Architektenentwurf vor Fertighauskauf: Honorar, Leistungsphasen & Risiken bei Umplanung?
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Architektenentwurf vor Fertighauskauf: Honorar, Leistungsphasen & Risiken bei Umplanung?
Wir erarbeiteten mit diesem Architekten gemeinsam über ca. 5 Monate eine gute Planung, die uns sehr gut gefiel.
Eines Tages stellte uns der Verkäufer einen neuen Architekten vor, der uns dann den Bauantrag erstellte, nachdem er einige Umplanungen vorgenommen hatte.
Der Verkäufer wies unsere Bedenken zurück und so hatten wir zum ersten Architekten den Kontakt verloren, da wir dachten, die Fertighausfirma hätte das intern geklärt.
Nun meldet sich der erste Architekt und gibt sich verwundert darüber, dass wir ihm nicht abgesagt hätten und warum wir zu einem anderen gewechselt seien, ohne ihm die Chance einer Nachbesserung zu geben.
Er berechnet uns jetzt das Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAIAbk., wobei er für die Leistungsphase 3 nur 5 % angesetzt hat.
Müssen wir diesem Architekten das Honorar zahlen?
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Nachträgliche Änderungen am Bauantrag können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
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Ein Architektenentwurf vor dem Kauf eines Fertighauses kann sinnvoll sein, um individuelle Wünsche und Gegebenheiten des Grundstücks zu berücksichtigen. Es ist wichtig, die Rolle des Architekten und seine Unabhängigkeit vom Fertighausunternehmen klar zu definieren.
Honorare und Leistungsphasen: Das Honorar des Architekten richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den vereinbarten Leistungsphasen. Die Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung) sind typisch für die Entwurfsphase. Klären Sie vorab, welche Leistungen im Honorar enthalten sind und wie Umplanungen abgerechnet werden.
🔴 Gefahr: Umplanungen können zu erheblichen Mehrkosten führen, insbesondere wenn der Bauantrag bereits gestellt wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie ein detailliertes Leistungsverzeichnis und ein transparentes Abrechnungsmodell mit dem Architekten. Lassen Sie sich die Kosten für eventuelle Umplanungen schriftlich bestätigen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag sorgfältig und holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsphasen
- Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen für Architektenleistungen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Architektenvertrag - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Die HOAI regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Honorars und sorgt für Transparenz.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorar, Architektenvertrag - Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Er enthält alle relevanten Unterlagen für das Bauvorhaben.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baubehörde, Bauplanung - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen, dem Honorar und den Haftungsfragen enthalten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar - Fertighaus
- Ein Fertighaus ist ein Haus, das in vorgefertigten Teilen in einer Fabrik hergestellt und auf der Baustelle montiert wird. Es gibt verschiedene Arten von Fertighäusern, z.B. Holzrahmenbau, Massivbau oder Modulbau.
Verwandte Begriffe: Holzrahmenbau, Massivbau, Modulbau - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie ist erforderlich, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baubehörde, Bauplanung - Umplanung
- Eine Umplanung bezeichnet die Änderung eines bereits bestehenden Bauplans oder Entwurfs. Sie kann erforderlich sein, wenn sich die Bedürfnisse des Bauherrn ändern oder wenn unvorhergesehene Probleme auftreten.
Verwandte Begriffe: Bauplanung, Entwurf, Architekt
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Vorteile bietet ein Architektenentwurf vor dem Fertighauskauf?
Antwort: Ein Architektenentwurf ermöglicht die individuelle Anpassung des Fertighauses an Ihre Bedürfnisse und das Grundstück. Er kann helfen, Fehler in der Planung zu vermeiden und die Baukosten zu optimieren. - Frage: Wie finde ich einen unabhängigen Architekten?
Antwort: Suchen Sie nach Architekten, die nicht an ein bestimmtes Fertighausunternehmen gebunden sind. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten können hilfreich sein. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Architekten. - Frage: Welche Leistungsphasen sind für den Entwurf wichtig?
Antwort: Die Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) sind für den Entwurf relevant. Klären Sie mit dem Architekten, welche Leistungen in den einzelnen Phasen enthalten sind. - Frage: Wie wird das Honorar des Architekten berechnet?
Antwort: Das Honorar richtet sich nach der HOAI und den vereinbarten Leistungen. Es kann als Pauschalhonorar oder nach Stunden abgerechnet werden. Klären Sie die Abrechnungsmodalitäten vorab. - Frage: Was passiert, wenn ich den Entwurf ändern möchte?
Antwort: Umplanungen können zu Mehrkosten führen. Vereinbaren Sie mit dem Architekten, wie Änderungen abgerechnet werden. Lassen Sie sich die Kosten für Änderungen schriftlich bestätigen. - Frage: Was ist ein Bauantrag?
Antwort: Der Bauantrag ist ein Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Er enthält alle relevanten Unterlagen für das Bauvorhaben, wie z.B. Baupläne, Baubeschreibung und Nachweise. - Frage: Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
Antwort: Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, müssen die Mängel behoben und der Antrag erneut eingereicht werden. Dies kann zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. - Frage: Welche Risiken gibt es bei der Zusammenarbeit mit einem Architekten?
Antwort: Es besteht das Risiko von Planungsfehlern, Kostenüberschreitungen und Verzögerungen. Eine klare Kommunikation und ein detaillierter Vertrag können helfen, diese Risiken zu minimieren.
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Architektenhonorar: Freischaffender Architekt vs. Fertighausanbieter
Freischaffender Architekt und Fertighausanbieter
>"Architekten, der uns im Vorfeld unserer Kaufentscheidung einen Entwurf machen sollte, welcher als Grundlage für das Angebot dienen sollte. Dieser Architekt war freischaffend und nicht an das Unternehmen gebunden.
