Rissbildung im Treppenhaus
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Rissbildung im Treppenhaus
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zu einem Schadensbild.
Meine Frau und ich möchten in einem Mehrfamilienhaus (5 Parteien, Baujahr 2004) eine Dachgeschosswohnung kaufen. Im Treppenhaus sind uns mehrere Risse aufgefallen, die uns verunsichern (Fotos hänge ich an). In der Wohnung selber, haben wir keine Risse gesehen. Allerdings ist die bewohnt und fast überall mit Raufaser beklebt.
Die Maklerin versichert uns, dass es sich hier lediglich um Setzrisse handelt, welche keinerlei Einfluss auf die Statik / Sicherheit haben. Kann anhand der von mir gemachten Fotos jemand eine Aussage dazu machen? Sind die Risse wirklich ungefährlich? Kann es sein, dass in naher Zukunft eine Instandsetzung fällig wird? Was könnte sowas dann kosten?
Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen, um zu entscheiden ob wir die Wohnung ruhigen Gewissens kaufen können.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Maklerin versichert uns,
Naja, die will verkaufen und darf fast alles behaupten was sie will. Die Masse der Risse ist und die anscheinend deutlich unterschiedlichen Rissverläufe (waagerecht, senkrecht, abgetreppt) sind schon auffällig und nicht unbedingt unbedenklich.
Ohne Angaben zur Konstruktion, zu den Baustoffen, zur Lage der Risse, zum Baugrund usw. ist das in etwa wie der Anruf beim Arzt: "Ich habe Bauchschwerzen. Ist es der Blinddarm? "
Kein Thema für ein Forum. Da hilft nur ein Ortstermin.
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Rissbildung im Treppenhaus
Bei den waagrechten Rissen drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um ein ehemaliges Bergbaugebiet handelt oder der Baugrund ist ein ehemaliger Sumpf mit der berühmten Torflinse.
Vor Ort wissen Sie sicher besser, welche Ursache hier vorliegen könnte. Wenn man in einem ehemaligen Bergbaugebiet eine Wohnung erwirbt, muss man mit späteren Schäden rechnen oder man zieht in ein anderes Gebiet.
Die Maklerin beschreibt die Risse völlig richtig als "Setzrisse". Bei einer richtigen Gründung sollte es solche Setzrissse nicht geben.
Nach 16 Jahren sollte es noch Pläne über die Fundamente und den Baugrund geben, die man einsehen kann. Auch das Bauamt sollte diese Pläne noch haben. Ob auch nach den Plänen gebaut wurde, ist die andere Frage.