Abtretungserklärung beim Bauträger: Risiken, Gültigkeit & Ihre Rechte?
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Abtretungserklärung beim Bauträger: Risiken, Gültigkeit & Ihre Rechte?

Wir haben eine Abtretungserklärung gebenüber unserem Bauträger unterschrieben. Dass heißt unser Bauträger kann angeblich jederzeit Geld von unserer Bank abrufen, das hat er auch gemacht und Mängel sind auch noch da. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Abtretungen, sind solche Abtretungen rechtsgülitg. Hätte die Bank eine solche Abtretung nicht ablehnen müssen. Wer kann uns weiterhelfen.
  • Name:
  • s. K
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ungeklärte Abtretungserklärungen können zu finanziellen Verlusten führen, wenn der Bauträger unberechtigt Gelder abruft.

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    Eine Abtretungserklärung an einen Bauträger ermöglicht diesem, direkt auf Ihr Bankkonto zuzugreifen, um Zahlungen zu erhalten. Dies birgt Risiken, besonders wenn Mängel am Bau bestehen. Ich empfehle Ihnen, die Abtretungserklärung genau zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.

    🔴 Gefahr: Wenn der Bauträger trotz bestehender Mängel Geld abruft, kann dies Ihre Position schwächen, Nachbesserungen durchzusetzen.

    Die Rechtsgültigkeit einer Abtretungserklärung hängt von den konkreten Bedingungen und Formulierungen ab. Entscheidend ist, ob die Abtretung klar und verständlich formuliert ist und ob Sie als Bauherr ausreichend geschützt sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abtretungserklärung von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abtretungserklärung
    Eine Abtretungserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die ein Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen einen Schuldner (Debitor) an einen Dritten (Zessionar) überträgt. Im Baurecht wird sie oft verwendet, damit der Bauträger direkt Zahlungen von der Bank des Bauherrn erhalten kann.
    Verwandte Begriffe: Zession, Forderungsabtretung, Gläubigerwechsel
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er tritt als Verkäufer von Immobilien auf und ist für die mangelfreie Erstellung des Bauwerks verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmer, Projektentwickler, Generalunternehmer
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer (z.B. ein Bauträger) verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller (der Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Das Werkvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungsvertrag, VOBAbk./B
    Mängel
    Mängel sind Abweichungen des Bauwerks von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik. Sie berechtigen den Bauherrn zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wie z.B. Nachbesserung oder Minderung.
    Verwandte Begriffe: Baumängel, Sachmängel, Gewährleistung
    Baufinanzierung
    Die Baufinanzierung umfasst alle Maßnahmen zur Finanzierung eines Bauvorhabens, in der Regel durch ein Darlehen einer Bank oder Sparkasse. Die Bank sichert sich oft durch Grundschulden oder Abtretungserklärungen ab.
    Verwandte Begriffe: Hypothek, Kredit, Darlehen
    Rechtsgültigkeit
    Die Rechtsgültigkeit bezieht sich auf die Wirksamkeit einer Vereinbarung oder eines Vertrages im rechtlichen Sinne. Eine rechtsgültige Abtretungserklärung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein.
    Verwandte Begriffe: Wirksamkeit, Gültigkeit, Rechtswirksamkeit
    Sicherheit
    Im Kontext der Baufinanzierung bezieht sich Sicherheit auf Maßnahmen, die die Bank ergreift, um ihr Darlehen abzusichern. Dazu gehören Grundschulden, Bürgschaften oder eben Abtretungserklärungen.
    Verwandte Begriffe: Kreditsicherheit, Besicherung, Grundpfandrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Abtretungserklärung im Baurecht?
      Eine Abtretungserklärung ist eine Vereinbarung, bei der ein Gläubiger (hier der Bauherr) seine Forderung gegen einen Schuldner (die Bank) an einen Dritten (den Bauträger) abtritt. Der Bauträger kann dann direkt auf das Konto des Bauherrn zugreifen, um Zahlungen zu erhalten.
    2. Welche Risiken birgt eine Abtretungserklärung für den Bauherrn?
      Das Hauptrisiko besteht darin, dass der Bauträger auch dann Geld abrufen kann, wenn Mängel am Bau vorhanden sind oder Leistungen nicht erbracht wurden. Dies kann die Verhandlungsposition des Bauherrn bei der Durchsetzung von Nachbesserungen schwächen.
    3. Ist eine Abtretungserklärung immer rechtsgültig?
      Nein, die Rechtsgültigkeit hängt von den konkreten Bedingungen und Formulierungen der Abtretungserklärung ab. Sie muss klar und verständlich sein und darf den Bauherrn nicht unangemessen benachteiligen. Eine Klausel, die den Bauherrn zwingt, trotz erheblicher Mängel zu zahlen, könnte unwirksam sein.
    4. Was kann ich tun, wenn der Bauträger trotz Mängel Geld abruft?
      Sie sollten umgehend einen Anwalt für Baurecht konsultieren. Dieser kann die Abtretungserklärung prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die unberechtigte Abbuchung zu verhindern oder rückgängig zu machen.
    5. Kann ich eine Abtretungserklärung widerrufen?
      Ein Widerruf ist in der Regel nur möglich, wenn ein Widerrufsrecht vereinbart wurde oder wenn die Abtretungserklärung aufgrund von arglistiger Täuschung oder Irrtum angefochten werden kann. Auch hier ist eine rechtliche Beratung ratsam.
    6. Wie schütze ich mich vor den Risiken einer Abtretungserklärung?
      Prüfen Sie die Abtretungserklärung vor der Unterzeichnung sorgfältig und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Achten Sie darauf, dass die Abtretung nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. nach Abnahme mangelfreier Leistungen) erfolgen darf.
    7. Was bedeutet es, wenn die Bank eine Abtretung akzeptiert hat?
      Die Bank bestätigt damit, dass sie die Abtretung zur Kenntnis genommen hat und bereit ist, Zahlungen an den Bauträger zu leisten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Abtretung automatisch rechtsgültig ist oder dass der Bauherr keine Rechte mehr hat.
    8. Welche Rolle spielt das Werkvertragsrecht bei einer Abtretungserklärung?
      Das Werkvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Bauherrn und Bauträger. Es bestimmt unter anderem, wann der Bauträger Anspruch auf Zahlung hat und welche Rechte der Bauherr bei Mängeln hat. Diese Regelungen sind auch bei einer Abtretungserklärung zu beachten.

