Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun?

Hallo,

zunächst entschuldigt bittem, falls ich hier im falschen Unterforum gelandet sein sollte, ich wusste nicht so genau wohin.

ich bin in einem Wohnhaus mit 3 Geschossen Eigentümer der Wohnung im 1. OGAbk.. Direkt oberhalb der Wohnung ist noch ca. 1 Reihe aufgemauert und dann beginnt das Dach. Im Dach befindet sich noch eine Dachgeschosswohnung.

Nun habe ich im Schlafzimmer eine exponierte Ecke, in der die Decke zu kalt wird. In Folge davon gibt es Schimmel durch Kondenswasser.

Das Zimmer ist auf ca. 22 ° beheizt, die Türe ist nachts offen (damit die nächtlich entstehende Luftfeuchtigkeit sich in das restliche Volumen der Wohnung verteilen kann).

Wir lüften regelmäßig und haben eine Luftfeuchtigkeit knapp über 50 %. Wie der genaue Wert ist kann ich nicht sagen, da sich 2 verschiedene Hygrometer nicht auf einen Wert einigen können.

Die Oberflächentemperatur habe ich schon über längere Zeit mit einem günstigen Pyrometer gemessen und protokolliert. Dazu auch die aktuelle Innentemperatur sowie die durchschnittliche Außentemperatur der letzten 24 Stunden. Das ganze dann in eine Excel Tabelle mit Berechnung des fRsi Wertes. Der Wert liegt dauerhaft unter 0,7 wenn auch teilweise nur knapp.

Ich habe die Wärmebrücke beim Bauträger reklamiert, dieser aber stellt sich einfach auf den Standpunkt wir würden zu wenig lüften. 50 % Luftfeuchtigkeit seien halt einfach zu hoch.

Letzten Winter hatte die Decke in der Ecke im schlimmsten gemessenen Fall eine Oberflächentemperatur von knapp 8 °. Selbst bei 40 % Luftfeuchtigkeit hätte ich da Tauwasser.

Von der Planung her scheint alles OK zu sein. Die Wand ist 30er Porenbeton und die Decke ist Stahlbeton. Auf der Stirnseite der Decke wurde eine Dämmung aufgebracht. Das Dach ist auch ausreichend isoliert. (So sind zumindest die Angaben des Architekten).

Allerdings: Die Oberseite der Decke ist in der Ecke komplett unbeheizt. Die Dachwohnung reicht nicht so weit, da dort vorgemauert wurde. Es entsteht also ein unbeheizter Hohlraum. Dieser Hohlraum ist angeblich auch nochmals gedämmt, aber auch das kann ich nicht überprüfen.

Jetzt stehe ich vor der Frage: was kann bzw. soll ich tun. Meine Messungen und Berechnungen habe ich dem Bauträger zukommen lassen und somit den mangelhaften Mindestwärmeschutz eigentlich nachgewiesen. Es interessiert ihn aber nicht. Er sagt ich müsste mehr lüften. Er behauptet er würde erst was tun, wenn ich einen Sachverständigen habe, der den Mangel nachweist. Ich glaube ihm das aber nicht (wir hatten in anderen Dingen auch schon massive Probleme mit ihm).

Hole ich mir jetzt einen Sachverständigen und lasse das klären? Dann bleibe ich auf diesen Kosten sitzen, weiß aber immerhin, ob ich mit meinen Annahmen und Messungen richtig liege. Wenn der Bauträger dann aber weiterhin behauptet das sei kein Mangel, dann muss ich sowieso klagen. Oder gehe ich besser direkt zum Anwalt und versuche den erstmal Druck machen zu lassen, ohne dass ein Sachverständiger eingeschalten wird?

Kurz dazu noch: Ich hatte bereits einen Sachverständigen geholt, der hat aber leider ziemlich stümperhaft gearbeitet. Thermografie gemacht, auf der die wärmste Stelle 27 ° anzeigt. Messung mit Pyrometer aus großer Entfernung. Dadurch nicht die kälteste Stelle gemessen, sondern einen ziemlich großen Kreis, der natürlich deutlich wärmer war. Anhand der Thermografie hieß es dann, da wäre kein Mangel zu erkennen, das wäre OK (keine Berechnung, kein gar nix). Ich habe dann selbst den Temperaturverlauf der Thermografie abgelesen und anhand der Außentemperatur fRsi errechnet und siehe da: Auch die Thermografie zeigt, fRsi < 0,7.

Daher bin ich bei Sachverständigen mittlerweile sehr vorsichtig, da ich da schon mal nutzlos Geld verloren habe (den Ortstermin musste ich ja zahlen).

Was würdet ihr mir raten?

  • Name:
  • Thomas
  1. Selbstständiges Beweisverfahren

    Foto von wiki

    beantragen. Das Gericht legt dann einen Gutachter fest. Alles andere hat im Falle eines Rechtsstreites keinen Bestand. Ist auch von den Kosten her überschaubar. Und bei 8 Graden Oberflächentemperatur bei über 20 Grad Innentemperatur dürfte die Sache doch klar sein. Häufig genügt bei den Bauträgern auch schon die Androhung eines solchen Verfahrens. Falls nicht, dann eben durchziehen.
  2. nette Idee

    ... die Sache mit dem Selbständigen Beweisverfahren. Leider dauert das zu lange und Sie würden den über das Gericht beauftragten Gutachter erst im Frühling oder Sommer kennen lernen, wenn er das erste mal kommt und alle auf den nächsten Winter vertröstet, wo er dann erstmal eine Thermografie machen will. Das dauert alles zu lange. Suchen Sie sich einen IHKAbk.-Sachverständigen für Bauphysik (Wärmeschutz/Feuchteschutz) und beauftragen Sie ihn mit der Mängelfeststellung. Egal ob es dann ein "Privatgutachten" wird. Wenn Sie dieses später bei Gericht vorlegen, muss es jeder anschließend beauftragte Gerichtsachverständige berücksichtigen.

    Jetzt ist optimales Wetter für eine Thermografie von innen und außen. Ein evtl. später beauftragter Gerichts-SV kann dann im Sommer gleich an der richtigen Stelle aufmachen.

    Vermutlich entspricht die Vor-Kopf-Dämmung der Decke nicht dem Wärmebrückenkatalog der DINAbk. 4108, oder es ist die Dämmeinlage der Schalung beim Betonieren verrutscht.

  3. Bei der niedrigen Oberflächentemperatur argumentiert die ...

    Bei der niedrigen Oberflächentemperatur argumentiert die Gegenseite dann halt, dass der Winter so hart war und die Außentemperatur dann bis zu -20 ° betragen hat (Baden-Württemberg). Die Durchschnittstemperatur müsste aber höher gelegen haben.

    Das Selbständige Beweissicherungsverfahren beantrage ich einfach selbst bei Gericht oder brauche ich da einen Anwalt? Ist das Kostenrisiko gering oder sollte ich mich vorher nochmal mit einem kleinen Gutachten absichern? Ein Problem für mich ist halt auch, dass Messgeräte Toleranzen haben und ich ja nicht wissen kann, ob meine Messwerte halbwegs gut stimmen. Es müsste aber passen, da ich an der warmen Mitte der Decke knapp 21 ° messe bei 22 ° Raumtemperatur. Möbeloberflächen haben Raumtemperatur, demnach müsste die Messung eigentlich passen.

    Jedenfalls schon mal vielen Dank für die Hilfe.

    Da kam die nächste Antwort beim Schreiben dazwischen, daher edit:

    Ich hatte schon überlegt, ob ich einfach mal bei der DEKRA anfrage. Die machen auch Energieberatung und Untersuchung von Wärmebrücken. Dort hätte ich die Garantie, dass ich nicht wieder an jemanden gerate, der scheinbar keine Ahnung hat oder einfach nicht motiviert ist, wie beim letzten mal.

    Eine Schlichtung wäre auch noch ein Weg. Ich weiß aber bei allem nicht, was mich da für Kosten erwarten würden.

    Grundsätzlich brauche ich weder auf Mithilfe vom Bauträger, noch vom Architekten zu hoffen. Beide stellen sich auf den Standpunkt, dass kein Mangel vorliegt und ich falsch lüfte.

  4. Am besten mit Anwalt

    Foto von wiki

    grundsätzlich geht"s auch ohne, aber ein Anwalt ist schon empfehlenswert. Alleine schon um im Falle eines Vergleichs, also ohne anhängiges Verfahren, alle Kosten mit zu verhandeln (Gutachten, gerichtgebühren, Anwalt). Der vom Gericht bestellte Gutachter macht sein Gutachten übrigens ohne in andere Gutachten zu schauen. Zumindest sollte er dass. Schon aus eigenem Interesse. Ein paar Monate wird das Verfahren sicherlich dauern, aber es brennt ja momentan auch nichts an. Falls die Gewährleistung abläuft, ist das selbstständige Beweisverfahren sogar verjährungshemmend.
  5. Um schnell handeln zu können, einen ...

    Um schnell handeln zu können, einen Saychverständigen des Stuckateurhandwerks privat beauftragen. Das rteicht oft schon gegenüber dem Verputzer, bzw. Ihrem Vertragspartner um zu handeln, ansonsten Druck mit Anwalt. Entstehende Kosten trägt i.d.r. der Unterlegene.
  6. Temperatur

    Nur mal eine Zwischen frage, ist dein Schlafzimmer tatsächlich durchgehend auf 22 Grad Celsius beheizt? Womit misst du die Oberflächentemperaturen? Wieso schreibst du  -  bei 8 Grad Oberflächentemperatur hätte ich bei 40 % RLF Tauwasserausfall, hättest du oder ist die Stelle nass? Ok sind drei geworden ... Grüße
  7. Ja, das Zimmer ist durchgehend auf ...

    Ja, das Zimmer ist durchgehend auf 22 ° beheizt, wie die restliche Wohnung auch.

    Ich messe mit einem einfachen Pyrometer (30 € beim Reichelt), kann extreme Messfehler aber ausschließen, da die Temperaturen an warmen Bauteilen und Möbeln zur Raumtemperatur passen.

    Taupunkt mit 40 % Luftfeuchte bei 22 ° Raumtemperatur liegt bei 7,8 °. Daher meine Aussage, dass ich in dem Fall auch Tauwasserausfall hätte.

    Tatsächlich ist meine Luftfeuchtigkeit ja höher (50-55 %). Viel niedriger wäre für mich ungesund, da ich sowieso Probleme mit trocken Schleimhäuten habe. Und wir haben tatsächlich eine nasse Oberfläche, wenn es wieder ausreichend kalt wird. Das war letzten Winter der fall. Es ist dann so Nass, dass es tropft.

  8. Normklima

    Nun bei der Bewertung nach Norm wird auch der Mensch bzw. der Nutzer bewertet. Dabei fällt mir auf, wenn ich die 20 Grad Celsius mit 50 % Feuchte hochrechne ich bei 22 Grad und 44 % RLF auskomme und nicht bei 55 %. Eine Oberflächentemperatur von 8 Grad ist durchaus niedrig. Bei welcher Außentemperatur denn und wie hoch war an diesem Tag die RLF? Die erste Vor Ort Klärung sehe ich auch durch einen SV für Wärme und Feuchteschutz, von welchem Verband auch immer, wichtig ist nur dass klar ist was du wissen möchtest ...
  9. Das Normklima wird ja nur zu ...

    Das Normklima wird ja nur zu Grunde gelegt, um zu ermitteln, wie hoch fRsi sein muss. Wenn ich bei 22 ° Raumtemperatur 44 % Luftfeuchte einhalten müsste, dann würde man mir einen niedrigeren fRsi aufdrücken. Denn bei 22 ° Raumtemperatur muss zwangsweise auch die Oberflächentemperatur höher sein. Zur Berechnung, ob der Mindestwärmeschutz eingehalten ist, sind doch nur die Temperaturen interessant. Die Luftfeuchte spielt da keine Rolle.

    Die Temperatur von 8 ° könnte im Februar letzten Jahres gewesen sein. Da gab es draußen Temperaturen von minimal -15 °. Maximum lag um die -5 °. Der Durchschnitt dann wohl etwa bei -10 °.

    Raumluftfeuchte der Wohnung lag bei ca. 50 %.

  10. was bringt das?

    Foto von wiki

    wenn der Bauträger so gestrickt ist wie die meisten, mit denen ich zu tun hatte, dann nimmt er diese "Privatgutachten" zur Kenntnis und das war"s dann. Frei nach dem Motto, das sitzen wir aus, vors Gericht ziehen die sowieso nicht. Ganz zu schweigen von den Kosten. Der Bauträger wird die Kosten garantiert nicht erstatten und selbst wenn man versucht, diese einzuklagen, wird es schwierig. Ab zum Rechtsanwalt, Beweisverfahren beantragen und die Verhältnisse werden eindeutig festgelegt. Ich kann nur aus Erfahrung sagen, das dies der empfehlenswerteste Weg ist. Und ein Beweisverfahren bedeutet auch nicht, das es unbedingt zum Rechtstreit kommt. Im Gegenteil : Eine Einigung ist in der Regel Sinn und Zweck der ganzen Geschichte.
  11. Ich habe jetzt übermorgen einen Termin ...

    Ich habe jetzt übermorgen einen Termin beim Rechtsanwalt und werde ihm die Sache übergeben.

    Vielen Dank für die vielen Ratschläge und Meinungen.

  12. Richtig!

    Foto von wiki

    Alles andere kostet nur Nerven und bringt Magengeschwüre. Und am Ende ist eine Frist versäumt, oder die Firms pleite. Erstmal im Guten versuchen ist sicherlich der richtige Weg, aber wenn so gar nichts von der anderen Seite kommt, dann geht"s (leider) nur so. Viel Erfolg!
  13. Pleite gehen kann der Bauträger wohl ...

    Pleite gehen kann der Bauträger wohl kaum, da es sich um eine Privatperson als Generalunternehmer handelt. Er ist Eigentümer einer Wohnung hier im Haus und demnach ist auf jeden Fall ein Vermögen da.

    Ich mache mir lediglich Sorgen darum, dass irgendwas ganz Dummes passiert. Bei Gericht hat man ja schon allerlei Sachen erlebt.

  14. Na,

    Foto von wiki

    was meint der Anwalt?
  15. Wir müssen jetzt erst einmal die ...

    Wir müssen jetzt erst einmal die bisherige Korrespondenz vom Hausverwalter holen und dem Anwalt schicken. Wenn er das hat, schreibt er den Bauträger an und verlangt Mängelbeseitigung und setzt eine Frist. Nach Fristablauf wird dann das Beweisverfahren beantragt. Auf die Weise haben wir zwei Vorteile. Vielleicht lenkt er durch das Anwaltsschreiben schon ein. Falls nicht, ist er noch vor Eröffnung des Verfahrens in Verzug. Dadurch können wir dann auf Zahlung klagen und müssen keine weitere Mängelbeseitigung und somit weitere potenzielle Pfuscherei hinnehmen.

    Jetzt heißt es dann erstmal abwarten. Wenn wir Pech haben zieht es sich halt ins nächste Jahr.

  16. Die Unterlagen sind beim Anwalt. Der ...

    Die Unterlagen sind beim Anwalt. Der Hausverwalter hatte noch mit einem ihm bekannten Architekten gesprochen und ihm die Sache mal geschildert. Der Architekt meinte die Sache sei klar, die Dämmung reicht schon in der Planung nicht aus.

    Die Wand ist ein 30er YTONG Stein mit Kalk-Zement-Putz (U-Wert 0,29  -  reicht also). Die Decke ist Stahlbeton mit 6 cm Styropor auf der Stirnseite. Wenn ich das mal bei U-Wert.net in den Rechner gebe, dann komme ich inkl. Putz auf einen U-Wert von 0,56. Die EnEVAbk. 2007 (ich vermute, dass die unserem Neubau zu Grunde liegt und noch nicht die 2009er Variante) fordert aber einen U-Wert von maximal 0,3.

    Nach meinem laienhaften Verständnis ist doch damit schon erwiesen, dass die Dämmung schon in der Planung nicht die geforderten Vorschriften erfüllt. Oder ist es zulässig von den Vorschriften abzuweichen, wenn woanders die Dämmung besser ist (bei der Wand wäre ja bis 0,45 zulässig).

    Weiß da jemand was dazu? Für so blöde halte ich den eigentlich nicht, dass er so stark vom geforderten U-Wert abweicht, ohne das nicht doch irgendwie zu dürfen.

  17. U Wert 0,56? das ist super

    Foto von wiki

    Ein U-Wert von 0,56 ist so schlecht nicht, besser als jedes modernes Passivhaus-Fensterelement (haben die Schimmelprobleme?) und besser als jeder Altbau. Gibt es eine Simulation der Ecke? Wenn die Gegenseite einen pfiffigen Anwalt bzw. SV auftreiben kann das sehr interessant werden.

    Ich würde von innen eine Thermografie vom Profi machen lassen.

  18. Es handelt sich hier doch nicht ...

    Es handelt sich hier doch nicht um ein Fenster, sondern um ein Wandelement in einer geometrischen Wärmebrücke (Außenecke).

    Für Fenster erlaubt die EnEVAbk. 2007 einen U-Wert von 1,5. Für Decken ist 0,3 einzuhalten. Das ist Faktor 5 Unterschied.

    Hier die Decke mit einem Fenster zu vergleichen ist echt lustig.

    Thermografie wurde schon mal gemacht und bestätigte genau das, was ich sage: Mindestwärmeschutz nicht erfüllt. Nur war der Gutachter so eine Pflaume, dass er das nicht erkannt hat. Ich musste ihm das erst vorrechnen. Weiterarbeiten wollte ich mit dem natürlich nicht und habe das Gutachten dann abgebrochen.

    Falls es von Interesse sein sollte. Ich habe mir mal den Energiebedarfsausweis zur Brust genommen. Die Stirnfläche der Decke wurde mit rund 5 m² angegeben. Das Haus hat grob 10x10 m und es sind 3 Decken vorhanden, die Stirnseitig an Außenluft grenzen. Zieht man das Treppenhaus ab, so kommt man auf eine Stirnseitenlänge von rund 35 m je Geschoss. Die Decke ist 30 cm dick. Für mich macht das gut 30 m² Fläche und nicht nur 5 m². Irgendwas ist doch da faul. Davon abgesehen wurde in der Berechnung nur der Wärmeverlust über die Bodenfläche ermittelt. Es wurde also Estrich und die Dämmung darunter mit eingerechnet. Nach oben hin haben wir aber direkt nach der Tapete den nackten Beton. Da gibt es keine weitere Dämmung. Das taucht aber nirgends im Ausweis auf. Hier wird in der Berechnung durch die Dämmung unter dem Estrich ein traumhafter U-Wert von 0,27 erreicht.

