Architektenhaftpflicht bei Anstellung in Gewerbebetrieb
BAU-Forum: Bauversicherung

Architektenhaftpflicht bei Anstellung in Gewerbebetrieb

Hallo,
z.Z. bin ich in einem Gewerbebetrieb als Architekt angestellt (also nicht in einem klassischen Architekturbüro). Nun kommt es seit Neuestem vor, dass ich Bauanträge einreichen soll (ich bin vorlageberechtigt), wobei mein Arbeitgeber gleichzeitig Bauherr dieser BVAbk.'s ist. Probleme gibt es nun bei der Haftpflicht, die ich laut Angaben der Versicherung nur in beschränktem Umfang abschließen kann. Ich wäre dann nur gegen Schäden bei "Dritten" nicht jedoch gegen Schäden, die bei meinem Bauherrn und Arbeitgeber z.B. seinem Gebäude entstehen, versichert. Bei diesem eingeschränkten Versicherungsschutz habe ich eher ein ungutes Gefühl, andererseits ist die Situation doch eigentlich nicht so ungewöhnlich, dass es da nicht irgendeine Lösung gäbe ...? Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!
Marvin
  • Name:
  • Marvin
  1. Auftrag  -  Bezahlung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn Sie freiberuflich arbeiten müssen Sie sich versichern, da Sie selber haften; und rechnen i.d.R. nach HOAIAbk. ab.
    Wenn Sie fest angestellt sind, haftet der Arbeitgeber für seine Angestellten
  2. Aber meistens nicht bei grober Fahrlässigkeit!

    Zumindest war das in meiner Zeit als Zeichnungsberechtigter bei einer großen deutschen Krankenkasse so. Da es gerade bei Bauvorhaben um eine Menge Geld geht, sollte man daher über eine Diensthaftpflichtversicherung nachdenken (falls es sowas für diese Sparte gibt). Ich hatte damals eine Police beim Gerlin Konzern).

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN