Anzahlungs- / Vertragserfüllungsbürgschaft
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Anzahlungs- / Vertragserfüllungsbürgschaft

Foto von Lieselotte Tussing

Guten Tag! Für die Stahl- und Metallbauarbeiten wurde vom AN jeweils eine Abschlagszahlung bei Beauftragung / bei Montagebeginn / bei Montageende / Schlusszahlung verlangt. Gegen Vorlage einer Bürgschaft für die 1. AZ haben wir die Zahlung geleistet. In unserem Auftrag enthalten ist allerdings ebenfalls die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch den AN. Ersetzt die jeweilige Bürgschaft für die Abschlagszahlungen die Vertragserfüllungsbürgschaft oder muss/kann ich diese gesondert anfordern? Merci im Voraus!
  1. Sicherheiten

    Wie (fast) immer: Kommt darauf an.
    Der Austausch von Sicherheiten ist gesetzlich nicht geregelt. Es muss immer eine vertragliche Vereinbarung vorliegen. Hat der AN sowohl eine Vorauszahlungsbürgschaft als auch eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen, hat dies grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Aber man kann hier nur eine Aussage treffen, wenn man die vertraglichen Grundlagen kennt.
    Die getrennte Behandlung ist m.E. auch in einem VOBAbk.-Vertrag grundsätzlich geboten, weil die Vorauszahlungssicherheit zurückzugeben ist, sobald die Leistung vom AN erbracht sind. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert dagegen darüber hinaus Ansprüche des AG bis zur Abnahme.
    MfG
    RA Schotten,
    c/o RAe Dres. Koeble, Donus, Fuhrmann Locher und Kollegen;
    Reutlingen
  2. Danke schön,

    Foto von

    vertraglich geregelt habe ich lediglich die Vertragserfüllungsbürgschaft (darüber hinaus selbstverständlich auch die Gewährleistung). Da aber die Auftragsannahme durch den AN an die Vorauszahlungen geknüpft waren, erschien es mir ratsam, auf eine Sicherheit hierfür zu bestehen. Diese ist vertraglich nicht im Voraus vereinbart worden, der AN ist aber darauf eingegangen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft werde ich ebenfalls anfordern. Nochmals herzlichen Dank!
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