Balkon vergrößern genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Balkon vergrößern genehmigungspflichtig?

Hallo,
ich möchte unseren Balkon (6x1,20 m, 1. Geschoss) aus Platzgründen auf insgesamt ca. 3 m Tiefe erweitern. So würden auch Tisch und Stühle Platz haben.
Benötige ich für Balkone größer 1,50 m Tiefe eine Genehmigung?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Christian Barta
  1. bauliche Änderungen an tragenden Teilen

    und eine solche stellt der Balkonumbau dar, brauchen Sie einen statischen Nachweis. Was Sie fürs Bauamt noch brauchen, sagt Ihnen am besten ihr freundlicher Mitarbeiter des bauamtes.
  2. Verantwortung?

    Danke für die schnelle Antwort!
    Da ich Bauingenieurstudent bin, kann ich die Statik selber berechnen, ist soetwas zulässig oder muss ein anerkannter Fachmann die Berechnung durchführen?
    Zusätzlich ist dann auch die 2 m Grundstücksgrenze überschritten, lang hier ein Absprechen mit den Nachbarn aus?
    Vielen Dank
    Christian
  3. Verantwortung?

    Danke für die schnelle Antwort!
    Da ich Bauingenieurstudent bin, kann ich die Statik selber berechnen, ist soetwas zulässig oder muss ein anerkannter Fachmann die Berechnung durchführen?
    Zusätzlich ist dann auch die 2 m Grundstücksgrenze überschritten, lang hier ein Absprechen mit den Nachbarn aus?
    Vielen Dank
    Christian
  4. Erstellung von Genehmigungszeichnungen und Berechnungen

    durch einen Bauvorlageberechtigten (wird in den meisten Bauordnungen so vorgeschrieben)! Die Sache mit der Grundstücksgrenze wäre dann Abstandsflächentechnisch auch noch mit dem Bauamt zu klären.

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