Pfusch am Bau erkennen: Typische Mängel, Rechte & Kosten für Gutachter?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um ein Strohhaus-Projekt und die Frage, ob es sich um Pfusch am Bau handelt. Es werden Aspekte wie Bewohnbarkeit, Normen für Strohballen, Ungezieferbefall und ökologische Aspekte diskutiert. Zudem werden humorvolle Einwürfe wie die Steinlaus im Pschyrembel eingebracht.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Pfusch am Bau erkennen: Typische Mängel, Rechte & Kosten für Gutachter?

ein haarsträubendes Beispiel aus der Schweiz ...
  • Name:
  • Marianne
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Bei Verdacht auf Pfusch am Bau unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik oder zertifizierten Bausachverständigen gemäß DINAbk. EN ISO/IEC 17024 beauftragen – Laienbeurteilung ist unzureichend und gefährlich.

    🔴 KRITISCH: Statische Mängel, Feuchteschäden oder verdeckte Defekte (z. B. Asbest, fehlerhafte Elektroinstallation, mangelhafter Brandschutz) können Lebensgefahr darstellen – sofortige fachliche Begutachtung ist zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Ort dokumentierte Mängel (Fotos, Zeitstempel, schriftliche Beschreibung) unverzüglich sichern und Rechtsschutzversicherung kontaktieren, um Kostenübernahme für Gutachten zu klären.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich analysiere den verlinkten Artikel zum Thema Pfusch am Bau in der Schweiz. Es ist wichtig zu verstehen, dass Baumängel vielfältig sein können und rechtliche Konsequenzen haben.

    🔴 Gefahr: Pfusch am Bau kann die Bausubstanz gefährden, zu gesundheitlichen Problemen führen und hohe Folgekosten verursachen.

    Typische Anzeichen für Pfusch am Bau sind:

    • Risse im Mauerwerk: Können auf statische Probleme hindeuten.
    • Feuchtigkeitsschäden: Schimmelbildung ist ein Gesundheitsrisiko.
    • Mangelhafte Abdichtung: Eindringendes Wasser schädigt die Bausubstanz.
    • Falsche Materialwahl: Nicht geeignete Materialien können schnell verschleißen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf Pfusch am Bau sollten Sie umgehend einen Bausachverständigen hinzuziehen und Ihre Rechte prüfen lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt themisiert die Erkennung von Baumängeln, die rechtlichen Schritte für Geschädigte sowie die Kosten für Gutachter in der Schweiz. Der Titel ist allgemein gehalten, der Text verweist auf einen konkreten Fall aus dem Beobachter, was auf ein hohes Praxisinteresse hindeutet. Aus fachlicher Sicht ist die Thematik "Pfusch am Bau" äußerst relevant, da Baumängel oft erst nach Jahren sichtbar werden und erhebliche finanzielle sowie sicherheitstechnische Folgen haben können.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Herangehensweise, auf typische Mängel und die Notwendigkeit von Gutachten hinzuweisen, ist korrekt. Bei Streitigkeiten über Bauleistungen ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten in der Regel der einzige Weg, um Mängel rechtsverbindlich festzustellen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

    ➕ Ergänzung: Es fehlen jedoch konkrete Angaben zu den häufigsten Mängelarten wie Risse in tragenden Wänden, undichte Dächer, fehlerhafte Abdichtungen gegen Feuchtigkeit oder Mängel an der Gebäudehülle. Zudem sollte klar unterschieden werden zwischen optischen Mängeln (z.B. unebene Putze) und echten Funktionsmängeln, die die Bausubstanz gefährden. Auch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche nach Schweizer Recht (in der Regel 5 Jahre ab Abnahme) sind ein zentraler Punkt, der im Text nicht erwähnt wird.

    🔴 Gefahr: Eine große Gefahr besteht darin, dass Bauherren aus Unkenntnis auf eine fachliche Begutachtung verzichten und später mit hohen Sanierungskosten oder gar einem Wertverlust der Immobilie konfrontiert werden. Besonders kritisch sind verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf der Verjährungsfristen auftreten und dann nicht mehr rechtlich geltend gemacht werden können.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei jedem Verdacht auf einen Baumangel sollte umgehend ein zertifizierter Bausachverständiger oder ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines detaillierten Gutachtens beauftragt werden. Die Kosten für ein solches Gutachten liegen in der Schweiz je nach Umfang zwischen 2.000 und 10.000 CHF, sind aber im Falle eines Rechtsstreits in der Regel vom Verursacher zu tragen. Vor der Beauftragung eines Gutachters ist es ratsam, die Mängel schriftlich zu dokumentieren und Fotos zu machen. Zudem sollte die Rechtsschutzversicherung kontaktiert werden, um die Kostenübernahme zu klären. Bei gravierenden Mängeln, die die Standsicherheit oder die Dichtigkeit betreffen, ist eine sofortige fachliche Begutachtung unerlässlich, um Folgeschäden zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt bezieht sich auf ein konkretes, medial dokumentiertes Beispiel für gravierende Baumängel in der Schweiz, das auf schwerwiegende Verstöße gegen bautechnische, sicherheitsrelevante und rechtliche Standards hinweist.

    🔴 Gefahr: Solche Fälle weisen häufig auf strukturelle Risiken hin – etwa mangelhafte Statik, fehlerhafte Feuchteschutzkonstruktionen oder unzulässige Materialsubstitutionen, die zu Einsturzgefahr, Schimmelbildung oder elektrischen Gefahren führen können.

    🔴 Gefahr: Bei fehlender Baubegleitung oder unzureichender Prüfung durch behördlich anerkannte Stellen besteht erhöhte Gefahr für die Bewohner – insbesondere bei unsichtbaren Mängeln wie Asbestverwendung, unzulässiger Elektroinstallation oder fehlender Brandschutzabschlüsse.

    ⚠️ Korrektur: Der Titel suggeriert, dass "Pfusch am Bau" pauschal durch Laien erkannt werden kann – dies ist fachlich unzutreffend: Viele kritische Mängel sind nicht sichtbar, erfordern Messung, Materialanalyse oder statische Berechnung und sind daher ausschließlich durch zertifizierte Sachverständige zu bewerten.

    ➕ Ergänzung: Rechtlich sind in Deutschland und der Schweiz unterschiedliche Regelungen maßgeblich – z. B. die Schweizer SIA-Normen oder die deutsche VOBAbk./B, jeweils mit spezifischen Verjährungsfristen, Beweislastregelungen und Haftungsansprüchen, die nicht pauschal übertragbar sind.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten für ein qualifiziertes Gutachten variieren stark – sie hängen von Umfang, Komplexität, erforderlichen Laboranalysen und der Haftungssituation ab; pauschale Angaben sind irreführend und können zu falscher Risikoeinschätzung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf gravierende Baumängel ist unverzüglich ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bautechnik oder ein zertifizierter Baugutachter gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 einzuschalten – eine Laienbeurteilung birgt erhebliche Sicherheits- und Haftungsrisiken.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen überein, dass Pfusch am Bau erhebliche Sicherheitsrisiken (Standsicherheit, Schimmel, elektrische Gefahren), gesundheitliche Folgen und hohe Folgekosten birgt und eine sofortige fachliche Begutachtung durch zertifizierte Sachverständige zwingend erforderlich ist.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI konzentriert sich auf visuell erkennbare Anzeichen (Risse, Feuchtigkeit, Abdichtung), DeepSeek betont verdeckte Mängel und Verjährungsfristen (5 Jahre ab Abnahme in der Schweiz), Qwen hebt hervor, dass Laienbeurteilung grundsätzlich unzulässig ist und fachliche Methoden (Messung, Laboranalyse, statische Berechnung) zwingend notwendig sind.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek ergänzt konkrete Kostenangaben (2.000–10.000 CHF) und den Hinweis auf Dokumentation vor Gutachterbeauftragung; Qwen ergänzt die Unterscheidung zwischen Schweizer SIA-Normen und deutscher VOB/B sowie die Irreführungsgefahr pauschaler Kostenangaben.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert, dass typische Mängel (z. B. Risse im Mauerwerk) „auf statische Probleme hindeuten“ können – Qwen korrigiert dies fachlich präzise mit der Aussage, dass Risse allein nicht beweisen, sondern erst eine statische Berechnung klärt; hier wird die sicherere Einschätzung (Qwen) priorisiert: Keine Schlussfolgerung ohne Fachgutachten.

    👉 Empfehlung: Alle Modelle empfehlen ein unabhängiges Sachverständigengutachten – Qwen formuliert die Anforderung am strengsten („öffentlich bestellt und vereidigt“ bzw. „zertifiziert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024“), was als maßgeblicher Standard gesetzt wird.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Unmittelbare Handlung bei VerdachtUnverzügliche Beauftragung eines zertifizierten, unabhängigen Bausachverständigen – keine Laienbeurteilung.
    Statische SicherheitRisse oder Verformungen allein sind kein Beweis – ausschließlich statische Berechnung durch zertifizierten Statiker kann Gefährdung klären.
    Feuchteschäden & SchimmelGesundheitsrisiko; erfordert fachliche Ursachenanalyse (Bauhydrologie, Materialprüfung), nicht nur sichtbare Sanierung.
    Gutachterkosten & Rechtsschutz⚠️Kosten variieren stark (2.000–10.000 CHF); vorab Rechtsschutzversicherung kontaktieren – Übernahme nicht pauschal garantiert.
    Verjährung & RechtsgrundlagenGoogleAI erwähnt Rechte allgemein, DeepSeek konkretisiert Schweizer 5-Jahres-Frist ab Abnahme, Qwen betont Normunterschiede (SIA vs. VOB/B). Konsens: Rechtliche Fristen sind standort- und vertragsabhängig – juristische Klärung vor Ablauf erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik, dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und fotografisch, klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und lassen Sie bei Verdacht auf strukturelle Mängel zusätzlich einen zertifizierten Statiker oder Brandschutzexperten hinzuziehen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoEinsturzgefahr durch statisch nicht nachgewiesene TragkonstruktionenLebensbedrohlich, vollständiger Verlust der Immobilie
    🔴 RisikoVerdeckte Asbest- oder SchadstoffbelastungGesundheitsgefährdung über Jahre, teure Sanierung, rechtliche Haftung
    🔴 RisikoFehlende BrandschutzabschlüsseVerletzung gesetzlicher Mindeststandards, erhöhte Brandausbreitung, Versicherungsprobleme
    🔴 RisikoVerjährung der Mängelansprüche vor fachlicher KlärungVerlust sämtlicher Schadensersatzansprüche, alle Sanierungskosten selbst zu tragen
    🔴 RisikoFalsche Materialsubstitution ohne Nachweis der EignungFrüher Verschleiß, Feuchteeintrag, Korrosion, nachträgliche Austauschpflicht mit Kostenexplosion
    ✅ ChanceFachgerechtes Gutachten als Beweisgrundlage für RechtsstreitDurchsetzung von Mängelbeseitigung oder Schadensersatz, Übernahme der Kosten durch Verursacher
    ✅ ChanceFrühzeitige Identifikation von verdeckten MängelnVermeidung von Folgeschäden (z. B. Schimmel, Bauschäden), geringere Sanierungskosten
    ✅ ChanceNutzung der Rechtsschutzversicherung für GutachterkostenKeine Eigenleistung für fachliche Klärung, schnelle Rechtsdurchsetzung
    ✅ ChanceSchulung im Umgang mit Bauverträgen und Normen (SIA/VOB)Erhöhte Eigenkompetenz bei zukünftigen Projekten, bessere Vertragskontrolle
    ✅ ChanceQualifizierter Sachverständiger als Baubegleiter für FolgeprojekteVermeidung von Pfusch bereits in der Planungs- und Ausführungsphase