Wir erarbeiteten mit diesem Architekten gemeinsam über ca. 5 Monate eine gute Planung, die uns sehr gut gefiel. "<
... Natürlich müssen Sie diesen bezahlen! Sie waren schließlich Auftraggeber. Gilt auch bei nur mündlicher Beauftragung.
Jedoch würde ich nicht so mirnichts dirnichts zahlen, ohne ggf. das Geld zuvor vom Fertighausanbieter wiederzuholen, bzw. es wenigstens versuchen. Will heißen, ohne Anwalt (priv. Baurecht) werden Sie m.E. nicht weiterkommen. -
Architektenvertrag: Honorar für Leistungsphasen 1-3 – Einschätzung?
Vertrag
o. k, vielen Dank für die Einschätzung. War natürlich auch so blauäugig und dachte, ohne Vertrag könne ein Architekt auch kein Honorar fordern. Das scheint aber nicht so zu sein.
Er hat für das Haus, das ungefähr 300.000,00 € kosten wird ca. 3.500 € netto berechnet. Wie gesagt, für die ersten drei Leistungsphasen. Wobei ich leider die Honorarordnung nicht kenne.
Was meinen Sie, liegt das so etwa in der Größenordnung, die wir auch zur erwarten hätten? Oder ist das überhöht? -
Architektenplanung: Fertighausfirma übernimmt – Honoraranspruch?
Öhöm ...
Öhöm das kann man auch anders sehen, nämlich der Architekt war mit dem fertighausunternehmen verbunden und dieses hat die Planung usw. übernommen. Demzufolge hat Architekt Nr. 2 die Leistungen zumindest nicht vollständig erbracht.
Im Zweifelsfall wird Architekt 1 es schwer haben eine direkte Beauftragung zu beweisen.
Da wir aber alles ehrliche Verbrecher sind .. 🙂😉 schlage ich als gütliche Regelung vor, Sie bezahlen den Architekten und bei der Preisverhandlung mit dem Fertighausanbieter ziehen Sie es denen von der Gage ab. -
Architektenkosten: 3.500 € für Vorentwürfe bis Bauantragsreife – OK?
5 Vorentwürfe
na ja, so ganz schwer wird es ihm leider nicht fallen, seine Leistungen nachzuweisen. Er hatte bis zu 5 Alternativen erarbeitet und es gab mehrere Gespräche. Es gibt ja auch E-Mail-Verkehr.
Habe keine Ahnung, warum die Firma den Architekten wechselte. Wir waren ja eigentlich zufrieden.
Was meint Ihr, sind 3.500 € ok? Ich mein, es war ja so gut wie Bauantragsreif.
Danke übrigens für Eure Beiträge. -
HOAI Rechner: Architektenhonorar online berechnen
nen HOAIAbk.-Rechner ...
nen HOAI-Rechner gibt es hier -
Architektenhonorar: 3.500 € für Leistungsphasen 1-3 – Günstig!
3.500 € für LÖp 1 bis 3 ...
und dann noch für mehrere Varianten ist äußerst günstig!
Empfehle nochmals eine Prüfung dr einen Anwalt. -
Fertighausplanung: Architekt bis Genehmigungsplanung beibehalten?
Was hindert Sie daran ...
Hallo,
was hindert Sie daran, mit dem ersten Architekten bis zur Genehmigungsplanung weiterzumachen?
Wie ist die Vertragsgestaltung mit dem neuen Architekten?
Wie ist der Vertrag mit dem Fertighausanbieter?
Wenn es noch möglich ist, machen Sie doch mit dem ersten Architekt weiter. Das Haus lassen Sie dann nach den Planungen vom Architekt von einer anderen Firma errichten.
Mir scheint das Geschäftsgebaren der Fertighausfirma etwas mekrwürdig zu sein.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Architektenentwurf vor Fertighauskauf: Honorar, Planung & Risiken
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Kosten und Risiken eines Architektenentwurfs vor dem Kauf eines Fertighauses. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob ein Architekt auch ohne schriftlichen Vertrag ein Honorar fordern kann. Zudem wird die Angemessenheit des Honorars für die erbrachten Leistungsphasen diskutiert, sowie die Möglichkeit, den Architekten bei der Fertighausplanung zu behalten.
⚠️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Architektenvertrag: Honorar für Leistungsphasen 1-3 – Einschätzung? wird darauf hingewiesen, dass auch ohne schriftlichen Vertrag ein Honoraranspruch bestehen kann. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Architektenhonorar: 3.500 € für Leistungsphasen 1-3 – Günstig! deutet darauf hin, dass das genannte Honorar für die erbrachten Leistungen sehr günstig ist. Dies sollte jedoch durch eine detaillierte Prüfung der erbrachten Leistungen und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) verifiziert werden.
💰 Kosten: Die Kosten für einen Architektenentwurf vor dem Fertighauskauf können variieren. Im Beitrag Architektenkosten: 3.500 € für Vorentwürfe bis Bauantragsreife – OK? wird ein konkretes Honorar von 3.500 € für Vorentwürfe bis zur Bauantragsreife genannt. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch von den erbrachten Leistungsphasen, dem Umfang der Planung und dem Honorar des Architekten ab.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, vor der Beauftragung eines Architekten einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, in dem die erbrachten Leistungsphasen und das Honorar klar definiert sind. Zudem sollte man sich über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) informieren, um die Angemessenheit des Honorars beurteilen zu können. Der Beitrag HOAI Rechner: Architektenhonorar online berechnen bietet einen nützlichen Link zur Berechnung des Architektenhonorars.
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