Hausbau & Kauf: Welche Vertragsfallen lauern? Anwaltliche Beratung sinnvoll?
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Hausbau & Kauf: Welche Vertragsfallen lauern? Anwaltliche Beratung sinnvoll?
immer wieder begegnen einem in den verschiedenen Foren die annähernd gleichen Fragen. Fragen, die eindeutig das Vertragsrecht betreffen. Und immer wieder Stelle ich dabei fest, dass mehr als 95 % der Fragen im Vorfeld hätten geklärt sein müssen.
Aber nun die eigentliche Frage:
Was hält den Hausbauer, den Hauskäufer davon b, VOR Vertragsabschluss einen kompetenten Anwalt aufzusuchen.
Hintergrund meiner Frage ist der, dass man mal nen halbwegs vernünftigen Text zusammenstellen kann, bei dem präventiv auf die Gründe eingegangen werden kann.
Da das u.U. peinlich sein könnte, wären anonyme E-Mails oder Beiträge nicht verwerflich.
In der Hoffnung auf viele Antworten verbleibe ich
MfG
Stefan Ibold
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Ich stelle fest, dass viele Fragen in Foren Vertragsrecht betreffen und oft im Vorfeld hätten geklärt werden müssen. Ein häufiges Problem ist das mangelnde Verständnis der Vertragsbedingungen vor dem Hausbau oder Hauskauf.
Ich empfehle, vor Vertragsabschluss folgende Punkte zu beachten:
- Prüfung des Bauvertrags: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen.
- Klärung offener Fragen: Stellen Sie alle Fragen zum Vertragstext, bevor Sie unterschreiben.
- Hintergrundinformationen: Informieren Sie sich umfassend über den Bauträger oder Verkäufer.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Risiken zu minimieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGBAbk., VOBAbk./B - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend die Gebäude oder Wohnungen verkauft. Er trägt das wirtschaftliche Risiko des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Immobilienentwickler - Vertragsrecht
- Das Vertragsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Entstehung, den Inhalt und die Beendigung von Verträgen. Es umfasst unter anderem das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht und das Mietrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Schuldrecht, BGB - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, BGB - Leistungsbeschreibung
- Die Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Bauvertrags. Sie sollte möglichst präzise und vollständig sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baubeschreibung, Sollbeschaffenheit - Bauzeitenplan
- Ein Bauzeitenplan ist ein Plan, der die einzelnen Bauphasen und deren zeitliche Abfolge festlegt. Er dient als Grundlage für die Überwachung des Baufortschritts und zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Verzögerungen.
Verwandte Begriffe: Bauablaufplan, Terminplan, Projektmanagement - Anwalt für Baurecht
- Ein Anwalt für Baurecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Baurecht spezialisiert hat. Er berät und vertritt Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in allen Fragen des Baurechts.
Verwandte Begriffe: Rechtsanwalt, Fachanwalt, Baurecht
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Warum ist eine anwaltliche Beratung vor dem Hausbauvertrag wichtig?
Ein Anwalt kann den Vertrag auf Fallstricke und ungünstige Klauseln prüfen, die für Laien oft schwer zu erkennen sind. So können Sie sich vor finanziellen Risiken und späteren Streitigkeiten schützen. - Welche typischen Vertragsfallen gibt es beim Hausbau?
Typische Fallen sind unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Bauzeitenpläne, ungünstige Zahlungsbedingungen und Haftungsbeschränkungen des Bauträgers. - Was sollte ich tun, wenn ich den Vertrag bereits unterschrieben habe?
Auch nach Vertragsabschluss kann ein Anwalt helfen, Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls Nachverhandlungen zu führen oder Ansprüche geltend zu machen. - Welche Rolle spielen Mails und Beiträge in Foren bei rechtlichen Fragen?
Mails und Forenbeiträge können zwar erste Informationen liefern, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt. Die Informationen sind oft unvollständig oder nicht auf den konkreten Fall anwendbar. - Wie finde ich einen geeigneten Anwalt für Baurecht?
Suchen Sie nach einem Anwalt mit Spezialisierung im Baurecht und Erfahrung im Bereich Hausbauverträge. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten können hilfreich sein. - Welche Kosten entstehen für eine anwaltliche Beratung?
Die Kosten für eine Beratung richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit und dem Streitwert. Vereinbaren Sie am besten ein Erstgespräch, um die Kosten zu klären. - Was ist ein Bauzeitenplan und warum ist er wichtig?
Ein Bauzeitenplan legt die einzelnen Bauphasen und deren zeitliche Abfolge fest. Er dient als Grundlage für die Überwachung des Baufortschritts und zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Verzögerungen. - Was bedeutet eine Leistungsbeschreibung im Bauvertrag?
Die Leistungsbeschreibung definiert detailliert, welche Leistungen der Bauträger erbringen muss. Sie sollte möglichst präzise und vollständig sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Vertragsprüfung: Kosten vs. Risiken beim Hausbau
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man denkt im Vorfeld alles richtig gemacht zu haben und scheut natürlich auch die Kosten, die eine Vertragsprüfung mit sich bringt. Zudem müsste man für jede Art des Vertrges den richtiigen Anwalt finden, denn im Vertragsrecht gibt es bekanntlich auch gewaltige Unterschiede. Jeder, der in seinem Vertrag VOB und BGBAbk. liest wird zudem denkken, dass damit alles abgedeckt sein sollte - Poblemkinder sind hinterher immer schlauer ... -
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Holzrahmenhaus: Handschlag-Vertrag – Funktioniert das?
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Ich und meine Frau haben den Vertrag für den Bau unseres Holzrahmenhauses mit einem Handschlag gemacht! - Zimmerermeister auch! Auf Grundlage eines verbindlichen Kostenvoranschlages.
Bezahlt haben wir natürlich, nach dem aufstellen des Holzrahmenrohbaus! und zwar prompt.
Vertrag prüfen? Da habe ich (im eigenen Fall) nie drüber nachgedacht.
So, und jetzt könnt Ihr mich prügeln, aber das Haus funktioniert, @Ibold kein Tauwasser auf dem Spitzbogen, keine Zugluft aus Steckdosen, kein Schimmelbefall hinter Einbaumöbeln, keine gerissenen GFKAbk. Platten im DGAbk. usw. usw.
Alles Gute aus der Heide und eine alptraumfreie Nacht 😉 -
Hausbau: Vertrag ohne Details – Kann das gut gehen?
Wahnsinn Nr. 2
zwar nicht per Handschlag, aber mit einem Vertrag der alles wichtige NICHT enthalten hatte wurde unser Haus begonne. Und das obwohl ich Monatelang im BAU.DE mich kundig gemacht hatte. Und hat doch irgendwie geklappt. Klar, ein paar Dinge hätte ich anders gemacht, aber das lag nicht am Vertrag. Ein guter Vertrag ist wichtig. Würde ich auch jedem Empfehlen. Vielleicht hätte ich dadurch auch Geld gespart. Und externe Bauleiter ebenso. Architekt hatte ich immerhin für LPAbk. 1-4.
Fazit: Geht, aber nicht für jemand der das Haus 08/15 aus dem Katalog von Anbieter 4711 haben möchte. -
Hausbau: Vertragsprüfung – Nur im Streitfall wichtig?
Falsch gedacht
In den Vertrag wird nur geschaut, wenn schief geht.
Dann versucht der Häuslebauer den Nachweis, dass der andere Partner gegen den Vertrag verstoßen hat.
Aber: was schief gehen kann, geht auch schief (Murphy's Law)
Es ist ein fundamentaler Irrtum, einen Architekten mit dem Hausbau zu beauftragen und nur auf die Mitteilung des Einzuges zu warten, mängelfrei versteht sich.
Von der Planung bis zur Fertigstellung ist jeder Schritt zu besprechen und zu überwachen, auch wenn andere dafür bezahlt werden. Vor allem ist jeder Planungsschritt mit dem Architekten zu besprechen! Genauso intensiv wie man mit seinem Anwalt spricht, um einen Prozess zu gewinnen.
Den Handwerkern mißtraut man wie dem Finanzamt: immer auf der Hut, ausgesaugt zu werden. -
Bauvertrag: Ausführlichkeit vs. Anwaltsprüfung – Erfahrungen
Alles nicht so einfach ...
Alles nicht so einfach habe selbst die Erfahrungen gemacht: Ich "versuche", meine Vertragsinhalte so ausführlich und fair wie möglich zu gestalten. Ich weise auch jeden Kunden darauf hin, dass es ihm frei steht, den Vertrag durch einen Anwalt der eigenen Wahl überprüfen zu lassen. In den meisten Fällen wird darauf verzichtet. Und das birgt auch für die Kunden einen Vorteil, nämlich den, dass sie selbst "Hintertürchen" offen haben. Gerade wieder so einen Fall gehabt. Thema Baustelleneinrichtung: Ich habe in meinem Vertrag sinngemäß stehen, dass ich die Kosten für den Baustrom- und Bauwasseranschluss, deren Vorhaltung und Demontage inne habe. Gleichzeitig steht im Vertrag (unterstrichen), dass die nächste Anschlussstelle im 20-Meter-Bereich der Baustelle liegen muss. Bei der Baustelleneinrichtung habe ich dann gesehen, dass die nächste Anschlussstelle 70 Meter von der Baustelle entfernt ist und der Bauherr somit mit Mehrkosten rechnen muss. Nun ist das Objekt abgeschlossen, der Baustromanschluss ist abgebaut und ich habe die Mehrkosten berechnet. Nun behauptet der Bauherr, ich hätte nie darauf hingewiesen und außerdem hätte das im Vertrag stehen sollen. Ich hätte schon bei der Vertragsunterzeichnung darauf hinweisen müssen. Jedoch war es so, dass die Bauherren die Verträge mit nach Hause genommen haben und alles minutiös durchgelesen haben und später nur die selbst ihren mit Vermerken versehenen Stellen besprechen wollten. Das andere sei alles klar.
Da frage ich mich, wer hier nun falsch gehandet hat. Ich bin es satt, dass ständig die Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer als die Abzocker mit den undurchsichtigen Vertragswerken abgeurteilt werden. Deshalb finde ich Deine Frage, Stefan, sehr richtig! -
Bauherren-Psychologie: Euphorie vs. Anwaltskosten
Psychologie eines angehenden Bauherrn:
Da ist man (endlich) in der Lage, sich das Einfamilienhaus zu leisten. Ist voller Euphorie ... guter Dinge ... hat sich einen renommierten Anbieter ausgesucht ... Vertrag ist ein "zigfach bewährter" Text ... gebaut haben die schon viele Häuser und alle sind zufrieden ... na dann: Unterschrift und los geht's! Anwalt? Wozu denn? Wir wollen uns doch nicht streiten und außerdem ... wir haben doch für diesen Anbieter entschieden weil wir ihm vertrauen ... da braucht man doch keinen Anwalt ... Unstimmigkeiten löst man da doch im besten Einvernehmen ... da gibt's doch immer eine Lösung ... und außerdem wenn ich vorher schon mit dem schlimmsten rechne, dann dürfte ich ja gar nicht bauen ... also Anwalt ... pfffft ... wozu?
(teilweise selbst erlebt und die ÜBERWIEGENDE Meinung der meisten bauenden Bekannten) -
Hausbau: Vertrauen vs. Kontrolle – Anwalt ratsam?
@WAAbk.
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" Ich kann Deiner Bauherrenphsycholgie folgen, aber genau da ist umdenken angesagt. Vertrauen ist zwar gut und in wenigen Fällen wird ja auch damit gut gehen, jedoch, gibt es leider viel zu viele schwatze Schafe auf dem Markt, Die eben genau Dieses Vertrauen ausnutzen und somit den Ruf der ganzen Branche schädigen (und dann in Diesen "Hau-Drauf-Frensehbeiträgen" den Kopf gewaschen bekommen. Der Gang zum Anwalt hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern mit der Kontrolle, Die heute leider nötig ist, um Die Spreu vom Weizen zu trennen und den Markt zu bereinigen. Wenn sich Diese Walze erst einmal in Bewegung gesetzt hat - und da bin ich mir sicher - wird der Markt wieder hygienisch. Die Bauherren haben zunächst Die Macht und Diese Macht sollten sie nicht nur beim "Preisdrücken" ausspielen, sondern auch bei der Vertragsgestaltung. Auch wenn Vertrauen dazu eine Rolle spielt: Ich glaube das Vertrauen wird doch nur gestärkt, wenn der Bauherr kritisch Die eine oder andere Vertragsklauseländerung fordert (sie muss gerechtfertigt sein!) und der Bauleister geht ohne weiteres darauf ein. Das ist seriös und vertrauensWÜRDIG! -
Expertenrat: Anwalt & Gutachter beim Hausbau sinnvoll
klar, HP
Ich wollte ja damit nur mal darstellen, wie viele Bauherren die Sache sehen. Ich sehe das doch genauso wie Du. Und ich rate auch allen, die ich kenne und die bauen wollen, dazu, sich einen Experten (Anwalt für die rechtliche Seite, Architekt/Gutachter o.ä. für die fachliche Seite) hinzu zu ziehen. Aber da redet man oft gegen Wände. -
Bauvertrag: Preisverhandlung vs. Pflichtenklärung
Da redet man gegen die Wände!
Und genau das predige ich schon seit langem. Die Bauherren müssen es lernen und verstehen, dass es nicht nur um die Verhandlung um den Preis geht und um die Zusicherung weiterer Austattungsparameter, sondern auch darum, dass es wichtig ist, die Obliegenheiten, die bei Unstimmigkeiten, einzuhalten sind (sowie Rechte und Pflichten) festzulegen. Es fängt doch schon damit an, dass der Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dem Bauherren/Hauskäufer die VOBAbk. aushändigt. Es geht damit weiter, dass der Bauherr sich diese auch durchliest und Fragen stellt oder mit einem RA spricht und sich die Inhalte erklären lässt. Leider gehören hierzu Bemühungen zu, und die wollen sich wohl nur wenige Bauherren machen - ist ja auch bequemer?! -
Finanzierung vs. Vertragsprüfung: Prioritäten beim Hausbau
Psychologie
Der Häusle Bauer trägt sich mit dem Gedanken zu bauen. Wie groß wie teuer, wo etc. Dann stellt er fest die Finanzierung könnte ein Problem werden. Nun folgt die ganze Aufmerksamkeit der Finanzierung. So froh darüber das er das Geld hat zu bauen, will er nichts mehr schief gehen lassen und beeilt sich anzufangen, denn sonst gibt es Bereitstellungszinsen. Der freundliche Architekt hilft und berät. Der Häusle Bauer selbst weiß meist noch nicht ganz genau was er will (man muss sich in der Partnerschaft auch noch einig werden). Und jetzt soll er das gesamte Vertragswerk nochmal prüfen oder zu einem Fachmann geben lassen, der es prüft. Das kostet "Zeit", Geld und Nerven. Wir bauen ja mit "guten Firmen" einem guten Architekten, der uns helfen und retten wird, er ist Fachmann, also brauche ich mir erstmal keine Sorgen zu machen. -
Man unterschätze nicht die nervliche Belastung unter der diese Bauleute stehen. Wer hat schon mit Projekten in dieser Größenordnung zu tun. Alle Freunde wissen es besser oder auch gar nicht. Die Informationsflut ist überwältigend. Irgendwann dreht dann die Familie durch. Mit etwas Naivität beruhigt man sich dann. Manchmal geht es gut manchmal geht es schief. Nicht alle Fehler werden gesehen, also stören sie auch nicht. 😉
Es gab mal in Hessen eine VHS, die hat Seminare für Hausbauer angeboten, das waren glaube ich 20 Stunden Info. Das muss man erstmal verarbeiten. Da gab es dann auch Checklisten etc. -
Bauherren-Denke: Hintergründe für Vertragsprüfung eruieren
wollen wir doch ein Zwischenergebnis ziehen
Moin,
schöne Resonanz. Ja Helmut, dass ist mir wichtig. genauso wichtig wie der Umstand, dass viele Leute nicht einmal einen Vertrag überhaupt abschließen, von einer Prüfung mal ganz zu schweigen.
Ich möchte die Hintergründe eruiren. Nur dann kann man sich vielleicht vorsichtig in die Denke der Bauherren hineinversetzen. Nein - nicht um das auch noch auszunutzen, im Gegenteil: Ich möchte versuchen, den potentiellen Bauherren im Voraus klarzumachen, versuchen sie zu sensibilieren mal darüber nachzudenken, was sie da eigentlich machen.
Ich habe mal nen kleinen Bericht über die Notwendigkeit eines Vertrages geschrieben, sehr vereinfacht, aber hoffentlich verständlich. Und genau soetwas möchte ich über die Notwendigkeit der Prüfung eben dieses Vertrages schreiben. Dafür fehlte mir bislang der Hintergrund über die Gründe, warum diese Prüfung nur selten stattfindet.der unterste Link.
Kritik wird gern entgegen genommen.
Grüße
Stefan Ibold -
Bauvertrag: Ausreden für fehlende Anwaltsprüfung?
Die Bauherren habe wohl immer Ausreden ...
Die Bauherren habe wohl immer Ausreden mal sind die RA-Honorare, mal sind es die Bereitstellungszinsen und mal ist es einfach nur die Zeit. Liebe Leute, ich habe dafür mit Sicherheit Verständnis, aber bitte habt auch Verständnis dafür, dass es auch hierbei Einschnitte geben muss. Der Unternehmer kann auch nicht alle seine "Nachteile" vermeiden. Es ist schon nachvollziehbar, dass die Bauherren keine Nachteile vorher in Kauf nehmen brauchen und wenn's mal Probleme gibt, sind es immer die Unternehmer. Hört damit auf und seit Euch im Klaren, dass es so nicht weiter geht. -
Vertragsbewusstsein: Schulbildung für Bauherren notwendig?
Das Bewusstsein sollte schon in der Schule beigebracht werden ...
Das Bewusstsein sollte schon in der Schule beigebracht werden denn heute besteht beinahe das ganze Leben aus Verträgen und Informationen, deren Sortierung und Filterung es beinahe unmöglich macht und oft zur Überforderung führt. Renten-, Kranken-, Unfall-, Rieserrenteversicherungsverträge. Bausparverträge, Kaufverträge MÖbel, Auto uvm., Mietverträge, Kredit- und Darlehensverträge (Kreditverträge, Darlehensverträge) usw. usw ...
In allen Verträgen gibt es dann unliebsame Kleingedruckte ...
Aber in alles Fällen gibt es in der Regeöl AGB's die vom Gesetzgeber aufgegeben werden. Nur beim Hausbau, da gibt es leider keine gesetzliche Bestimmung, wie eine Baubeschreibung auszusehen hat. Und das ist halt das Problem. Da ist der Bauherr selbst gefragt, sich der Vollständigkeit zu bemühen - leider. Und da er Laie ist, muss er sich halt eben fremde Hilfe dazu holen. Mit Vertrauen alleine geht's nicht. -
Hausbau: Nicht-Können vs. Nicht-Wollen bei Verträgen
es liegt doch nicht am NICHT-wollen
Es liegt doch nicht am NICHT-wollen der Bauherren (aus Bequemlichkeit oder was auch immer), das stimmt doch einfach nicht! Es liegt meist am NICHT-KÖNNEN. Bauherren befassen sich einmal in ihrem Leben mit diesem Thema, haben zunächst mal keine Ahnung davon. Bei so viel Information und Dinge auf die man achten muss schnallen viele irgendwann einfach ab ... irgendwann heißt es nur noch "Augen zu und durch oder wir lassen es ganz". Genau das ist doch der Grund, warum so viele zu einem Bauträger gehen, der Ihnen verspricht, Ihnen genau das alles abzunehmen (inkl. der Geldsorgen durch einen Festpreis). -
Unternehmervorteile: Erläuterung zu Bauherren-Nachteilen
@ HP
Hallo Herr Plecker, können Sie Ihren letzten Beitrag bitte nochmal erläutern? Mir wird irgendwie nicht ganz klar was Sie damit sagen wollen. Insbesondere der Satz
< Es ist schon nachvollziehbar, dass die Bauherren keine Nachteile vorher in Kauf nehmen brauchen und wenn's mal Probleme gibt, sind es immer die Unternehmer. >
erschließt sich mir nicht wirklich. Und womit sollen die Bauherren aufhören? -
Bauvertrag: Gesetzliche Vorgaben – Reglementierung?
@HP
Gesetzliche Vorgabe für Baubeschreibung und Bauvertrag ... keine schlechte Idee. Aber dann würde genau an dieser Stelle 100 %ig darüber diskutiert, warum in Deutschland alles so reglementiert sein muss ... -
Bauvertrag: Bauherren-Pflicht zur Überprüfung durch Fachleute
Na gut
@WAAbk.: Natürlich KÖNNEN die Bauherren. Sie brauchen nur zum Ra oder zum SV gehen und sich das vorgelegte Vertragswerk überprüfen zu lassen. Auch die Bauherren habe die verdammte Pflicht dazu beizutragen, dass das Vertragswerk OK ist. Es handelt sich hierbei auch um eine Sorgfaltspflicht. Selbstverständlich können die Bauherren dieser Pflicht nicht aus dem Blickwinkel des Verstehens nicht nachkommen, aber der Pflicht, die Überprüfung durch Fachleute nachzukommen.
Klar steht einer gesetzlichen Vorgabe bezüglich der BBS-Ausführung der Einwand entgegen, dass in Deutschland alles reglementiert wird. Aber in diesem Fall sehe ich es als gerechtfertigt an. Die Realität bestätigt das doch nur. Dafür gibt es sicherlich Dinge, deren Reglementierung überflüssig ist.
@KPA: Ich meine damit, wie oben schon gesagt, dass die Bauherren immer Argumente suchen, sich vor ihrer Sorgfaltspflicht zu drücken. Zeit, Kosten und keine Ahnung sind doch die Punkt, die hier immer wieder zu lesen sind. Diese Sorgfaltspflicht wird immer wieder dem Unternehmer aufs Auge gedrückt und wenn es mal schief geht, Schulter zucken und die Schuld bei anderen suchen. Niemals vor der eigenen Haustüre kehren. Damit müssen die Bauherren aufhören!
Ich habe Verständnis dafür, dass es zu viele AGB's, Kleingedrucktes usw. gibt, die ein Laie nicht verstehenb kann. Aber dafür gibt es Fachleute, die es verständlich machen können wie RA und SV etc. ... oder Verbraucherverbände! -
Anbieterpflicht: Aufklärung vs. Bauherren-Sorgfalt
@ HP
Natürlich hat auch der Bauherr eine Verpflichtung sich zu informieren (zumindest in seinem eigenen Interesse) und die Unterlagen zu überprüfen. Allerdings finde ich Ihre Sichtweise der Rollenverteilung etwas verschoben. Wir sprechen hier immer noch über ein Anbieter - Kunden-Verhältnis. Der Bauherr ist der Kunde und es ist (um mal Ihre Worte zu benutzen) die "verdammte Pflicht" des Anbieters dem Bauherren einen vernünftigen Gegenwert für sein Geld zu bieten. Dazu gehört auch die Aufklärung was es unterhalb einer bestimmten Schwelle eben nicht mehr gibt. Und was das Drücken vor der "Sorgfaltsfplicht" angeht: Ich stimme WAAbk. voll zu: Der Bauherr KANN in der Regel gar nicht alles abdecken, selbst das Konsultieren von Beratern überfordert den Bauherrn eines Erstlingswerkes völlig. Wir wollen doch nicht vergessen das ein Bauherr neben all den Verhandlungen mit Bauträger, Behörden, Banken, Grundstücksverkauf usw. noch einen Vollzeitjob hat der die ganze Sache finanzieren soll. In dieser Situation zeigt der Durchschnittsmensch gezwungenermaßen irgendwo mal Mut zur Lücke.
Abschließend noch: Sie werden sicherlich nicht nur Bauherren finden die bei Problemen einfach "mit der Schulter zucken". In der Riege werden Sie auch viele Vertreter Ihrer Zunft finden. Bevor Sie den Bauherren empfehlen vor der eigenen Tür zu kehren sollten Sie das auch mit Ihren Kollegen tun (da wartet genügend Arbeit). -
Bauvertrag: Verbraucherrechte vs. Sorgfaltspflicht
nicht ganz HP
es übersteigt ganz einfach die Vorstellungskraft vieler Bauherren, dass man solche Verträge auf Herz und Nieren prüfen (lassen) MUSS. Grund: Der Verbraucher hat hier in Deutschland generell weitreichende Rechte. Wieso sollte das beim Bau nicht so sein, fragt der Bauherr. Wieso muss man dort das Rad neu erfinden. Wieso benötigt man dort eine Sorgfaltspflicht, die z.B. beim Neuwagenkauf (zweitgrößte Anschaffung nach einem Haus) nicht notwendig ist ... (jaja, wieder der blöde Vergleich)
Und er fragt auch: Wenn sowieso eine Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik geschuldet ist und eine LBOAbk. und wasweissichwas für Bauordnungen sowieso IMMER gelten, warum dann die Baubeschreibung nochmal extra prüfen lassen?
Wir hier wissen warum.
Nur dem Laien will das eben nicht einleuchten. -
Bauvertrag: Partnerschaftliche Pflichten von Anbieter & Kunde
Das sehe ich anders ...
Ein Vertrag kommt unter Vertragspartnern zusammen. Und unter Partnern bringt jeder etwas mit. Der Eine erbringt die Bauleistungen und der andere bringt das Geld. Soviel zu den Regeln. Und nun müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, nämlich der Vertrag. Und hierzu gehören immenr zwei. Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen, gibt es ja auch nicht den Grundsatz, dass nur einer dafür Sorge zu tragen hat, dass der Vertrag lückenlos wird. Ist man dazu überfordert, helfen Notare! So auch hier im Bauwesen. Es ist und bleibt auch die Pflicht des Bauherren dazu beizutragen, dass der Vertrag lückenlos wird. Ist dazu überfordert, muss er sich diese Dienstleistung eben einkaufen. Das Anbieter-Kundenverhältnis ist doch gerade das. Der Anbieter bietet seine Leistung an und der Kunde bezahlt dafür. Aber eben deswegen, weil es keine gesetzlichen Regelungen für das schlussendliche Vertragswerk gibt, sind beide am Zug, ihre Forderungen und Bedürfnisse unterzubringen. Stickwort: Gewährleitungsbürgschaften. Es gibt hierzu keine Verpflichtung. Macht es der Anbieter freiwillig ist gut, macht er es nicht, ist es zunächst auch nicht schlimme. Hat der Bauherr jedoch das Sicherheitsbedürfnis, sollte er diese Vereinbarung fordern. Und da er zunächst ein Laie ist, sollte ihm hierauf ein RA aufmerksam machen.
"Abschließend noch: Sie werden sicherlich nicht nur Bauherren finden die bei Problemen einfach "mit der Schulter zucken". In der Riege werden Sie auch viele Vertreter Ihrer Zunft finden. Bevor Sie den Bauherren empfehlen vor der eigenen Tür zu kehren sollten Sie das auch mit Ihren Kollegen tun (da wartet genügend Arbeit). "
Sie können sicher sein, dass ich das tue. Deshalb schreibe ich ich hier auch im Forum, weil ich dieses Forum auch als eine Art Verbraucherschutz und Unternehmerschutz sehe. -
Verbraucherschutz: Recht auf Vertragsprüfung nutzen!
@WAAbk.
"es übersteigt ganz einfach die Vorstellungskraft vieler Bauherren, dass man solche Verträge auf Herz und Nieren prüfen (lassen) MUSS. "
Da bedeutet doch aber nicht, dass es somit ein Freibrief ist. Selbstverständlich gibt es in Deutschland einen ausgereiften und ausgedehnten Verbraucherschutz. Deshalb gibt es doch eben genau diese Möglichkeit und das Recht des Verbrauchers, auf die Vertragsgestaltung Einfluss zu nehmen. Deshalb gibt es Verbraucherverbände, die eben da anfangen, wo es beim Verbraucher zu Ende ist. Das endbindet den Verbraucher jedoch nicht von seiner Pflicht - auch wenn's bei anderen Geschäften anders zu laufen scheint. Auch da gibt es verdeckte Tücken. Die Verbraucherverbände beschäftigen sich ja nicht nur mit Bauangelegenheiten, sondern auch mit Autokaufdingen und deren Vertragsinhalte, mit Inhalten von Mietverträgen usw. usw.! Jeder Vertrag sollte THEORETISCH überprüft werden. In der Praxis ist das unmöglich. Aber gerade bei den großen Investitionen ist das sinnvoll. Auch beim Autokauf, den auch da hat es schon für den einen oder anderen böse Überraschungen gegeben, weil der Käufer oder Verkäufer die Vertragsinhalte nicht (richtig) gelesen hat oder nicht verstanden hat.
Ich wehre mich dagegen, dass die alleinige Pflicht den Anbieter übertragen wird. Der Anbieter soll immer wieder dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Bauherr/Käufer einen Vertragsinhalt nicht richtig liest oder nicht versteht. -
Hausbau: Sparen am falschen Ende – Vertragsprüfung!
liebe Leute
Moin,
was Helmut meint ist doch die Tatsache, dass die Leute eine Waschmaschine kaufen gehen, vorher ich weiß nicht wie viele Prospekte wälzen, genau die Garantiebedingungen lesen/studieren, von Höcksken zu Stöcksken fahre, um bloß den günstigsten Anbieter herauszufinden, aber beim Hausbau? Da werden mehrere 100.000 € verbraten, da reicht die Kohle und das Vorstellungsvermögen nicht mehr aus?!
Wir hatten das schon beim Archithread, und auch da meint Helmut:
Vom AN wird verlangt/erwartet, dass ER derjenige ist, der aufklärt, der Verantwortung übernimmt, der ehrlich sein muss. Was aber muss der AGAbk. mitbringen? Warum ist diesem nicht verständlich, dass er keinerlei Rechtskenntnisse hat und deshalb tunlichst den Vertrag prüfen lassen sollte? Hinterher ist das Gejammer groß, der AN ist Schuld, wenn das den Bach herunter gegangen ist, der "arme AN", der sich selber nicht informiert hat, der bleibt unschuldig? Ich denke, wir fordern den mündigen Bürger? Dort, wo es unbequem wird, da soll diese Forderung nicht mehr gelten?
Grüße
Stefan Ibold -
Korrektur: AG = 'armer AG' (Auftraggeber)
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Bauvertrag: Transparenz & Aufklärung für Bauherren nötig
Wenn das so ist, Herr Plecker, ...
Wenn das so ist, Herr Plecker, wie Sie es in Ihrem letzten Absatz schildern kann ich gut mit Ihrer früheren Aussage leben. Man muss eben nur immer im Blick behalten das es auf beiden Seiten schwarze Schafe und unangenehmen Zeitgenossen gibt.
Was die Vertragsprüfung angeht mag ich immer noch nicht so recht folgen. Aber vermutlich fehlt hier einfach noch sehr viel Aufklärungsarbeit bei den Bauherren und eine größere Transparenz seitens der Anbieter (RA, Gutachter, Bauleiter usw.). Wenn beim BH die Schwelle zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen niedriger wird (z.B. wenn klar ist wer welche Leistung zu welchem Preis bietet und wo man solche Menschen findet) wird der sie auch eher nutzen.
Ich für meinen Teil würde heute vieles anders machen (klar, hinterher ist man immer schlauer). Aber ich bemerke bei Gesprächen im Freundes- und Bekanntenkreis (Freundeskreis, Bekanntenkreis) immer wieder, dass bei den Wörtern "Rechtsanwalt", "Bauleiter", "Gutachter", "Energieberatung" und "Architekt" ein heftiger Fluchtreflex einsetzt. Auch der Hinweis auf eigene Erfahrungen hilft kaum weiter. Offensichtlich ist der ganze Bereich derartig negativ besetzt, dass sich auch unter Hilfestellung neutraler Dritter kaum jemand herantraut. -
VOB im Bauvertrag: Bauherren verstehen die Inhalte?
Statistik
Als Ergänzung zu meinem letzten Beitrag: Ich füge meinem Werkvertrag immer die VOBAbk. hinzu. Ich würde mal gerne wissen, wie viele meiner Bauherren sich diese durchlesen. Auch Rückfragen bleiben aus, sodass ich davon ausgehen muss, dass die Bauherren die Inhalte der VOB verstanden haben. Aber wenn ich dann anschließend Briefe schreibe und mich auf die VOB beziehe z.B. Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen etc., dann sollten Sie mal sehen, wie die Bauherren mit den Schultern zucken und sich aus der Verantwortung zu stehlen. Aber es ist nun mal Vertragsgrundlage, die für beide gilt. Aber oftmals kommt dann der Einwand: "Wieso, wir bauen doch schlüsselfertig und deshalb sind Sie doch verantwortlich! " Nur wenn dann die Eigenleistungen nicht so hinhauen wie sie sollen, dann wird mir nicht zugestanden, wenn ich von meinem Recht und meiner Pflicht Gebrauch mache. Aber wehe, mir passiert mal etwas (z.B. ein Handwerker wird nicht rechtzeitig fertig o.a.): Dann heißt es sofort: Geld ebenfalls später bezahlen. -
Bauträger-Fairness: Wie viele sind wirklich fair?
Wie viele Ihrer Bauherren sind denn so?
Ist es die Mehrheit, 50 %, nur einige, oder ab und zu mal einer?
Andersherum kann ich nur sagen, dass unser Bauträger größtenteils sehr fair mit uns umgegangen ist. Aber ich kenne eben auch nur den einen näher. -
VOB-Kenntnisse: Bauherren ignorieren Vertragsinhalte oft
Einen genauen Prozentwert ...
Einen genauen Prozentwert vermag ich nicht zu nennen. Jedoch ist es zu 100 % so, dass keiner eine Rückfrage zur ausgehändigten VOBAbk. hat. Von diesen Hundert sind es beinahe die Hälfte, die mit derart Briefen, wie ich sie zuvor geschildert habe, nichts anfangen können, sie wegheften und zum Schluss überrascht sind, wenn der Einzugstermin sich um eine Woche aus den Gründen der Briefinhalte verschiebt. Ca. 20 % meiner Kunden halten Geld ein und melden sich nicht, um Gründe zu nennen. Erst bei der 2. Mahnung werden sie dann "wach" und haben leider die Inhalte der Briefe gar vergessen. Obwohl alles ganz ausführlich im Vertrag steht. -
Hausbau: Angebote vergleichen – Schwieriger als Waschmaschinen!
@KPA: letzteres kann ich nur zustimmen / @SI
der Vergleich mit der Waschmaschine hinkt gewaltig. Diese Produkte sind leicht vergleichbar, auch für einen technisch wenig genau das ist auch meine Erfahrung, wenn ich mit Bekannten über diese Themen diskutiere.
Übrigens @SI:
Der Vergleich mit der Waschmaschine hinkt gewaltig.
Wenn Hausangebote genauso leicht vergleichbar wären wie unterschiedliche Waschmaschinentypen, dann würden das 99 % aller Bauherren auch genauso machen ...
Es ist eben das Problem, dass dann die wenigsten auf die Idee kommen, einen Geld kostenden Fachmann zu engagieren, "nur um Angebote zu vergleichen". Das würde bei einer Waschmaschine auch keiner machen ... -
Bauvertrag: Mündiger Bürger vs. AN-Verantwortung
-
Edit-Hinweis: Waschmaschinen-Vergleich entfernen
huch? kann mal jemand meinen letzten Beitrag editieren?
Der Beginn
"der Vergleich mit der Waschmaschine hinkt gewaltig. Diese Produkte sind leicht vergleichbar, auch für einen technisch wenig" muss man sich wegdenken.
hatte ich übersehen, dass es noch da stand ☹ -
Vergleich: Waschmaschinenkauf vs. Hausbau – Aufwand?
@WAAbk.
Und trotzdem stoßen die Käufer von Waschmaschinen auch schnell an ihre Grenzen und bedienen sich Verbraucherschutzmedien z.B. Broschüren von Stiftung Warentest etc. Wenn sich die Käufer wirklich mit der Materie beschäftigen werden sie auch beim Waschmaschinenkauf schnell merken, dass man schnell Äpfel mit Birnen vergleicht. Für die Broschüren geben die Käufer sogar hin und wieder Geld aus, denn diese kosten nun mal ein paar €'s.
Der Vergleich hingt überhaupt nicht.
Auch beim Autokauf machen die Käufer das oft so. ADAC-Broschüren, Chrashtesterergebniss, Auto-Bild - alles das wird gekauft.
Nur beim Hausbau, das wird zu Bildung von Hintergrundwissen kaum einer zu Rate gezogen. -
Hausbau: Summen vs. Vorstellungsvermögen – Kleingedrucktes!
nee wa
Moin,
m.E. ist das zu einfach.
Ich wollte ja auch den Aufwand, den der potentielle AGAbk. betreibt wenn er eine Waschmaschine kaufen will. Nimm meinethalben ein Auto. Was für Dich die Sache begreifbarer macht ist der Umstand, dass Du/die AG mit den Summen, um die es da geht, besser jonglieren können. Vergleich das mal damit: die Entfernung Erde / Sonne, Erde Jupiter, Erde zur nächsten Galaxi können wir uns räumlich vortstellen, sie begreifen. Die Unendlichkeit des Weltalls stößt auf den bechränkten Geist der Menschheit. Die Versuchung, die Hoffnung, hinter der letzten Galaxi fängt die erste wieder an, mithin das Weltall sei ebenfalls eine Kugel, zeigt, dass auch hbei Gelehrten das Vorstellungsvermögen bei unendlich aufhört.
Übertrage das auf die Summen beim Hausbau. 50.000 € sind noch für die meisten greibar; 500.000 meist schon nicht mehr. Weiter gedacht ergibt das die Logik: das ist sooooviel Geld, dass ist wie das Kleingedruckte, es macht Mühe es zu studieren und umzusetzen. Und noch eine Denke spielt eine Rolle: Das ist so teuer, das kann gar nicht schlecht sein.
Grüße
Stefan Ibold -
Bauträger: Rundum-Sorglos-Paket oder Risiko für Laien?
@HP + SI: mal allgemein zum Thema Bauträger
Der Bauträger wird oft von Baulaien als jemand angesehen, der ANSTATT der Bauherren das Haus baut / bauen lässt, und seine (des Bauherrn) Interessen den Baupartnern gegenüber wahrnimmt. Insofern ist er für ihn weniger ein Auftragsnehmer, sondern jemand, der ihm sämtliche Verantwortung, Sorgfaltspflichten, Risiken zum Bau des Hauses abnimmt, schlüsselfertig zum Festpreis eben. Aus dieser Sichtweise ist es verständlich, keinen Anwalt und prüfenden Bauexperten zusätzlich zu engagieren ...
Natürlich entspricht dieses Bild eines Bauträger nicht der Realität. Trotzdem sind viele Laien dieser Meinung.
Und das hat auch nicht viel mit "mündiger Bürger" zu tun, sondern eher mit dem falschen Bild, das viele (nicht alle) Bauträger's in ihren reißerischen Anzeigen vermitteln. -
Notar: Beratungspflicht vs. Vertragsbeglaubigung
in einem muss ich allerdings ...
Moin,
den AGAbk. Recht geben. Wobei ich mich seit geraumer Zeit frage, wie es dazu kommen konnte.
Die AG vertrauen dem Notar, der die Vertragsunterlagen beglaubigt.
Und da setzt wieder das Denken ein. Mann/ Frau muss sich aber klarmachen, was für eine Auftrag der Notar hat. Er berät NICHT. Zumindest nicht über das, was im Vertrag steht, es sei denn, dieses wäre grob sittenwidrig.
Grüße
Stefan Ibold -
Bauträger-Bild: Aufklärung über Pflichtenverteilung nötig!
Ja, also WAAbk.
"Aus dieser Sichtweise ist es verständlich, keinen Anwalt und prüfenden Bauexperten zusätzlich zu engagieren ... "
Jetzt mal Butter bei die Fische: Weil also der Bauherr ein falsches Bild vom Bauträger hat, wird es somit gerechtfertigt sein, dass der Bauträger die alleinnigen Pflichten hat.
