgeben, haben aber keinen Kostenvoranschlag erhalten. Des weiteren wird uns unterstellt, wir hätte es versäumt, die Stadt rechtzeitig zu kontaktieren (Bezug ist Ende August  -  Anfang März ist der künftige Nachbar an die Stadt herangetreten) und deshalb sei keine andere Lösung möglich. Nun wird aber im Mai die Straße sowieso saniert. Stellt sich die Frage, ob dann die Kosten für den Zebrastreifen entweder nicht sowieso im Straßenbauunterhalt enthalten sind oder alternativ der Zebrastreifen (weil Tempo-30-Zone) eh entfernt werden würde. Die Stadt sagt nun, dass das Herausfräsen des alten Zebrastreifens über den Straßenbauunterhalt finanziert werden können, das Versetzen der Beleuchtung für den Zebrastreifen und die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten (Markierungsarbeiten, Beschilderungsarbeiten) inkl. Absenken des Bordsteins von uns getragen werden müsste.

Hat hier jemand einen guten Rat, rechtliche Hinweise oder Erfahrungen damit?

Herzlichen Dank für Ihre/eure Antworten.

  • Name:
  • BieneMaja07
  1. Wo liegt das Problem?

    Foto von wiki

    Die Stadt verhält sich doch fair?!
  2. wer bestellt, der bezahlt

    Sehen Sie es positiv: Ihre Einfahrt kann nie zugeparkt werden! Die Absenkung des Bordsteines müssen Sie sowieso bezahlen, auch wenn eine Laterne versetzt werden muss. Was zuerst da war ist wohl geklärt, es hätte in der Planung berücksichtigt werden müssen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

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