Offene Handwerkerrechnungen und Abnahme / Garantien
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Offene Handwerkerrechnungen und Abnahme / Garantien

Uns ist bekannt, dass unterschiedliche Handwerker noch nicht von unserem Generalunternehmer bezahlt worden sind. Das Haus (in Niedersachsen) ist mittlerweile fertiggestellt und die Abnahme soll nächste Woche erfolgen.
Jetzt meine Fragen:
  • Haben die unbezahlten Rechnungen Auswirkungen auf die Garantie/Gewährleistung der Handwerker? M.E. wird sich wohl niemand um Garantiefälle kümmern, wenn er für seine Leistungen keine Bezahlung erhalten hat.
  • Ausgehend von dieser Überlegung: Ist eine Verweigerung der Abnahme unter Hinweis auf o.g. Umstand möglich? Meines Wissens geht es im Rahmen der Abnahme nur um die Feststellung baulicher Mängel. Andererseits ist die Abnahme mein "letzter Hebel" gegenüber dem Generalunternehmer.

Für Hinweise wäre ich dankbar!
Viele Grüße
Horst

  • Name:
  • Horst
  1. Vorsicht ...

    mit solchen Äußerungen.
    Sie wissen nicht ob das stimmt.
    Ihr Vertragspartner ist allein der Generalunternehmer/Generalübernehmer.
    Und die Abnahme können Sie nur bei schwerwiegenden Mängeln verweigern. Zahlungsmorla ist kein Baumangel

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