Mahnung rechtens?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Mahnung rechtens?

Hallo zusammen, wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Das Haus wurde erst noch gebaut (grüne Wiese). Bei der Abnahme wurden Mängel an den Fenster und Fensterrahmen festgestellt. Die Eigentümer waren sich einig, dass die Abnahme der Fenster nur durch die jeweiligen Eigentümer stattfinden soll, da dann nicht alle Eigentümer durch die schon fertigen Wohnungen laufen müssen. Auch um die Mängelauflistung und -Beseitigung sollten sich die Eigentümer selbst kümmern. Diese Abnahmeschreiben mit Fristsetzungen hat der Bauträger unterschrieben. Da sich nach Ablauf dieser Frist noch nichts getan hat, habe ich den Bauträger nochmals mit Fristsetzung abgemahnt. Hierauf gab es wieder keine Reaktion. Nach Ablauf der 2. Frist, wollte der Bauträger plötzlich Mängel beheben, da wir in der Zwischenzeit allerdings schon einige Mängel selbst behoben lassen haben, haben wir eine Mängelbeseitigung abgelehnt. Nun möchte der Bauträger die Mängel trotzdem beseitigen, da die Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören und ich ihn gar nicht alleine Abmahnen könne. Nun meine Fragen:
  • Ist die Einigung der Eigentümer, dass sich jeder selbst darum kümmert, eine Abtretungserklärung nach § 398 BGBAbk.?
  • Muss ich eine Mängelbeseitigung durch den Bauträger zustimmen?
  • Was ist mit den schon entstandenen Kosten durch die von uns vorgenommene Mängelbeseitigung?

vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten!

  • Name:
  • Stefan
  1. Anwalt für WEG und Verwalter

    Sie brauchen einen Fachanwalt für WEGAbk.-Recht und einen haftenden Verwalter. Fenster sind Gemeinschaftseigentum. Deshalb waren Beschlüsse über die Abtretung von Ansprüchen eventuell illegal. Denken Sie auch an die Zukunft: wenn Sie Mängel beseitigen oder beseitigen lassen ist die Gemeinschaft für immer raus. Grundsätzlich haftet der Bauträger für ein mängelfreies Gewerk, vor allem für alle Allgemeinbereiche. Das sind alle Bauwerke und Anlagenteile außerhalb von Sondereigentum. Starten Sie in das stressige WEG-Leben nur mit mängelfreiem Sondereigentum und vor allem mit dem mängelfreien Allgemeineigentum incl. den Außenanlagen. Erkundigen Sie sich vor allem, wie rechtssichere Abnahmen zustande kommen und was Abnahme durch Inbetriebnahme bedeuten kann, das ist wichtig für die Beweislastumkehr.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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