    Das stinkt zum Himmel. So kann man das doch nicht schönrechnen und dann erwarten, dass es keine Probleme gibt.

  19. Klassiker Schlafzimmer

    Foto von wiki

    es gibt drei Geschosse und drei Wohnungen, aber nur bei ihnen tauchen die Probleme auf? Dazu noch befindet sich die Wohnung "warm eingepackt" in der Mitte, es ist sehr sehr unwahrscheinlich dass der Schimmel nur auf die dünne Dämmung mit 6 cm an den Stirnseiten zurückzuführen ist wenn von unten und oben "gut" geheizt wird. Gibt es sonst Kondensat in der Wohnung, z.B. an den deutlich schlechter gedämmten Fensterrahmen (Uf 1,6?) bzw. an den Gläsern (Ug 1,1?)

    Formal ist die ENEV2007 wohl nicht eingehalten (rechtlicher Apsekt), aber dann müssten alle älteren Häuser in den Ecken Schimmel haben da die 6 cm doch recht gut sind (technischer Aspekt).

    Soll der damalige Bauherr jetzt von außen eine Zusatzdämmung von 1-2 cm anbringen damit die ENEV2007 eingehalten wird? Müsste er dann nicht auf EnEVAbk. 2009 gehen und 3-4 cm draufpacken. Das gibt viel Potenzial in einem Gerichtsverfahren wo, falls es soweit kommt, der Richter einen öbuvAbk. SV mit der Analyse beauftragen wird. Was wenn der Gerichts-SV zum gleichen Ergebnis kommt wie ihr privater SV denn sie wieder weggeschickt haben?

    Nachtrag: Habe jetzt gesehen dass die Ecke über den Schlafzimmer ungeheizt ist. Ich würde daher erst dort die Ursache suche und diese Ecke von oben dämmen (falls man da noch rankommt). eventuell wurde bei den Baurabeiten damals einfach die Dämmung weggelassen, passiert halt auf dem Bau. Genaueres wohl nur mit Ortstermin und Bauteilöffnung.

  20. genau das

    Foto von wiki

    ist ja auch wohl der Schwachpunkt. Würde einem Beweisverfahren daher gelassen entgegen sehen.
  21. Kondensat gibt es an wirklich kalten ...

    Kondensat gibt es an wirklich kalten Tagen an den Fenstern. Allerdings sind die Fenster wärmer, als die betroffene Ecke (zumindest, soweit ich das mit dem Pyrometer messen kann). Und die Ecke ist nicht in einem unbeheizten Raum. Es befindet sich lediglich nicht unmittelbar ein Heizkörper darunter.

    Wenn ein rechnerisches Unterschreiten der Vorgaben aus EnEVAbk. 2007 bereits einen rechtlichen Mangel darstellt, dann ist die Sache doch bereits klar. Mir ist es völlig egal, ob hier die Planung Schrott ist oder in der Umsetzung ein Fehler vorliegt. Ob das jetzt ein rechtlicher Mangel oder ein sachlicher Mangel ist. Ich habe eine Sache gekauft und die hat frei von sachlichen und rechtlichen Mängeln zu sein. Die Mängelfreiheit hat der Verkäufer herzustellen.

  22. Liebe Kollegen, wie kommen Sie darauf, dass ...

    Die Bewertung, dass die EnEVAbk. nicht eingehalten sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

    Die EnEV fordert doch die Einhaltung eines maximalen U-Werts doch nur für Bestandsgebäude. Und auch da nicht an jedem einzelnen Detail. Es würde theoretisch sogar genügen, wenn die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach 4108 Teil 2 (entspricht etwa einem U-Wert von 0,72) eingehalten wären  -  so einfach ist es aber auch nicht. Hier sprechen wir von einer klassischen Wärmebrücken-Situation, die nur rechnerisch bewertet werden kann. Der an der Deckenstirn vermutlich infolge konstruktiver Notwendigkeiten verringerte Wärmeschutz wird doch in der Berechnung berücksichtigt. Und zwar im pauschalen Wärmebrückenzuschlag.

    Um die Situation einschätzen zu können, müsste man das Detail kennen. Dafür fehlen mir aber noch zu viele Angaben. Ein paar Skizzen wären sehr hilfreich! Speziell vom Dachfußpunkt (oder was da sonst oberhalb der betroffenen Ecke sein mag) ...

  23. Mittlerweile kenne ich die Konstruktion etwas ...

    Mittlerweile kenne ich die Konstruktion etwas genauer (ich habe dazu Zeichnungen gefunden).

    Von unten nach oben:

    30 cm dickes YTONG Mauerwerk Darauf liegt dann die Stahlbetondecke (30 cm hoch) mit 6 cm Styropor an der Stirnseite Darüber ist dann direkt der Ringanker (auch ca. 30 cm hoch) ebenfalls mit 6 cm Styropor auf der Stirnseite Darüber kommt dann direkt die Dachkonstruktion mit Mineralwolle gedämmt.

    So sieht die Planung aus. Der U-Wert von Stahlbeton +6 cm Styropor liegt bei 0,56. Der U-Wert des Betonteils an sich müsste sogar noch etwas schlechter sein, weil überhaupt nicht berücksichtig ist, dass in der unten angrenzenden Fläche nach den 6 cm Styropor ja direkt YTONG kommt, der dann hier nochmals den Beton auskühlen kann.

    Ist es denn so, dass die U-Werte aus der Tabelle nur für Bestandsgebäude gelten und bei Neubauten dürfen die Werte beliebig überschritten werden? Dann bin ich als Neubaukäufer ja total im Nachteil ...

  24. Lieber Herr Fischer

    Foto von wiki

    es stimmt sicherlich, dass in der EnEVAbk. ein bestimmter Wärmebedarf nicht überschritten werden darf und hierauf das Hauptaugenmerk gerichtet wird. Nichts desto trotz sind gewisse Mindestanforderungen einzuhalten, die das Bauteil betreffen. Bei den gemessenen Innen  -  und Oberflächentemperaturen sind diese jedoch ganz offensichtlich nicht eingehalten. Falls es hier einen Denkfehler gibt, wäre es nett wenn Sie uns darauf hinweisen, bevor möglicherweise durch den Fragesteller viel Geld in ein Gerichtsverfahren gesteckt wird. Kann ich mit jedoch ehrlich gesagt nicht vorstellen
  25. da ich nicht weiß, wem ich hier schreibe ...

    da ich nicht weiß, wem ich hier schreibe, nicht mal ein Pseudonym, fasse ich mich kurz und allgemein:

    Ich habe zur Bewertung nach EnEVAbk. schon was gesagt. Es gibt, abgesehen vom Mindestwärmeschutz (Außenwände: R>=1,2), keine weiteren Bauteilanforderungen bei Neubauten. Man kann an einer Stelle schlechter bauen, wenn man dies an anderer Stelle kompensiert. Damit ist der Käufer insgesamt nicht schlechter gestellt.

    Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz R>=1,2 für Außenwände gilt für "Bauteile", also in der "ungestörten Fläche". Im Bereich von Wärmebrücken wird auf den Nachweis nach 4108-T. Nr. 6 verwiesen (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz im Bereich von Wärmebrücken). So lange wir die Geometrie des Details nicht kennen, können wir hier keine Bewertung abgeben.

    Vor Ort gemessene Oberflächentemperaturen können ein Hinweis auf eine Wärmebrücke sein. Aber eben nur ein Hinweis, mehr nicht. Sicher verwertbar sind diese nicht. Unter anderem, weil wir ggf. mit Messfehlern zu rechnen haben. z.B. Absolutabweichung der gemessenen Temperaturen, bei Thermokameras bis 2 Kelvin! Zu Pyrometern habe ich bei einem der namhaftesten Messgeräteherstellern für das Bauwesen angefragt, was deren Geräte für eine Absolutabweichung haben (in der Beschreibung stand nichts drin). Das konnten diese mir nicht mal sagen, die wissen das nicht! Mit diesem Wissen kippen Sie mit drei Sätzen selbst aufwändigste Gutachten! Aber auch instationäre Randbedingungen machen Ihnen das Leben bei Messungen vor Ort schwer ... Oder falsche bzw. an falscher Stelle gemessene Raumtemperaturen (wo wurde denn gemessen?). Oder ungünstige Möblierung, Vorhänge etc., die bei der Bewertung nicht berücksichtigt wurden. Was macht denn die Raumluftwalze bei Ihnen? und so weiter und so fort ...

    Meines Erachtens einzige fachgerechte Herangehensweise: Ortstermin und anschließende Wärmebrücken-Detailberechnung. Es sei denn, die Anforderungen nach DINAbk. 4108 Beiblatt 2 werden eingehalten. Dann braucht es keinen weiteren Nachweis. Aber dazu muss man halt das Detail und die Örtlichkeiten kennen (als detaillierte Zeichnung und nicht nur eine kurze Beschreibung). Vielleicht ist ja der Heizkörper an der falschen Stelle? ;-)

  26. Ich habe jetzt mal noch die ...

    Ich habe jetzt mal noch die Konstruktion der betroffnenen Ecke nachgezeichnet und angehängt (das Original darf ich ja leider nicht hochladen). Es sind zwei Querschnitte mit den beiden möglichen Blickrichtungen auf die Ecke.

    Man sieht in Rot die YTONG-Wand (30 cm dick) und darauf dann die Stahlbetondecke in Blau mit einer Höhe von ca. 30 cm). Die Stirnseite ist mit 6 cm dickem Styropor in Orange gedämmt. Auf der Decke liegt nochmal Stahlbeton, das ist der "Ringanker". Ich vermute, dass er nicht ganz rumläuft, sondern nur auf der Seite verläuft, wo dann auch die Dachkonstruktion aufliegt (das kann man aus den Plänen so nicht erkennen).

    Oberhalb der Decke bzw. des Ringankers beginnt dann direkt das Dach. Die Dachgeschosswohnung geht nicht bis ganz außen, sondern hat nochmal eine Vormauerung. Es entsteht also oberhalb der Problemstelle nochmal ein Hohlraum, der nicht beheizt ist. Das Dach selbst ist laut Architekt gut mit Mineralwolle gedämmt. Oben auf der Decke im Hohlraum wurde nachträglich mal noch Mineralwolle aufgebracht, das hat allerdings nichts genützt.

    Die Heizung ist unterm Fenster montiert. Das Fenster befindet sich auf der senkrecht zur Dachkonstruktion verlaufenden Wand etwa in der Mitte (Abstand zur Ecke ca. 1,80 m). Die Heizung selbst ist frei und vorm Fenster hängt ein Stor (er geht ca. bis zur Fensterbank).

    Die Heizung ist an und beheizt den Raum auf gut 22 °c.

    Dass ein Pyrometer gewisse Abweichungen haben kann, ist mir klar. Wärmere Stellen der Decke ergeben Messwerte von ca. 21 °C. Die Wand erreicht teilweise fast 22 °, bei den Möbeln sind die 22 ° Raumtemperatur zu messen. Eine größere Abweichung zur gemessenen Raumlufttemperatur ist somit nicht festzustellen, demnach gehe ich davon aus, dass das Pyrometer einigermaßen die Wahrheit sagt. Die Raumlufttemperatur wird auf der Kommode gemessen. Sie steht an einer Innenwand des Raumes. Die Thermometer stehen an der Vorderkante.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ich habe jetzt mal noch die ..." auf die Frage "Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun?" im BAU-Forum "Energieeinsparverordnung EnEV"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  27. Nicht verwirren lassen!

    Foto von wiki

    Es darf einfach an keiner Stelle bei bestimmten Randbedingungen eine bestimmte Temperatur unterschritten werden, d.h. der Planer hat einen hygienischen Mindestwärmeschutz sicherzustellen  -  und das an jeder Stelle!
  28. warum verwirren ...?

