ich bin kurz davor die Bauvoranfrage bei meiner Gemeinde einzureichen. Bundesland ist Bayern!
Folgende Situation:
1962 wurde meinem Großvater ein Lagerkeller für Obstbau mit Wohnhaus im Außenbereich genehmigt und errichtet.
1972 wurde ebenfalls meinem Großvater der Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Wohnhaus genehmigt und errichtet.
Der Altbau wurde auf meine Mutter überschrieben.
Der Anbau wurde auch vor längerer Zeit auf mich überschrieben und ich bin dort seit Geburt auch gemeldet.
Beide Gebäude besitzen die gleiche Hausnummer und befinden sich auf einer Flurnummer.
Nun mein Anliegen:
Ich möchte gerne den Anbau aufstocken - dadurch entsteht neuer Wohnraum mit ca. 100 m² - um mit meiner Lebensgefährten dort einzuziehen. Der Grundriss bleibt mit einer kleinen Ausnahme (2 m²) erhalten. Meine Großmutter soll in dieser erweiterten Wohnung mit integriert werden.
Und meine Fragen:
1. Kann ich ich mich erneut auf den § 35 (5) Erweiterung eines Wohngebäudes berufen? Oder erfüllt der Bau 1972 immer noch den Bestand der zweiten Wohnung.
2. Wäre evtl. die Deklaration Dachbodenausbau möglich? Allerdings heben wir den Kniestock um ca. 1,50 m!
Für eine unverbindliche Auskunft wäre ich dankbar. Auch gerne mit einem Tipp, an wen ich mich da vom LRA oder Gemeinde mal melden könnte. Oder geben die dort keine unverbindliche Auskunft?
Vielen Dank schon mal im Voraus
J. Malz
- http://dejure.org/gesetze/BauGBAbk./35.html