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  2. Abtretungserklärung: Rechtsgültigkeit prüfen – Anwalt einschalten!

    Böse Falle
    • persönlich keine Erfahrung
    • sind rechtsgültig (Vertragsfreiheit)
    • Nein, nicht unbedingt
    • Rechtsanwalt für eine Erstberatung, ggf. Schlichtungsstellen und/oder Verbraucherzentralen

    Beste Grüße

  3. Bauvertrag & Abtretung: Bauträger-Vollmacht – Risiken prüfen!

    Foto von Stefan Ibold

    ähh?
    moin zusammen,
    so ganz verstehe ich das nicht.
    Nur zur Klarstellung, damit die Voraussetzungen eindeutig sind:
    Sie haben einen Bauwerkvertrag mit einem Bauträger über die Erstellung eines verm. schlüselfertigen Gebäudes.
    Gleichzeitig haben Sie was für eine Art der Abtretung unterschrieben? Haben Sie dem Bauträger eine Vollmacht gegeben, ohne Einschränkung auf erstes Anfordern Geld zu verlangen?
    Sind in dem Bauwerkvertrag keine Sicherheiten berücksichtigt? Haben Sie von dem Bauträger eine Vertragserfüllungsbürgschaft? Sind Zahlungsziele vereinbart? Sind Abschlagszahlungen nach welchem Baufortschritt vereinbart? Hat Sie das Kreditinstitut auf evtl. Risiken hingewiesen?
    Bin kein Jurist, aber merkwürdig finde ich das schon, obwohl es ja die Vertragsfreiheit gibt, wie schon oben bemerkt wurde.
    Grundsätzlich haben Sie aber auch das Recht, das Dreifache der zu erwartenen Kosten für eine Mängelbeseitigung einzubehalten. Und da könnte ich mir vorstellen, dass dieses Recht über das andere geht.
    Wie geschrieben, alles meine pers. Meinung.
    MfG
    Stefan Ibold
  4. Abtretung Bauträger: Freibrief zur Kontobelastung – Risiko minimieren!

    Abtretung
    Moin Herr Ibold,
    die hier vorliegende Vertragskonstruktion lässt leider das zu: Absoluter Freibrief sich aus dem Guthaben des Vertragspartners schadlos zu halten. Keine Chance des Einbehaltes. In der Regel ist die Bank verpflichtet, ohne Rückprüfung, ob die Anforderung überhaupt berechtigt ist, die Kohle anzuweisen. Der BH hat voll die A ... karte gezogen. Im schlimmsten Fall wird Ihr Konto leergeräubert ohne adäquate Gegenleistung.
    Einbehalten eines Restbetrages ist nich; der Bauträger fordert den Betrag einfach bei der Bank ab.
    (auch KEINE Rechtsberatung, persönliche Meinung eines Laien)
    • Name:
    • Reg2003-FPT
  5. Abtretung: Konto leergeräumt – Sofort Rechtsanwalt kontaktieren!

    Foto von

    jeden morgen
    steht ein Dummer auf, warum will ich den nie finden? : ((
    Da stehste neben Deinem Konto und siehst analog um Tageskilometerzähler, der rückwärts läuft, wie Deine Kohle vom Konto entschwindet.
    Also, schnellstens zum RA, aber ganz schnell. Dann ggfs. mit der Bank sprechen.
    Was würde eigentlich passieren, wenn ich denn mein eigenes Konto plündere, sodass es über den Kreditrahmen hinaus leergeräumt ist, dass die Bank im Grunde nichts mehr auszahlen kann? Klar, die Kohle muss auf einem Notaranderkonto oder so zwischen geparkt werden. Den Vertragsbruch würde ich u.U. riskieren.
    Nu aber bitte nicht ohne RA gleich hinrennen und das so versuchen 🙂 )
    Stefan Ibold
  6. Abtretungserklärung: Zahlungsverbot prüfen – RA konsultieren!

    Nochmal
    gehen Sie schnell zu einem erfahrenen RA.
    Bei Abtretungen kommt es sehr auf die Formulierungen an. Eventuell ist ein Zahlungsverbot möglich.
    • Name:
    • Daria Santini
  7. Abtretung Bauträger: Sofortige Reaktion durch Anwalt notwendig!

    Foto von Helmuth Plecker

    Kann nur bestätigen:
    Dringend zum Anwalt und sofort reagieren!
  8. Bankzahlung trotz Abtretung? Kontodeckung & Verpflichtung prüfen!

    Zu Ihrer Frage 4 Herr Ibold
    die Bank MUSS natürlich nicht zahlen, z.B. wenn keine Kontodeckung, es sei denn sie ist eine eigene Verpflichtung eingegangen, in der Art z.B. , dass sie die Avisierung der Abtretung über sie (die Bank) erfolgt ist und die Bank gleichzeitig eine ''Bestätigung'' hinzugefügt hat, d.h. das wirtschaftliche Risiko abgedeckt hat.
    Dies scheint aber nicht der Fall zu sein.
    Umso mehr gilt, sofort zum RA.
    Dies ist keine Rechtsberatung.
    Grüße von
    • Name:
    • Daria Santini
  9. Baufortschritt fehlt? Bank informieren & Zahlung stoppen!

    Verlangt die Bank keine Baufortschrittserklärung?
    Ansonsten könnte man ja mitteilen (evtl. mit Fotos belegen), dass gar kein Fortschritt stattfindet. Dann wird sie auch kein Geld mehr rausrücken.
  10. Abtretung: Bankzahlung verbieten – Zeit gewinnen für RA!

    Eventuell gibt es ja gar keinen Kredit
    dann interessiert die Bank der Baufortschritt sowieso nicht.
    Falls die Bank nicht wie o.g. in die Abtretung involviert ist, und auch wenn ... um Zeit zu sparen (bis ein RA gefunden ist und der Termin stattfindet), würde ich ihr erstmal die Zahlung verbieten (schriftlich, persönlich abgeben). Das wird die Bank erstmal prüfen, Rechtsabteilung etc. und das dauert etwas.
    Da ich mich jetzt aber weit aus dem Fenster gelehnt habe, möchte ich nochmal betonen, dass alle meine Äußerungen zu diesem Thema keine Rechtsberatung darstellen sollen.
    • Name:
    • Daria Santini
  11. Abtretung: Wichtiger Hinweis zur Vorgehensweise

    Foto von Stefan Ibold

    darauf wollte ich hinaus 🙂 )
    ich hoffe, das wird richtig verstanden.
    si
    • Name:
  12. BHW Bausparkasse: Falsche Auszahlung – Handhabe bei Abtretung?

