Gewährleistungsbürgschaft außer Kraft
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Gewährleistungsbürgschaft außer Kraft

Mir liegt von der Bank eines Subunternehmers eine Gewährleistungsbürgschaft vor. Der Subunternehmer, firmiert als GmbH, ist inzwischen insolvent bzw. das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Nun treten an der Leistung des Subunternehmers Gewährleistungsmängel auf. Kann ich diese Mängel durch eine Drittunternehmer abstellen lassen und hierfür die Bürgschaft in Anspruch nehmen?
  • Name:
  • Volker Bündner
  1. Da sollten Sie ...

    Werter Fragesteller
    besser mal mit dem Insolvenzverwalter Rücksprache nehmen. Der ist nämlich jetzt "Chef" der Firma.
  2. Herr Dühlmeyer

    Danke für die prompte Antwort. Ich will allerdings keine schlafenden Hunde wecken, da der Insolvenzverwalter wohl mehr die Interessen des Subunternehmer / Nachunternehmer vertritt, oder? Meine Frage deutet doch nicht auf einen Ermessensspielraum des Insolvenzverwalters hin, sondern hierzu gibt es sicherlich einhellige Rechtsprechung oder Gesetzgebung.
    • Name:
    • Volker Bündner
  3. Wenn Sie ...

    Werter Fragesteller
    versuchen, bei der Bank Geld zu erhalten, was glauben Sie wohl, wird die als Erstes tun? Natürlich den Insolverw fragen!
    Und dann sehen Sie sicher bei dem alt aus, weil er sauer ist. Außerdem heißt ein eröffnetes Insolverf doch noch lange nicht, dass da keiner mehr arbeitet!

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