Guten Tag, wir befinden uns in der ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Guten Tag, wir befinden uns in der ...

Guten Tag, wir befinden uns in der Guten Tag,

wir befinden uns in der Planung unseres Einfamilienhauses in Hessen. Auf unserem 570 m²großen Grundstück ist laut Bebauungsplan (von 2016) ist ein Wohngebäude mit einem Vollgeschoss und nur einer Wohnung festgesetzt. Wir möchten jedoch im Kellergeschoss eine Zweizimmerwohnung als Einliegerwohnung für meine Eltern errichten. Mit einem gemeinsamen Eingang und Treppenhaus. Meine Frage: Ist die Einliegerwohnung eine separate Wohneinheit? Wird das Haus zum Haus mit zwei Wohneinheiten? Kann man das Vorhaben als "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" deklarieren? Ist das geplante Bauvorhaben bei diesen Festsetzungen genehmigungsfähig?

Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • Liana
  1. Das kann doch nur das BA beantworten

    ist halt auch die Frage, ob Sie eine "Abgeschlossenheitsbescheinigung" für die Einliegerwohnung brauchen (zwecks Förderung und Steuer usw.) oder ob es ein offenes Wohnkonzept wird, das ihnen vermutlich niemand verwehren kann.

    Spätestens jetzt sollten Sie sich einen Architekten suchen, der die entsprechende Entwurfsplanung für eine ggf. sinnvolle Bauvoranfrage macht und die Kommunikation mit dem BA übernimmt.

  2. Planung unseres Einfamilienhauses

    Da Sie vermutlich die Pläne nicht selbst einreichen und auch keinen Bauingenieur, sondern einen Architekten damit beauftragen sollte der das wissen.

    Im übrigen wird auch diese Einliegerwohnung, wenn sie denn genehmigt würde, eines Tages zur Abstellkammer und später wieder einmal zur separaten Wohnung. Ich meine damit, die Nutzung wird sich immer wieder ändern. Wer will eine solche Nutzungsänderung innerhalb der Familie verbieten?

    Unabhängig davon, würde ich das Kellergeschoss mit mindestens 2,5 m Rohbauhöhe planen und ausführen. Eine Fußbodenheizung braucht im Keller mindestens 15 besser 20 cm.

  3. Danke für die Feedbacks.

     

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