Wer weiß das? - Brandschutzmauer
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Wer weiß das? - Brandschutzmauer
Wir möchten in RLP ein Einfamilienhaus anstelle eines alten Gebäudes errichten. Grundsätzlich kein Problem. Dies haben wir bereits abgeklärt. Da wir im Dorfkern bauen möchten, gibt es nur die Grenzbebauung für unser Projekt.
Nun zur Situation: Beide Häuser sind nicht in einer Flucht zur Straße, sondern unser Haus ist nach hinten versetzt um 7 Meter und ist somit auch 7 m länger als das Nachbarhaus. Unser Haus endet quasi auf der Höhe des Gartens der Nachbarn.
Meine Frage: Da nur 1 m Abstand eingehalten wird, wissen wir, dass die Mauer zum Nachbarn eine Brandwand sein muss. Mich würde interessieren, ob wir in den 7 m, welche nicht direkt an das Nachbargebäude angrenzen, Fenster einbauen dürfen oder ob die Gesamtlänge als Brandschutzwand gebaut werden muss.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
-
2 Aspekte
Eine Hauswand auf der Grenze ist immer eine Brandwand, weiterhin sind zum Schutz des Nachbarn keine Fenster erlaubt, wenn der Blick ausschließlich in den Garten des Nachbarn geht. Sie können versuchen für reine Belichtungszwecke von untergeordneten Raume eine Befreiung und mit Nachbarzustimmung eine Genehmigung zu erhalten. Das Fenster muss zumindest undurchsichtig sein, ob es ein Brandschutzfenster sein muss klärt die Baubehörde als Auflage. -
Ist mir noch unklar
Bedeutet dies, dass wenn ein 12 m langes Haus, welches auf 1,2 m Länge an ein Nachbargebäude angrenzt, die gesamte Wand Brandschutzcharakter haben muss? -
ja
das heißt es in der BO. Wenn das Haus nicht den notwendigen Grenzabstand einhält muss erst mal eine Brandwand hin. Über Ersatz und/oder Ausgleichsmaßnahmen kann man sich davon aber Erleichterungen oder Abweichungen genehmigen lassen. So kann z.B. auf die Brandwand verzichtet werden, wenn der Nachbar eine Abstandsbaulast unterschreibt und auch einem Lichtrecht zustimmt. Da dies aber recht komplizierte Vorgänge sind, solltest du dich an den Planer/in deines Vertrauen wenden!