Abtretung Barvermögen bei Bauvertrag: Risiken, Vorgehensweise & Alternativen?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Abtretung Barvermögen bei Bauvertrag: Risiken, Vorgehensweise & Alternativen?
Die Bemusterung hat bereits im Dezember 2010 stattgefunden und auch die Anzahlung wurde von uns bereits geleistet.
Unser Bauvertrag sieht vor, dass Kredite/Darlehen an die Baufirma abgetreten werden. Da wir nur einen KFWAbk.-Kredit über 50.000,- € aufgenommen haben, möchte nun die Baufirma, dass wir die komlette restliche Bausumme als Barvermögen an sie abtreten. Von Bargeldabtretungen steht allerdings nichts in unserem Vertrag.
Zur Absicherung der Baufirma, wurden bereits Bestätigungen unserer Banken über das vorhandene Guthaben an die Baufirma gesendet. Des weiteren sind vertraglich Abschlagszahlungen vereinbart, um die Baufirma zu schützen.
Unseren Bankberatern stellen sich sämtliche Haare auf und wir würden nun gerne wissen, ob diese Vorgehensweise der Baufirma so üblich ist.
Vielen Dank für die Hilfe!
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Eine ungesicherte Abtretung von Barvermögen birgt das Risiko des Totalverlusts bei Insolvenz der Baufirma.
⚠️ Wichtig: Lassen Sie sich die Bonität der Baufirma nachweisen und prüfen Sie Referenzen.
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Ich verstehe, dass Sie einen Bauvertrag mit einer Fertighausfirma geschlossen haben und eine Abtretung Ihres Barvermögens in Erwägung ziehen. Eine solche Abtretung dient der Baufirma oft als Sicherheit für die Bausumme.
🔴 Gefahr: Eine Abtretung von Barvermögen ist riskant, da Sie im Falle einer Insolvenz der Baufirma möglicherweise Ihr Geld verlieren. Es ist wichtig, die Bonität der Firma vorab zu prüfen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Prüfen Sie alternative Sicherheiten, wie z.B. eine Bankbürgschaft.
- Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen.
- Dokumentieren Sie alle Absprachen und Bestätigungen der Banken schriftlich.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich unabhängigen Rat von einem Finanzexperten oder einem Anwalt, bevor Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abtretung
- Die Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). Im Kontext des Bauvertrags tritt der Bauherr einen Teil seines Barvermögens an die Baufirma ab.
Verwandte Begriffe: Zession, Forderungsübergang, Gläubigerwechsel - Bankbürgschaft
- Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (z.B. der Baufirma) für dessen Schulden einzustehen. Sie dient als Sicherheit für den Gläubiger (z.B. den Bauherrn).
Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Garantie, Kreditsicherheit - Bausumme
- Die Bausumme ist der Gesamtbetrag, der für die Errichtung eines Bauwerks vereinbart wurde. Sie umfasst alle Kosten, einschließlich Material, Arbeitslohn und Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Gesamtbaukosten, Herstellungskosten - Insolvenz
- Die Insolvenz ist der Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Im Falle einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, um die Gläubiger zu befriedigen.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Überschuldung - Darlehen
- Ein Darlehen ist die Überlassung von Geld auf Zeit, verbunden mit der Verpflichtung zur Rückzahlung und in der Regel zur Zahlung von Zinsen.
Verwandte Begriffe: Kredit, Finanzierung, Hypothek - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag - Bonität
- Die Bonität ist die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Person, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Eine gute Bonität ist Voraussetzung für die Kreditvergabe.
Verwandte Begriffe: Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit, Solvenz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Abtretung von Barvermögen im Bauvertrag?
Die Abtretung von Barvermögen bedeutet, dass Sie einen Teil Ihres Guthabens an die Baufirma abtreten, damit diese im Falle von Zahlungsausfällen abgesichert ist. Dies dient der Firma als Sicherheit, ähnlich wie eine Bürgschaft. - Welche Risiken birgt die Abtretung von Barvermögen?
Das größte Risiko ist der Verlust des abgetretenen Vermögens, falls die Baufirma insolvent geht. Sie haben dann möglicherweise keinen direkten Zugriff mehr auf das Geld und müssen Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. - Welche Alternativen gibt es zur Abtretung von Barvermögen?
Eine gängige Alternative ist die Bankbürgschaft. Dabei bürgt die Bank für die Baufirma und sichert so die Bausumme ab. Auch eine Baufertigstellungsversicherung kann eine Alternative sein. - Wie kann ich die Bonität der Baufirma prüfen?
Sie können eine Wirtschaftsauskunft (z.B. bei Creditreform) einholen oder Referenzen von anderen Bauherren erfragen. Achten Sie auch auf positive Bewertungen und eine lange Firmengeschichte. - Was sollte im Abtretungsvertrag unbedingt geregelt sein?
Der Vertrag sollte klar definieren, welcher Betrag abgetreten wird, unter welchen Bedingungen die Abtretung wirksam wird und wie das Geld im Falle einer Insolvenz der Baufirma behandelt wird. - Brauche ich eine notarielle Beglaubigung für die Abtretungserklärung?
Das hängt von den individuellen Vereinbarungen ab. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt eingehalten werden. - Was passiert, wenn die Baufirma den Bauvertrag nicht erfüllt?
In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Die Abtretung des Barvermögens kann jedoch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erschweren. - Kann ich die Abtretungserklärung widerrufen?
Das hängt von den Bedingungen des Abtretungsvertrags ab. In der Regel ist ein Widerruf nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn die Baufirma ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
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Schutz vor unvollendetem Bau bei Insolvenz.
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🔴 Bauvertrag: Abtretung – Kontrollverlust für Bauherren!
Unverständlich ...
