Ein weiterer aber wichtiger Gesichtspunkt ist, dass, wenn die Toilette an die Zisterne angeschlossen wird und nur dann macht es Sinn und im Sommer die Zisterne leer läuft muss der Hausherr die Zisterne mit Frischwasser befüllen, da eine direkte Verbindung von Frischwasser und Regenwasser nicht zulässig ist.
Hier werden wir Zisternenbetreiber erneut beschissen, denn das Frischwasser, das wir in die Zisterne leiten müssen wir dann doppelt mit Abwassergebühren bezahlen - Betrug auf hohem Niveau?
Die Kosten für den Bau der Anlage amortiesieren sich bei guter Nutzung erst in 10 Jahren, weshalb soll ich dann eine Zisterne bauen. Was soll mich die Volkswirtschaft interessieren, sollen doch die Städte in den Flusstälern bei viel Regen absaufen, wenn private Initiative vom Staat, Land oder den Gemeinden derart "bestraft" werden bzw. unterbunden werden - provokant ausgedrückt aber mit viel Wahrheit behaftet.
Auf welcher rechtlicher Grundlage beruht die Erhebung der Abwassergebühr für Zisternenwasser, welches in einem Mischkanal mit Abwasser entsorgt wird? Wer zahlt Abwassergebühren für dieses Wasser in einer vergleichbaren Situation?
Abwassergebühren Zisternenwasser: Rechtliche Grundlage, Kosten & Pflichten für Zisternenbetreiber?
In diesem Forum sind Sie: Wassersparen / Regenwassernutzung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit von Abwassergebühren für Zisternenwasser, die Unterschiede in der Gebührenhoheit der Gemeinden, die Sinnhaftigkeit der Regenwassernutzung zur Trinkwassereinsparung und die Problematik der doppelten Gebühren bei Zisternen mit Frischwasseranschluss. Zudem wird die Umweltbilanz von Autos und die Sinnhaftigkeit von Nachrüstungen diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Abwassergebühren Zisternenwasser: Rechtliche Grundlage, Kosten & Pflichten für Zisternenbetreiber?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Technische Trennung von Trink- und Regenwassersystemen gemäß DINAbk. 1989-1 sowie Lufttrennung und Rückstausicherung sind zwingend erforderlich – fehlende Trennung birgt gesundheitsrechtliche Risiken (Kontamination, Verstoß gegen Trinkwasserverordnung § 15).
🔴 KRITISCH: Vor Inbetriebnahme der Zisterne muss eine verbindliche, schriftliche Stellungnahme der zuständigen Abwassergemeinschaft oder Stadtverwaltung zu Gebührenpflicht und eventuellen Ermäßigungen eingeholt werden.
⚠️ WICHTIG: Eine separate Versickerungsanlage für Zisternenüberlauf ist prüfenswert – sie kann Gebührenpflicht vermeiden, muss aber fachgerecht geplant und genehmigt sein.
⚠️ WICHTIG: Die Verwendung von Zisternenwasser für Toilettenspülung erfordert eine nachweislich sichere Einbindung – Mischverbindungen zwischen Trink- und Regenwassersystem sind rechtlich unzulässig und gefährlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Erhebung von Abwassergebühren für Zisternenwasser ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich gilt: Wenn Zisternenwasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, können Abwassergebühren anfallen.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren findet sich in den Kommunalabgabengesetzen der Länder und den jeweiligen Abwassersatzungen der Gemeinden. Diese Satzungen regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Abwassergebühren erhoben werden dürfen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob das Zisternenwasser tatsächlich in die öffentliche Kanalisation gelangt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Toilette an die Zisterne angeschlossen ist und das überschüssige Wasser in den Mischkanal abgeleitet wird. Wenn das Zisternenwasser jedoch ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt wird und versickert, fallen in der Regel keine Abwassergebühren an.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung über die geltenden Abwassersatzungen und lassen Sie sich individuell beraten, um Klarheit über Ihre Pflichten als Zisternenbetreiber zu erhalten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt thematisiert die Abwassergebührenpflicht für in Zisternen gesammeltes Regenwasser, das über das Mischsystem entsorgt wird. Der Nutzer äußert Unmut über die doppelte Belastung, wenn im Sommer die Zisterne mit Frischwasser befüllt werden muss, da dieses Wasser dann erneut der Abwassergebühr unterliegt. Die rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung ist in den Kommunalabgabengesetzen der Länder und den örtlichen Satzungen verankert, die in der Regel die gesamte Niederschlagswassermenge auf dem Grundstück als gebührenpflichtig ansehen, sofern sie in die Kanalisation gelangt.
✅ Zustimmung: Die Kritik an der doppelten Gebührenbelastung bei Frischwasserbefüllung der Zisterne ist nachvollziehbar. Tatsächlich wird das Frischwasser, das in die Zisterne eingeleitet wird, bei der Entnahme über die Toilette erneut Abwasser, sodass der Betreiber faktisch zweimal für die Entsorgung zahlt. Dies ist ein systemischer Missstand, der in der Praxis zu Unmut führt.
➕ Ergänzung: Die rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung ist das Äquivalenzprinzip, wonach die Gebühr die Kosten der öffentlichen Einrichtung decken soll. Da das Regenwasser bei Mischkanalisation mitbehandelt wird, ist die Gebühr grundsätzlich zulässig. Allerdings gibt es Ausnahmen: Viele Gemeinden gewähren einen Gebührenerlass oder -ermäßigung, wenn der Zisternenbetreiber nachweist, dass das Wasser nicht in die Kanalisation gelangt (z.B. durch Versickerung). Der Nutzer sollte prüfen, ob seine Gemeinde eine solche Regelung anbietet.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die Amortisation erst nach 10 Jahren eintritt, ist nicht pauschal richtig. Die Amortisationszeit hängt stark von der Größe der Zisterne, dem Wasserverbrauch, den örtlichen Gebühren und den Baukosten ab. Bei optimaler Nutzung kann sie auch kürzer sein. Zudem ist der ökologische Nutzen der Regenwassernutzung nicht allein an finanziellen Kriterien zu messen.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte zunächst die örtliche Abwassersatzung einsehen, um die genauen Gebührenregelungen für Zisternen zu verstehen. Anschließend ist eine schriftliche Anfrage bei der Gemeinde zu empfehlen, ob eine Gebührenermäßigung für die nachgewiesene Nutzung des Regenwassers möglich ist. Zudem sollte geprüft werden, ob eine separate Versickerungsanlage für das Zisternenüberlaufwasser realisierbar ist, um die Gebührenpflicht zu umgehen. Bei anhaltenden Unklarheiten ist die Konsultation eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht oder eines Verbraucherschutzvereins ratsam.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt behandelt die rechtliche und wirtschaftliche Problematik der Abwassergebührenerhebung für Regenwasser aus Zisternen, das über Mischkanäle abgeleitet wird – insbesondere wenn es zur Toilettenspülung genutzt wird und bei Leerlauf der Zisterne durch Frischwasser nachgefüllt werden muss.
🔴 Gefahr: Die Annahme, Frischwasser, das zur Zisternenbefüllung eingespeist wird, sei automatisch abwassergebührenpflichtig, ist rechtlich nicht zwingend begründet – doch eine fehlerhafte technische Einbindung (z. B. fehlende Trennung von Trink- und Regenwassersystemen oder unzulässige Mischverbindungen) birgt erhebliche gesundheitsrechtliche Risiken (Kontamination, Trinkwasserverordnung § 15) und kann zu Sanktionen führen.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, es handele sich um "Betrug auf hohem Niveau", ist sachlich unzutreffend: Abwassergebühren werden grundsätzlich nach dem "Verursacherprinzip" erhoben – und bei Einleitung in ein öffentliches Abwassersystem (auch über Mischkanäle) gilt das eingeleitete Wasser als Abwasser, unabhängig von seiner Herkunft – sofern es nicht nachweislich vollständig außerhalb des Kanalsystems versickert oder verdunstet.
➕ Ergänzung: Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der jeweiligen Kommunalabgabensatzung (§ 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz) sowie der Abwasserverordnung – nicht aus einer bundesweiten Regelung. Ob und in welchem Umfang Zisternenwasser gebührenpflichtig ist, hängt entscheidend von der lokalen Satzung, der Kanalnutzungsvereinbarung und dem konkreten Einleitungsverhalten ab.
✅ Zustimmung: Die Aussage, dass sich Zisternen bei ausschließlicher Nutzung für Toilettenspülung erst nach ca. 10 Jahren amortisieren, ist realistisch – insbesondere unter Berücksichtigung von Planung, Bau, Wartung und der geringen Wassersparwirkung bei modernen Spülkästen.
❌ Widerspruch: Die pauschale Behauptung, private Regenwassernutzung werde "systematisch unterbunden" oder "bestraft", ist falsch: Viele Kommunen gewähren Gebührenermäßigungen oder Befreiungen für nachgewiesene, ausschließliche Versickerung oder technisch sichere, getrennte Regenwassernutzung – vorausgesetzt, die Anlage erfüllt die DIN 1989-1 und ist ordnungsgemäß betrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Zisternenbetreiber sollten vor Inbetriebnahme eine verbindliche schriftliche Stellungnahme der zuständigen Abwassergemeinschaft oder Stadtverwaltung einholen, die klärt, ob und in welchem Umfang ihr Zisternenwasser abwassergebührenpflichtig ist – und ob eine Befreiung oder Minderung möglich ist; zudem ist eine fachgerechte, TÜV- oder DVGW-geprüfte Installation mit Rückstausicherung, Lufttrennung und separatem Leitungsnetz zwingend erforderlich, um rechtliche und gesundheitliche Risiken auszuschließen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Abwassergebühren für Zisternenwasser dann anfallen, wenn es in das öffentliche Abwassersystem (insb. Mischkanal) eingeleitet wird – unabhängig von der Herkunft (Regen- oder Frischwasser).
- Alle betonen die zentrale Rolle der örtlichen Abwassersatzung bzw. Kommunalabgabensatzung als ausschlaggebende Rechtsgrundlage – keine bundesweite Regelung.
- Alle empfehlen die individuelle Abklärung bei der Gemeinde/Stadtverwaltung als zentrale erste Handlung.
⚠️ Abweichung:
- DeepSeek und Qwen differenzieren stärker zwischen „gesamter Niederschlagswassermenge“ (DeepSeek) und „konkretem Einleitungsverhalten“ (Qwen); GoogleAI benennt den Tatbestand (Einleitung in Kanal) klar, aber ohne tieferen Einblick in das Äquivalenzprinzip oder Satzungsvarianten.
- Zur Amortisationsdauer: DeepSeek korrigiert die pauschale 10-Jahres-Angabe als nicht allgemeingültig, Qwen bestätigt sie als „realistisch“ – GoogleAI erwähnt sie nicht.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt das Äquivalenzprinzip und nennt konkret Gebührenermäßigungsmöglichkeiten bei Nachweis der Versickerung.
- Qwen ergänzt die gesundheitsrechtlichen Risiken (Trinkwasserverordnung § 15), die technischen Anforderungen (DIN 1989-1, Lufttrennung, Rückstausicherung) und die Notwendigkeit einer fachgerechten, geprüften Installation.
- GoogleAI bietet den klarsten, zugänglichsten Einsteigerhinweis zur Prüfung der örtlichen Satzung – aber ohne technische oder gesundheitliche Tiefe.
❌ Widerspruch:
- Qwen vs. DeepSeek: DeepSeek spricht von einem „systemischen Missstand“ und „doppelter Belastung“, während Qwen die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung unter Verursacherprinzip klar bejaht und „Betrug“-Vorwürfe als sachlich unzutreffend zurückweist. → Vorsichtsprinzip: Qwens rechtlich präzisere, gesetzesbasierte Einschätzung wird priorisiert.
- Qwen vs. DeepSeek/GoogleAI: Qwen widerspricht der pauschalen These, Regenwassernutzung werde „systematisch unterbunden“ – und weist nach, dass viele Kommunen Ermäßigungen anbieten. → Vorsichtsprinzip: Qwens differenzierte, satzungsorientierte Sicht („vorausgesetzt, Anlage erfüllt DIN 1989-1“) ist sicherer und praxisnäher.
👉 Empfehlung: Die Analyse von Qwen ist bezüglich Rechtsgrundlagen, gesundheitlicher Risiken und technischer Vorgaben am umfassendsten und konservativ-sicherster. DeepSeek liefert wertvolle Ergänzungen zu finanziellen Effekten und Verwaltungspraxis. GoogleAI dient als erste Orientierung – jedoch nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Grundlage ✅ Keine bundesweite Regelung – ausschlaggebend sind die jeweilige Kommunalabgabensatzung (§ 8 Abs. 1) und die örtliche Abwassersatzung. Gebührenpflicht bei Einleitung ✅ Zisternenwasser unterliegt Abwassergebühren, sobald es in ein öffentliches Abwassersystem (insb. Mischkanal) eingeleitet wird – unabhängig von Herkunft (Regen-/Frischwasser) und Nutzung (Toilette, Garten). Gesundheitsrisiken ✅ Unzulässige Mischverbindungen zwischen Trink- und Regenwassersystemen verstoßen gegen die Trinkwasserverordnung § 15 und bergen Kontaminationsrisiken – Lufttrennung und Rückstausicherung sind zwingend. Technische Vorgaben ✅ Fachgerechte Installation nach DIN 1989-1 ist Voraussetzung für rechtliche Zulässigkeit und ggf. Gebührenermäßigung; TÜV- oder DVGW-Prüfung wird empfohlen. Gebührenermäßigung ⚠️ Viele Gemeinden bieten Ermäßigungen oder Befreiungen bei nachgewiesener ausschließlicher Versickerung – aber nur bei satzungsgemäßer, technisch einwandfreier Anlage. Amortisationsdauer ⚠️ Die 10-Jahres-Angabe ist realistisch für die Toilettenspülung bei modernen Spülkästen, aber stark abhängig von lokalen Gebühren, Kosten und Nutzung – keine pauschale Aussage möglich. Systemische „Bestrafung“ ❌ Die Behauptung, Regenwassernutzung werde „systematisch unterbunden“ oder „bestraft“, wird von Qwen eindeutig widerlegt; DeepSeek und GoogleAI thematisieren zwar Unmut, nennen aber keine systematische Diskriminierung. 👉 Handlungsempfehlung: Zisternenbetreiber müssen Rechtssicherheit durch schriftliche Abstimmung mit der Gemeinde erlangen, technische Sicherheit durch DIN-konforme Planung und Installation sicherstellen – und sich nicht auf pauschale Aussagen zur Wirtschaftlichkeit oder Gebührenhöhe verlassen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzulässige Mischverbindung zwischen Trink- und Regenwassersystem Gesundheitsgefahr durch Kontamination, Bußgelder nach Trinkwasserverordnung § 15, Sperrung der Anlage 🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Rückstausicherung Rückstau von Abwasser in Regenwassersystem bei Kanalstau – massive hygienische Gefahr und Schadensersatzpflicht 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Abstimmung mit der Abwassergemeinschaft Nachträgliche Nachforderung von Abwassergebühren für vergangene Jahre, Rechtsstreit, keine Ermäßigung 🔴 Risiko Unzureichende Versickerungskapazität oder fehlende Genehmigung für Versickerung Unzulässige Oberflächenabflussbildung, Grundwasserverunreinigung, Ordnungswidrigkeiten nach WHG 🔴 Risiko Nicht-DIN-1989-1-konforme Installation (z. B. fehlende Lufttrennung) Keine Anerkennung als sichere Regenwassernutzung, Verlust von Ermäßigungsansprüchen, Sicherheitsmängel ✅ Chance Gebührenermäßigung bei nachgewiesener Versickerung oder getrennter Nutzung Erhebliche Kosteneinsparung, langfristige Entlastung bei steigenden Abwassergebühren ✅ Chance Reduzierte Trinkwassernutzung bei Toilettenspülung und Gartenbewässerung Senkung der Trinkwassergebühren, geringere Wasserverschwendung, höhere Versorgungssicherheit bei Trockenheit ✅ Chance Beitrag zur Entlastung der Kanalisation durch Reduzierung der Niederschlagswassermenge Konkrete Entlastung bei Starkregen, höhere Resilienz gegen Überläufe, mögliche Förderung durch Kommunen ✅ Chance Erhöhte Wertschätzung und Nachweis ökologischer Verantwortung (z. B. bei Immobilienverkauf) Steigerung des Immobilienwerts, bessere Marktpositionierung, positive Öffentlichkeitswirkung ✅ Chance Nutzung als Teil eines zukunftsfähigen Wassermanagements (Kombination mit Grauwassernutzung, Smart-Meter) Kompatibilität mit zukünftigen Förderprogrammen, höhere Flexibilität bei gesetzlichen Änderungen Orientierungshilfen
- Technische Sicherheit prüfen und sicherstellen: Lassen Sie vor Inbetriebnahme die Zisterne durch einen DVGW- oder TÜV-geprüften Fachbetrieb nach DIN 1989-1 prüfen – mit zwingender Lufttrennung, Rückstausicherung und getrenntem Leitungsnetz.
- Schriftliche Stellungnahme einholen: Beantragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder Abwassergemeinschaft eine verbindliche, schriftliche Stellungnahme zur Gebührenpflicht und zu möglichen Ermäßigungen – mit Bezug auf Ihre konkrete Einleitungsart (Mischkanal, Versickerung etc.).
- Trinkwassersystem vollständig trennen: Stellen Sie sicher, dass keinerlei Mischverbindungen zwischen Trink- und Regenwassersystem bestehen – auch nicht über automatisierte Nachfüllsysteme ohne Lufttrennung oder Schwerkraft-Überläufe.
- Versickerungsanalyse durchführen: Beauftragen Sie ein geotechnisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit Ihres Grundstücks – falls Versickerung geplant ist, stellen Sie die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung (§ 63 WHG) vorab sicher.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Nachweise – Planunterlagen, Prüfprotokolle (DVGW/TÜV), Satzungsabschriften, die schriftliche Gemeinde-Stellungnahme – und archivieren Sie sie mindestens 10 Jahre.
- Fachanwalt konsultieren – bei Unklarheiten: Bei widersprüchlichen Stellungnahmen, Nachforderungen oder Ablehnung einer Ermäßigung kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder einen Verbraucherschutzverein.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abwassergebühren
- Gebühren, die für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation erhoben werden. Sie dienen der Finanzierung der Abwasserentsorgung.
Verwandte Begriffe: Kanalgebühren, Klärgebühren, Wassergeld - Zisternenwasser
- Regenwasser, das in einer Zisterne gesammelt und gespeichert wird. Es kann für verschiedene Zwecke wie Gartenbewässerung oder Toilettenspülung genutzt werden.
Verwandte Begriffe: Regenwasser, Grauwasser, Brauchwasser - Mischkanal
- Ein Kanal, der sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser aufnimmt und gemeinsam zur Kläranlage transportiert.
Verwandte Begriffe: Trennkanal, Kanalisation, Abwasserkanal - Kommunalabgabengesetze
- Gesetze der Bundesländer, die die Erhebung von Kommunalabgaben regeln, einschließlich der Abwassergebühren.
Verwandte Begriffe: Abwassersatzung, Gebührenordnung, Kommunalrecht - Abwassersatzung
- Eine Satzung der Gemeinde, die die Einzelheiten der Abwasserentsorgung und die Erhebung von Abwassergebühren regelt.
Verwandte Begriffe: Gebührensatzung, Entwässerungssatzung, Ortsrecht - Regenwassernutzung
- Die Nutzung von Regenwasser als Ressource, beispielsweise zur Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine.
Verwandte Begriffe: Zisternen, Regenwassernutzungsanlagen, Wasserkreislauf - Zisterne
- Ein Behälter zur Sammlung und Speicherung von Regenwasser. Zisternen können unterirdisch oder oberirdisch angelegt sein.
Verwandte Begriffe: Regenwassertank, Wasserspeicher, Sammelbecken
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Wann fallen Abwassergebühren für Zisternenwasser an?
Abwassergebühren fallen an, wenn Zisternenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Toilette an die Zisterne angeschlossen ist und überschüssiges Wasser in den Mischkanal gelangt. - Frage: Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Erhebung von Abwassergebühren?
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Kommunalabgabengesetzen der Länder und den Abwassersatzungen der Gemeinden. Diese regeln die Voraussetzungen und die Höhe der Gebühren. - Frage: Was passiert, wenn das Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird?
Wenn das Zisternenwasser ausschließlich für die Gartenbewässerung verwendet wird und versickert, fallen in der Regel keine Abwassergebühren an. - Frage: Wie kann ich die Abwassergebühren für Zisternenwasser reduzieren?
Eine Möglichkeit ist, das Zisternenwasser möglichst effizient zu nutzen und den Überlauf in die Kanalisation zu minimieren. Auch der Einbau eines separaten Zählers für das Zisternenwasser kann helfen, die Gebühren korrekt zu berechnen. - Frage: Muss ich meine Zisterne beim zuständigen Amt anmelden?
In vielen Gemeinden ist die Nutzung einer Zisterne anmeldepflichtig. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die geltenden Bestimmungen. - Frage: Was ist ein Mischkanal?
Ein Mischkanal ist ein Kanal, der sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser aufnimmt und gemeinsam zur Kläranlage transportiert. - Frage: Kann ich Zisternenwasser bedenkenlos für die Toilettenspülung nutzen?
Grundsätzlich ja, aber achten Sie auf die Qualität des Zisternenwassers. Es sollte regelmäßig gereinigt und gewartet werden, um Verunreinigungen zu vermeiden. - Frage: Gibt es Fördermöglichkeiten für den Bau einer Zisterne?
Ja, in vielen Regionen gibt es Förderprogramme für die Nutzung von Regenwasser. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Bundesland über die aktuellen Fördermöglichkeiten.
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Überblick über aktuelle Förderprogramme für den Bau von Zisternen und Regenwassernutzungsanlagen. - Abwassergebühren sparen
Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Abwassergebühren senken können. - Rechtliche Aspekte der Regenwassernutzung
Welche Gesetze und Verordnungen sind bei der Nutzung von Regenwasser zu beachten?
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Zisternenvolumen: Einfluss auf Hochwasserschutz – Eine Analyse
Gedanken- die 5 m³ die in der Zisterne Platz haben haben keinerlei Auswirkung auf den Hochwasserschutz.
Begründung: Bei den massiven Regenfällen im Herbst 2002 vielen deutlich über 50 mm/m²; bei einer Dachfläche von 100 m² wäre die Zisterne übergelaufen; Sie haben aber mehr Dachfläche und auf dem restlichen Grundstück versickert auch noch Einiges ...
- Das Regenwasser im Mischkanal ist sauber, mit Ihrem Wasser aus der Zisterne spülen Sie Ihre ganz Schei.. und Sonstiges weg.
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Regenwassernutzung: Trinkwassersparen vs. Kanalspülung – Abwassergebühren
Gründe
Regenwassernutzung macht nur Sinn um kostbares Trinkwasser zu sparen. Mit Trinkwasser die Toilette spülen war vielen zuwider.
Weder bei Benutzung noch bei Regengüssen wird der Kanal gespült, der Sand und Schlamm sitzt fest wie gesintert und muss mit Hochdruckstrahl gelöst werden.
In manchen Gegenden muss das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, die Kanalgebühr richtet sich nach dem Frischwasser, Abwasser wird nie gemessen.
Also muss man für Regenwassernutzung bezahlen.
In anderen Gegenden werden versiegelte Flächen pauschal mit einer Abwassergebühr belegt, logisch dass die Regenwassernutzung zu bezahlen ist.
In meiner Gegend ist die Einleitung von Regenwasser in den Kanal (zurzeit) kostenfrei, auch wenn das Wasser den Umweg über die Toilette nimmt.
Damit spare ich Frischwasser und auch Abwassergebühren.
Andererseits ist es mir verboten, den Überlauf unterirdisch versickern zu lassen, weil Schadstoffe nicht abgebaut werden, dies geschähe nur in den ersten 30 cm Boden mit viel Luft.
Wenn Sie in einer Flussniederung wohnen:
Natürlich wissen (und grollen) die Kommunen, weil viele einen Brunnen geschlagen haben und seit Jahrzehnten dieses Wasser einleiten, natürlich ohne Gebühren!
Diese Kommunen wollen nicht, dass das nochmal mit Regenwasser passiert.
Die Kostenregelung basiert in allen Fällen auf der Abwassersatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. -
Abwassergebühren: Rechtliche Grundlagen & kommunale Gebührenhoheit
Vorurteile und Gedankenfehler
Die Frage von Herrn Langbein ist berechtigt und fast so alt wie die Regenwassernutzung. Die rechtliche Grundlage zu Abwassergebühren liegt in der Gebührenhoheit der einzelnen Gemeinden und dem Umlageverfahren von Kosten als Gebühren (Gebühren = Zweckabhängige Kostenumlage; anders als Steuern). Grundsätzlich ist alles Wasser, das in den öffentlichen Kanal zur Entsorgung eigeleitet wird, gebührenpflichtig, da auch Kosten anfallen.
Die Handhabung dieser Gebühren ist aber leider in einigen Gemeinden äußerst abenteuerlich und mit keiner Logik nachzuvollziehen. Zu diesem Thema finden Sie in meinem Ratgeber unter der Rubrik "Gebühren" einen ausführlichen Artikel, der bereits vor Jahren im "Wasserspiegel" und anderen Publikationen veröffentlicht wurde. Ebenso finden sich im Ratgeber unter "VGH-Urteil" auch Grundsatzurteile zu Abwassergebühren.
Bei der Erhebung von Abwassergebühren ist auch der verfassungsmäßige Grundsatz der Gleichbehandlung zu berücksichtigen.
Eine Erhebung von Abwassergebühren rein nach dem Prinzip des Frischwasserbezugs ist Aufgrund vieler Grundsatzurteile an enge Bedingungen geknüpft, die von Gemeinden auch manchmal übersehen werden. Grundsätzlich ist auch Oberflächenwasser (Regenwasser), das in den Kanal entsorgt wird gebührenpflichtig, da für die Entsorgung Kosten anfallen. Wird nun bei einem Mischkanal für Oberflächenwasser keine Abwassergebühr erhoben, darf auch für genutztes Regenwasser keine Gebühr erhoben werden, da dies eine Ungleichbehandlung wäre (entweder zahlen Alle, oder Keiner).
Die fairste Gebührenberechnung ist eine gesplittete Abwassergebühr, die einen Teil nach dem Frischwasserbezug und einen Teil nach dem eingeleiteten Oberflächenwasser berechnet (hier dürfen Zisternen nicht doppelt berechnet werden).
Wenn für Oberflächenwasser, und somit auch für Zisternenwasser, eine Abwassergebühr erhoben wird, ist bei der Ermittlung darauf zu achten, dass Nachspeisewasser mit einem Zähler erfasst und von der Zisternenwassermenge abgezogen wird (Stand der Technik nach DINAbk. 1989: Zwischenzähler in der Trinkwassernachspeisung). Damit wird eine unzulässige Doppelberechnung vermieden.
Der Argumentation von Herrn Halbiger kann ich nicht zustimmen:
Sicher ist eine einzelne Zisterne kein Hochwasserschutz, sondern nur eine Vielzahl von Zisternen. Darum gibt es in vielen Gemeinden zwischenzeitlich sogar die Bauauflage, Regenwasserzisternen einzubauen, da damit die Gemeinde teure und zentrale Regenrückhaltebecken, sowie Vergrößerungen von alten Kanalnetzen einsparen kann. Bei dem angegebenen Ausnahmebeispiel der massiven Regenfälle im Herbst 2002 hat auch der Wald nicht seine natürliche Funktion der Wasserspeicherung mehr erfüllen können. Hier wird schlichtweg Ursache und Wirkung verwechselt, da diese massiven Regenfälle eine andere Ursache haben, mit der Auswirkung des Hochwassers, das in dieser Größenordnung ebenfalls eine "hausgemachte" Ursache von Baufehlern (Eingriffe in die Natur) hatte. Zumindest hätten aber Zisternen die Hochwassermenge reduziert, auch wenn sie übergelaufen sind.
Es ist ein altes und längst widerlegtes Vorurteil, das Regenwasser zum Spülen von Kanalrohren benötigt würde. Kanalrohre müssen nach DIN 1986 auch ohne Regenwasser den Schmutz abtransportieren (falls korrekt verlegt). Im Gegenteil schadet sauberes Regenwasser im Kanal, da es die Schmutzfracht verdünnt und somit Reinigungspropbleme im Klärwerk verursacht (Absterben von Bakterienkulturen).
Leider muss ich auch Hr. Klaus widersprechen, dass Regenwasser nur Sinn macht, kostbares Trinkwasser zu sparen. Flächendeckende Regenwassernutzung ist unbestritten ein Beitrag zur Abwasserreduzierung und somit Hochwasserschutz! Hierrüber gibt es an vielen Hochschulen die unterschiedlichsten Untersuchungen.
Es ist auch ein großer Gedankenfehler bzgl. der Abwassergebühren Regenwassernutzung mit Eigenbrunnennutzung gleichsetzen zu wollen.
Hier ist ein riesiger Unterschied: Regenwassernutzer nutzen nur Oberflächenwasser, das ohnehin anfällt und entsorgt werden muss (ob genutzt oder ungenutzt ist egal). Sie produzieren kein zusätzliches Abwasser!
Brunnenwassernutzer fördern unterirdisches Wasser an die Oberfläche und produzieren damit zusätzliches Abwasser. Nicht nur dass sie zusätzliches Abwasser produzieren, sie vergrößern auch noch den Oberflächenwasserkreislauf indem sie dem Boden Grundwasser entziehen und in den Oberflächenwasserkreislauf zur Verdunstung einbringen. Zusammen mit der Klimaerwärmung fördern sie dadurch erhöhte Niederschläge und erhöhen das Hochwasserrisiko.
Solange aber Umweltschutz in Deutschland nur nach einer Formel der Amortisation, sowie nur unter dem Gesichtspunkt von eigenen Gebühreneinsparungen gesehen wird, ist daran wohl nichts zu ändern. So gäbe es aus diesem Grund als Beispiel bis heute sicher noch keine schadstoffärmeren Autos (Katalysator amortisiert sich nie), wenn nicht durch den Gesetzgeber der Katalysator zur Pflicht gemacht worden wäre (Beste Vorbilder: Radikalökos mit Uraltautos als "Dreckschleuder" und Greenpeace-Umweltaufklebern). -
Mischkanal & Regenwasser: Ungleichbehandlung bei Abwassergebühren?
@Herr Steinle
erst einmal Danke für Ihre ausführliche Darstellung des Sachverhalts, die mir schon etwas weiterhilft. Befallen hat mir neben den zahlreichen Fachlichen Informationen die Aussage:
"Wird nun bei einem Mischkanal für Oberflächenwasser keine Abwassergebühr erhoben, darf auch für genutztes Regenwasser keine Gebühr erhoben werden, da dies eine Ungleichbehandlung wäre (entweder zahlen Alle, oder Keiner).
Die Frage ist, kann diease Aussage durch ein Urteil bereits untermauert werden. Mir geht es genau um diesen Punkt. Unstrittig ist bei Mischkanälen, dass, wer Regenwasser in die Kläranlage leitet, das sogar noch durch die Toilette ging, hierfür zu zahlen hat. Ich sträube mich aber dagegen zu zahlen, während mein Nachbar nicht zahlen muss und ich sträube mich dagegen, dass ich, weil Neubau zahle, die Altbauten, die "heimlich" umrüsten kostenfrei ausgehen.
Die Sache mit dem Umweltschutz am Schluss möchte ich nicht ganz teilen, wobei Sie im Prinzip Recht haben. Im konkreten Fall werden die Zisternennutzer doppelt und dreifach "von der Allgemeinheit" bestraft, denn die Wasseruren, die Stand der Technik sind, müssen geeicht werden, also über die Gemeinde bezogen werden. Im konkreten Fall muss ich eine Wasseruhr installieren für das Wasser, das von der Zisterne ins WC läuft (6.70 € + MwsT/Jahr) und wenn ich Nachspeise, dann nochmal (6.70 € +Mächensteuer) für die zweite Wasseruhr. Hinzu kommen dann knapp 2 € Abwassergebühr pro m³ Zisternenwasser, das wie gesagt im Mischkanal landet.
Es ist vollkommen klar, dass Kosten, die einer Gemeinde entstehen auf die Bürger umgelegt werden müssen, aber dann bitte so Gerecht wie möglich.
Auch Umweltschutz muss sich rechnen - Utopische Zuschläge dürfen es nicht sein. -
Zisternen-Umschaltung: Frischwasser statt Rückpumpen – Gebühren sparen
Es gibt aber auch
Regenwassernutzungsanlagen welche bei Leere in der Zisterne nicht in den Schacht zurück pumpen, sondern nur umschalten auf Frischwasser. Hierbei hat man einen kleinen (vielleicht 40 l) Vorratsbehälter im Haus, in welchen entweder Zisternenwasser oder Frischwasser eingespeist wird.
Damit spart man wenigstens die Doppelte Gebühr über beide Zähler und die Mehreinspeisung wegen träge Schwimmer in der Zisterne.
Für die Reinigung des Regenwassers über die Kläranlage fallen Natürlich Gebühren an. Die Problematik mit der Zweiten Uhr bleibt. -
Gebührenordnung Anfechtung: Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren!
@Herr Langbein
Ihre berechtigte Verärgerung für solche "WildWest"-Praxis verstehe ich, aber es besteht nun ein kleines Problem. Da es um die evtl. Anfechtung einer Gemeindegebührenordnung geht, darf juristischer Rat nur von Anwälten erteilt werden, weshalb zu empfehlen ist, sich mit der Gebührenordnung von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten zu lassen (Anwaltsberatung kostet nicht viel) und ggf. die Gebührenordnung über das Verwaltungsgericht anzufechten. Der kann Ihnen auch sagen, ob es zu diesem Thema zwischenzeitlich auch neuere Urteile gibt.
Bei der Gebührenordnung ihrer Gemeinde sind folgende Punkte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen:
1. Ist eine Abwasserberechnung in dieser Gemeinde nur nach Frischwasserbezug gem. Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.3.1985 (Az. : 8 B 11/84) überhaupt noch zulässig, oder muss eine Gebührensplittung mit Gebührenerhebung für Oberflächenwasser eingeführt werden? (z.B. mehr als 14 % des Abwasseraufkommens aus Oberflächenwasser?)
2. Wird durch die unterschiedliche Gebührenbehandlung von Regenwasser zwischen Nichtnutzern und Regenwassernutzern der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 der Verfassung verletzt?
3. Nach welchen rechtlichen und zulässigen Grundsätzen will die Gemeinde sie zwingen, für Ihre private Eigenwasserversorgung (Regenwassernutzungsanlage) einen Wasserzähler zu mieten?
Des weiteren sehe ich gute Chancen, sich gerichtlich gegen die unberechtigte Doppelerhebung für Nachspeisewasser zu wehren.
Geeichte "Wohnungswasserzähler" finden Sie bereits für ca. 15,- €. Die Eichgebühr liegt bei ca. 7,- € alle paar Jahre. Warum also nicht in der eigenen Anlage auch eigen Zähler verwenden?
Bei allen Ungerechtigkeiten sollten auch Bagatellegrenzen berücksichtigt werden. Ein Streit um z.B. 5 m³ Abwasser im Jahr für Nachspeisung steht in keinem Verhältnis zum Kosten- und Verwaltungsaufwand (Kostenaufwand, Verwaltungsaufwand), auch wenn es ungerecht ist. Evtl. ist ein persönliches Gespräch mit verschiedenen Gemeindevertretern (die von den Bürgern als Ihre Vertretung geählt wurden) mit stichhaltigen Argumenten aus meinem Fachaufsatz auch erfolgreich. -
Umweltbelastung Auto: Produktion vs. Betrieb – Eine kritische Betrachtung
@Herr Steinle
(Beste Vorbilder: Radikalökos mit Uraltautos als "Dreckschleuder" und Greenpeace-Umweltaufklebern).
Zu diesem Satz kann ich mir doch einen Kommentar nicht verkneifen.
Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, das ein Auto die größten Umweltbelastungen verursacht hat sobald es produziert ist. Der Austausch gegen ein Neufahrzeug mit Kat hilft der Umwelt nicht ... aber der Autoindustrie.
Es gibt sogar Aussagen, deren Wahrheitsgehalt ich aber nicht einschätzen kann, die besagen das der höhere Bauaufwand (Die Produktion von Elektronikbauteilen ist sehr Umweltbelastend, Platingewinnung für den Katalysator ...) bei der Herstellung zu höheren Belastungen führt als der Kat jemals einspart.
Das sehr beliebte Argument - Öko mit Stinker - ist wissemschaftlich nicht haltbar. -
Auto-Umweltbilanz: Schadstoffproduktion vs. Fortschritt – Eine Ansicht
Danke Herr Engelhardt!
Endlich mal jemand der meine Ansicht zu diesem Thema teilt! Es hängt mir schon zu den Ohren aus wenn Autoindustrie und ADAC in dieses Horn tuten! Nach meiner Kenntnis erzeugt ein Auto sage und schreibe 80 % seiner Schadstoffe bei der Produktion. Und da der Verbrauch trotz der gepriesenen Fortschritte in der Motorentechnik in den letzten 10 Jahren kaum gesunken ist (mein 86er Golf Diesel verbrauchte 5,5, mein aktueller 89er Golf Benziner 7 Liter) spare ich das Geld für einen überteuerten Neuwagen lieber und investiere es in unseren Wildpflanzengarten und die projektierte ReWa-Anlage. Man darf natürlich kein Imageproblem haben oder sollte tendenziell alte Autos sowieso schöner finden (so wie ich). -
Altfahrzeug Nachrüstung: Sinnvoller als Neuanschaffung – Abwasser
Nichts gegen alte Autos
Wer hat denn hier behauptet, dass alte Autos erneuert werden müssten? Ich nicht! (Ich habe lediglich von "Dreckschleudern" in Verbindung mit Öko-Aufklebern gesprochen! Bitte nicht umdeuten!) Es gibt auch die Alternative ein Altfahrzeug nachzurüsten, anstelle gleich neu anzuschaffen! (Reparieren ist sinnvoller als Wegwerfen und Neuanschaffen)
Die Behauptung, dass die Produktion eines Kat mehr Schadstoffe erzeugt, als durch den Betrieb zurück gehalten werden, glauben Sie wohl selber nicht, oder ist für Sie Energieverbrauch = Schadstoffproduktion? Es kommt immer darauf an, welche Primärenergie verbraucht und wie Sekundärenergie erzeugt wurde.
Ich kann eine Einstellung "Bei der Produktion sind sowieso schon 80 % Schadstoffe entstanden, also kommt es auf den Rest von 20 % auch nicht mehr an", nicht toll finden.
Nach solcher Argumentation wäre die Verwendung z.B. von Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung unsinnig, da 75 % der später erzeugten Energie bereits bei der Produktion der Anlage verbraucht wurden.
Viele kleine Schritte ergeben erst die Summe. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Abwassergebühren für Zisternenwasser: Rechtliche Grundlagen & Kosten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit von Abwassergebühren für Zisternenwasser, die Unterschiede in der Gebührenhoheit der Gemeinden, die Sinnhaftigkeit der Regenwassernutzung zur Trinkwassereinsparung und die Problematik der doppelten Gebühren bei Zisternen mit Frischwasseranschluss. Zudem wird die Umweltbilanz von Autos und die Sinnhaftigkeit von Nachrüstungen diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Gebührenordnung Anfechtung: Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren! ist bei Anfechtung einer Gemeindegebührenordnung juristischer Rat von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht empfehlenswert.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Zisternen-Umschaltung: Frischwasser statt Rückpumpen – Gebühren sparen beschreibt eine Möglichkeit, durch Umschaltung auf Frischwasser bei leerer Zisterne doppelte Gebühren zu vermeiden.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Ableitung von Niederschlagswasser können je nach Gemeinde variieren. Einige erheben Gebühren basierend auf der versiegelten Fläche, während andere eine Versickerung auf dem Grundstück fordern, wie im Beitrag Regenwassernutzung: Trinkwassersparen vs. Kanalspülung – Abwassergebühren erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Zisternenbetreiber sollten sich über die spezifischen Regelungen und Gebührenordnungen ihrer Gemeinde informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Prüfen Sie, ob eine Umschaltung auf Frischwasser bei leerer Zisterne möglich ist, um Abwassergebühren zu sparen, wie im Beitrag Zisternen-Umschaltung: Frischwasser statt Rückpumpen – Gebühren sparen beschrieben.
Die Diskussion beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen Regenwassernutzung, Abwassergebühren und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird deutlich, dass die Gebührenpflicht für Zisternenwasser von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art des Kanalsystems (Mischkanal oder Trennsystem) und die kommunale Gebührenhoheit. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Meinungen aus, wobei auch kritische Aspekte wie die Umweltbelastung durch die Produktion von Neuwagen angesprochen werden, wie im Beitrag Umweltbelastung Auto: Produktion vs. Betrieb – Eine kritische Betrachtung diskutiert.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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