Wir stehen gerade vor der Planung unserer Häuser bei der grundsätzlichen Frage, ob möglich oder nicht. Hier sind uns die Abstandsflächen nicht klar. Das Grundstück liegt in Bayern, Ingolstadt. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Das rechte große Haus (2 Ebenen plus Dach) auf der Skizze hat einen Erker (graues Dach um die Ecke), der Wohnfläche ist (das Dach ist also nicht nur ein Vordach), ist aber halt entsprechend niedriger als das Haus. Das kleine rote Haus (eine Ebene plus Dach) soll für meine Mutter sein. Nun wissen wir nicht, inwieweit wir gegenseitig sozusagen auf die Abstandsflächen verzichten können, es ist nur ein Grundstück, also nicht geteilt. Dort wo der Pfeil mit den 6 m ist, muss da jedes Haus mindestens 3 m Abstand haben, also 6 m oder gilt auch hier "nur" die Brandschutzfläche von 5 m. Da das kleine Haus abzüglich der Wände dann einiges weniger Wohnfläche ergibt, als meine Mutter eigentlich wollte, stehen wir vor dem Rätsel, was es für eine Alternative gäbe. Vielleicht mag uns jemand helfen? Eventuell gibt es ja Möglichkeiten von der Brandschutzfläche abzuweichen oder ähnliches. Die 3 m links und vorne beim roten Haus sind die Grenzabstände. Auf der linken Seite ist es die Grenze zur öffentlichen Straße, aber unter 3 m geht wohl auch dort nicht. Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG