Balkon vergrößern genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Balkon vergrößern genehmigungspflichtig?
Hallo,
ich möchte unseren Balkon (6x1,20 m, 1. Geschoss) aus Platzgründen auf insgesamt ca. 3 m Tiefe erweitern. So würden auch Tisch und Stühle Platz haben.
Benötige ich für Balkone größer 1,50 m Tiefe eine Genehmigung?
Vielen Dank!
ich möchte unseren Balkon (6x1,20 m, 1. Geschoss) aus Platzgründen auf insgesamt ca. 3 m Tiefe erweitern. So würden auch Tisch und Stühle Platz haben.
Benötige ich für Balkone größer 1,50 m Tiefe eine Genehmigung?
Vielen Dank!
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bauliche Änderungen an tragenden Teilen
und eine solche stellt der Balkonumbau dar, brauchen Sie einen statischen Nachweis. Was Sie fürs Bauamt noch brauchen, sagt Ihnen am besten ihr freundlicher Mitarbeiter des bauamtes. -
Verantwortung?
Danke für die schnelle Antwort!
Da ich Bauingenieurstudent bin, kann ich die Statik selber berechnen, ist soetwas zulässig oder muss ein anerkannter Fachmann die Berechnung durchführen?
Zusätzlich ist dann auch die 2 m Grundstücksgrenze überschritten, lang hier ein Absprechen mit den Nachbarn aus?
Vielen Dank
Christian -
Verantwortung?
Danke für die schnelle Antwort!
Da ich Bauingenieurstudent bin, kann ich die Statik selber berechnen, ist soetwas zulässig oder muss ein anerkannter Fachmann die Berechnung durchführen?
Zusätzlich ist dann auch die 2 m Grundstücksgrenze überschritten, lang hier ein Absprechen mit den Nachbarn aus?
Vielen Dank
Christian -
Erstellung von Genehmigungszeichnungen und Berechnungen
durch einen Bauvorlageberechtigten (wird in den meisten Bauordnungen so vorgeschrieben)! Die Sache mit der Grundstücksgrenze wäre dann Abstandsflächentechnisch auch noch mit dem Bauamt zu klären.