    von s. k weitere Hintergrundinformation
    Also die ganze Sache ist sehr merkwürdig.
    Die Bank (BHW Bausparkasse) hat seinerzeit zu viel Geld ausgezahlt. darauf hin haben wir uns telefonsich mit der BHW in Verbindung gesetzt und Ihnen mitgeteilt, dass die letzte Auszahlung nur nach Rücksprache mit uns geschehen soll. Dies wurde auch bei der BHW vermerkt. Leider wurde ein anderer Sachbearbeiter mit dieser Angelegenheit beauftragt, sodass er das Geld ohne Rücksprache mit uns angewiesen hat, weil der Bauträger es abgefordert hat, da ja die Abtretungserklärung vorlag. Die Zahlung wurden immer nach Bautenstandbericht, der durch uns gegengezeichnet wurde, durch die Bank überwiesen. Bis auf die letzte Zahlung. Die Rechtabteilung der BHW Bausparkasse hatte angeblich keine Handhabe dieses Geld zurückzufordern. Mittlerweile hat unsere Bauträger Insolvenz angemeldet, leider sind immer noch Mängel offen.
    • Name:
    • s. K
  13. Baustandsbericht gegengezeichnet? Beweislast bei Abtretung prüfen!

    Foto von

    s. K. , da passt doch was nicht!
    Mal abgesehen davon, dass Sie die Eingabe nicht schriftlich formuliert haben, Sie also in Beweisnotlage geraten, haben Sie denn andererseits den Baustandsbericht gegengezeichnet?
    Stefan Ibold
  14. Abtretung: Geld zurückfordern? RA prüft Chancen gegen Bauträger!

    Selbstverständlich
    kann XXXXX das Geld nicht zurückfordern, es sei denn, es wurde unter Vorbehalt gezahlt, was ungewöhnlich wäre.
    Falls Ihr Zahlungsverbot schriftlich erteilt wurde (Nachweis) kann jetzt nur der RA klären, ob SIE etwas zurückfordern können, und zwar vom XXXXX.
    Grüße von
    • Name:
    • Daria Santini
  15. XXXXX Bausparkasse: Fehlerhafte Auszahlung trotz Rücksprache!

    vielen Dank, hier weiter Hintergrundinformationen
    Also, die betreffende Bank, um die es hier geht ist die XXXXX Bausparkasse. Sie hat sich mehrere Fehler erlaubt. Einer z.B. es wurde zu viel Geld überwiesen, als wie abgefordert. Na ja nachdem dies passiert war, haben wird die XXXXX darauf hingewiesen, dass Auszahlungen insbesondere die Letzte nur noch nach unserer Rücksprache passieren sollten. Dies wurde auch telefonisch, nach Rückfrage bei der Abteilungsleiterin bestätigt, nur gehandelt hat die XXXXX anders. Die bisherige Sachbearbeiterin, war zu dem genannten Zeitpunkt nicht im Haus, sodass ein Vertreter mit diesem Fall betraut wurde. Nachdem also der Bauträger das Geld für die Letzte Rechnung bei der XXXXX abforderte, hat dieser Sachbearbeiter dieses Geld ohne uns davon in Kenntnis zu setzen angewiesen. Als wir dann von der XXXXX die schriftliche Bestätigung, der Zahlungsanweisung erhielten, hatte der Bauträger schon das Geld auf dem Konto. Für uns bestand keine Möglichkeit wieder an dieses Geld zukommen. Angeblich hatte die Rechtabteilung der XXXXX Bausparkasse, dies sagte die Abteilungsleiterin, keine Handhabe diese Geld zurückzufordern, da wir ja die Abtretungserklärung unterschieben hatten. Sämtliche Zahlungen wurden nach Baufortschritt bzw. Bautenstandanzeige, welche immer durch uns gegengezeichnet wurde, nur die Letzte nicht, überwiesen. Ist doch komisch oder, na ja auf alle Fälle sitzen wir jetzt auf unseren Mängel. Für eine Bank ist es doch aber ungewöhnlich, dass sie solche Abtretungserklärungen überhaupt annehmen.
    • Name:
    • s. K
  16. Bautenstandbericht Vertragsbestandteil? Zahlung ohne Prüfung!

