wohnbaufläche gleich zu bebauende Fläche?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

wohnbaufläche gleich zu bebauende Fläche?

Hey Leute,

ich bin etwas verwirrt. Ich habe gerade einen Auszug aus dem liegenschaftskataster bekommen. Dort ist eine Wohnbaufläche von ca. 800 m² aufgelistet. Könnte man dort nun bauen? Die Gesamtfläche beträgt ca. 3000 m². Oder muss der Bplan noch beantragt werden um das genau zu wissen?

Vielen Dank schon mal!

  • Name:
  • Kpauli
  1. Fachleute fragen ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    Das Liegenschaftskataster enthält keine verlässliche Aussage zur Bebaubarkeit. Die dort enthaltenen Daten sagen wahrscheinlich nur aus, das eine Teilfläche des Grundstücks zum Zeitpunkt der letzten Bewertung steuerrechtlich als Wohnbaufläche eingestuft wurde und für die Ermittlung der Grundsteuer dafür der entsprechende Faktor (Hebesatz) angewandt wird. Der Rest galt damals als Landwirtschaftliche Fläche. Diese Festlegungen haben nur steuerliche Auswirkungen. Wenn das Grundstück dann mal bebaut wird, kommt es meist zu einer Neubewertung.

    Wenn es für das Grundstück oder das Gebiet, in dem das Grundstück liegt, einen Bebauungsplan gibt, können Sie diesen bei der Gemeinde einsehen (inzwischen oft auch Online). Der regelt tatsächlich, was sie dort bauen dürfen. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt sollte jemand vom Fach (z.B. Architekt) die Rahmenbedingungen ermitteln und ggf mit der Gemeinde klären. ähnliches gilt, wenn der Bebauungsplan erheblich von der tatsächlichen Bebauung abweicht, er schon sehr alt ist usw. da Kann es dann nämlich sein, das er nicht mehr voll anzuwenden ist. Das sind aber eher Einzelfälle.

  2. Fachleute

    Danke für die aufschlussreiche Antwort. Um eine intensive Beratung werde ich wohl nicht herumkommen. Tatsächlich geht es hier um ein altes Bauernhaus, welches wir gerne in ein paar Jahren abreißen würden. Es ist durchaus möglich, dass kein Bebauungsplan existiert. Schätzungsweise sind aktuell 170 m² bebaut, da kamen mir die 800 m² Wohnbaufläche erst suspekt vor.

    Ich hätte die Zeit gerade gerne genutzt um schon grob in die Planung zu gehen, aber das wird nun noch warten müssen.

    Vielen Dank nochmal und Bleiben Sie gesund!

  3. altes Bauernhaus; und landwirtschaftliche Fläche in ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    altes Bauernhaus; und landwirtschaftliche Fläche in der Nähe ... das klingt sehr nach Außenbereich. Da kann es leicht sein, das nach einem Abbruch eine Neuerrichtung gar nicht zulässig ist.

    Wohnbaufläche ist auf den Grundstücksanteil bezogen; also z.B. incl. dem zugehörigen Garten.


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