Beim Aushub für die Bodenplatte wurde nicht tragfähiger Boden (Mutterboden) bis auf 1,05 m Tiefe festgestellt und mit Kies ausgetauscht. Die Streifenfundamente wurden ebenfalls bis 1,05 m Tiefe hergestellt. Dafür wurde uns ein Nachtrag über 3110 € nachtäglich nach Fertigstellung angezeigt.
In der Baubeschreibung für die Erdarbeiten bzw. Fundament steht folgender Passus: Der Mutterboden wird in vorhandener Stärke abgetragen und seitlich auf dem Grundstück gelagert. Bei Außenanlagen: Der seitlich gelagerte Mutterboden wird eingeebnet.
Im Bereich der Sohlplatte wird ein 10 cm starkes Kiesbett hergestellt. Die Erstellung der Streifenfundamente (frostfrei, mnd. 80 cm) und der Bodenplatte erfolgt nach den Vorgaben der statischen Berechnung in Stahlbeton.
Nun folgende 4 Fragen:
1) Ist die in Rechnung Stellung eines Mehraushubes von 80 cm Tiefe mal Grundfläche der Bodenplatte berechtigt?
2) Ist die in Rechnung Stellung der Verfüllung mit Kies von 80 cm mal Grundfläche der Bodenplatte berechtigt?
3) Ist die in Rechnungstellung von 25 cm Tiefe mal Grundfläche Streifenfundamente berechtigt?
4) Ist der Nettopreis von 8 € netto für m³ Bodenaushub bzw. 31,25 € netto m³ Kieseinbau ok?
Mir geht es, da wir am Anfang des Bauvorhabens stehen um eine faire Lösung, bin allerdings schon etwas verärgert, da wir bei den Vertragsverhandlungen immer angezeigt hatten möglichst auf offene Positionen hingewiesen zu werden und gleich zu verhandeln und das Bauunternehmen nicht zum ersten mal in dem Baugebiet baut. Bei der Sauberkeitschicht die nicht definiert war, sind wir auch schon den Kompromiss mit einer Noppenfolie eingegangen.
Vielen Dank im Voraus.
Andreas