Aushub entsorgen: Menge prüfen – Wiegescheine, Berechnung & Schiedsstelle bei Streit?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Bei der Aushubentsorgung ist die korrekte Mengenermittlung entscheidend. Die Diskussion dreht sich um die Prüfung von Wiegescheinen, die Berechnung des Aushubvolumens und die Anwendung der VOB-Regeln. Bei Streitigkeiten kann eine Schiedsstelle hinzugezogen werden. Wichtig ist der Unterschied zwischen festem und gelockertem Boden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Aushub entsorgen: Menge prüfen – Wiegescheine, Berechnung & Schiedsstelle bei Streit?

Hallo alle zusammen.
Vergangene Woche hat eine Baggerfirma die Baugrube bei mir ausgehoben und den Aushub entsorgt. Jetzt habe ich Rechnung für die Entsorgung von 320 m³ Aushub.
Nun kommt mir das verdammt viel vor. Da unsere Grundstick leichte Hanglage hat ist es schwer auszurechnen.
Jetzt hat er mir nach meiner Anfrage die Wiegescheine von Erddeponie vorgelegt.
Laut dem sind es 436 Tonen Erde was er angeliefert hat. Das Problem liegt jedoch daran, dass er mit mir in m³ abrechnet. Sind 436 Tonen Erde tatsächlich 320 m³ Gibt es ein verlässlicher Faktor wie man es umrechnet?
Nach dem ich ein wenig gerechnet habe müsste der Faktor 1,36 sein. Sollte heißen 1 m³ Erde ist 1,36 Tonen.
Das kommt mir allerdings wenig vor. Nachdem ich ein 1 Liter Gefäß mit der Erde von meinem Grundstück genau gefüllt habe (ja, ja die Mühe habe ich mir gemacht) es gewogen habe und mit 1000 multiplizierte, kommt bei mir ein Faktor von 1,7.
Kann mich hier in Forum vielleicht jemand aufklären?
Gibt es Schiedsstellen (kenne ich von KFZ Bereich) für solche Fälle?
Danke für jede Hilfe!
Gruß
Gabi
  • Name:
  • Gabi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse: Aushubmenge prüfen: Tipps & Vorgehen

    Ich verstehe Ihre Unsicherheit bezüglich der Aushubmenge. Eine Differenz zwischen geschätzter und tatsächlicher Menge ist nicht ungewöhnlich, sollte aber nachvollziehbar sein.

    Prüfen Sie folgende Punkte:

    • Wiegescheine: Fordern Sie die Wiegescheine der Erddeponie an. Diese dokumentieren die tatsächlich entsorgte Masse. Achten Sie auf das Datum und die Uhrzeit, um sicherzustellen, dass sie zu Ihrem Bauvorhaben gehören.
    • Berechnungsgrundlage: Fragen Sie die Tiefbaufirma nach ihrer Berechnungsgrundlage für die Aushubmenge. Diese sollte nachvollziehbar sein und idealerweise auf einer Vermessung des Grundstücks basieren.
    • Erdverdichtung: Beachten Sie, dass sich das Volumen von Erde beim Aushub vergrößert (Lockerung). Ein Faktor von 1,1 bis 1,4 ist üblich. Das bedeutet, 1 m³ gewachsener Boden entspricht nach dem Aushub 1,1 bis 1,4 m³ losem Aushub.
    • Hanglage: Bei Hanglage ist eine genaue Berechnung schwieriger. Eine Vermessung durch einen Fachmann kann hier Klarheit schaffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Wiegescheine mit der Rechnung und der Berechnungsgrundlage der Firma. Bei Unstimmigkeiten suchen Sie das Gespräch mit der Tiefbaufirma. Im Zweifelsfall kann eine Schiedsstelle oder ein Bausachverständiger helfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Aushub
    Als Aushub bezeichnet man das Ausheben von Erdreich für Baugruben, Gräben oder andere bauliche Maßnahmen. Die Menge des Aushubs ist ein wichtiger Faktor für die Kostenkalkulation eines Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: Baugrube, Erdreich, Erdbau.
    Wiegeschein
    Ein Wiegeschein ist ein Dokument, das von einer geeichten Waage ausgestellt wird und die Masse einer Ladung (z.B. Aushub) bescheinigt. Er dient als Nachweis für die tatsächlich transportierte Menge.
    Verwandte Begriffe: Masse, Gewicht, geeichte Waage.
    Lockerungsfaktor
    Der Lockerungsfaktor ist ein Wert, der angibt, um wie viel sich das Volumen von Erde beim Aushub vergrößert. Er wird bei der Berechnung der Aushubmenge berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Verdichtung, Volumen, Bodenbeschaffenheit.
    Schiedsstelle
    Eine Schiedsstelle ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Parteien (z.B. Bauherr und Bauunternehmen) vermittelt und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
    Verwandte Begriffe: Mediation, Streitbeilegung, Gutachter.
    Baugrube
    Eine Baugrube ist eine künstliche Vertiefung im Erdreich, die für die Errichtung eines Bauwerks ausgehoben wird. Die Größe der Baugrube richtet sich nach den Abmessungen des geplanten Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Erdreich, Aushub.
    Erddeponie
    Eine Erddeponie ist ein Ort, an dem Aushub und andere Erdmassen gelagert werden. Die Entsorgung von Aushub auf einer Erddeponie ist in der Regel kostenpflichtig.
    Verwandte Begriffe: Deponie, Abfallentsorgung, Recycling.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Baubereich, die Gutachten erstellt und Bauherren bei technischen Fragen berät. Er kann beispielsweise die Aushubmenge überprüfen und die Rechnung der Tiefbaufirma beurteilen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauexperte, Bauberatung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie kann ich die Aushubmenge selbst grob schätzen?
      Sie können die Aushubmenge grob schätzen, indem Sie die Länge, Breite und Tiefe der Baugrube messen und multiplizieren. Berücksichtigen Sie dabei die Hanglage und den Lockerungsfaktor des Bodens. Diese Schätzung dient jedoch nur als Anhaltspunkt.
    2. Was ist ein Wiegeschein und warum ist er wichtig?
      Ein Wiegeschein ist ein Dokument, das von der Erddeponie ausgestellt wird und die Masse des angelieferten Aushubs bescheinigt. Er ist wichtig, um die tatsächlich entsorgte Menge nachzuweisen und die Rechnung der Tiefbaufirma zu überprüfen.
    3. Was mache ich, wenn die Wiegescheine fehlen oder unvollständig sind?
      Fordern Sie die fehlenden Wiegescheine bei der Tiefbaufirma oder direkt bei der Erddeponie an. Wenn die Wiegescheine unvollständig sind, bestehen Sie auf eine Klärung und gegebenenfalls auf eine Korrektur der Rechnung.
    4. Wie funktioniert eine Schiedsstelle im Baubereich?
      Eine Schiedsstelle ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen vermittelt. Sie versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.
    5. Welche Rolle spielt der Lockerungsfaktor bei der Aushubberechnung?
      Der Lockerungsfaktor berücksichtigt, dass sich das Volumen von Erde beim Aushub vergrößert. Er wird verwendet, um die Menge des losen Aushubs zu berechnen, die transportiert und entsorgt werden muss.
    6. Kann ich die Tiefbaufirma verklagen, wenn die Rechnung zu hoch ist?
      Eine Klage ist der letzte Schritt. Zunächst sollten Sie versuchen, die Angelegenheit im Gespräch mit der Tiefbaufirma oder mithilfe einer Schiedsstelle zu klären. Eine Klage ist nur dann sinnvoll, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind und Sie stichhaltige Beweise für eine überhöhte Rechnung haben.
    7. Was kostet ein Bausachverständiger für die Überprüfung der Aushubmenge?
      Die Kosten für einen Bausachverständigen variieren je nach Aufwand und Region. Sie sollten sich vorab ein Angebot einholen. Die Investition kann sich lohnen, wenn dadurch eine überhöhte Rechnung vermieden wird.
    8. Wo finde ich eine geeignete Schiedsstelle für Baustreitigkeiten?
      Informationen zu Schiedsstellen finden Sie bei den Architekten- und Ingenieurkammern, den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern.

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  2. Aushub-Abrechnung: VOB-Regeln zu Baugrubenmaßen

    VOB sagt
    zur Abrechnung :
    Die Maße der Baugrubensohle ergeben sich aus den Außenmaßen des Baukörpers zuzüglich :
    • den Mindestbreiten betretbarer Arbeitsräume nach DINAbk. 4124 (mindestens 50 cm) und zuzüglich
    • der erforderlichen Maße für Schalungs und Verbaukonstruktionen.

    Tiefe: OK ursprüngliches Gelände bis OK Sohle
    Für abgeböschte Baugruben gilt der Böschungswinkel :

    • 40 ° Bkl. 3  -  4 (z.B. Mutterboden, Sand, Kies)
    • 60 ° Bkl. 5 (Lehm, Mergel)
  3. Aushubmenge prüfen: Wiegescheine vs. Baugrubenaufmaß

    Reden Sie nochmal mit dem Erdbauer, Sie haben gute Argumente
    In ihrem Fall hat sich der Erdbauer selber ausgetrickst. Ich würde an ihrer Stelle die Wiegescheine akzeptieren. Mit der Wichte von 1,7 liegen Sie ganz gut. Als weiteren Beleg für die Aushubmenge würde ich die Baugrube ausmessen und das Volumen nach der Obeliskenformel überschlägig ermitteln. Auf fünf Kubikmeter hin oder her kommt es da nicht drauf an. Sagen Sie ihm, in Mathematik waren Sie schon immer gut und Baugrubenaufmaß ist ihr Spezialgebiet ...
    REDEN Sie einfach mit ihm, brüskieren Sie ihn dabei nicht, seien Sie charmant (... also mit der Arbeit ihrer Leute war ich wirklich sehr zufrieden ... blabla ... Die haben die Baugrubentiefe auf den cm genau ausgehoben ... Auch mein Mann war begeistert, aber über die Abrechnung müssen wir noch mal reden. Sie müssen die Baustellen verwechselt haben ... wir bauen doch nur ein Einfamilienhaus und kein Atomkraftwerk ...), lassen Sie ihn nicht als Deppen dastehen, der zu doof ist ein korrektes Aufmaß zu erstellen, dann benötigen Sie keine Schiedsstelle.
    MfG Ortwin
  4. Aushub-Volumen: Unterschied zwischen gelockertem und festem Boden

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Aushubmenge
    Die ausgehobene Menge ist größer als das ausgehobene Volumen. Beim Ausheben lockert sich der Boden und lockerer, nicht verdichteter Boden wird abgefahren.
  5. Aushub-Abrechnung: Welches Volumen gilt nach VOB?

    Kubikmeter Erde?
    Für mich ist die Frage:
    Zahlen Sie für den ausgehobenen Kubikmeter Erde, wie er also durch Berechnung ermittelt werden kann?
    Oder zahlen Sie für den aufgelockerten Kubikmeter Erde, wie er auf dem Kipper des Lkws landet.
    Dazwischen liegt durch die Auflockerung sicher ein bedeutender Faktor.
    Frage an die VOBAbk.-Profis: Welches Volumen meint die VOB?
  6. Aushub abrechnen: Baugrubenaufmaß vs. Auflockerungsfaktor

    Abrechnung nach Aufmaß
    also wie von B. Bültemeyer schon beschrieben.
    Baugrubenabmaße sind nachvollziehbar.
    Auflockerungsfaktoren sind da mehr für die kalkulatorische Ermittlung des EP gedacht. Denn letztlich muss man, wie Herr Ebel schon sagte, 15 m³ gelagerter Boden mit einem Faktor beaufschlagen, um die aufgelockerte Gesamtmenge mit dem Lkw von der Baustelle weg zu bekommen.
    Nichts desto trotz sind für die Abrechnung die Baugrubenabmessungen maßgeblich, es sei denn sie haben vertraglich etwas anderes festgelegt.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Aushub entsorgen: Mengenprüfung, Berechnung und Streitbeilegung

    💡 Kernaussagen: Bei der Aushubentsorgung ist die korrekte Mengenermittlung entscheidend. Die Diskussion dreht sich um die Prüfung von Wiegescheinen, die Berechnung des Aushubvolumens und die Anwendung der VOBAbk.-Regeln. Bei Streitigkeiten kann eine Schiedsstelle hinzugezogen werden. Wichtig ist der Unterschied zwischen festem und gelockertem Boden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Aushubmenge prüfen: Wiegescheine vs. Baugrubenaufmaß sollte man die Wiegescheine akzeptieren und zusätzlich ein Baugrubenaufmaß zur überschlägigen Ermittlung des Volumens erstellen.

    📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Aushub-Volumen: Unterschied zwischen gelockertem und festem Boden erklärt, dass die ausgehobene Menge größer ist als das ursprüngliche Volumen, da sich der Boden beim Ausheben lockert. Dies muss bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Aushub-Abrechnung: VOB-Regeln zu Baugrubenmaßen erläutert die VOB-Bestimmungen zur Abrechnung von Baugruben, einschließlich der erforderlichen Maße für Arbeitsräume und Schalungskonstruktionen. Die Tiefe wird vom ursprünglichen Gelände bis zur Sohle gemessen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab, ob die Abrechnung auf Basis des ausgehobenen oder des aufgelockerten Volumens erfolgt (siehe Aushub-Abrechnung: Welches Volumen gilt nach VOB?). Bei Unklarheiten sollte ein Baugrubenaufmaß erstellt werden, wie in Aushub abrechnen: Baugrubenaufmaß vs. Auflockerungsfaktor beschrieben.

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