Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus in ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus in ...

Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus in Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus in BW gekauft, das Nachbarhaus ist ca. 4,2 m entfernt. In der Baugenehmigung aus ca. 1970 hat das Bauamt vorgeschrieben, dass die Fenster auf der Seite -Aufgrund des Brandschutzes= weniger als 5 m Abstand-Drahtglas haben sollten. Die Fenster sind öffenbare Fenster mit Aluminium-Rahmen und einfacher Drahtglas. Natürlich sind die nun veraltet, undicht und haben sehr schlechte Wärmedämmung.

Wir möchten nun die Fenster auf den neusten Stand der Technik bringen. Fragen:

  • was für F-Klasse soll man hier nehmen (äquivalent zu Drahtglas, soviel ich weiß Drahtglas darf nicht mehr benutzt werden)
  • darf man weiterhin öffenbare Brandschutz-Fenster nehmen?
  • Darf man die Fensterfläche vergrößert, laut Info braucht man in BW für Fenstervergrößerung weder Antrag oder Anzeige.
  • Das Nachbarhaus (Baujahr ca. 40) wurde bereits modernisiert und hat in dieser Seite Fenster mit Kunststoffrahmen und moderner Verglasung, dürfen wir auch Kunststofffenster nehmen?

Vielen Dank für eure Antwort.

  • Name:
  • TuTu
  1. Brandschutzabstände

    Der heutige Schutzbereich zum Nachbarn beträgt vom Haus zur Grundstücksgrenze 3 Meter. Wenn aber der Abstand von Haus zu Haus 4,2 Meter beträgt, steht eines der Häuser auf der Grundstücksgrenze. Wenn es Ihr Haus ist, ist die Wand eine Brandwand und es sind nicht öffenbare F-90 Fenster notwendig. Das wird richtig teuer. Eine Wand an oder weniger als 3 Meter zur Grundstücksgrenze ist immer eine Brandwand. Normale Kunststofffenster sind dann unzulässig. Wenn das Hausdes Nachbarn auf der Grenze steht, machen Sie einen Einspruch auf dem Bauamt, die lassen die Fenster zumauern und Sie können normale Fenster einsetzen. Brandschutz verjährt nicht und für falschen Brandschutz gibt es keinen Bestandsschutz. Noch schlimmer kann es aber kommen, wenn der Nachbar bei Ihnen die durchsichtigen Fenster mit Blick auf sein Grundstück beanstandet. Dann ist es billiger, wenn Sie Ihre Fenster zumauern. Also teilen Sie bitte mit, welches Haus auf der Grenze steht.
  2. Danke für den 1. Hinweis Kein Haus ...

    Foto von wiki

    Danke für den 1. Hinweis Kein Haus Danke für den 1. Hinweis

    Kein Haus steht auf der Grenze. Ändert die obere Aussage etwas? Die Außenwände der beiden Häuser verlaufen parallel jedoch die Grenze verläuft "schief" (schräg) zw. den Häuser. Im Fensterbereich ist die Grenze ca. 2,2  -  2.7 m von unserer Außenwand entfernt, dementspr. ist das Nachbarhaus 2  -  1,5 m von der Grenze.

  3. Baurecht und Brandschutz

    Ich sehe das so, dass beide Nachbarn sich gegenseitige die Fenster "dulden" müssen. Jeder hat Fenster zu nahe an der Grenze. Für den Brandschutz sollten Sie einen Fachmann vom Amt einschalten. Jemand muss die Haftung übernehmen. Vermeiden Sie beide genehmigungspflichtige Umbauten. Ein gewisser Brandschutz war durch das Drahtglas gegeben. Ich habe jedoch Zweifel, ob das bestandskräftig ist. Möglich könnte auch die Auflage sein, die Außenwand entlang beider Häuser 50-60 cm über Dach zu verlängern um einem Brandüberschlag vorzubeugen. Es ist ein Risiko, nicht zu tun und einfach die Fenster ohne Brandschutz zu erneuern. Ich nehme an, es handelt sich um Bungalows nur mit EGAbk., sonst würden sich die Abstandsflächen beider Häuser überlappen. Denken Sie auch darüber nach, ob die Situation ein verschwiegener Mangel des Vorbesitzers ist.

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