Staffelgeschoss möglich trotz 1 Vollgeschoss und Festsetzung max. Drempelhöhe gemäß B-Plan?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Staffelgeschoss möglich trotz 1 Vollgeschoss und Festsetzung max. Drempelhöhe gemäß B-Plan?

Hallo zusammen,
wir beschäftigen uns aktuell mit einem Neubauvorhaben. Unser favorisiertes Grundstück sieht im Bebauungsplan zwingend 1 Vollgeschoss vor. Weiterhin ist die maximale Drempelhöhe auf 0,70 m "über der Dachgeschossrohfußbodenhöhe" beschränkt. Weil wir so gerne zwei Vollgeschosse bauen wollten, suchen wir nun nach der optimalen Ausnutzung des Bebauungsplanes. Hierbei sind wir auf Staffelgeschosse gestoßen, die uns fast schon als Lösung unseres Problems vorkommen. Nach der für uns geltenden Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein gilt ein Geschoss, das auf weniger als 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von 2,30 m aufweist, nicht als Vollgeschoss. Daher hoffen wir darauf, ein Staffelgeschoss bauen zu können / dürfen, bspw. unten 100 m², oben < 75 m². Ist dies soweit korrekt?
Weiterhin stellt sich uns hierbei die Frage, ob die Limitierung der Drempelhöhe unserem Vorhaben im Weg steht. Ist bei zwingender eingeschossiger Bebauung das Geschoss über dem Erdgeschoss automatisch als Dachgeschoss anzusehen oder bspw. nicht, wenn es sich hierbei um ein Staffelgeschoss handelt, welches durch eine Decke klar vom Dachboden getrennt ist, also nicht nach oben offen gestaltet ist? Die Drempelhöhe bezieht sich laut Bebauungsplan schließlich auf das "Dachgeschoss". Wäre also bei eingeschossiger Bebauung das über dem Erdgeschoss liegende Geschoss automatisch ein Dachgeschoss, würde uns die maximale Drempelhöhe im Dachgeschoss wohl einen Strich durch die Rechnung machen.
Ich hoffe, dass jemand auf diese "quälenden" Fragen, die einem schon ein wenig das Hirn zermartern, zu Antworten weiß. Vielen Dank vorab!
  • Name:
  • Matthias

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