Abweichung von Ausführungsplanung bei Abnahme
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

Abweichung von Ausführungsplanung bei Abnahme

Hallo Forumsteilnehmer,
unser Haus steht kurz vor der Abnahme vom Bauträger, allerdings sind einige Abweichungen von der Ausführungsplanung aufgetreten.
Hierbei handelt es sich bspw. :
  • Position eines Waschbeckens nicht wie angegeben (ca. 20 cm versetzt).
  • Deckenhohe Abkantung nicht wie geplant (breiter als geplant & hierdurch eine unschöne Ecke im Raum).
  • Position eines Heizkörpers stark abweichend.
  • Balkontür lässt sich nicht komplett öffnen, da eine Wand in den "Öffnungsradius" der Tür hineinragt (wohl ein Fehler in der Ausführungsplanung).

Hierbei handelt es sich sicherlich nicht um Mängel, die die Bezugsfertigkeit in Frage stellen (nehme ich an?)  -  wie sollte ich hier bei der Abnahme Verfahren?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus,
MfG
Björn Wesolowski

  • Name:
  • Bjöern Wesolowski
  1. welchem

    Maßstab hat denn die Ausführungsplanung?
    Geht die Tür nicht 180 ° auf oder nicht 90 °?
    Nimm Dir jemanden mit zur Abnahme, der sich mit sowas auskennt!
    Grüße aus Erfurt!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN