Bauträger: Können Arbeiten auf Kulanz von der Steuer abgesetzt werden?
BAU-Forum: Bauversicherung
Bauträger: Können Arbeiten auf Kulanz von der Steuer abgesetzt werden?
Hallo!
Ich hatte gerade eine Diskussion mit unserem Bauträger um verschiedene Mängel
Dabei viel mir die Frage ein: Kann ein Bauträger oder Generalunternehmer eigentlich Ausgaben z.B. für den Maler für Arbeiten die er auf Kulanz erledigt von der Steuer absetzen?
Also meine Rechnung ist die: Eine bestimmte Arbeit würde, wenn wir Sie über den Generalunternehmer in Auftrag geben uns 1000 € inkl. MwSt. kosten. Mach der Generalunternehmer die Arbeit für uns "kostenlos" (auf Kulanz ...), dann kostet es den Generalunternehmer effektiv nur 500 €, da (1) keine MwSt und (2) dies für ihn ein Verlust ist, den er von der Steuer absetzen kann. Stimmt diese Überlegung?
Ich hatte gerade eine Diskussion mit unserem Bauträger um verschiedene Mängel
Dabei viel mir die Frage ein: Kann ein Bauträger oder Generalunternehmer eigentlich Ausgaben z.B. für den Maler für Arbeiten die er auf Kulanz erledigt von der Steuer absetzen?
Also meine Rechnung ist die: Eine bestimmte Arbeit würde, wenn wir Sie über den Generalunternehmer in Auftrag geben uns 1000 € inkl. MwSt. kosten. Mach der Generalunternehmer die Arbeit für uns "kostenlos" (auf Kulanz ...), dann kostet es den Generalunternehmer effektiv nur 500 €, da (1) keine MwSt und (2) dies für ihn ein Verlust ist, den er von der Steuer absetzen kann. Stimmt diese Überlegung?
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In's Grobe gesprochen
kann nur der etwas absetzen, der (a) eine Ausgabe hat und (b) diese nachweisen kann. Wenn der Maler eine Rechnung an den Generalunternehmer schreibt (wie er das Kind nennt, ist unerheblich), kann letzterer durchaus die Kosten steuermindernd geltend machen. -
Mangel und Kulanz
Hallo,
für mich passt das nicht ganz zusammen.
In beiden Fällen wird der Bauträger einen Aufwand haben, der sich gewinnmindernd und damit auch steuermindernd auswirkt.
Kulanz ist aber nicht so sehr eine Frage der damit verbundenen tatsächlichen Kosten nach Steuern, sondern der Kundenorientierung, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung.
Viele Grüße -
Von der Steuer absetzen
heißt ja wohl nur "schmälern des Gewinn".
Wo soll jetzt der Reiz an der Sache liegen.
Mit Sicherheit gilt auch für den Generalunternehmer, Sinn und Zweck der Unternehmung ist es Gewinn zu erzielen.
Jeder der einen hohen Steuersatz hat, sollte dankbar sein.