Bebauungsplan sieht Schallschutzfenster vor Generalunternehmer hat normale eingebaut.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungsplan sieht Schallschutzfenster vor Generalunternehmer hat normale eingebaut.

Wir haben 2006 in NRW mit einem Generalunternehmer gebaut. Wie mir jetzt aufgefallen ist sieht der Bebauungsplan Schallschutzfenster vor, unser Generalunternehmer hat jedoch "normale" eingebaut. Ich überleg momentan ob wir in den Kinderzimmern Schallschutzfenster nachrüsten sollen. Hat der Generalunternehmer hier eine Mitverantwortung?
Vielen Dank für die Hilfe
  • Name:
  • Gehrmann
  1. Gefahr der Verjährung

    Sie benötigen schnellstens einen Fachanwalt für Baurecht.
    Stichworte: Gültigkeit der Baugenehmigung, Kosten durch erstmalige Herstellung eines baulichen Zustandes, Haftung des Bauleiters, arglistige Täuschung durch minderwertige Produkte.
    Beschaffen Sie sich vor allem Dokumente des Bauantrages, Bescheinigung über die Einhaltung des Bebauungsplanes, Abnahmebescheinigungen, DINAbk. für Schallschutzfenster und DIN der eingebauten Fenster.
    Wenn sich daraus ergibt, dass falsche Fenster eingebaut sind, kann Ihr Anwalt ein Fass aufmachen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. und wenn in der blb ...

    und wenn in der blb steht, dass nur die Standard-Fenster eingebaut werden, kann er das Fass gleich wieder zu machen ...
  3. Wenn,

    >>>in der blb ...
    ... steht, dass nur die Standard-Fenster eingebaut werden, kann er das Fass gleich wieder zu machen ... <<<
    dann würde ich fast Vorsatz unterstellen :-)
  4. Wie sagt ...

    Wie sagt der Sepp immer so schön:
    jeder bekommt das, was er verdient  -  oder bestellt hat -.
    Peter: das ist die Geschichte mit unten rechts. Der gekniffene hier dürfte derjenige sein, der die Verantwortung auf dem Bauantragsformular unterschrieben hat und das ist aller Voraussicht nach nicht der GU

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