Recht auf detaillierte Rechnung?
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Recht auf detaillierte Rechnung?

Hallo liebe Bauexperten,

Ein (kleines) Handwerkerunternehmen hat bei uns einige Arbeiten an der Fassade und am Dach ausgeführt. Allerdings ist die Rechnung undetailliert. Dort steht z.B. "Verkleidung des Giebels  -  Lohn und Material" xxx, yy €. Ich habe schon nachgefragt, ob ich etwas detailliert aufgeschlüsselt bekommen könnte, was genau das Material gekostet hat, und wie viel die Arbeitsstunden kosten.

Die Antwort des Handwerkers war, er könne dass nicht sagen, sie benutzen ein Programm, dass immer 60 % Materialkosten und 40 % Lohn berechnet. Ich finde dieses Argument recht komisch (und kann mir nicht vorstellen, dass man soetwas dermaßen pauschal berechnen kann).

Hat man als Auftraggeber ein Recht auf eine detaillierte Rechnung?

Vielen Dank für eure Bemühungen

  • Name:
  • Herr S.
  1. Der liebe gute Mann muss sich bald ein neues Programm zulegen

    Denn durch die HH-Nahen Dienstleistungen können 20 % der Lohnkosten, aber eben nur der separat ausgewiesenen Lohnkosten, vom FA erstattet werden. Aber auch nur dann, wenn der Rechnungsbetrag überwiesen wurde und die jährliche Höchstgrenze nicht überschritten wurde.

    Das Gesetz sollte die Auswirkungen der MwSt-Erhöhung um fast 20 % abmildern. Denn mit dem höheren Steuersatz steigt die Versuchung, sich die Rechnung und die Überweisung ganz zu sparen.

    Die Steuerersparnis ist dann noch größer, in der Höhe nicht begrenzt und sofort wirksam aber eben nicht legal.

  2. grauer Bereich

    Fassadenarbeiten sind wohl keine haushaltsnahen Dienstleistungen, werden aber wegen dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit anerkannt, wohl als Ermessensspielraum. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die jährlichen Kosten des Schornsteinfegers. Deshalb wohl auch die Art der Rechnung. Wesentlicher Punkt ist aber die Art des Auftrages der wohl auch undetailliert und pauschal war. Somit entspricht die Rechnung Ihrem Auftrag.

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