Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Frage betrifft das Baurecht in Bayern.
Wir besitzen eine positiv beschiedene Bauvoranfrage aus dem Jahr 2009 und eine gültige Baugenehmigung vom Februar 2010. Des weiteren existiert eine Baugenehmigung aus dem Jahre 2001 (vom Vorbesitzer). Alle drei Genehmigungen weisen die gleichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken/-gebäuden auf.
All unsere Nachbargrundstücke sind mit Häusern an unsere Grundstücksgrenze bebaut (Altstadtsituation/Grenzbebauung).
Unser Grundstück war mit einem Abrisshaus bebaut, es war ein Anbau an das Nachbarhaus. Der Neubau wird in gleicher Länge angebaut, allerdings durften wir nach vorne breiter werden. Die Abstandsflächen wurden bis auf den letzten Zentimeter ausgereizt. Es wurde teilweise mit der halben Höhe gearbeitet. Der geringste Abstand zum Nachbargebäude beträgt 3,50 m. Nun wurde das alte Haus abgerissen (Wegfall des Bestandsschutzes) und der Neubau sollte beginnen. Am Vorabend des Baubeginns, wurden Zweifel dahingehend geäußert, dass wir so nicht bauen können, weil wir bzgl. des Brandschutzes den Gebäudeabstand von 5 m nicht einhalten. Der Bau wurde gestoppt. Das war nun bereits vor 6 Wochen. Der Architekt sagt, das kann nicht sein. Das Bauamt sagt, es müsste so gehen. Allerdings muss es den Brandschutz ja nicht prüfen. Der Brandschutzsachverständige sagt, er kann es so nicht unterschreiben. Welche Ausnahmen gibt es, um trotz des geringeren Gebäudeabstandes wie geplant zu bauen? Unser Haus ist ein Haus der Gebäudeklasse 3. Ein Doppelhaus - eine Hälfte zur privaten Nutzung, die andere Hälfte besteht aus vier Ferienwohnungen. Wenn wir nicht bauen können, wie geplant und verkleinern müssten, wäre die Nutzung wie gewollt nicht mehr möglich. Es würde ganz einfach zu klein werden. Wie kann es möglich sein, dass man eine gültige Baugenehmigung hat und vielleicht noch bauen kann, das Gebäude dann aber nicht nutzen kann, weil im Nachhinein der Brandschutz nicht stimmt. Was ist denn dann eine Baugenehmigung überhaupt noch Wert? Wer kommt denn nun für die ganzen Kosten auf, wenn wir wirklich nicht bauen können? Vielleicht hat Jemand ähnliche Erfahrungen und einen Rat. Für eine Antwort wären wir sehr dankbar.
Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern
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beplanter Innenstadtbereich?
Offensichtlich gibt es einen Bebauungsplan für das Gebiet.
Ihr Architekt ist dafür verantwortlich dass er eingehlten wird.
Das ist die größere Verantwortung für vereinfachte Verfahren.
Eventuelle Abweichungen vom Bebauungsplan müssen genehmigt werden.
Ohne Antrag keine Genehmigung der Abweichung!
Wenn dort nichts darüber steht gelten die Regeln der Technik.
Der Architekt hat die Verantwortung für die Planung und jetzt auch für die Fertigstellung.
Also müssen Sie mit ihm besprechen wie es weiter geht.
Gruß -
Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern
Sehr geehrter Herr Kraus,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das BVAbk. wurde im vereinfachten Verfahren genehmigt. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Seitens des Bauamtes gibt es keine Einwände. Allerdings kann der Brandschutzsachverständige den Nachweis für den Brandschutz so nicht unterschreiben. Es sind rein die technischen Voraussetzungen (5 m Gebäudeabstand), die nicht eingehalten werden. Der Architekt hat bei der Planung wohl übersehen, dass die Einhaltung der Abstandsflächen nicht ausreicht, sondern, dass der Gebäudeabstand bzgl. des Brandschutzes auch eingehalten werden muss. Leider haben wir schon abgerissen, sodass wir nicht mal mehr den Bestandsschutz haben. Der Architekt hat sich bisher an der Lösung des Problems nicht sehr beteiligt. Er hatte sich bereits nach der Eingabeplanung zurückgezogen. Mit besten Grüßen. sue -
Brandüberschlag
Dann geht es wohl nur noch um den Brandüberschlag zu anderen Gabäuden, der mit baulichen Mitteln zu erreichen ist.
Beaufsichtigen Sie die weitere Arbeit des Architekten, der kennt seinen Job nicht.
Ein dezenter Hinweis auf seine Berufshaftpflichtversicherung wäre angebracht.
Ich hoffe nur, es gibt einen Honorarvertrag.
Gruß -
Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern
Sehr geehrter Herr Klaus,
und noch einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, soweit ich das richtig verstanden habe, könne man wohl mit Brandwand etc. etwas machen. Allerdings müssen dann auch Brandfenster rein, die erstens sehr teuer und zweitens nicht zu öffnen sind. Wir hatten an den Engstellen allerdings Außentüren geplant und auch die Fenster muss man öffnen können. Wenn diese nicht an den geplanten Stellen sein können, kann man die Ferienwohnungen nicht betreten. Damit ist das BVAbk. hinfällig. Ja, der Architekt versteht sein Handwerk wohl wirklich nicht. Wir waren leider so dumm, ihn die Eingabeplanung ohne Honorarvertrag machen zu lassen. Nächste Woche haben wir nochmal einen Termin mit allen Beteiligten beim Bauamt, um zu klären, warum das Bauamt der Meinung ist, man könne so bauen (auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes) und der Brandschutzsachverständige nicht. Falls Sie Interesse haben, lasse ich Sie das Ergebnis wissen. Schöne Grüße. sue
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 14852: Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern
- … Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern …
- … Bayern. …
- … geäußert, dass wir so nicht bauen können, weil wir bzgl. des Brandschutzes den Gebäudeabstand von 5 m nicht einhalten. Der Bau wurde …
- … gestoppt. Das war nun bereits vor 6 Wochen. Der Architekt sagt, das kann nicht sein. Das Bauamt sagt, es müsste so gehen. Allerdings muss es den Brandschutz ja nicht prüfen. Der Brandschutzsachverständige sagt, er kann es …
- … so nicht unterschreiben. Welche Ausnahmen gibt es, um trotz des geringeren Gebäudeabstandes wie geplant zu bauen? Unser Haus ist ein Haus der …
- … das Gebäude dann aber nicht nutzen kann, weil im Nachhinein der Brandschutz nicht stimmt. Was ist denn dann eine Baugenehmigung überhaupt noch Wert …
- … Ihr Architekt ist dafür verantwortlich dass er eingehlten wird. …
- … Der Architekt hat die Verantwortung für die Planung und jetzt auch für die …
- … Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern …
- … nicht. Seitens des Bauamtes gibt es keine Einwände. Allerdings kann der Brandschutzsachverständige den Nachweis für den Brandschutz so nicht unterschreiben. Es sind …
- … rein die technischen Voraussetzungen (5 m Gebäudeabstand), die nicht eingehalten werden. Der Architekt hat bei der Planung wohl übersehen, dass die Einhaltung der …
- … Abstandsflächen nicht ausreicht, sondern, dass der Gebäudeabstand bzgl. des Brandschutzes auch eingehalten werden muss. Leider haben wir schon abgerissen, sodass wir nicht mal mehr den Bestandsschutz haben. Der Architekt hat sich bisher an der Lösung des Problems nicht sehr …
- … Beaufsichtigen Sie die weitere Arbeit des Architekten, der kennt seinen Job nicht. …
- … Brandschutz-Gebäudeabstand-Ausnahmen-Bayern …
- … die Ferienwohnungen nicht betreten. Damit ist das BVAbk. hinfällig. Ja, der Architekt versteht sein Handwerk wohl wirklich nicht. Wir waren leider so dumm, …
- … der Meinung ist, man könne so bauen (auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes) und der Brandschutzsachverständige nicht. Falls Sie Interesse haben, lasse …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abstandsflächen / Brandschutzflächen für ein kleines Haus zusätzlich auf eigenem Grundstück
- … Abstandsflächen / Brandschutzflächen für ein kleines Haus zusätzlich auf eigenem Grundstück …
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- … Abstand haben, also 6 m oder gilt auch hier nur die Brandschutzfläche von 5 m. Da das kleine Haus abzüglich der Wände …
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- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Grundstücksteilung; Brandwände und Abstandsflächen?
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- … erhöht sich sobald Architekten als Bauträger auftreten ... und wenn's um reine Bauträger's geht dann sprengt es oft den Rahmen der Foren ... setzt doch mal die rosarote Brille ab (speziell genau die die hier am meisten nach Neuerungen plärren) ... natürlich gibt's auch schlechte Architekt aber ganz ehrlich ich kenne fast keinen obwohl ich seit …
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- … Meinung zu, dass ein Architekt Geld spart. Aber ich habe bis jetzt noch kein Archihaus für 130.000,- frei geplant gesehen. …
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- … eine Kleinigkeit --- BESONDERS wenn die Mängel großer sind. Mein Bauträger/Architekt ist der Meinung : wenn es (noch) keine sichtbare Schäden gibt, …
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- … Dieses Problem wurde bemängelt. Unser Bauträger war nur mit uns verärgert und meint kein richtiges Problem . Na ja, Garage mit Wassereintritt ist besser als Keller mit Wassereintritt ... was es hier allerdings auch gab. Nach mehrere Beschwerde ist der Bauträger/Architekt eines Tages selber vorbei gekommen, hat die Rinne vor der …
- … Ein fähiger Bauüberwacher als Architekt oder Bau-Ing, den ich pro Anfahrt bezahle und der auch Verantwortung …
- … Voraus versucht, vorsichtig zu sein. Habe auch während Bau SV geholt. (Architekt!) Leider nicht für gesamte Bauzeit, nur ein paar mal. Und …
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- … - Architekten wollen sich nur verwirklichen …
- … - Architekten treiben nur die …
- … - auch mit Architekten ist man vor Murks nicht geschützt …
- … - Architekten können keinen Festpreis anbieten …
- … - Architekten kosten nur …
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- … und weil man obige Vorurteilen gegenüber den Architekten an jedem Eck bald lesen kann geht man zum …
- … Rechnung und führt die Massen der geleisteten Arbeiten auf ... der Architekt überprüft die Massen und teilt dem Bauherrn/Unternehmer sein Ergebnis mit …
- … a.) bis der Unternehmer die geprüfte Rechnung Rechnung vom Architekten zurück hat hat er meist das nächste Geschoss fertig ... …
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wodtke Primärofen als zentrale Heizanlage?
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- … Wissens Speicher für weniger als 15 Tonnen festen Brennsoff hier (im Bayern) genehmigungsfrei. (Kann jemand das bestätigen?) Auf jedem Fall hoffe ich, …
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- … Ein wesentlicher Kostenfaktor wird ein Brandschutzkonzept sein das alle Geschosse inkl. Keller erfasst. …
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