Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungsplan

Hallo an alle, meine Mutter besitzt zwei Grundstücke lediglich getrennt durch eine Zufahrt für den Nachbarn. Wobei ein Grundstück Bauland ist und das zweite landwirtschafts Fläche zur Gartennutzung.

Nunmehr wurde sie im August 2021 durch eine privat Person gefragt, ob sie die Landwirtschaftsfläche verkaufen wollte. Dies hat sie verneint.

Auf einmal kam ein Schreiben der Gemeinde, dass diese Privatperson beabsichtigt das dahinterliegende Grundstück, welches ihm gehört zu Bauland umzuschreiben und unseres gleich mit.

Dieses habe ich gegenüber der Gemeinde abgelehnt, da wir dieses Grundstück weder verkaufen noch bebauen wollen, sondern es weiterhin als Garten genutzt werden soll.

Nun kam von der Gemeinde es wurde beschlossen, auch unser Grundstück wird Bauland.

Da hier im Ort mehrere Grundstücke brach liegen und die Häuser dort dem Verfall drohen, bin ich der Meinung, dass diese Entscheidung doch Willkürlich getroffen wurde.

Die Gemeinde meint sehen sie es positiv ihr Land ist doch somit mehr Wert. Ich sehe hier aber die unsinnigen Kosten Grundstücksteuer B (ab 2025 C) die uns aufgedrückt werden.

Des Weiteren bin ich mir nicht sicher warum der Privatherr das macht, wenn er nicht doch noch die Hoffnung hat an dieses Grundstück zu kommen.

Was kann ich jetzt noch tun?

  • Name:
  • SandraG.
  1. Bebauungsplan

    Bebauungspläne werden von der Gemeinde aufgestellt. Im Normalfall stecken keine Einzelinteressen dahinter. Die Folge von Bebauungsplänen ist eine Erschließung mit Straßen, Wasser, Abwasser Strom etc. Will jemand ein Grundstück haben macht es nur Sinn dieses durch internes Wissen vorher zu kaufen um es dann zu besitzen wenn es umgewidmet wird. Unbebaute Grundstücke werden nur gering mit Steuern belastet. Folglich ist es für einen Grundstückseigentümer nur von Vorteil wenn Gartenland zu Bauland wird. Trotzdem sollten sie Einsicht in den Entwurf des B-Plans nehmen und prüfen welche Bebauung zulässig ist um Überraschungen zu vermeiden. Einsprüche sind nur im Stadium des Entwurfes möglich. Ein Bebauungsplan erleichtert eine Bebauung wesentlich durch vereinfachte Verfahren.
  2. Bebauungsplan

    Aber kann eine Privatperson einfach so zur Gemeinde gehen und bestimmen, dass das Grundstück eines anderen mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll? Vor allem ohne deren Zustimmung.

    Es war hier ein vereinfachtes Verfahren.

    Wie schon zuvor geschrieben, wollte dieser Herr uns das Grundstück abkaufen. Als wir nein sagten, hat er sich an die Gemeinde gewandt und das Grundstück einfach mit aufnehmen lassen.

    Die Gemeinde hat uns dementsprechend angeschrieben und wir haben die Aufnahme in den Bebauungsplan wiederum verneint.

    Wir haben bereits ein bebautes Grundstück und das was nun neu aufgenommen wird ist unser Garten, was auch Garten bleiben soll.

    Ich befürchte, dass der Privatherr irgendwie versucht nun doch noch an dieses Grundstück zu kommen mit Hilfe der Gemeinde.

  3. Klarstellung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ein paar klarstellende Punkte:
    • ein Bebauungsplan verursacht i.d.R. keine Bauverpflichtung.
    • Eine Aufstellung im Vereinfachten Verfahren ist bei kleineren Flächen möglich uns erspart der Gemeinde die oft aufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung.
    • Eine Verpflichtung zu einem Verkauf / eine Enteignung ist nur unter sehr engen Rahmenbedingungen und i.d.R. nur bei dringendem öffentlichen Interesse möglich. Zu Wohnungsbau durch eine andere Privatperson nicht.
    • Die Gemeinde hat die Planungshoheit und entscheidet selbst, i.d.R. nach städtebaulichen Gesichtspunkten, ob und wo neue Bauflächen ausgewiesen werden. Eine Privatperson kann die Gemeinde um eine solche Ausweisung "bitten", hat aber keinen Anspruch darauf.
    • Gerade auch wenn es große Brachflächen oder Leerstände in der Nähe gibt, kann es sein, das eine Neuausweisung fachlich fragwürdig ist, da eine flächensparende Planung eine der Voraussetzungen ist.
    • Meist werden nicht einzelne Grundstücke, sondern sinnvolle Bereiche durch einen Bebauungsplan geregelt. Wenn man z.B. den Ortsrand abrunden möchte, nimmt man eben alle Grundstücke bis zur bestehenden Bebauung mit auf. Wenn die Planung auch umsetzbar sein soll, ist es hilfreich, es einvernehmlich mit den Eigentümern zu machen. Wenn wichtige Eigentümer (z.B. die geplante Zufahrt zum neuen Gebiet) nicht mitmachen wollen, wird es schwierig, die Planung umzusetzen.
    • Wenn Sie durch die Planung erheblich beeinträchtigt sind (z.B.deutliche Verschattung der Wohnräume) oder andere Nachteile befürchten sollten Sie sich zeitnah rechtlich beraten lassen, da Gegenmaßnahmen i.d.R. von Fristen abhängen. Die höhere Grundsteuer ist, unter Beachtung des deutlich höheren Grundstückswerts, nur vorübergehend ein Nachteil.

    @Hr. Kirchner Im Bebauungsplan wird die Baumaßnahme i.d.R. im Freistellungsverfahren "genehmigt" Das vereinfachte Verfahren ist unabhängig von Bebauungsplänen, nur die Abgrenzung zwischen "normalen" Baumaßnahmen und den umfangreicher zu prüfenden Sonderbauten.

  4. Herr Halbinger

    Wir haben schon so lange miteinander zu tun, aber das "s" im Namen macht den Unterschied. Ohne "s" ist der Name hauptsächlich in Bayern vertreten.
  5. Verzeihung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ich möchte mich herzlich dafür entschuldigen, war keine Absicht, versprochen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN