Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Nichtanschluss an den Kanal?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Nichtanschluss an den Kanal?

Hallo Zusammen, Ihr fleißigen Lieschen :)
erst einmal ein großes  -  wirklich sehr großes  -  Lob an alle fleißigen Helfer. Uns hat dieses Forum sehr oft geholfen. Weiter so. Und nun schon zu meiner Frage: Wir, das sind zwei Große und zwei ganz kleine Menschen, wohnen in Niedersachsen. Wir haben 1999 ein wunderschönes altes Bauernhaus (Baujahr. 1850) gekauft welches im Moor lag und 1993 bis 1996 komplett saniert wurde. (allerdings ohne Baugenehmigung). Dies vorab.
Nach Abschluss des Kaufvertrages erfuhren wirdurch Zufall von unseren Nachbarn, dass das Haus bis Ende 2000 wohl an den Kanal angeschlossen werden sollte. Die Gemeinde hat die Kläranlage zum 1.01.1999 an den Wasserverband abgegeben. Z.Z. ist dieses Haus mit einem Drei-Kammersystem ausgestattet. Nun mussten wir das Haus 2002 wieder verkaufen und bis dahin hat die Gemeinde jedoch noch keinen Kanal gelegt.
Die Verkäufer haben uns die voraussichtlichen Kosten für den Anschluss an den Kanal erstattet, weil sie uns arglistig getäuscht hatten und dieses bereits bei Abschluss des Vertrages wussten. Nun möchten sie das Geld zurück. Sie berufen sich auf Wegfall der Geschäftsgrundlage da die Gemeinde diesen Kanal wohl nicht mehr legen wird. Kennt sich damit evtl. jemand aus? Sie haben uns noch einmal getäuscht und behaupteten, dass das Haus (altes Bauernhaus) legal umgebaut bzw. saniert wurde. Bei dem Hausverkauf jedoch mussten wir feststellen, das nach Bauende des Altenteils der ehemalige Wohn- und Wirtschaftsteil, also das Haus was wir gekauft haben, nur noch als Wirtschaftsteil zu nutzen ist. Nun ist meine Frage? Was kann man machen. Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet, ich hätte jedoch gerne gewusst, ob bereits irgend jemand Erfahrungen mit solchen Sachen hat. Für Antworten wäre ich sehr sehr dankbar. Ich wünsche vorab Allen Lesern und auch fleißigen Lieschen :) einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
  • Name:
  • Anja Böse
  1. Liebe Frau Böse ...

    Liebe Frau Böse dieser Fall ist juristisch gesehen derartig kompliziert, da öffentliches Recht und privates Recht ineinander fließen, da wäre es lebensmüde und unseriös hier ein Statement abzugeben. Sie haben sich in anwaltliche Hilfe gegeben, da sind Sie durchaus richtig davor, aber hier, ohne weitere Sachkenntnis etwas zu sagen, ist, wie gesagt, lebensgefährlich

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