    Orientierungshilfen

    1. Sofortiger Sachverständiger beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik – keine weitere Abklärung durch Laien oder „zweite Meinung“ von Handwerkern.
    2. Dokumentation vor Ort sichern: Machen Sie zeitgestempelte Fotos aller sichtbaren Mängel (Risse, Schimmel, Wasserflecken), notieren Sie Datum, Ort und Beobachtungen schriftlich – am besten in Anwesenheit eines Zeugen.
    3. Rechtsschutzversicherung aktivieren: Rufen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung an und fragen Sie schriftlich nach der Kostenübernahme für ein Baugutachten – halten Sie die Bestätigung schriftlich fest.
    4. Statik- und Brandschutzprüfung einholen: Bei Hinweisen auf Risse in tragenden Elementen oder fehlenden Trennwänden im Treppenhaus beauftragen Sie zusätzlich einen zertifizierten Statiker und einen Brandschutzingenieur.
    5. Verjährungsfrist prüfen lassen: Fordern Sie vom Sachverständigen oder einem Bauanwalt eine schriftliche Einschätzung zur Verjährungslage – bei Schweizer Projekten: Frist läuft ab Abnahme (meist 5 Jahre).
    6. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Verträge, Leistungsbeschreibungen, Genehmigungsunterlagen, Rechnungen und Korrespondenz mit dem Bauunternehmer – diese sind für das Gutachten und ggf. Gericht unverzichtbar.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom Soll-Zustand eines Bauwerks, die dessen Wert oder Gebrauchstauglichkeit mindert. Er kann durch Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler verursacht werden.
    Verwandte Begriffe: Bauschaden, Pfusch am Bau, Gewährleistung.
    Bauschaden
    Ein Bauschaden ist eine Beeinträchtigung oder Zerstörung von Bauteilen oder des gesamten Bauwerks. Er kann durch Baumängel, äußere Einflüsse oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Feuchtigkeitsschaden, Rissbildung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen verfügt. Er erstellt Gutachten zur Feststellung von Baumängeln, Bauschäden und zur Bewertung von Immobilien.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauingenieur.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Bauabnahme.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel geht auf den Bauherrn über.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Fertigstellung, Mängelprotokoll.
    Pfusch am Bau
    Pfusch am Bau bezeichnet mangelhafte oder unsachgemäße Bauausführung, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Er kann zu erheblichen Schäden und Folgekosten führen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauschaden, Fehlleistung.
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauunternehmer, in der er auf festgestellte Mängel hinweist und deren Beseitigung fordert.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Beanstandung, Reklamation.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was versteht man unter Pfusch am Bau?
      Pfusch am Bau bezeichnet mangelhafte Bauleistungen, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies kann sich in Form von Baumängeln, Bauschäden oder unsachgemäßer Ausführung zeigen. Die Folgen reichen von ästhetischen Beeinträchtigungen bis hin zu schwerwiegenden Schäden an der Bausubstanz.
    2. Welche Rechte habe ich bei Pfusch am Bau?
      Als Bauherr haben Sie bei mangelhaften Bauleistungen verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder im Extremfall den Rücktritt vom Vertrag. Die Durchsetzung dieser Rechte erfordert oft die Unterstützung eines Anwalts für Baurecht.
    3. Wie finde ich einen qualifizierten Bausachverständigen?
      Einen qualifizierten Bausachverständigen finden Sie über Empfehlungen von Architekten, Ingenieurbüros oder Verbraucherorganisationen. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Berufserfahrung. Ein guter Sachverständiger ist unabhängig und erstellt objektive Gutachten.
    4. Welche Kosten entstehen durch einen Bausachverständigen?
      Die Kosten für einen Bausachverständigen variieren je nach Umfang der Begutachtung und der Komplexität des Falls. Ein einfaches Gutachten kann wenige hundert Euro kosten, während umfangreiche Gutachten mehrere tausend Euro kosten können. Es ist ratsam, vorab ein Angebot einzuholen.
    5. Wie kann ich Pfusch am Bau vorbeugen?
      Pfusch am Bau lässt sich durch sorgfältige Planung, die Auswahl zuverlässiger Bauunternehmen und eine kontinuierliche Baubegleitung durch einen Architekten oder Bauingenieur vorbeugen. Eine detaillierte Baubeschreibung und klare vertragliche Vereinbarungen sind ebenfalls wichtig.
    6. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, da mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist beginnt und die Beweislast für Mängel auf den Bauherrn übergeht. Die Abnahme sollte sorgfältig und idealerweise mit einem Sachverständigen durchgeführt werden.
    7. Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?
      Die Gewährleistung im Baurecht sichert dem Bauherrn zu, dass das Bauwerk frei von Mängeln ist. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, hat der Bauherr Anspruch auf deren Beseitigung durch das Bauunternehmen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    8. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Baumängel sollten detailliert und nachvollziehbar dokumentiert werden. Fertigen Sie Fotos und Videos an, erstellen Sie ein schriftliches Mängelprotokoll mit genauer Beschreibung der Mängel, Datum und Uhrzeit der Feststellung. Zeugen können die Dokumentation zusätzlich absichern.

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  2. Pfusch am Bau: Fehlende Bewohnbarkeits-Zusicherung?

    Wieso Pfusch?
    Dem Artikel kann ich nicht entnehmen, dass der Architekt behauptet hat, dass das, was er da baut ein Haus sei und dass es auf Dauer für Menschen bewohnbar sein wird.
    Oder hat er das etwa, dieser Schlingel?
  3. Strohballen-Bau: Gibt es eine Norm für Stroh?

    Das frage ich mich auch
    Seit wann gibt es eine Norm für Strohballen? Die Bauherren mahlen ja auch noch Korn! Ich dachte, den gibt es in der Flasche?
    @mr: bei einer ersten Antwort bitte voller Name. Hat sich so eingebürgert.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Bambusarmierung: Super-ökologisch Bauen – Eine Erinnerung

    Foto von Stefan Ibold

    wie war das noch?
    Das damals mit der Bambusarmierung?
    Man gut, dass es den gemeinen Steinbeisser nur in der Phantasie von dem Tierfuzzi im Ersten gibt, wie hieß der doch gleich?
    Soviel zum Thema: super-ökologisch-bauen.de 🙂 )
    si
  5. Pardon: Entschuldigung für Kürzel im Forum

    Pardon
    für Kürzel! Gelobe Besserung.
  6. Forum-Hinweis: SI antwortet mit Kürzel

    Hihi, jetzt war es SI
    Der nur mit Kürzel geantwortet hat 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Steinlaus im Pschyrembel: Ein Scherzartikel

    Steinlaus
    Es war Professor Grizmek (alias Loriot) oder? mit Google gefunden: Der wohl berühmteste Scherzartikel in einem Nachschlagewerk betrifft die "Steinlaus". Ihr Auftreten ist erstmals 1986 in der 255. Auflage des "Pschyrembel" dokumentiert, dem für seine Präzision bis hin zur Unverständlichkeit berüchtigten "Klinischen Wörterbuch" des Berliner Verlages de Gruyter. Stünde nicht mitten in dem Artikel über das "zur Familie der Lapivoren gehörige einheimische Nagetier" ein Cartoon im Stil des Komikers Vicco von Bülow alias Loriot: Kaum ein Leser würde den im besten Wissenschaftlerkauderwelsch geschriebenen Text auf Anhieb als Gag erkennen. Neben der lateinischen Artbezeichnung "Petrophaga lorioti" (wörtlich übersetzt: "Loriot'scher Steinvertilger"  -  aber wer kann schon noch genügend Altgriechisch und Latein) werden Überlegungen über einen eventuellen Einsatz in der Medizin angestellt. Gewisse Unterarten sollen dabei eine besondere Rolle spielen, denn "während die gemeine Steinlaus nur selten beobachtet wird, sind einzelne humanpathogene Vertreter der Gattung von zunehmendem medizinischen Interesse: Nieren-Steinlaus (Petrophaga nephrotica), Blasen-Steinlaus (P. vesicae), Gallen-Steinlaus (P. cholerica), neuerdings auch Speichel-Steinlaus (P. salivatoria), deren (ätiologische) Rolle bei Uro-, Chole- und Sialolithiasis (Cholelithiasis, Sialolithiasis) noch der Klärung bedarf".
  8. Öko-Bau: Nutzen für die Tierwelt – Ein Vorzeigeobjekt

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Mal was wirklich
    nettes. Was ist gegen Öko einzuwenden. Und wenn die Gebrauchstauglichkeit mal nicht so ganz abgesichert ist  -  für unsere Tierwelt ist es ein Vorzeigeobjekt.
  9. Ekel im Strohhaus: Ist das Haus noch bewohnbar?

    Foto von Andrea Leidenbach

    @Reick
    sie vergasen zu erwähnen, das auch eine naturgetreue Abbildung des putzigen Wesens im Pschyrembel zu sehen ist 😉
    Ist diese Haus eigentlich noch bewohnbar, mich würde der Ekel davontreiben.
  10. Hauptsache dicht: Reicht das für ein Haus?

    Hauptsache warm und trocken
    Was meckert Ihr eigentlich? Dicht ist es ja wohl, sonst wäre das ja auch als Schaden aufgenommen. Und dämmen tut es auch, jedenfalls gab es darüber auch keine Beschwerden. Was muss ein Haus mehr können? OK, vielleicht hätte man das besser auf einer Insel gebaut, die 1 m² größer als das Haus ist. Und dann die Umgebung vergiftet.
    Der Architekt kann doch nichts dafür, dass die blöden Viecher keinen Respekt vor der Baukunst haben.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Mitbewohner im Haus: Ungeziefer als Option?

