Es handelt sich um ein 2-Familienhaus, da von uns (dem früheren Bauunternehmen) als Bauträger/Generalunternehmer (Sonderkonstellation) errichtet wurde.
1. Vor Ablauf der Gewährleistung wurden von der Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümer mehrere Mängel angezeigt. Für einen Teil der Mängel wurde unsererseits gegenüber der Hausverwaltung die Beseitigung zugesagt, für einen anderen Teil wurde die Behebung verweigert (übertriebene Anforderungen, "Verschleiß"Beschädigungen usw.)
2. Gleichzeitig hat einer der Eigentümer über seinen RA ein Beweissicherungsverfahren bei Gericht beantragt, wovon wir nach unserer Zusage (vlg.1.) vom Gericht in Kenntnis gesetzt wurden.
Im Antrag sind mehrere Mängel aufgeführt, die uns bisher nicht mitgeteilt wurden sowie auch mehrere Mängel, für die wir die Beseitigung zugesagt haben.
3. Ich vermute, dass der Eigentümer mit dem gerichtlichen Gutachten und und der Rechnung für RA, Gericht und Gutachter zu uns kommen wird und Geld sehen will.
Nun meine Fragen:
- Habe ich eine Möglichkeit, die unstrittigen Punkte (die ja behoben werden) aus dem gestellten Antrag auf Beweissicherungsverfahren "herauszubekommen"?
- Gilt die Benachrichtigung vom Gericht über den Antrag auch als Mangelanzeige für die bisher nicht angezeigten Punkte?
- Darf ich überhaupt noch vor Erstellung des Gutachtens nachbessern (Veränderung von Beweisen)?
- Muss ich mich an den Kosten für Gericht, Gutachten usw. überhaupt beteiligen (evtl. nach entsprechendem Gerichtsverfahren), wenn der Antrag gestellt wurde, ohne mir die Möglichkeit einer Nachbesserung zu geben (der Antrag wurde gleichzeitig mit der Mängelanzeige der Hausverw. gestellt)?
Vielen Dank im Voraus