Hier tut Aufklärung Not. Und das tue ich hiermit. Die Bauherren können und sollten sich nicht auf die "ICH-habe-JA-KEINE-Ahnung-Kauerstellung" zurückziehen. Nur der Gang zum RA und SV wird ihm die NÖTIGE Aufklärung über den Vertragspartner bringen. -
Bauträger: 'Alle-Sorgen-Abnehmer' – Falsches Fazit!
die großen Summen
sind nicht mehr greifbar für einen Normalbürger
Genauso die Vielfalt an Wissen rund um das Thema Bauen.
Gebe Dir 100 %ig recht.
Nur das Fazit, das viele daraus ziehen, ist eben falsch:
Der Bauträger als "Alle-Sorgen-Abnehmer" ... das Rundum-Sorglospaket. -
Notar: Vertragsbedingungen vs. Baubeschreibung – Prüfung!
Der Notar ...
Der Notar berät in der Regel die Vertragsbedingungen, jedoch nicht die Inhalte der BBS. Dafür gibt es leider keine gesetzliche Vorgabe, sodass auch ein Notar, der unparteiisch und unabhängig und neutral ist, hier keine Einrede halten kann, sondern die Inhalte stur beurkunden wird. Aber jedem Bauherren steht es frei, den Vertragsentwurf, den jeder Käufer vorgelegt bekommt, selbst überprüfen zu lassen. -
Bauträger-Pflichten: Laien-Position verstehen lernen!
@HP
"Weil also der Bauherr ein falsches Bild vom Bauträger hat, wird es somit gerechtfertigt sein, dass der Bauträger die alleinnigen Pflichten hat. "
Das sage ich doch gar nicht. Nur viele Bauherren denken so (fälschlicherweise).
HP, Du hast doch Recht, dagegen sage ich doch überhaupt nichts! Nur ich versuche, die Position der unerfahrenen Laien Euch näher zu bringen. War ja selber mal in der gleichen Lage.
Aufklärung tut bitter not! Aber das wird doch schon ewig hier im Forum gepredigt ... -
Bauträger: Nicht alle Schuld – Bauherren müssen umdenken!
@WAAbk.
Ich habe nur den Eindruck, dass hier im Forum einige Schreiben, die immer noch der Meinung sind, dass die ganzen Umstände alleine auf das Konto der Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer gehen.
Es ist mir schon klar, dass es auf beiden Seiten schwarze Schafe gibt. Gegen diese schwarzen Schafe muss etwas unterneommen werden und dazu gehört auch, dass sich die Bauherren umstellen, wollen sie nicht in Fänge dieser schwarzen Schafe gelangen. Und nützten keine Appelle an die Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer alleine und auch nicht die Verteidigung der Rechte der Bauherren alleine, sondern auch der Aufruf nach mehr Pflicht- und Sorgfaltsbewusstsein (Pflichtbewusstsein, Sorgfaltsbewusstsein) - auch wenn dieser Geld kostet. -
Bauträger: Schwarze Schafe & Problemfälle im Forum
naja
das liegt aber sicher auch daran, dass
1.) es bei Bauträger wohl viele schwarze Schafe gibt bzw. viele, die 0815-Häuser so hinmauscheln und sich nicht unbedingt zumindest an die grundlegenden Regeln der Technik oder an die Bauordnungen halten (eigene Erfahrung), dagegen nutzen auch gute Verträge nichts.
und
2.) im Forum natürlich immer nur die Problemfälle hineinkommen. Nicht die guten. Denn letztere haben meist keine Fragen ... -
Guter Bauvertrag: Spiegelbild des Vertragspartners!
wiiiieeeee?
... da nützen auch gute Verträge nichts? Ein guter Vertrag ist erstmal das Spiegelbild des Vertragspartners. Des Weiteren kann sich der Bauherr leichter auf den Vertrag stützen, wenn der Vertrag "gut" ist und möglichst alles lückenlos ist. Auch wird dem Bauherren klar, wie er zu reagieren hat z.B. Mängelrüge, Verzugssetzung etc. anstelle drauf los Geld einbehalten oder andere ungerechtfertigte Maßnahmen. -
Aufklärung: Forum ist nicht die einzige Plattform
-
Schlechtleistungen: Gute Verträge verhindern nicht alles
der Vertrag nutzt
in Bezug auf Mängelrüge, Verzug etc., das stimmt. Aber das meinte ich damit nicht.
Sondern es ging mir um die generelle Schlechtleistungen schlechter Bauträger's, die man auch mit guten Verträgen mit ausführlichen fachlichen Beschreibungen nicht verhindern kann. Selbst wenn man vereinbart "Es gelten die DINAbk. ... und ... und ... " etc. Tausende von DIN-Normen aufführt ... Vereinbarung aller geltenden Gsetzestexte/LBOAbk.'s etc. ...
Das sind doch z.B. alles grundlegende Dinge, die generell gelten, ob's im Vertrag steht oder in Hamburg fällt eine Schaufel um. -
Fremdüberwachung: BBS-Genauigkeit für Vergleich wichtig
Wobei wir nunmehr beim Thema Fremdüberwachung sind.
Ein "Fremdüberwacher" kann während der Bauzeit immer vergleichen, ob die geschuldeten Vertragsinhalte (aus der BBS) erfüllt werden. Je genauer die BBS ist, umso besser kann das überprüft werden und auch ggf. gerügt werden. Auch die Zwischendinger - wie Maßtoleranzen im Hochbau - aus denen sehr oft im Nachhinein Ärger entsteht, sollte ins Vertragswerk eingebunden werden - oder zumindest darauf aufmerksam gemacht werden. Ebenso diverse Hinweise (Sprossenklappern bei innenliegewnden Sprossen, Reißen von Dehnungsfugen im Sockelbereich wegen Estrichschüsselung ...) Nur so kann später Streit über angebliche Mängel, die keine sind, vermieden werden. -
Musterhaus: Praxis vs. Theorie – Aufklärung nötig!
Hört sich alles super an
doch was bringt die Diskussion für die Praxis und wie sieht es denn aus in der Praxis? Mal ein Beispiel: da quellen die Tageszeitungen mit Angeboten über, da gibt es Fertighausaustellungen an jeder Ecke, da wird in jeder kleinen Gemeinde ein Musterhaus zur Besichtigung gezeigt, alles schön, alles bunt alles i.O.
Da geht der Bauherr ins Musterhaus, der Frau gefällt alles super gut (sorry), da wird ein Vertrag vorgelegt, den man nicht versteht, weil man einfach zu wenig Ahnung hat, da beschwatzt einen der Verkäufer noch 1 Stunde und verspricht was sich gut anhört und dann unterschreibt der Bauherr.
Ich kann die 0815-Bausendungen langsam nicht mehr sehen, in denen nur die Horrorbilder vom Bau gezeigt werden aber merkwürdigerweise scheint es immer wieder gleich abzulaufen, trotz Aufklärung findet man immer wieder ein Opfer.
Kostenlose Rechtsberatung kriegt der Bauherr eigentlich nirgends - Fachbücher zum Vertragsrecht kann man sich kaufen, gut, doch verstehen? Wer versteht das Fachchinesisch denn? Wer weiß im Vorfeld, auf was es im Vertrag ankommt.
Noch ein Beispiel: Ich habe von meinem Generalunternehmer einen Werksvertrag vorgelegt bekommen, den ich durch eine Rechtsabteilung meiner Firma prüfen lies. Daraufhin haben wir den Werksvertrag mit Paragrafen gespickt, die mein Arbeitgeber in seinen Werksverträgen verwendet. Diesen Vertrag haben wir unserem Generalunternehmer vorgelegt, der diesen dann erst mal durch seinen Werksvertragersteller prüfen lies, mit dem Ergebnis, dass die Bausumme sich mit diesem Vertrag um 15.000 € erhöht hätte. Folge: Der Vertrag wurde abgespeckt, denn mehr Sicherheit für den Bauherren, also höheres Risiko für den Generalunternehmer heißt im Klartext höhere Kosten.