    Foto von

    Ach herje
    vergasen wollte ich natürlich keinen, obwohl bei den netten Mitbewohnern auch eine Möglichkeit, die man nicht vergessen sollte.
    Ob dann für Menschen noch mal geeignet?
  12. Steinlaus-Bild: Fehlt in Pschyrembel-Auflage

    @AL
    Ich hätte ja gerne das Bild dazu gepackt, aber genau in meiner Pschyrembel-Auflage (257. te) ist der "Steinlaus"-Eintrag nicht drin. (Darum gab's das Teil im Antiquariat wohl auch für schlappe 20 Mark.) In der CD-ROM-Version ist es aber angeblich d'rinn.
  13. Grammatik-Frage: Vergangenheitsform von vergessen/ableiten

    Vergangenheitsform von vergessen
    ist laut Duden: ich/du/er/sie/es vergaß/est/en.
    Oder, wie man im Pott sagt: Dat hasse vergessen!
    By the way:
    Was ist eigentlich die Vergangenheitsform, 1. Person von "ableiten"?
    Ich habe abgelitten, oder?
  14. Traum vom Reichtum: Eine Million Fränkli

    ich hätte auch gerne ...
    mal eine Million Fränkli ...
  15. Öko-Strohhaus: Ungeziefer-Befall im TV-Bericht

    Foto von Edmund Bromm

    Ungeziefer im Öko-Strohhaus. Auch bei uns wird so gebaut.
    Vor einigen Tagen wurde im Fernsehen (Bayr. Rundfunk-Sendung: Unser Land?) ein ähnliches Projekt vorgestellt.
    Schade mein Recorder hat gestreikt.
    Grund genug nachzufragen, wer hat die Sendung aufgezeichnet?
  16. Bauen mit Stroh: Hinweise & Schädlingsbekämpfung

    Foto von

    Pfusch am Bau. Zur Sendung im Fernsehen BR am 16.11.01
    Es gibt eine Vielzahl von Hinweisen zum Thema -Bauen mit Stroh.
    Mir persönlich fällt es schwer zu glauben es würden sich keine Vicherl (alles was kreucht und fleucht) einnisten.
    Die Schädlingsbekämpfer bekommen reichlch Arbeit.
    Noch einige Hinweise zum Thema: ohne Wertung!
    Haus AUS STROH
    StrohTec, Forschungs-, Entwicklungs- & Vertriebs GmbH
    Margeritenstraße 9
    A-3032 Eichgraben
    Buchtipps:
    Bauen mit Stroh, von H. und A. Gruber
    Ökobuch Verlag, Staufen 2000
    DM 24,90
    ISBN: 3-922964-76-1
    Bauen mit Ballen, von Harald Wedig
    OLV Verlag Xanten
    DM 16,80
    ISBN 3-922201-34-2
    Strohbau im Internet:
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Pfusch am Bau: Strohhaus-Mängel, Rechte und Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um ein Strohhaus-Projekt und die Frage, ob es sich um Pfusch am Bau handelt. Es werden Aspekte wie Bewohnbarkeit, Normen für Strohballen, Ungezieferbefall und ökologische Aspekte diskutiert. Zudem werden humorvolle Einwürfe wie die Steinlaus im Pschyrembel eingebracht.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: In Ekel im Strohhaus: Ist das Haus noch bewohnbar? wird die Frage aufgeworfen, ob ein solches Haus überhaupt bewohnbar ist, was auf potenzielle Baumängel hindeutet.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Öko-Bau: Nutzen für die Tierwelt – Ein Vorzeigeobjekt betont, dass solche Bauweisen trotz möglicher Mängel positive Aspekte für die Tierwelt haben können.

    💰 Zusatzinfo: In Bauen mit Stroh: Hinweise & Schädlingsbekämpfung werden Hinweise zum Bauen mit Stroh gegeben, aber auch die Problematik des Schädlingsbefalls angesprochen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Wer sich für das Bauen mit Stroh interessiert, sollte sich umfassend informieren und die Risiken (z.B. Ungeziefer) berücksichtigen. Der Beitrag Bauen mit Stroh: Hinweise & Schädlingsbekämpfung bietet erste Anlaufstellen.

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  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel durch Architekten: Haftung, Regress & Anwaltskosten bei Planungsfehlern?

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