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  • Wann ist ein Grundstück erschlossen (Wasser)

Wann ist ein Grundstück erschlossen (Wasser)
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Wann ist ein Grundstück erschlossen (Wasser) 15.06.2007    

Hallo,
Ich habe einen Stall im Außenbereich gebaut. Für die Wasserversorgung wollte ich einen Brunnen bohren um von der öffentlichen Wasserversorgung unabhängig zu sein. Der Antrag wurde bei Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt gestellt und positiv beschieden, mit der Auflage einen Antrag beim Örtlichen Wasserzweckverband zu stellen für die Bohrung und die Befreiung vom Anschlusszwang und Herstellungsbeitrag.
Der Zweckverband gibt mir nun Bescheid ich könnte Bohren aber den Herstellungsbeitrag muss ich trotzdem zahlen, da die örtliche Hauptwasserleitung durch das Grundstück verläuft und dadurch erschlossen ist. Es ist aber kein Abzweig bzw. Schieber auf dem Grundstück vorhanden.
Die Frage ist nun, ob das Grundstück aus Wassersicht wirklich erschlossen ist, weil die Hauptleitung darauf verlegt wurde. (Hinweis: Die Hauptwasserleitung ist Grundbuchrechtlich nicht gesichert!) Hat jemand einen ähnlichen Fall schon mal gehabt?
Bundesland: Bayern
Kann mir jemand Antwort geben?

Name:

  • JP
  1. Da würd ich ... 15.06.2007    

    dem (und) freunddlichen Wasserverband doch mal ganz freunddlich zurückschreiben, die Leitung könne ja gar nicht auf dem betreffenden Grundstück liegen, da kein Leitungsrecht eingetragen sei.
    Es gäbe also nur zwei Möglichkeiten:
    Die Leitung liegt tatsächlich wo anders = kein Beitrag, weil nicht erschlossen
    oder
    die Leitung liegt auf dem Grundstück, dann ilelgal.
    Mal sehen, was den D & H dann einfällt.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  2. Und dann können Sie ja Verhandeln 15.06.2007    

    denn die Leitung wird wohl nicht unbedingt verlegt werden sollen. Ist ja ein gewisser Aufwand.
    Also wird der Zweckverband vrmtl. Sie freundlich anschreiben, ob Sie nicht ein Leitungsrecht einräumen.
    Dem stimmen Sie evtl. zu, als "Gegenleistung" bekommen Sie einen kostenlosen Anschluss bis ins Gebäude inkl. (unterflur) -Hydrat für die Feuerwehr.
    Auch wenn Sie den momentan NICHT benötigen. Könnte ja man evtl. für die Zukunft mal benötigen. Liegt ja dann direkt im Gebäude. Und der Hydrant für die Feuerwehr schadet nichts, sollte mal ein Feuer ausbrechen.

    Name:

    • K.H. O
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Landwirte werden durch die Herstellungsbeiträge abgezockt! 08.07.2007    

    Hallo, du bist nicht der einzige der sich mit überzogenen Herstellungsbeiträgen rumschlagen muss. Ich sollte für meinen neuen Kuhstall gut 20000 € Wasser-Herstellungsbeitrag bezahlen, owohl ich ebenfalls keinen neuen Anschluss bekommen habe.
    Die Wasserleitung verläuft auf meinem Grundstück, direkt neben dem Stall, es ist auch keine Grunddienstbarkeit eingetragen!
    Der Herr von der Gemeinde hat mir als Umgriffsfläche über 4600 m² verrechnet  -  dies halte ich völlig überzogen (Güllegrube hat nichts mit Wasser zu tun!).
    Das Landratsamt ist auch keine große Hilfe, da der Geldhunger der Gemeinde vorhanden ist, das Innenministerium hält sich aus der Sache schön raus!
    Es gäbe nach Kommunalabgabegesetz viele Möglichkeiten die Landwirtschaft zu entlasten, das liegt aber am Willen der Gemeindeverwaltung. Um diesen Willen zu stärken sollte entweder ein entsprechendes Gesetz gemacht werden ... Der Bauernverband soll sich auch darum kümmern, sonst brauchen wir ihn nicht mehr ... also müssen sich betroffen zusammenschließen und Druck machen. Darum mal bei mir melden.

    Name:

    • Michael Mitterbauer
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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