Baugenehmigung für div. Ausbauarbeiten notwendig
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung für div. Ausbauarbeiten notwendig

Hallo liebe Experten,
bei einem Reihenmittelhaus (BJ 2008) ist das DGAbk. nicht ausgebaut, aber vorbereitet. D.h. Treppe und Estrich existieren, aber der Ausbau fehlt. Es sollen nun folgende Arbeiten durchgeführt werden:
  • Einbau von 2 Dachfenstern (die laut ursprünglicher Zeichnung bereits vorgesehen sind)
  • Ausbau des DG (Trockenbau)
  • Nachtr. Anbau von Rollladenkästen (d.h. wohl vor der Fassade)

Weiß jemand von Euch, ob etwas davon (in NRW) eine Baugenehmigung, Bauanzeige oder sonstigen Papierkram benötigt?
Vielen Dank!

  • Name:
  • Peter
  1. eigene Feststellungen

    Zuerst in die Baugenehmigung schauen, ob der Dachausbau bereits genehmigt ist, dann so bauen und das schnell, sonst verjährt die Baugenehmigung.
    Die genehmigten Pläne sind abgestempelt und/oder gebunden.
    Ist der Dachausbau nicht genehmigt, nutzt es auch nichts, wenn Dachfenster und Treppen im Plan sind, eventuell sind das nur "Verkaufspläne" und somit eine unverbindliche Absichtserklärung.
    Werden neue Wohnflächen geschaffen, will das auch die Gemeinde und das Finanzamt wissen, bei einem Bauantrag wird das weiter geleitet.
    Wenn also die Genehmigung fehlt, ist wohl oder übel der erforderliche Antrag zu stellen.
    Das Vorgehen ist in der Landesbauordnung NRW beschrieben, auch ein Besuch auf dem Bauamt ist hilfreich.
    Gruß

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