Baumängel am EFH: Gewährleistung, Bodenplatte, Feuchtigkeit & Gutachterkosten?
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Baumängel am EFH: Gewährleistung, Bodenplatte, Feuchtigkeit & Gutachterkosten?

Wir benötigen dringend fachliche Hilfestellung bei folgendem Problem:
Wir haben auf Basis Werkvertrag VOB/B+C von 02/2001 bis 06/2001 durch die Firma XXX unser freistehendes, nichtunterkellertes Einfamilienhaus errichten lassen. In der Leistungsbeschreibung wird die Ausführung "auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Bautechnik bzw. in Anlehnung an die jeweils geltenden DINAbk.-Vorschriften" beschrieben. Als Gewährleistungsfrist sind 5 Jahre vereinbart.
Der Aufbau des Bodens/der Bodenplatte wie folgt:
Die Stahlbeton-Sohlenplatte (Flachgründung/Streifenfundament als Frostschürze/ Stärke 16 cm) soll aus WU-Beton der Güte B25 hergestellt sein. Diese liegt auf einem Sandbett (laut Unternehmer 80 cm stark). Zwischen Sandbett und Sohlenplatte wurde als kapillarbrechende- und Sauberkeitsschicht eine Delta Noppenbahn MS 0,6 mm eingebracht. Der Aufbau innerhalb des Hauses besteht aus einer dünnen "Malerfolie" auf der Sohlenplatte, einer 12 cm starken Dämmung (Styropor o.ä.) und einer 7 cm starken Estrichschicht.
Es gibt keine Bitumenschicht/Abklebung auf der Bodenplatte!
Lt. Generalunternehmer ist die 12 cm Dämmung die kapillarbrechende Schicht!
Der Wandaufbau (Außenwand) sieht wie folgt aus:
15 cm YTONG als Innenschale
6 cm Mineralfaserdämmplatten
6 cm Luftschicht
Verblendmauerwerk
Es gibt keine Z-Schicht im Maueraufbau.
Es wurde keine Perimeterdämmung im Spritzwasserbereich/unteren Bereich eingebaut. Die Mineralfaserdämmplatten gehen bis zur Sohle herunter.
Erschwerend kommt hinzu:
Unser Bodenaufbau ist geologisch gesehen problematisch.
Es liegt eine zw. 40 cm-80 cm dicke Mutterbodenschicht vor.
Darunter wasserundurchlässiger Geschiebelehm.
Da sich das Grundstück in einem geschützten Grüngürtel befindet, ist es nicht erlaubt, eine Drainage zwecks Entwässerung des Oberflächenwassers zu legen.
Der Fertigfußboden befindet sich 10 cm über Straßenniveau, d.h. die Solenoberfläche befindet sich 9 cm unter Straßenniveau. Uns sind keine Maßnahmen bekannt, die das Gebäude gegen eindringende Feuchtigkeit von der Seite schützen.
Gesamte Planung und Durchführung lag in der Hand des Generalunternehmers inkl. der Bodenarbeiten und dem Herstellen des Bodens nach Baufertigstellung.
Der Unternehmer hält sämtliche Unterlagen unter Verschluss und auch durch Einschaltung eines Rechtsanwalts wurden die Unterlagen bisher nicht offengelegt worden.
Die Mängel wurden gerügt und fristgerechte Abstellung wurde eingefordert. Der Unternehmer lehnt dies mit Bezug auf Sachverständigenaussagen, die ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden, vollständig ab.
Für uns als Laien hat es den Anschein, dass unser Haus nicht in der Qualität und unter Einhaltung eines Mindeststandards hergestellt wurde, der notwendig gewesen wäre.
Wir sind auf jede fundierte Information angewiesen, da wir in mühevoller Kleinarbeit in Zusammenwirken mit unserem Rechtsanwalt derzeit eine Klage vorbereiten, die stichhaltig, begründet und technisch klar dokumentiert sein muss.
Für jegliche Hilfestellung bedanken wir uns im Voraus.
PS: Eine Anmerkung für aufmerksame Leser dieses Forums:
Dieser Eintrag wurde bereits einmal unter der Nr. 3456 in ähnlicher Weise veröffentlicht. Aufgrund einer in Aussicht gestellten außergerichtlichen Einigung wurde der Eintrag temporär aus dem Forum entfernt.
Für eventuelle Beiträge bitte das Forum nutzen. Rückfragen werden gerne auch per E-Mail beantwortet. Unsere E-Mail-Adresse ist im Forum unter "E-Mail-Adresse anzeigen" hinterlegt.
Michael Pollack
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unzureichende Abdichtung und Dämmung können zu Schimmelbildung führen, was gesundheitsschädlich sein kann.

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeit in der Bausubstanz kann die Tragfähigkeit beeinträchtigen und zu statischen Problemen führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Baumängeln an Ihrem Einfamilienhaus haben, das 2001 errichtet wurde. Da der Werkvertrag auf Basis der VOBAbk./B geschlossen wurde, gelten spezielle Regelungen zur Gewährleistung und Mängelhaftung.

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeit im Bereich der Bodenplatte kann schwerwiegende Folgen für die Bausubstanz haben, wie Schimmelbildung und Schädigung der Dämmung.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen und ggf. durch Fachleute überprüfen zu lassen:

    • Bodenplatte: Wurde die Bodenplatte gemäß den damals gültigen Normen und Regeln der Technik ausgeführt (Stärke, Betonqualität, Dämmung)?
    • Abdichtung: Entspricht die Abdichtung gegen Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser den Anforderungen (Bitumenschicht, Noppenbahn, Drainage)?
    • Perimeterdämmung: Ist eine ausreichende Perimeterdämmung im Spritzwasserbereich vorhanden?
    • Gewährleistung: Da der Bau 2001 abgeschlossen wurde, ist die reguläre Gewährleistungsfrist wahrscheinlich abgelaufen. Prüfen Sie jedoch, ob arglistig verschwiegene Mängel vorliegen, die eine längere Haftung begründen könnten.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen dringend, einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, um die Ursachen der Mängel zu identifizieren und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen festzustellen. Klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob noch Ansprüche gegen den Generalunternehmer geltend gemacht werden können.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bodenplatte
    Die Bodenplatte ist die tragende Grundlage eines Gebäudes, die die Lasten auf den Baugrund verteilt. Sie besteht meist aus Stahlbeton und bildet den Abschluss des Gebäudes zum Erdreich.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Sohlplatte, Flachgründung
    Perimeterdämmung
    Die Perimeterdämmung ist eine spezielle Dämmung, die an den erdberührten Bauteilen eines Gebäudes angebracht wird, um Wärmeverluste zu reduzieren und Feuchtigkeit abzuhalten. Sie besteht aus wasserabweisenden Materialien wie extrudiertem Polystyrol (XPS).
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Feuchtigkeitsschutz, XPS
    VOB/B
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge. Sie regeln detailliert die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadenersatz, Nachbesserung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu Baumängeln und Bauschäden erstellen kann. Er kann sowohl gerichtlich bestellt als auch privat beauftragt werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten
    Drainage
    Eine Drainage ist eine Vorrichtung zur Ableitung von Wasser im Erdreich. Sie besteht meist aus Rohren oder Schotterschichten, die das Wasser sammeln und abführen, um Feuchtigkeitsschäden am Gebäude zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Sickerschicht, Oberflächenwasser
    Bitumenschicht
    Eine Bitumenschicht ist eine Abdichtungsschicht aus Bitumen, die zum Schutz von Bauteilen vor Feuchtigkeit eingesetzt wird. Sie wird häufig bei der Abdichtung von Kellerwänden und Bodenplatten verwendet.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Feuchtigkeitssperre, Bitumen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Baumängeln?
      Die Gewährleistungsfristen richten sich nach dem BGB oder der VOB/B. Nach BGB beträgt die Frist für Bauwerke 5 Jahre. Die VOB/B kann abweichende Fristen vorsehen. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann die Frist auch länger sein.
    2. Was ist eine Perimeterdämmung?
      Die Perimeterdämmung ist eine spezielle Dämmung, die im Erdreich und im Spritzwasserbereich von Gebäuden eingesetzt wird. Sie schützt die Bausubstanz vor Feuchtigkeit und Wärmeverlusten.
    3. Was ist eine Noppenbahn?
      Eine Noppenbahn ist eine Kunststoffbahn mit Noppen, die als Schutzschicht und Drainageelement an erdberührten Bauteilen eingesetzt wird. Sie verhindert, dass Wasser direkt an die Wand gelangt und leitet es ab.
    4. Was bedeutet "arglistig verschwiegener Mangel"?
      Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Unternehmer einen Mangel kennt, ihn aber bewusst gegenüber dem Bauherrn verschweigt, um sich einen Vorteil zu verschaffen. In diesem Fall kann die Gewährleistungsfrist verlängert werden.
    5. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Sie können einen Bausachverständigen über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über spezielle Sachverständigenverzeichnisse finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Sachverständigen.
    6. Welche Kosten entstehen durch ein Baugutachten?
      Die Kosten für ein Baugutachten hängen vom Umfang und der Komplexität des Schadens ab. Ein einfaches Gutachten kann einige hundert Euro kosten, während ein umfassendes Gutachten mehrere tausend Euro kosten kann.
    7. Was ist der Unterschied zwischen VOB/B und BGB?
      Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das allgemeine Zivilrecht. Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge, die jedoch vereinbart werden müssen. Die VOB/B regelt detaillierter die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Bauwesen.
    8. Was ist eine Stahlbeton-Sohlenplatte?
      Eine Stahlbeton-Sohlenplatte ist eine flächige Gründung, die aus Stahlbeton besteht und die Lasten des Gebäudes auf den Baugrund verteilt. Sie wird häufig bei nicht unterkellerten Gebäuden eingesetzt.

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      Ursachen und Sanierung von Feuchtigkeitsproblemen in Kellerräumen.
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      Methoden zur Reparatur und Verstärkung von beschädigten Bodenplatten.
    • Rechte bei Baumängeln
      Ihre Ansprüche und Möglichkeiten bei mangelhafter Bauausführung.
    • Gutachterkosten sparen
      Tipps zur Reduzierung der Kosten für ein Baugutachten.
  2. Baumängel: Fachmann für Beweissicherung einschalten!

    Ich habe zwar nicht gelesen
    was unter Ihrer schon beantworteten Frage an Antworten eingegangen sind, hier kann es aber doch nun wirklich nur eine Antwort geben.
    Hohlen Sie sich ein eigenen Fachmann dazu, der Ihren RA mit Info füttern kann. Das kostet zwar Geld  -  aber so kommen Sie nicht weiter. Ihre obige Aussagen, werfen bei mir zig Fragen auf, welche vor Ort unter die Lupe genommen werden würden. Die von Ihnen benannten Mängel, sind in der Hauptsache von einem Sachverständigen, z.B. eines öbuvAbk. Sachverständigen des Maurer und Betonbauerhandwerks zu beantworten. (aber eine andere Antwort ist von einem solchen auch nicht zu erwarten😉
  3. Gerichtliches Beweissicherungsverfahren: Ablauf & Nutzen

    vielen Dank für den Tipp
    Unser erster Eintrag blieb gänzlich unbeantwortet. Dies ist die erste Reaktion. Wir sind bereits in der Vorbereitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens und die Schadenbegutachtung wird dann durch einen öbuvAbk. Sachverständigen der Handwerkskammer Hamburg durchgeführt. Unterstützung erhalten wir mittlerweile von mehreren Personen unseres Freundeskreises, die in der Baubranche tätig sind. Unser Anliegen ist ein breiteres Wissensspektrum zu erhalten und Einschätzungen von Nichtbeteiligten, da man ja selber dazu neigt, die Sache aus der Sicht eines Betroffenen "vorbelastet" und somit vielleicht nicht objektiv wahzunehmen.
  4. Öffentlich bestellter SV: Vorteile im Bauprozess

    Es wird in Fachkreisen
    und auch ich kann Ihnen hier nur dazu raten, sich einen eigenen öbuvAbk. SV an Ihrer Seite zu hohlen. Allgemeines Fachwissen aus der Baubranche ist sichlich nicht hinderlich, aber wie im Prozess vorgegangen wird und welche Fragen gestellt werden müssen, ist hierbei idR. nicht zu erwarten.
    Der Gerichts SV muss und darf nur die Beweisfragen abarbeiten, selbst wenn er vor Ort feststellt, dass dieses nicht zum erwünschten Ergebnis führen wird und kann. Wir haben vor unseren Gerichten nun mal die Parteienherrschaft.
    Was so etwas kosten kann, lesen Sie hier:
  5. Baumängel: Estrichschäden & Bodenbeläge – Ursachenanalyse

    eklatante weitere Baumängel + Bauschäden XXXX / schaden an Estrich und Bodenbelägen / Estrich ganzflächig gerissen / Unebenheiten
    die oben genannten Schäden wurden bereits durch einen Gutachter im selbstständigen beweisverfahren festgestellt und Zahlungsklage gegen XXX wurde eingereicht. dieser Punkt wird Gegenstand eines weiteren eintrags im Bauforum sein, da auch hier zusätzliche fachliche Hilfestellung hinsichtlich Grund und Auswirkung der Schäden benötigt wird.
    Michael Pollack
  6. Baumängel: Rufschädigung durch Nennung des Verursachers?

    ganz schön mutig ..
    bis jetzt lese ich jede Menge Mängelbehauptungen und den Namen eines
    mängelverursachers. nicht nur, falls die Mängelbehauptungen rechtlich
    nicht aufrechtzuerhalten sind: machen sie sich keine Gedanken um die
    (mögliche) Reaktion des angeblichen mängelverursachers? dem gehen Aufgrund
    dieser Beiträge (vielleicht) zahlreiche Aufträge durch die Lappen ...
    in früheren Beiträgen sind Namen ge-x-t worden. das war vermutlich alles
    lötzinn?
    vielleicht ist es auch nicht mehr so, dass BAU.DE den Anspruch kostenloser
    und freiwilliger technischer Beratung erhebt, sondern hier soll auf
    kaffekränzchenniveau diskutiert werden? nett ...
  7. Baumängel-Diskussion: Korrekte Nennung des Auftragnehmers

    Mängel AN EFHAbk.
    Hallo Herr Sollacher,
    ihre Einschätzung, dass es sich hier um einen mutigen Schritt handelt, sehe ich mal als anerkennende Bewertung. es ist aber genauso ehrlich wie mutig. erst durch ihren Eintrag sind wir darauf aufmarksam geworden, dass der Name des Generalunternehmers nicht mehr auftaucht, sondern durch eine uns nicht bekannte Partei durch XXX ersetzt wurde. Wir werden mit dem Administrator des Bauforums Kontakt aufnehmen, und um Klärung bitten.
  8. Bau-Forum: Spielregeln für konstruktive Diskussionen

    Manche brauchen vielleicht ein wenig länger ...
    Manche brauchen vielleicht ein wenig länger bis die Spielregeln ankommen. Gell, Herr xxx
  9. Baumängel EFH: Vergleich nach Gerichtsstreit – Fazit

    Abschlussbericht
    Allen die uns innerhalb dieses Forums und außerhalb an dem Beweissicherungsverfahren und den anschließenden Klageverfahren unterstützt haben hier nochmals vielen Dank. Nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung und erheblichen finanziellen Aufwendungen haben wir durch Vergleich vor Gericht eine Summe von ca. 35 % des ursprünglichen kaufpreises (ohne Extras) von dem Generalunternehmer (einem namhaften deutschen Einfamilienhausanbieter aus Niedersachsen) vor dem Hamburger Landgericht erstritten. und dies trotz aller Unkenrufen auch in diesem Forum. Zusätzlich wurden die Kosten des Gerichtsstreits für das 1. Verfahren zu 2/3 der Beklagten auferlegt. Das Beweissicherungsverfahren ging kostentechnisch zu 100 % an die Beklagte und das 2. Klageverfahren wurde zu gleichen teilen aufgeteilt. Da es Aufgrund unseres Eintrags im Bauforum bereits zu mehren Kontakten zu ebenfalls geschädigten Bauherren gekommen ist, ist davon auszugehen, dass es sich bei den Baumängeln dieses Anbieters nicht um Einzelfälle handelt. Im Bedarfsfall bitten wir um selbstständige Kontaktaufnahme mit uns.
    ps: die Firmenbeschreibung "XXX" in unserem ursprünglichen Eintrag stammt nicht von uns, sondern wurde ohne unser Wissen erzeugt und damit wurde der eigentlich genannte Name anonymisiert.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baumängel am EFHAbk.: Gewährleistung, Gutachter & erfolgreicher Vergleich

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt Baumängel an einem Einfamilienhaus (EFH) und die damit verbundenen Herausforderungen bezüglich Gewährleistung, der Rolle eines Gutachters und den Kosten, die durch ein Beweissicherungsverfahren entstehen können. Die Diskussion zeigt, wie wichtig die frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen ist und wie ein gerichtlicher Vergleich nach jahrelangem Streit erzielt werden konnte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baumängel: Rufschädigung durch Nennung des Verursachers? wird auf die potenziellen rechtlichen Konsequenzen hingewiesen, wenn Unternehmen öffentlich für Baumängel verantwortlich gemacht werden, bevor eine gerichtliche Klärung erfolgt ist. Dies kann zu Rufschädigung und Auftragsverlusten führen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Thread-Ersteller berichtet im Beitrag Baumängel EFH: Vergleich nach Gerichtsstreit – Fazit von einem erfolgreichen Vergleich vor Gericht, bei dem ca. 35% des ursprünglichen Kaufpreises (ohne Extras) zurückerstattet wurden. Dies zeigt, dass sich der Kampf gegen Baumängel lohnen kann, auch wenn er mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist.

    💰 Zusatzinfo: Die Diskussion verdeutlicht, dass die Kosten für Gutachter, Anwälte und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Baumängeln erheblich sein können. Es ist ratsam, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf Baumängel sollte umgehend ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbuv SV) hinzugezogen werden, wie im Beitrag Öffentlich bestellter SV: Vorteile im Bauprozess empfohlen. Dieser kann die Schäden fachgerecht begutachten und eine Grundlage für weitere rechtliche Schritte schaffen. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen den Verursacher der Baumängel einschätzen zu können.

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