Dachschäden nach Insolvenz des Bauherrn: Wer haftet für Gewährleistung, Wasserschäden & Schimmel?
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Dachschäden nach Insolvenz des Bauherrn: Wer haftet für Gewährleistung, Wasserschäden & Schimmel?

Hallo liebe Forumsmitglieder, Hallo liebe Experten,
ich habe mir einige Beiträge zum Thema Insolvenz und Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Subunternehmer durchgelesen, habe aber leider keine exakte Antwort auf meine Frage gefunden:
Kurz zu unserer Situation, wir sind jetzt im letzten Jahr unserer Gewährleistung, es sind Schäden am Dach aufgetreten, sichtbar wurden diese zuerst durch das Tropfen des Wassers an den Wänden.
Wir haben zuerst eine fehlerhafte Dampfsperre angenommen, haben das reklamiert, nach erfolglosen Versuchen, da Bauherr insolvent, haben wir das selber in die Hand genommen.
Haben aber nach dem Öffnen der Holzverkleidung + Dampfsperre/Isolierung, festgestellt, dass das Holzdach erhebliche Schäden aufweist, stark durchnässt, Schimmelpilze, marodes Holz, welches bereits runterbröckelt, was nicht durch fehlerhafte Dampfsperre nach 4 Jahren verursacht werden konnte.
Nach einem starken Regen, haben wir das beobachtet und haben festgestellt, dass schon die ersten Tropfen kamen, was auf undichte Stellen oder fehlerhafte Montage des Blechdaches hinweist, die ein Subunternehmer ausgeführt hat.
Die Gewährleistung der am Bau beteiligten Firmen wurde im Kaufvertrag an uns abgetreten.
Der Subunternehmer weigert sich aber die Schäden zu beheben.
Wir möchten natürlich nicht auf den Kosten des Gutachters bzw. des Beweissicherungsverfahrens, Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben.
Jetzt ist die Frage: kann der Subunternehmer mit dem Bauherr einen Vertrag geschlossen haben, der die Gewährleistung des Subunternehmers einschränkt, d.h. wir nicht 5 Jahre haben, wie laut BGBAbk.🔴
Ist das möglich?
Ist der Subunternehmer, uns gegenüber nicht in der 5 jährigen Gewährleistungspflicht, da die Gewährleistung bereits im Vertrag abgetreten wurde?
Uns liegen natürlich keine Unterlagen darüber vor. Wenn der Insolvenzverwalter so etwas vorliegen hat, ist er verpflichtet uns das auszuhändigen?
Ich bin Ihnen für jeden Beitrag dankbar!
Vielen herzlichen Dank!
Tatjana Brunner aus Bayern
  • Name:
  • Tajtana Brunner
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Bei Verdacht auf Schimmelbildung sollten Sie umgehend einen Fachmann zur Schimmelbeseitigung hinzuziehen.

    🔴 Gefahr: Wasserschäden können die Bausubstanz gefährden. Lassen Sie die Statik des Daches prüfen, wenn Sie Bedenken haben.

    GoogleAI-Analyse

    Die Frage nach der Haftung bei Dachschäden nach Insolvenz des Bauherrn ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich kann Ihnen jedoch einige allgemeine Hinweise geben:

    🔴 Gefahr: Wasserschäden durch ein undichtes Dach können zu erheblichen Folgeschäden wie Schimmelbildung und Schädigung der Bausubstanz führen.

    • Gewährleistung gegenüber dem Bauherrn: Grundsätzlich haftet der Bauherr für Mängel am Bauwerk. Da der Bauherr insolvent ist, ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen schwierig.
    • Direktanspruch gegen Subunternehmer: Ein Direktanspruch gegen den Subunternehmer ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn der Subunternehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ein solcher Anspruch muss jedoch bewiesen werden.
    • Insolvenzforderung anmelden: Sie können Ihre Gewährleistungsansprüche als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre Forderung vollständig erstattet bekommen, ist jedoch gering.
    • Beweissicherung: Es ist wichtig, den Schaden umgehend zu dokumentieren und ein Beweissicherungsverfahren durch einen Gutachter durchführen zu lassen. Dies ist wichtig, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
    • Vertragliche Vereinbarungen prüfen: Prüfen Sie den Kaufvertrag und den Vertrag mit dem Subunternehmer auf Klauseln zur Gewährleistung und Haftung.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln. Zudem sollten Sie einen Gutachter beauftragen, um die Schäden zu dokumentieren und die Ursache festzustellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers, für Mängel an der Kaufsache oder dem Werk einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung.
    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, in dem die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverwalter.
    Subunternehmer
    Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer beauftragt wird, einen Teil der Leistung zu erbringen. Der Subunternehmer ist dem Hauptunternehmer gegenüber verantwortlich. Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Auftragnehmer, Werkvertrag.
    Beweissicherungsverfahren
    Ein Beweissicherungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung und Dokumentation von Tatsachen, insbesondere bei Baumängeln. Ein Gutachter wird beauftragt, den Schaden zu begutachten und ein Gutachten zu erstellen. Verwandte Begriffe: Gutachten, Sachverständiger, Beweisaufnahme.
    Dampfsperre
    Eine Dampfsperre ist eine Schicht, die verhindert, dass Wasserdampf in die Bauteile eindringt. Sie wird in der Regel auf der Innenseite der Außenwand oder des Daches angebracht. Verwandte Begriffe: Dampfbremse, Feuchtigkeitssperre, Bauphysik.
    Schimmelpilz
    Schimmelpilze sind Mikroorganismen, die auf feuchten Oberflächen wachsen und gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen können. Schimmelbildung kann durch mangelhafte Bauausführung oder unzureichende Belüftung entstehen. Verwandte Begriffe: Mykose, Sporen, Luftfeuchtigkeit.
    Direktanspruch
    Ein Direktanspruch ist ein Anspruch, den ein Gläubiger direkt gegen einen Dritten geltend machen kann, ohne den Umweg über den eigentlichen Schuldner gehen zu müssen. Im Baurecht ist ein Direktanspruch des Bauherrn gegen den Subunternehmer nur in Ausnahmefällen möglich. Verwandte Begriffe: Forderung, Anspruchsgrundlage, Vertrag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Beweissicherungsverfahren?
      Antwort: Ein Beweissicherungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Gutachter den Schaden und dessen Ursache dokumentiert. Dies dient dazu, Beweise für spätere Gerichtsverfahren zu sichern.
    2. Frage: Was bedeutet Insolvenzforderung anmelden?
      Antwort: Wenn ein Unternehmen insolvent ist, können Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Diese Forderungen werden dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigt, wobei die Gläubiger in der Regel nur einen Teil ihrer Forderung erhalten.
    3. Frage: Haftet der Subunternehmer immer für Mängel?
      Antwort: Nein, der Subunternehmer haftet in der Regel nur gegenüber dem Bauherrn. Ein Direktanspruch des Endkunden gegen den Subunternehmer ist nur in Ausnahmefällen möglich.
    4. Frage: Welche Rolle spielt die Dampfsperre bei Dachschäden?
      Antwort: Eine mangelhafte Dampfsperre kann dazu führen, dass Feuchtigkeit in die Dachkonstruktion eindringt und dort zu Schäden wie Schimmelbildung führt.
    5. Frage: Was ist bei Schimmelbildung zu tun?
      Antwort: Schimmelbildung sollte umgehend von einem Fachmann beseitigt werden, da Schimmel gesundheitsschädlich sein kann und die Bausubstanz angreift.
    6. Frage: Welche Kosten entstehen bei einem Gutachten?
      Antwort: Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Umfang und Komplexität des Schadens. Ich empfehle, vorab ein Angebot einzuholen.
    7. Frage: Kann ich die Kosten für den Rechtsanwalt vom Subunternehmer zurückfordern?
      Antwort: Wenn Sie einen Direktanspruch gegen den Subunternehmer haben und diesen erfolgreich durchsetzen, können Sie auch die Kosten für den Rechtsanwalt zurückfordern.
    8. Frage: Was ist, wenn der Subunternehmer auch insolvent ist?
      Antwort: Wenn auch der Subunternehmer insolvent ist, können Sie Ihre Forderungen auch dort als Insolvenzforderung anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Erstattung sind jedoch gering.

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  2. Insolvenz: RA-Beratung zu Gewährleistungsansprüchen bei Dachschäden

    Erster Schritt ...
    ist hier sicherlich der Gang zum Fach-RA. Er wird Ihnen (hoffentlich) sagen können, wie es mit Ihren Ansprüchen aussieht.
    Sofern dies mit Ja beantwortet wird würde ich zuallererst Auskünfte über den Subunternehmer einholen ... Falls der schwächelt nützen Ihnen Ihre ganzen berechtigten Ansprüche nichts ...
    Ist das ganze Dach betroffen? Was wurde denn falsch gemacht?
    Gruß
  3. Dachschaden: Sofortmaßnahmen gegen Schimmel durch Gutachter

    Vorgang
    Hallo
    Ich würde als erstes einen Sachverständigen holen, die Sache Begutachten lassen und sofort mit der Behebung beginnen.
    Warum?
    Alles andere ist "eventuell sinnvoller" aber es dauert doch viel zu lange.
    Bis es einen Termin irgendwo gibt oder man Auskünfte hat vergehen doch Tage wenn nicht Wochen.
    Wichtig wäre jedoch, dass sofort mit Maßnahmen begonnen wird, damit
    Schimmel/Hausschwamm nicht entsteht oder sich nicht weiter ausbreitet.
    Gruß
  4. Dachschaden: Anwalt & Sachverständiger bei Schimmelpilzbefall dringend!

    Guten Tag, wie Herr Lehmann ausführte kann ich ...
    Guten Tag,
    wie Herr Lehmann ausführte kann ich Ihnen aus fachlicher Sicht und alltäglicher Praxis nur dringend raten, sich bei Ihrem Anwalt beraten zu lassen und einen ö.b.u.v. Sachverständigen zu beauftragen. Schwamm und Schimmelpilze können in einem sehr sehr kurzem Zeitraum entstehen!
    Grüße aus Hannover
    Peter Funke
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachschaden nach Insolvenz: Gewährleistung, Wasserschäden & Schimmel

    💡 Kernaussagen: Bei Dachschäden nach Insolvenz des Bauherrn ist schnelles Handeln entscheidend. Ein Fachanwalt sollte die Gewährleistungsansprüche prüfen, während ein Sachverständiger das Ausmaß des Schadens (insbesondere Schimmel) begutachtet. Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung sind wichtig, um Folgeschäden zu minimieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Dachschaden: Anwalt & Sachverständiger bei Schimmelpilzbefall dringend! können Schwamm und Schimmelpilze in kurzer Zeit entstehen, was die Dringlichkeit der Begutachtung unterstreicht.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Insolvenz: RA-Beratung zu Gewährleistungsansprüchen bei Dachschäden empfiehlt, zuerst Auskünfte über den Subunternehmer einzuholen, um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht und einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Beginnen Sie parallel mit Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, wie im Beitrag Dachschaden: Sofortmaßnahmen gegen Schimmel durch Gutachter beschrieben.

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