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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15708: Kann ich mit einer Vereinigungsbaulast mein Grundstück bebauen?

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

Kann ich mit einer Vereinigungsbaulast mein Grundstück bebauen? 19.07.2022    

Ich habe folgende Situation, vielleicht können Sie in der Sache Ihre Ansicht schildern, natürlich ohne Gewähr.

Ich habe ein Baugrundstück gekauft 271 qm. Möchte gerne eine Grenzbebauung Einfamilienhaus mit Einer Garage, leider sagt Bauamt Erkelenz es ist nicht möglich, da die Nachbargarage länger als 9 m ist.

Deshalb bin ich auf die Idee gekommen die Grundstücke zu vereinigen Vereinigungsbaulast. Die Nachbarin ist auch nicht dagegen, dass die Grundstücke vereint werden. Die Garage von der Nachbarin steht genau auf der Grenze, aber das Dach von der Garage hängt mit 50cm auf meinem Grundstück.

Wenn ich richtig verstehe und wie das BauO vorschreibt ist es möglich die Grundstücke zu vereinen und ich kann einen Bauantrag einreichen und mein Grundstück bebauen, ohne Abstand zur Garage.

Sehen Sie genauso oder täusche ich mich mit meinen Vermutungen? Auf eine Antwort werde ich mich sehr freuen, vielen Dank.

Anhang:

  • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Frage "Kann ich mit einer Vereinigungsbaulast mein Grundstück bebauen?" im Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Artjom
  1. Vereinigung 19.07.2022    

    Foto von Martin Halbinger

    Eine Vereinigung bedeutet, das die bisher getrennten Grundstücke als ein gemeinsames betrachtet werden. Dies kann zur Folge haben, das sich die Abstandsflächen und Brandschutzanforderungen gegenüber der dann faktisch nicht mehr vorhandenen Grenze ändern, (wohl Ihr Ziel) aber auch das in anderen Belangen die beiden Teile gemeinsam betrachtet werden und ihr Grundstück dadurch eine Sondersituation aufweißt, die ggf bei einem späteren Verkauf als "Mangel" betrachtet werden kann und den Preis senkt.

    Auch müssen Sie dann alle Nachbarstreitigkeiten mit dieser Nachbarin, die bisher teilweise baurechtlich geregelt wurden (ggf auch mit Maßnahmen der Behörde) alleine privatrechtlich klären... man wird fast eine WEG.

    In der Familie oft unproblematisch; mit Fremden rate ich dringend eine Rechtsberatung an, die über ein kostenloses Forum hinaus geht.

    Diese REchtsberatung kann auch helfen, evtl andere Lösungswege zu finden als eine Vereinigung.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/
  2. Grundstücke zu vereinenen macht Sinn 20.07.2022    

    Die Grundstücke zu vereinen macht Sinn, denn diese sind eigentlich zu klein und das Monstrum der Garage macht alles zunichte. Weiterhin ist der Dachüberstand auf ein fremdes Grundstück unzulässig. Es sieht aus, als wäre die Situation durch eine Grundstücksteilung entstanden. Was steht auf dem Nachbargrundstück? Mir fällt nur ein, die Garage abzureissen und Doppelhäuser zu errichten. Die Nachbarin könnte auch Abstandsflächen übernehmen, Garagen sind innerhalb von Abstandsflächen zulässig. Es gibt also mehrere Möglichkeiten und eine Vereinigungsbaulast ist die Schwierigste.

    Name:

    • Klaus Kirschner

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