    Foto von

    nochmals *hartnäckignachfrag*
    Wurde das Gegenzeichnen des Bautenstandberichtes Vertragsbestandteil auch gegenüber dem Kreditinstitut?
    Und warum hat das Kreditinstitut die letzte Zahlungsaufforderung dann OHNE diese Gegenzeichnung getätigt?
    Das wird langsam spannend.
    Stefan Ibold
  17. Abtretung: Vermerk zur Auszahlung – Sachbearbeiter-Fehler?

    weiß ich leider nicht
    Ob der Bautenstandsbericht bzw. Gegenzeichnung Vertragsbestandteil war, müsste ich erst nochmal in den Unterlagen nachlesen.
    Na ja wie bereits erwähnt, wurde ein anderer Sachbearbeiter mit der Angelegenheit beauftragt. Der hat dies alles auch vermasselt,
    hat sich am Telefon auch mehrfach dafür entschuldigt. Die Abteilungsleiterin hat uns gegenüber aber bestätigt, dass die vorherige Sachbearbeiterin einen Vermerk  -  Auszahlung nur nach Rücksprachemit uns  -  von uns telefonisch bei der XXXXX hinderlegt war. Ob der nun noch da ist, ist denke ich auch fraglich, oder?
    • Name:
    • s. k
  18. Abtretung: Banken & Provisionen – Rechtsberatung notwendig!

    Hallo SK
    hoffte eigentlich, sie sitzen schon beim Rechtsanwalt.
    Mit Abtretungen beschäftigen sich Banken und andere Institute, klar, eine Möglichkeit, Provisionen zu machen. Ob man Sie da besser hätte beraten müssen, kann ich nicht beurteilen, war ja nicht dabei. Im Endeffekt ist das XXXXX dazu auch nicht verpflichtet gewesen.
    Wenn ein schriftlicher Vermerk in der Akte angebracht wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser verschwindet. dass Unterlagen und Vermerke verschwinden, naja, ich weiß nicht, sie haben es ja nicht mit betrügern zu tun, das lässt sich sicher noch feststellen.
    Aber sie scheinen sich nicht auszukennen, hier ist momentan auch niemand sachkundiges am Rohr und vor allem, den genauen Sachverhalt kann hier im Netz sicher niemand beurteilen.
    da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, scheuen sie doch bitte nicht vor den paar € für eine Erstberatung beim ra zurück.
    • Name:
    • Daria Santini
  19. Klage gegen Bausparkasse? Chancen & Risiken bei Abtretung!

    an santini
    vielen Dank für Ihren klugen Kommentar. So wie es aus sieht arbeiten sie wohl ebenfalls für eine Bank. Ach ja, beim Rechtanwalt waren wir schon. Aber wollen Sie gegen eine große Bausparkasse  -  XXXXX- klagen?
    • Name:
    • s. k
  20. Abtretung: Kluge Kommentare & unterschiedliche Meinungen

    Bitte SK
    nicht nur für meinen klugen Kommentar. Welchen fanden Sie denn klug, ich schrieb ja einige?
    Im Übrigen, was klug ist, ich glaube, da sind Sie eventuell nicht der/die Richtige, um das zu beurteilen, bzw. da gehen unsere Meinungen etwas auseinander, sonst wäre es zu dieser Unterhaltung nicht gekommen. 😉
    • Name:
    • Daria Santini
  21. Abtretung: Erwartungen im Forum – Keine Rechtsberatung möglich!

    Und im Übrigen
    wenn Sie schon beim RA waren, warum schreiben Sie das erst jetzt?
    Was erwarten Sie denn von diesem Forum, Rechtsberatung kann hier kaum einer geben, und diejenigen, die es könnten, täten es wohl nicht, aus Unkenntnis der genauen Sachlage.
    Falls ich eine gewisse Ironie bei Ihnen herauslese, das gehört nicht hierher, auch diese beiden letzten Beiträge von mir nicht, schreiben Sie mir doch eine E-Mail, im Gegensatz zu Ihnen, poste ich hier nicht anonym.
    • Name:
    • Daria Santini
  22. Abtretung: Mehr Selbstvertrauen bei Klage gegen Bausparkasse!

    Warum nicht
    gegen große Bausparkassen und sonstigen Institute klagen? Wo ist der Hinderungsgrund? Ein bisschen mehr Selbstvertrauen und Durchhaltevermögen bitte ...
    • Name:
    • Reg2003-FPT
  23. Abtretung: Entschuldigung & Klugheit – Diskussion beenden

    sorry santini
    Tut mir leid, dass Sie sich angegriffen fühlen. War nicht meine Absicht. Ich denke, ich bin sogar davon überzeugt, beurteilen zu können, was klug ist und was nicht. Dieses Thema ist allerdings nicht Bestandteil der Diskussion und sollten es dabei belassen.
    • Name:
    • s. k
  24. Abtretung: Klage mit guten Aussichten – Erfahrungen teilen!

    OK Friede SK
    wenn Ihr Ra Ihnen rät, Aufgrund guter Aussichten zu klagen ... tun Sie's (nicht ironisch gemeint).
    Ich könnte Ihnen da Sachen erzählen ...
    Grüße von
    • Name:
    • Daria Santini
  25. Baukontrolle: Keine Abtretung – Eigenverantwortung beim Bau!

    Ich bin ...
    immer wieder erstaunt, wie leichtfertig Leute mit Ihrem Geld oder das der Bank umgehen. Ich habe bei meinem Bau jeden Bautenstand abgenommen und wenn in Ordnung, meine Zahlungen fristgerecht geleistet. Einen Zugriff auf mein Konto hatte der Bauträger nie. Das wäre ja noch schöner. Oder hat jemand Zugriff auf das Konto seines Arbeitgebers. Wäre ja wie im Schlaraffenland. Und was auch wichtig ist alles schriftlich festhalten, mündliche Absprachen gelten im Zweifelsfall nie. da kann der Sachbearbeiter noch so nett sein.
    Herby
    • Name:
    • herby
  26. Abtretung an Dritte? Bankbürgschaft statt Abtretungserklärung?

    komme nicht ganz klar damit
    Üblicherweise wird eine Abtretung doch an Dritten gegeben. Also wenn der Bauträger Geld zu bekommen hat, bekommt es nicht der Bauträger, sondern die dritte Person, z.B. der Liferant.
    Wieso soll ich mein Geld auch an jemanden abtreten, der es sowieso bekommt? Kann das sein, das sie eine Bankbürgschaft "auf erstes Anfordern (ohne Recht auf Einspruch) " gegeben haben, bzw. damit meinen?
    U. R.
    • Name:
    • U.R.
  27. Abtretung: Ansprüche & Bauvertrag – Keine XXXXX-Mitarbeiterin!

    Komisch klingt es
    aber es bestehen ja gegenseitige Ansprüche. SK gg XXXXX aus Kreditvertrag, Bauträger gg SK aus Bauvertrag. Ansprüche lassen sich abtreten. Gesehen in dieser Form habe ich es nicht, denn NEIN ich arbeite nicht beim XXXXX.
    Ob XXXXX Bürgschaften herauslegt, weiß ich nicht, dann hätte SK sie aber nicht unterschrieben (wie er/sie eingangs schrieb), sondern das XXXXX und es hätte bei einer BÜ auf erstes Anfordern keinen Hickhack um die letzte Rate gegeben.
    SK it's your turn, ist es als Abtretung bezeichnet?
    Nur wie sind SK'S Ansprüche gesichert, die auf ein mängelfreies Haus, wohl leider gar nicht, aber davon verstehe ich nun gar nichts.
    Gruß
    • Name:
    • Daria Santini
  28. Abtretung: Unsinn bei Kaufvertrag – Erklärung für Bauträger-Fall!

    @D. Santini
    wenn Sie mir was verkaufen, dann ist es doch unsinnig Ihnen eine Abtretungserklärung zu geben da Sie doch schon alle Rechte aus dem Kaufvertrag haben.
    Aber ein krummer Verwandter 😉 könnte sagen, das Sie ihn Geld schulden und ich nicht das Geld an Sie auszahlen soll. Dann legt er u.U. eine Abtretungserklärung vor. Nämlich die, das Sie das Geld an Ihn abegetreten haben. Und ich Ihnen nichts auszahlen darf.
    Das heikle an einer Abtretung ist, wenn ich Ihnen das Geld trotzdem gebe, weil Sie mir symphatisch sind, ... dann habe ich ein Problem und darf das Geld nochmal an Ihren Verwandten auszahlen.
    Ich kenne bisher noch keinen Fall, dass ein BH einen Bauträger eine Abtretung gegeben hat ... macht ja auch kein Sinn
    • Name:
    • U.R.
  29. Abtretung: Sicherungsabrede für Bauträger – Alternative zur Bürgschaft!

    keine ganz unübliche Konstellation
    Die Abtretung des auszuzahlenden XXXXX-Darlehens an den Bauträger ist nichts anderes als eine Sicherungsabrede bez. der Zahlungsansprüche des Bauträger gegen den BH. Alternativ hätte die Hingabe einer Zahlungsbürgschaft vereinbart werden können. Immerhin wurden so Avalgebühren gespart. Eine Regelung bezüglich eines Zurückbehaltungsrechts oder eine solche im Sinne von § 648a (2) BGBAbk. hätten sowohl bei der Abtretung als auch bei der Bürgschaft getroffen werden können. Wurden Sie getroffen? @s. k: vielleicht können wir das noch erfahren, evtl. auch die Meinung Ihres RA hierzu?
    • Name:
    • christiansen
  30. Abtretung: Finanzierungssicherstellung & fehlendes Zurückbehaltungsrecht!

    Frau/Herrn Christiansen
    Also eigentlich wollte der Bauträger eine Finanzierungssicherstellung von der XXXXX, die er auch bekam.
    Dann wollte er von uns eine Abtretungserklärung, ob diese beiden Sachen auf einem Formblatt sind, müsste ich erst nachschauen. Auf alle Fälle wurde leider nichts bezügl. des Zurückbehaltungsrecht vereinbart. Die Abtretung bezieht sich, wie Sie richtigerweise bemerken nur auf die Auszahlung des Darlehensvertrag. Wir denken das es so ist, dass der Bauträger sicher gehen wollte, dass er auf alle Fälle an das Geld kommt, auch wenn wir auf Grund von Mängeln keine Zahlung leisten sollten. Unser RA, meinte man könne etwas gegen die XXXXX unternehmen, da sie, obwohl ein Vermerk vorlag, die Auszahlung der Schlussrate anwies. Bezügl. der Abtretungserklärung meinte er, dass dies nicht gerade für die XXXXX spreche, dass sie sich auf so etwa einlässt und der Kunde dem Bauträger voll ausgeliefert sei. Man könne dagegen angehen, es ist aber alles ein Kostenfrage. Ach ja Bauvertrag wurde über VOBAbk. abgeshlossen.
    • Name:
    • s. k
  31. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Abtretungserklärung beim Bauträger: Risiken und Rechte

    💡 Kernaussagen: Eine Abtretungserklärung an den Bauträger kann riskant sein, da sie ihm ermöglicht, direkt auf das Baugeld zuzugreifen. Es ist entscheidend, die Formulierungen der Abtretung genau zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Die Bank muss nicht zwangsläufig zahlen, wenn keine Kontodeckung besteht oder sie eine eigene Verpflichtung eingegangen ist. Ein Zahlungsverbot kann in bestimmten Fällen erwirkt werden, um Zeit für eine rechtliche Klärung zu gewinnen.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Unterschreiben Sie keine Abtretungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Details dazu im Beitrag Abtretungserklärung: Rechtsgültigkeit prüfen – Anwalt einschalten!.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Bank sollte über fehlenden Baufortschritt informiert werden, um weitere Auszahlungen zu verhindern. Siehe Baufortschritt fehlt? Bank informieren & Zahlung stoppen!.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Abtretung des Darlehens an den Bauträger kann als Sicherungsabrede dienen, um Avalgebühren zu sparen. Mehr dazu im Beitrag Abtretung: Sicherungsabrede für Bauträger – Alternative zur Bürgschaft!.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt für Baurecht, um die Abtretungserklärung prüfen zu lassen und mögliche Handlungsoptionen zu besprechen. Beachten Sie auch den Beitrag Abtretung: Konto leergeräumt – Sofort Rechtsanwalt kontaktieren!.

    Die Diskussion zeigt deutlich, dass eine Abtretungserklärung an einen Bauträger erhebliche Risiken birgt. Es ist essenziell, alle Vertragsbestandteile, insbesondere den Bautenstandbericht, genau zu prüfen und die Kommunikation mit der finanzierenden Bank schriftlich zu dokumentieren. Im Falle von Fehlern seitens der Bank, wie im Fall der XXXXX Bausparkasse, sollten umgehend rechtliche Schritte geprüft werden, wie im Beitrag XXXXX Bausparkasse: Fehlerhafte Auszahlung trotz Rücksprache! beschrieben.

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