Da steht im Vertrag, dass ich für einen Kredit hafte, über den aber die auftragnehmende Firma verfügen kann. Damit gebe ich doch das wirksamste Kontrollinstrument des Bauherrn aus der Hand.
Wer unterschreibt denn sowas.
Der Bauherr verfügt über die Mittel, und Rechnungen werden bezahlt, wenn die in Rechnung gestellten Arbeiten nachgewiesenermassen und mängelfrei ausgeführt worden sind. Nicht nachher, aber auch nicht vorher. Das sollte der Bauherr im eigenen Interesse vor der Überweisung kontrollieren.
"Unseren Bankberatern stellen sich sämtliche Haare auf"
... und warum Ihnen nicht? -
⚠️ Risiko: Baufirma mit Konto auf den Cayman Islands?
Das Konto ...
der Firma befindet sich aber nicht zufällig auf den Channel oder Cayman Islands?
Im Ernst - so etwas unterschreibt man nicht. Und wenn es nun mal passiert ist, zahlt man keinen Ct mehr als man muss.
Ich denke, da liegt viel im Argen.
Anwalt einschalten! -
Alternative: Kaufpreissicherung als Sicherheit für Baufirma
Sicherung
Es gibt auch die Kaufpreissicherung. Wenn ich für jemanden ein Haus baue, lasse ich mir von der Bank des BH den Kaufpreis sichern. D.h., der BH kann über sein Geld, in der Regel ein Darlehen, frei verfügen, solange die Summe des Kaufpreises unberührt bleibt. Somit ist gesichert, dass sich der BH z.B. von dem Darlehen kein neues Auto kauft und ich am Schluss nichts mehr bekomme, weil nichts mehr da ist. Das hat aber mit Abtretung nichts zu tun. -
Empfehlung: Fertigstellungsbürgschaft als Schutz für Bauherren
Dann würde ich aber als
Bauherr eine sog. Fertigstellungsbürgschaft verlangen.
Gleiches Recht für alle. Denn wenn der Bauträger "hopps" geht, hat der Bauherr auch nichts davon.
Immer das gleiche Lied. Jeder will Sicherheit, aber immer nur vom anderen.
Warum macht man nicht einen Zahlungsplan der für beide Seiten "passend" ist und stellt ggf. noch einen Unabhängigen Bauleiter zur Seite.
Ist doch eigentlich so einfach:
Wird die Arbeit korrekt erledigt, gibt es Geld. Damit ist die Baufirma in der Pflicht Qualität zu liefern und der Bauherr hat pünktlich zu zahlen.
Leider sieht die Praxis auf beiden Seiten oft wohl anders aus, daher auch das ganze mit irgendwelchen "Sicherheiten".
Keine Rechtsberatung, nur Laie. -
Praxis-Info: Abtretung von Auszahlungsansprüchen aus Darlehen
Abtretung Auszahlungsansprüche
Meine langjährige Praxis aus dem Innendienst der Bank war, dass sich einige - nicht alle - Firmen die Auszahlungsansprüche aus dem Baufinanzierungsdarlehen in Höhe der Kosten (beispielsweise Werkvertrag ) haben abtreten lassen.
Somit wurde ein Konstrukt geschaffen, dass aus dem Baufinanzierungsdarlehen nur die Baufirma auf ein vorher festgelegtes Konto auszahlen kann.
Das gibt es heute immer noch.
Kosten etwa paar EUR, oder bis zu 1 % der Auszahlungsansprüche. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Abtretung Barvermögen bei Bauvertrag: Risiken & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Risiken der Abtretung von Barvermögen oder Krediten an Baufirmen im Bauvertrag. Es werden Alternativen wie Kaufpreissicherung und Fertigstellungsbürgschaft diskutiert, um sowohl die Interessen des Bauherrn als auch der Baufirma zu schützen. Die Wichtigkeit der Prüfung des Bauvertrags und das Einschalten eines Anwalts werden betont.
🔴 Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Bauvertrag: Abtretung – Kontrollverlust für Bauherren! warnt vor dem Kontrollverlust des Bauherrn, wenn Kredite an die Baufirma abgetreten werden, da dies die Möglichkeit nimmt, Zahlungen bei mangelhafter Ausführung zurückzuhalten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Risiko: Baufirma mit Konto auf den Cayman Islands? wird die Frage aufgeworfen, ob das Konto der Baufirma sich an einem ungewöhnlichen Ort befindet und die Empfehlung gegeben, einen Anwalt einzuschalten, wenn bereits eine solche Vereinbarung getroffen wurde.
✅ Zusatzinfo: Eine Alternative zur Abtretung von Barvermögen ist die Kaufpreissicherung, wie im Beitrag Alternative: Kaufpreissicherung als Sicherheit für Baufirma beschrieben. Hierbei wird der Kaufpreis bei der Bank des Bauherrn gesichert, sodass die Baufirma sicher sein kann, dass das Geld verfügbar ist.
✅ Empfehlung: Der Beitrag Empfehlung: Fertigstellungsbürgschaft als Schutz für Bauherren schlägt vor, dass der Bauherr eine Fertigstellungsbürgschaft von der Baufirma verlangt, um sich gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauträgers abzusichern. Dies schafft ein Gleichgewicht der Sicherheiten für beide Seiten.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Bauvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor eine Abtretung von Barvermögen oder Krediten vereinbart wird. Alternativen wie Kaufpreissicherung oder Fertigstellungsbürgschaft sollten in Betracht gezogen werden, um die Risiken für beide Parteien zu minimieren. Der Beitrag Praxis-Info: Abtretung von Auszahlungsansprüchen aus Darlehen gibt einen Einblick in die gängige Praxis der Banken bezüglich der Abtretung von Auszahlungsansprüchen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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