Nun kam eben dieses Einschreiben heute als unzustellbar zurück. Nachforschungen haben Haarsträubendes ergeben. Die Baufirma existiert nicht. Statt dessen nur eine Gewerbeanmeldung. Die läuft aber auf den Namen von jemand anders. Dh. im Vertrag wurde ein Firmenname angegeben, was nicht hätte sein dürfen, das Angebot wurde von einer Person gemacht, der weder Firmeninhaber noch Gewerbetreibender ist und die Rechnungen laufen gar nicht auf einen Namen (Rechnungssteller) sondern nur auf die "Firma". Der tatsächliche Gewerbeanmeldungsinhaber, zu dem wohl auch die Steuernummer auf der Rechnung gehört, taucht nirgends namentlich auf. Ausgeführt wurden die Arbeiten dann wieder von einer anderen "Zusammenstellung", Firma wohl auch hier wieder nicht. Und an die sollte ich auch zahlen laut Rechnung. Mehrwertsteuer wurde ausgewiesen, allerdings nicht für Material und Arbeiten getrennt.
Jetzt die Frage: war der Vertrag überhaupt rechtskräftig? Die Gewerbeanmeldung lautet nur auf Vermittlung von Bauaufträgen, aber nicht aufs Bauhandwerk, entsprechend gibt es auch keine Eintragung in die Handwerkerrolle. Ich habe aber keinen Vermittlungsvertrag, sondern einen Bauvertrag unterschrieben. Gehe mal davon aus, dass gerade diese Person die den Vertrag angeboten hat, nicht berechtigt war das zu tun, auch nicht in fremdem Namen (Ehepartner hat anscheinend Gewerbeanmeldung, kann aber auch Schwester, Mutter oder Schwägerin sein). Immerhin handelt doch der Gewerbetreibende auf eigene Rechnung und kann nicht anderen das Unterschreiben der Verträge und das Ausführen der Arbeiten überlassen?
Habe auch nur durch Zufall erfahren, dass die Gewerbeanmeldung gar nicht auf meinen Vertragspartner läuft, entsprechend hätte ich ihn gar nicht rechtlich belangen können. Klage wäre wohl abgewiesen worden, weil die Firma nicht existiert (also kann ich diese auch nicht verklagen) und den Gewerbetreibenden namentlich kann ich zwar verklagen, aber der Name steht ja nirgends.
Ist das alles so rechtens wie die das machen, gegen wen geh ich nun vor und wie (Finanzamt, Handwerkskammer, Gewerbeaufsicht?) und vor allem: was bedeutet das für meinen Werkvertrag?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Kundiger etwas Licht ins Dunkel bringen könnte und mir helfen. Danke euch!