Jetzt haben wir bestimmt 20 Teilnehmer in diesem Thread, die einen Werksvertrag abgeschlossen haben. da würde nicht jetzt konkret interessieren, wie diese Verträge ausgesehen haben und ich würde gerne mal die Verträge besprechen. Als Ergebnis sollte ein Mustervertrag rauskommen. -
Bauträger-Sicherheiten: 15.000 € teurer – Beschiss?
uiiiii @ Stephan
Moin,
da staune ich denn doch!
Wenn für den Bauträger mehr Sicherheiten eingebaut werden, bei gleicher angebotener Leistung, dann wird das um 15.000 € teurer?
Andersherum gesagt sehe ich das so: Sie sollten in der Qualität und der Ausführung um mind. 15.000 beschis.. n werden.
Begründung: Wenn es der Bauträger mit seiner Beschreibung Ernst und ehrlich gemeint hätte, dann wären in der Kalkulation diese Posten ebenfalls berücksichtigt worden. Scheint aber nicht der Fall zu sein. Hier hätte sich folgendes Bild ergeben: Sie hätten vielleicht 50 % der Minderleistungen bemerkt. Von denen hätte der Bauträger wieder 50 % anerkannt, aber wegen Unverhältnismäßigkeit 45 % Minderung angeboten, alternativ eine längere Bauverzögerung.
Was bleibt Ihnen? richtig; Sie hätten mindere Qualität und der Bauträger hätte so um die 2.500 € mehr ausgeben müssen, hat also konkret 12.500 € gespart.
So kalkuliert man (nicht nach Schmeisser) Gewinne.
MfG:
Stefan Ibold -
Bauvertrag: Fachkundige Interessenvertretung unerlässlich!
stefan mit "f":
du bist sicher?
ich behaupte: zwischen den Zeilen steht nix. das kost' nix.
wenn 'was zwischen die Zeilen geschrieben wird, entstehen kosten.
die werden auf den Bauherrn umgelegt.
wenn du die bisher bei "Stephan mit ph" entstandenen xxxxxxxxxxxxxx anschaust,
wird doch klar, wieviel der jetzige Vertrag hilft.
ohne fachkundige Interessenvertretung ist ein Bauherr aufgeschmissen.
da können Verträge mit noch so vielen Paragraphen gespickt sein ... -
Bauträger: Billig muss sein – Regeln & Normen egal?
die genannte Situation
Die genannte Situation von SI ist leider eigene Bauherrenerfahrung. Nur in meinem Fall (betreffend allgemein gültiger Normen und LBOAbk.) ist es erst hinterher aufgefallen. Leider ☹
O-Ton des BT: "dann sind diese Häuser ja ganz falsch kalkuliert. Die höheren Preise würden sich ja am Markt gar nicht durchsetzen lassen" ...
Also: Weil man "billig" sein muss, werden einfach grundlegende Regeln und Normen nicht beachtet, ohne den Bauherrn darauf hinzuweisen. Ich nenne sowas vorsätzlichen Beschiss.
Am wichtigsten ist (wie HP es ja auch schon angesprochen hat), dass der Bauträger von vornherein weiß, dass der Bauherr einen eigenen Bauüberwacher engagiert, der auf Einhaltung der Baubeschreibung und aller gültigen Regeln und Normen (die nicht im Vertrag genannt sein müssen) achtet.
Aber genau dann wird sein Festpreis plötzlich xxxxx € teurer. Warum wohl? 😉 -
Bauvertrag: Vereinbarung zählt – Kontrolle vereinfachen!
unverständlich ...
Moin,
... ausgedrückt 🙂 )
Wenn für den BH ... sollte das an sich heißen. Egal, MLS, betrachte das doch mal unter dem Aspekt: nur das, was vereinbart wurde, zählt. So - und wenn den der Vertrag all das beinhaltet, was ich mir so vorstelle, dann habe ich
1. die ehreblich vereinfachte Möglichkeit, das auch zu kontrollieren,
2. sehe ich, wie bei Stephan mit ph, sofort, dass das Verhalten des Generalunternehmer zumindest fragwürdig ist, bin also vorbereitet.
Und bei Gericht sieht es doch so aus, dass nur das, was im Vertrag verinbart wurde an vorderster Front steht.
Insofern habe ich als BH wenigstens einen Titel, während ich sonst nichts in den Händen halte.
Im Grunde ist das so, wie ich es bei meinen LVAbk. handhabe, obwohl unser Oberkalkulator dieses in seiner Wirksamkeit bezweifelt.
Grüße
Stefan Ibold -
Leistungsverzeichnis: GU-Schwierigkeiten & Änderungen
lv ist OK, ...
nur tut sich damit naturgemäß jeder gu (als oberbegriff) etwas schwer.
das hat nichts mit "charakterschwächen" zu tun, sondern damit, dass eben meistens "ein
bestimmter stiefel" abgespult wird und Änderungen zwangsläufig teuer sind.
wenn dann in im lv grundsätzlich andere, evtl. sogar günstigere, Lösungen stehen, müssen
die nicht zwingend günstiger angeboten werden können.
andererseits ist ein lv - bestenfalls wohl als Anlage zum vertrag - die "einstiegsdroge"
zur Bauüberwachung im Sinn des Bauherrn.
ob diese konstellationen aber - zumal beim bauen auf eigenem Grundstück - noch
wirtschaftlich Sinn machen können, bezweifle ich.
also:
entweder bauen mit gu/bt u.ä. - mit komplettvergabe/ Funktionalbeschreibung,
oder bauen mit freien Architekten/Ingenieuren und einzelvergabe gemäß lv. -
Generalunternehmer: Vertragsklauseln & Verteuerung
Vorsicht
also mein Generalunternehmer ist nicht schlecht und normalerweise zieht er keinen über den Tisch. Sie kennen jetzt nur den Vertrag, der abgeschlossen wurde, nicht aber alle Paragraphen, die wir rausgenommen haben, welche zur erheblichen Verteuerung geführt hätten. nehmen sie beispielsweise die Vorbemerkung des Werksvertrages. da steht z.B. , dass ich als Baucherr das Recht habe, jede Baufirma, die bei mir was macht abzulehnen, ohne Angabe von Gründen. Normalerweise hat ein Generalunternehmer z.B. mehrere Fensterbauer zur Auswahl. Mein Generalunternehmer schlägt mir Fensterbauer1 vor, ich prüfe, ob dieser sauber arbeitet 8anhand von Referenzen) und entscheide dann, ob Fensterbauer1 auch meine Fenster einbaut. Wer meinen Bau in den letzten 2 Monaten mitverfolgt hat, hat gesehen, dass mir kurzerhand die Rohhbaufirma gewechselt haben und schwuppdiwupp den Bauleiter vor die Tür gesetzt haben. Machen Sie sowas mal mit einem Standardvertrag - haben Sie hierfür normalerweise ein Machtmittel an der Hand? Glaube nicht.
solche Rechte des Bauherren bringen Kostenrisiken für den Generalunternehmer mit, die er natürlich nicht tragen will, wenn sein Standardvertrag nicht zur Anwendung kommt. Zudem haben wir den Zahlungsplan geändert, eine Zwischenabnahme hinzugefügt, etc. etc. -
BAU.DE-Unterstützung: Standardvertrag vs. Profi-Tipps
ach vergessen
klar - ohne di Unterstützung durch die Profis von BAU.DE oder bauteam.org bin ich natürlich aufgeschmissen und angesch ...
aber ich habe jetzt zumindest die Möglichkeit, recht einfach die Tipps und Vorschläge noch aufzunehmen. Mit dem Standardvertrag könnt ich zusehen, wie weitergebaut wird und ggf. hinterher noch prüfen lassen ob alles nach Vertrag gemacht wurde ... -
Anwaltsprüfung: Teuer & nicht immer zielführend?
nochmal zur Ausgangsfrage: Vertrag beim RA prüfen lassen
habe ich einmal gemacht (beim Dachdecker, der hatte sein eigenes formular). dementsprechend hat der ra den dicken Stift gezückt und die hälfte markiert oder gestrichen und eine ganze Seite neu hinzugedichtet. da ist der dachhase aber nicht mitgegangen!
folge: zweiten Dachdecker rangeholt und selbst Vertrag geprüft.
beim ra habe ich übrigens 140 t€ (da waren es noch 275 dm) gelöhnt - fast ein freundschaftspreis! -
Bauvertrag: Diskussion ohne Veröffentlichung sinnlos?
-
Bauvertrag: Wichtige Klauseln für Bauherren!
Mir fällt immer hinterger noch was ein -
aber wie Werner klar erkannt hat gilt am Bau billig zu sein. Ganz klar meine Hütte wird nicht billig. Mein Vertrag ist nicht Standard und es sind die wichtigsten Klauseln enthalten (VOB nach Vertragsabschluss gültige Fassungen, Zwischenabnahmen, Mitspracherecht, Reihenfolgen der Gültigkeit Werksvertrag-VOB-BGBAbk.-Zahlungsplan und Zahlungsplan steht bewusst ganz hinten an. Das macht die ganze Sache für den Generalunternehmer riskant, zumal, wenn die Forenteilnehmer auch noch mit von der Partie sind, aber da wiederhole ich mich glaube ich. Was wir da basteln trifft zwar nicht immer auf Zuspruch, dient aber zumindest zur allgemeinen Belustigung. In diesem Sinne - bin gespannt, was aus diesem Thread wird. -
Bauvertrag: AG-Sicht – Negative Punkte in Stephans Vertrag
ein paar Punkte zu Stephans Vertrag
Ich habe zwar keinen eigenen Vertrag parat, aber mir sind in deinem Vertrag ein paar Punkte aufgefallen, die aus AGAbk.-Sicht negativ sind:- Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. die Baugenehmigung selbst sind nicht Vertragsbestandteil.
- "Bei Eigenleistungen des AG obliegen dem Generalübernehmer keinerlei Beratungs- und Überwachungspflichten".
Das widerspricht der HOAIAbk. und entlastet den AN unnötig bez. Bedenkenanmeldungen.
- Ein Datum für den Baubeginn fehlt. Der Fertigstellungstermin ist so umständlich an die Baugenehmigung geknüpft, dass da leicht Diskussionen entstehen können. Ich lese z.B. nicht heraus, dass Baugenehmigung = Baubeginn sein soll und ab wann die Baugenehmigung als verspätet gilt und die Termine verschiebt.
- die Vertragsstrafe ist umständlich und seltsam geregelt, ich würde besser nach Wochen regeln, was passiert bei einer Überschätzung von 3 Wochen? nichts. Der genannte Fixtermin für das Verwirken der Vertragsstrafe ist nicht erkennbar der Fertigstellungstermin.
- für Gewährleistung ist keine Sicherheitsleistung durch den AN vereinbart. Folgendes bringt nichts:
"Für die Gewährleistungsdauer werden die Gewährleistungsansprüche und Sicherheitseinbehalte in Form von Bankbürgschaften der beauftragten Handwerksbetriebe des Generalübernehmer schon jetzt an den AG abgetreten, falls auf den Generalübernehmer nicht über die gesamte Gewährleistungsdauer zugegriffen werden kann".
Was ist, wenn der Generalübernehmer sich keine Bürgschaften geben lässt? Seine Bar-Einbehalte wären bei Insolvenz des Generalübernehmer verloren.- "In dieser Bestätigung kann der Generalübernehmer statt dessen wahlweise auch die Rechte aus § 648 BGBAbk. oder aus § 648a BGB geltend machen".
Das ist bez. 648a unsinnig, da bei Einfamilienhaus kein Anspruch auf Sicherheit besteht.
- "Die Kündigung nach § 8 Abs. 1 (1 ) VOBAbk. / B wird ausdrücklich ausgeschlossen".
Das beschneidet die Rechte des AG unnötig und wäre als AGB ungültig. Wegen der selben Klausel wurde der Einheitsarchitektenvertrag unwirksam.
- "Kündigt der AG den Vertrag gemäß § 9 VOB / B, hat der Generalübernehmer Anspruch auf Zahlung einer pauschalierten Entschädigung in Höhe von 20 % des Werts der noch nicht ausgeführten Restleistungen".
Das beschneidet dem AG den Nachweis geringeren Schadens, lässt dem AN aber die Möglichkeit, einen höheren Betrag geltend zu machen. Wenn ein Vertrag wirklich gut werden soll, ist juristischer Rat sehr sinnvoll. Bastelt man als Laie oder Techniker an Generalunternehmer/Bauträger-Verträgen rum, kann das sogar nach hinten losgehen. Man nimmt sich damit z.B. die Möglichkeit, später mit §§ 305 ff. BGB auf unterschätzte zweifelhafte Klauseln loszugehen, weil man nämlich eine Individualvereinbarung geschlossen hat.
-
Werksvertrag: Konkrete Diskussion – Stephans Vertrag zerlegen
@Bruno
Schön: jetzt bewegen wir uns in dieser Diskussion die - aus meinr Sicht - richtige Richtung, nämlich konkret zur Diskussion eines Werksvertrages. Ich möchte mich nicht in den Vordergrund stellen, da aber bisher kein anderer Werksvertrag zur Diskussion steht, können wir gerne meinen Vertrag weiter zerlegen. Die Punkte 1-3 sind individuell für mein Projekt und können bestimmt nicht für einen Mustervertrag taugen.
Punkt 4 (3 Wochen) trifft zu wie Du es festgestellt hast, nach drei Wochen passiert gar nichts. Der Baubeginn fand statt (20.10.2002), damit Baudauer 11 Monate, also bis 20.09.2003 soll das Ding fertig sein. Strafen sind lapidar, jedoch ab dem 30.11.2003 wird es teuer. Dieser Termin ist ein Fixtermin, und 7 % sind alles andere als Standard.
Die Punkte 5-8 sind tatsächlich Schwachpunkte - so wie Bruno das darstellt habe ich es gar nicht gesehen. Das sind wieder vertragspunkte aus dem Ursprungsvertrag des Generalunternehmer's.
Vielleicht können wir jeden einzelnen Paragrafen zerpflücken oder es findet jemand einen anderen Mustervertrag im WEB, anhand dessen die Diskussion fortgeführt werden kann.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Hausbau & Kauf: Vertragsfallen erkennen und Risiken minimieren
💡 Kernaussagen: Eine anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss ist essentiell, um Risiken zu minimieren. Viele Bauherren scheuen die Kosten, was sich im Nachhinein oft als teurer Fehler erweist. Die VOBAbk. sollte im Vertrag enthalten sein, aber Bauherren müssen die Inhalte auch verstehen. Aufklärung über Bauträger-Pflichten ist wichtig, um falsche Erwartungen zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Details im Vertrag sind entscheidend, wie im Beitrag Bauvertrag: AG-Sicht – Negative Punkte in Stephans Vertrag diskutiert wird.
💰 Kosten: Die anfängliche Investition in eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt kann vor hohen Folgekosten durch Baumängel oder Vertragsstreitigkeiten schützen. Wie im Beitrag Baukosten: 1000 € Anwalt sparen, 500.000 € riskieren? verdeutlicht wird, ist dies eine lohnende Investition.
✅ Empfehlung: Bauherren sollten sich nicht scheuen, Expertenrat einzuholen und Verträge vor Unterzeichnung prüfen zu lassen. Der Beitrag Hausbau: Vertrauen vs. Kontrolle – Anwalt ratsam? unterstreicht die Notwendigkeit, Vertrauen durch Kontrolle zu ergänzen.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie sich die Zeit, Angebote zu vergleichen und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Nutzen Sie Foren und andere Informationsquellen, um sich umfassend zu informieren, wie im Beitrag Aufklärung: Forum ist nicht die einzige Plattform erwähnt wird. Ziehen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht hinzu, um Risiken zu minimieren und Ihre Rechte zu wahren.
Die Diskussion zeigt, dass viele Bauherren die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung unterschätzen. Oftmals wird aus Kostengründen oder aufgrund von Euphorie auf eine professionelle Vertragsprüfung verzichtet. Dies kann jedoch schwerwiegende Folgen haben, da Bauverträge komplex sind und zahlreiche Fallstricke enthalten können. Eine frühzeitige Beratung hilft, Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Hausbau, Hauskauf". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Bauherren-Beratung: Objektive Expertenmeinung vs. Verkäuferinteressen – So schützen Sie sich!
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärmetauscherrohr (DN 200) zu verkaufen: 15m Hekaplast blau – Preis & Region Rheinhessen?
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