    Lieber Kollege,

    wenn Sie meinen, ich will mit meinen Beiträgen verwirren: dann lass ich es halt. Ich wünsche viel Spaß beim Rechtsstreit! (helfen kann ich leider nicht, weil die Angaben immer noch nicht ausreichend sind).

  29. Herr Fischer, was fehlt ihnen denn ...

    Herr Fischer, was fehlt ihnen denn noch an Angaben?

    Als Laie weiß ich ja nicht, welche Dinge relevant und interessant sind. Ich liefere aber gerne alles, was ich weiß bzw. besorgen kann.

    Grüße, der TE

  30. Hallo Herr Fischer! Wollte Ihnen keinesfalls ...

    Foto von wiki

    Hallo Herr Fischer! Wollte Ihnen keinesfalls Hallo Herr Fischer! Wollte Ihnen keinesfalls auf den Schlips treten. Dennoch ist die Menge an Informationen für den Laien sehr verwirrend. Im vorliegenden Fall geht es einzig und allein darum, den Bauträger zur Beseitigung eines offensichtlichen Mangels zu bewegen. Kann mich da auch nur wiederholen : Bei den gemessenen Temperaturen stimmt an der Konstruktion etwas nicht! Bei dauerhaft 20 °C Lufttemperatur und einer Temperatur von 8 °C auf der Wandoberfäche (selbst bei Messtoleranzen) ist Tauwasseranfall vorprogrammiert. Verwirrt wird der der Wohnungsbesitzer in der Hinsicht, dass er möglicherweise einen Rechtsstreit ins Rollen bringt und nun durch  -  sicherlich nicht falsche  -  Argumente verunsichert wird. Deshalb noch einmal die Bitte : Falls ein Fehler in den hier angestellten Betrachtungen vorliegt sind Ihnen sicher alle hier sicher sehr dankbar! Aber ebenso dankbar sind alle für eine kurze, praktische Einschätzung der Problematik .

    Mit (wirklich :-)) freundlichem Gruß,

    Stefan

  31. Es ist sicher so, dass da ...

    Foto von wiki

    Es ist sicher so, dass da ein Problem ist, nur hat der Bauherr bzw. der Käufer jetzt das Problem dem Verursacher die Verantwortung nachzuweisen. Nach den Plänen ist ja alles OK.

    Der erste Sachverständige hat ja beim Vor-Ort-Termin nichts gefunden bzw. mit ungeeigneten Methoden gearbeitet.

    Da muss ordentlich Geld in Hand genommen werden, solange es draußen richtig kalt ist.

    Gruß, dixi

  32. ein Versuch noch

    Mit den eingestellten Skizzen kann man (noch) nichts anfangen. Wo ist das Dach, wie ist es gedämmt, so sitzt die Dachfußschwelle, wo ist die Abseitenwand (Drempel), wie ist diese gedämmt, wie ist die Decke gedämmt, ist die Decke wirklich so stark (sehr ungewöhnlich), welche Dämmung wurde als Deckenrandschalung eingesetzt?

    Ich möchte nur nochmals vorsichtig darauf hinweisen, dass die Messung vor Ort nur ein Indiz sein kann. Außerdem sollte man andere Möglichkeiten noch in Betracht ziehen. Wie alt ist das Gebäude eigentlich? Wann war Erstbezug? Wann trat das Problem das erste Mal auf? Warum sind die Luftfeuchtewerte so hoch? gibt es Schwankungen in Temperatur und Luftfeuchtigkeit über den Tagesverlauf? Nachtabsenkung der Heizung? etc. etc.

    Man muss auch den Raumzuschnitt, die Möblierung und andere Randbedingungen berücksichtigen. Wie gesagt, das kann man fast nur vor Ort klären. Haben Sie eine Grundriss mit Markierung der Problemstelle, des Heizkörpers und des Orts der Raumtemperaturmessung für uns? Und zusätzlich ein Foto des ganzen Raums?

    Außerdem würde ich nicht nicht darauf festlegen, dass die Konstruktion mangelhaft sei, wenn ich nicht alle Randbedingungen und Einflussfaktoren kenne ...

  33. Dachaufbau und Grundriss habe ich angehängt. Beim ...

    Dachaufbau und Grundriss habe ich angehängt. Beim Dachaufbau und Grundriss habe ich angehängt.

    Beim Dachaufbau: Grün = Stahlbeton, Blau = YTONG, Rot/Braun = Holz, Geld = Dämmmaterial

    Das Dach hat 26 cm Dämmstoff (müsste Mineralwolle sein). Die Dicke der Decke ist wohl nicht 30 cm, sondern weniger. Den genauen Wert kenne ich nicht. Gemäß Energieausweis könnten es 18 cm sein (das erscheint mir persönlich ein wenig dünn, aber ich bin ja kein Profi).

    Deckenrandschalung? Sie meinen die Stirnseiten der Decke? Da ist 6 cm Styropor als Dämmung.

    Das Gebäude wurde 2009 fertiggestellt und Ende November 2009 von uns bezogen. Das Problem trat sofort im Winter (Weihnachtsfeiertage) auf. Allerdings war da die Luftfeuchtigkeit sehr hoch (über 70 %), weil die Restbaufeuchte einfach nicht wegzulüften war und wir über die Weihnachtsfeiertage auch gar nicht in der Wohnung waren.

    Die Luftfeuchtewerte waren in den Folgewintern nicht mehr so hoch. Schwankend zwischen 50 % und 55 %. Ja es gibt eine Nachtabsenkung und Nachts steigt die Luftfeuchtigkeit an (zusätzliche Feuchtigkeit der Schlafenden und leichte Abkühlung der Raumlufttemperatur). Nachts steigt die Luftfeuchtigkeit dann auf die erwähnten 55 %.

    Grundriss des Raumes ist auch angefügt. Die Problemstelle ist eingekreist. Der Dachaufbau zeigt den Querschnitt des Raums vom Fenster her betrachtet. Der Heizkörper befindet sich direkt unter dem Fenster. Möbel stehen etwa so, wie im Grundriss eingezeichnet. Allerdings ist rechts eine Kommode und nicht der Schlafzimmerschrank. Der befindet sich im Grundriss oben (dort wo nichts eingezeichnet ist).

    Die Temperatur wird auf der Kommode gemessen. Die ist quasi rechts eingezeichnet. Das Thermometer steht mittig auf der Kommode, also etwa in der Mittelachse des Bettes.

    Die betroffene Ecke ist nicht zugestellt, die Luft vom Heizkörper kann da ungehindert hinkommen. Ich wüsste nicht, wie ich die Möbel anders stellen sollte, um in der Ecke eine höhere Temperatur zu erreichen.

    Ob ein Planungsfehler vorliegt kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass in einem kalten Winter die Decke schimmelt, auch wenn regelmäßig gelüftet wird. Schimmel kann hier nur mit deutlich Trockener (also eher ungesunder) Luft vermieden werden.

    Gruß, der TE

    Grüße, der TE

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Dachaufbau und Grundriss habe ich angehängt. Beim ..." auf die Frage "Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun?" im BAU-Forum "Energieeinsparverordnung EnEV"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Dachaufbau und Grundriss habe ich angehängt. Beim ..." auf die Frage "Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun?" im BAU-Forum "Energieeinsparverordnung EnEV"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  34. weiter oben schreiben Sie, dass eine ...

    weiter oben schreiben Sie, dass eine Abmauerung und ein unbeheizter Hohlraum vorhanden ist. Gezeichnet haben Sie aber massives Holz d=30 cm. Wie sieht das denn richtig aus? Ist da ein Hohlraum? Was ist da drin?

    Beginnt direkt neben dieser "Abmauerung" nach innen die Dachgeschosswohnung? Wird diese beheizt? Wie wird der Raum oberhalb Ihres Schlafzimmers genutzt?

    In welche Himmelsrichtung zeigt die problematische Ecke?

    gibt/gab es irgendwo in der Wohnung/am Haus Feuchteschäden/Wasserränder? Haben Sie Druckabfall im Heizsystem? Ist das Haus außen verputzt? Gab es während oder nach der Bauphase irgendwelche Probleme, länger fehlende Bauteile etc. etc? Gab es in der Wohnung oberhalb Feuchteschäden/Probleme? Ist die Dampfsperre richtig angeschlossen, wurde eine Blower-Door-Messung durchgeführt (ich denke an auf der Dampfbremse ablaufendes Kondensat, was sich am Dachfuß sammeln könnte ...)

    Ist das Problem mit der Feuchtigkeit tendenziell geringer oder stärker geworden? Wann tritt dies vor allem auf?

    Wie lang, wie oft, wann lüften Sie?

    schalten Sie testweise mal die Nachtabsenkung ab. Wird es besser? welchen Einfluss hat dies auf die Temperaturen/Oberflächentemperatur?

    (sicher habe ich noch nicht alle relevanten Fragen gestellt. Verzeihen Sie, das kann eine qualifiziert durchgeführten Ortstermin nicht ersetzen. Ich will damit aber auch sagen, dass vor einer Beurteilung viele, viele Fragen beantwortet werden müssen ...)

    haben Sie ein Foto von der Stelle (aus einiger Entfernung aufgenommen)?

  35. Zwischen Dach, Ringanker und der "Holzwand" ...

    Zwischen Dach, Ringanker und der "Holzwand" ist ein Hohlraum. Der ist nicht groß, aber er ist vorhanden. Der Hohlraum ist unbeheizt.

    An diese "Holzwand" angrenzend sind Schränke in die Wohnung eingebaut worden. Das heißt die Holzwand kommt nicht direkt mit Heizungsluft der Wohnung in Kontakt. Wie das aber im Detail aussieht, weiß ich nicht.

    Die Wohnung oben ist bewohnt. Das Zimmer ist als Schlafzimmer genutzt und wird nur wenig beheizt.

    Einen Wasserschaden gab es bereits im Erdgeschoss. Allerdings an ganz anderer Stelle. Das bei uns auftretende Wasser ist definitiv Kondenswasser und stammt nicht von außen. Das Problem besteht immer dann, wenn es draußen richtig kalt wird.

    Auffällig ist ansonsten nichts. Das Dach müsste soweit dicht sein. Blowerdoor gab es bisher nicht. Wenn ich bei geschlossenen Fenstern die Abzugshaube laufen habe, dann pfeift es durch die Wasserventile im Gäste-WC (auch ganz andere Ecke).

    Ich habe den Eindruck, dass die Ecke kühler als sonst wird, wenn es geschneit hat. Möglicherweise kühlt das Dach dann stärker, durch den direkten Kontakt mit dem Schnee.

    Wir lüften morgens und abends mit Querlüftung. Wenn es wärmer ist, etwas länger, Wenn es kälter ist, dann kürzer. Zwischendurch wird je nach dem nach Bedarf gelüftet (wir überwachen die Feuchtigkeit ja mit dem Hygrometer).

    Die Nachtabsenkung kann ich nicht abschalten, da wir hier im Mehrfamilienhaus wohnen und ich demnach nicht an der Heizung rumspielen kann. Allerdings wirkt sich die Nachtabsenkung kaum aus. Wenn es Nachts im Raum um 1 ° kälter wird, dann ist das viel.

    Ich habe mal noch schnell ein Foto mit dem Handy gemacht und angehängt.

    Gruß der TE

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Zwischen Dach, Ringanker und der "Holzwand" ..." auf die Frage "Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun?" im BAU-Forum "Energieeinsparverordnung EnEV"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  36. Vorschlag

    Foto von wiki

    Hallo,

    also ich würde vorschlagen, Sie bitten Herrn Fischer zu einem Ortstermin. Weil wirklich weiter sind Sie nun doch gar nicht gekommen.

    MfG

  37. KÖNNNNNTE es sein, ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    ... dass während der Bauphase das MW aus Porenbeton massiv nass geworden ist? Auch nach dieser doch recht langen Zeit könnte dort noch eine größere Menge Restfeuchte enthalten sein. Dadurch würde die Oberflächentemperatur geringer sein als in trockenen Bereichen und die Anfeuchtung würde durch den Tauwasserausfall unterstützt werden.

