Software Verleih möglich?
BAU-Forum: EDV / Soft- und Hardware

Software Verleih möglich?

Wer kann mir sagen, ob man rechtlich (in Lizenzvertrag steht nichts drin) seine eigene Software oder einen Teil der Software-Arbeitspolätze, seinem Subunternehmer/Geschäftspartner überlassen kann.
Quasi verleihen darf (natürlich komplett mit Kopierschutzstecker).
  • Name:
  • B. Schlosser
  1. Wenn im Lizenzvertrag nichts drinsteht

    (was ich mir nicht vorstellen kann), müssten Sie es können. Falls Sie ein Programm gekauft haben, ist das Ihr Eigentum und sie können damit machen, was Sie wollen. Natürlich nur auf einem Rechner, falls der Lizenzvertrag sowas vorsieht (was auch wahrscheinlich ist).
    Ich denke mal, dass der Lizenzvertrag aber so etwas verbietet. Vielleicht nochmal genau schauen?
  2. Jau!

    Beim "Kauf einer Software" erwerben Sie üblicherweise nur den Datenträger (Kunststoff), u.U. das Handbuch (Papier), und das "ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht", nicht aber Eigentum an der Software, das bleibt beim Hersteller! Sie dürfen die Software nur benutzen, und zwar _NUR_ Sie, auf _einem_ Rechner. Das ist die heutzutage die übliche Formulierung für Software, die nicht speziell für Sie geschrieben wird.
    Wenn sich das Verleihen lohnt, dann nehmen Sie sich die Lizenzvereinbarung zur Brust, u.U. beim Software-Unternehmen anfragen (wobei ich mir die Antwort schon denken kann, wenn die schon Dongles mitgeben ...). Alternativ zum erfahrenen Anwalt  -  wie gesagt, wenn es sich lohnt ...
    • Name:
    • <b>Herr dgs
  3. Kann man weitergeben.

    Verschenken, verkaufen oder verleihen. Dann darf man es aber im Falle einer Einzel-Lizenz selbst nicht mehr benutzen. Es gibt jede Menge Tausch- und Verkaufsbörsen für Software. Das Programm darf nur auf einem Rechner installiert sein. Auf wessen Rechner das nun ist, ist uninteressant. Ich könnte heute WORD2000 kaufen und meinem Nachbarn schenken, ohne gegen Rechte zu verstoßen.
    Was einer kostenpflichtigen Verleihung gegenübersteht, weiß ich allerdings nicht. Das wird der Urheber aber nicht wissen, wenn Sie ihm das nicht sagen oder einen entsprechenden Vertrag mit Ihrem Subunternehmer machen.

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