    Grüße

    Stefan Ibold

  38. Es hat ja ziemlich lange gedauert, ...

    Es hat ja ziemlich lange gedauert, bis dann der Putz drauf kam (Kalkzement). Demnach wäre es schon möglich, dass der Porenbeton öfter nass wurde und auch nass war. Allerdings müsste ich doch dann eine deutliche Abkühlung der Wand bemerken. Das ist aber nicht der Fall, es ist nur die Decke so stark betroffen. Die anderen Bauteile sind ausreichend warm und erfüllen den Mindestwärmeschutz. Ich darf lediglich die Ecke nicht zustellen (sonst würde es schimmeln).
  39. Ich würde zu gern ...

    Foto von wiki

    Ich würde zu gern wissen, ob die Sache inzwischen ein für den Eigentümer gutes Ende genommen hat.
  40. Es zieht sich

    In der Sache wurde ein Anwalt beauftragt und das Beweisverfahren eingeleitet.

    Der Gutachter hat sich Anfang Herbst die ganzen Planungsunterlagen geben lassen und hat sich die Sache vor Ort angesehen. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass ein planerischer Mangel vorliegt. Die Dämmung ist nicht so aufgebracht, wie sie nach DINAbk. hätte aufgebracht werden müssen.

    Allerdings hat er den Vorbehalt gestellt, dass nur dann ein planerischer Mangel vorliegt, wenn der tatsächlich geplanten Lösung nicht eine Einzelberechnung der Wärmebrücke zu Grunde liegt.

    Diese Einzelberechnung wurde vom verantwortlichen Statiker eingefordert (bzw. die Bekanntgabe, dass keine solche existiert).

    Er hat es bisher nicht zu Stande gebracht diese Einzelberechnung einzureichen oder sonst irgendwie Stellung zu nehmen. Entsprechend hat mein Anwalt Fristsetzung durch das Gericht beantragt.

    Weiter ist noch nichts geschehen, ich warte und warte.

    • Name:
    • Thomas
  41. Heute kam Nachricht vom Gericht, dass ...

    Heute kam Nachricht vom Gericht, dass der rechnerische Einzelnachweis nicht vorhanden ist. Entsprechend wird jetzt wohl das Gutachten abgeschlossen und bestätigen, dass ein Baumangel auf Grund fehlerhafter Planung vorliegt.

    Danach geht es dann in Runde zwei, da wird sich zeigen ob jetzt freiwillig bezahlt wird oder ob das gerichtlich Erzwungen werde muss.

  42. Mittlerweile kam jetzt vom Sachverständigen noch ...

    Mittlerweile kam jetzt vom Sachverständigen noch die angeforderte Aussage darüber, was die Mängelbeseitigung kosten würde. Er führt an, dass eine Außen- oder Innendämmung (Außendämmung, Innendämmung) nötig sei. Zu dämmen wäre außen die Stirnseite der Betondecke. Eine solche gezielte Außendämmung wäre nicht üblich, weil damit das Erscheinungsbild verändert würde. Zu den damit verbundenen Kosten hat er nichts angeführt.

    Zur Innendämmung hat er vorgeschlagen, dass 50 cm Calciumsilikat an der Wand angebracht wird (ja an der Wand, nicht an der Decke). Da damit aber das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird, ist auch eine vollständige Dämmung der Wände möglich.

    Die Kosten für die Maßnahme beziffert er auf 1200 bzw. 5000 €

    Jetzt bleibt uns zunächst mal nur abzuwarten, bis das Verfahren ganz abgeschlossen ist und dann müssen wir die Mängelbeseitigung einfordern.

    Mir kommt es sehr spanisch vor, dass der Sachverständige hier eine Innendämmung der Wände vorschlägt, wenn ich Tauwasser an der Decke habe. Diese Maßnahme kann doch nur die vorliegende Problematik verschlimmern anstatt sie zu verbessern. Die Außenwände bekommen keine Wärme mehr ab und geben somit auch keine Wärme mehr an die Betondecke weiter. Entsprechend kühlt die Betondecke noch weiter aus.

    Es kann natürlich auch sein, dass sich der Sachverständige nur falsch ausgedrückt hat und eine Dämmung der Decke gemeint war. Davon gehe ich aber nicht aus.

    Wir werden jetzt versuchen eine Außendämmung durchzusetzen. Im Idealfall eine vollständige Dämmung der gesamten Hauswand. Das wird sehr teuer, ist aber die einzige Variante, die einen ordentlichen äußeren Eindruck beibehält und mich nicht in der Nutzung meiner Räume einschränkt (mit Innendämmung verliere ich Rohnraum und die Wandgestaltung ist eingeschränkt, weil diffusionsoffen gearbeitet werden muss  -  wir können uns Tapeten dann also abschminken).

  43. Maßnahme schon erfolgt?

    Foto von wiki

    Da ich hier einen sehr ähnlichen Fall auf mich zukommen sehe (Wärmbrücke bei Neubau durch nicht ausreichend isolierten Ringanker  -  Architekt meint hingegen wir lüften zu wenig) würde mich sehr interessieren, wie es nun ausgegangen ist? Wurde inzwischen außen isoliert?
  44. Wir haben jetzt Abgewartet, bis unser ...

    Wir haben jetzt Abgewartet, bis unser Streitgegner mit seinen Gewerken den Rechtsstreit geführt hat. Er hat leider wegen Verjährung seiner Ansprüche verloren, will den Mangel jetzt aber beseitigen.

    Er möchte eine Innendämmung anbringen, dafür bin ich aber nicht zu begeistern. Ich habe nahegelegt, von außen Ringförmig zu dämmen, sofern sich das optisch brauchbar machen lässt. Oder noch besser: die bestehende Dämmung passend korrigieren. Die Styropor-Dämmung auf der Stirnseite der Betondecke hat einen besseren U-Wert als der Porenbeton der Wände. Demnach wird wohl diese Dämmung an sich nicht zu schlecht sein. Allerdings kann die Wärme an der Styropor-Dämmung vorbeiwandern, indem sie im Beton bis vor die Dämmung kommt und dort dann die restlichen 6 cm durch den Porenbeton geht. Wenn man nun den Porenbeton ausfräst und die Styropor-Dämmung dann quasi überlappt, dann ist dieser Wärmefluss unterbunden und das Erscheinungsbild bleibt erhalten. Ich habe angeregt, dass man das mal als Lösung berechnen lässt und bei Tauglichkeit in Erwägung zieht.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN