Bebauungsplanänderung BW: Fristberechnung für Stellungnahmen – Zählen Feiertage mit?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungsplanänderung BW: Fristberechnung für Stellungnahmen – Zählen Feiertage mit?

Es handelt sich um eine Bebauungsplanänderung nach § 13 BauGBAbk..
Hier soll eine Frist von 3 Wochen zur Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden sowie TÖB's erfolgen.
Kann man diese Frist dann z.B. vom 07.05.07 bis 29.04.07 festlegen auch wenn in dieser Zeit viele Feiertage auf Wochentage fallen?
Oder müssen diese Tage noch zu der Frist hinzugerechnet werden?
Ich habe leider im BauGB keine Hinweise gefunden, auch nicht zu der sonst üblichen 1 Monats Frist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Graf
  • Name:
  • Graf Sandra
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Bei der Berechnung der Frist für Stellungnahmen im Rahmen einer Bebauungsplanänderung nach § 13 BauGBAbk. sind die landesrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifischen Regelungen des Landes Baden-Württemberg (BaWü) im Landesverwaltungsgesetz oder den entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum BauGB. Diese legen fest, ob und wie Feiertage in Fristberechnungen einbezogen werden. Im Zweifel ist die Auskunft der zuständigen Baubehörde einzuholen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem Gemeindegebiet festlegt. Er enthält detaillierte Festsetzungen über beispielsweise die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe und die Art der Nutzung.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, BauGB, Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Baugesetzbuch (BauGB)
    Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Städtebaurechts. Es regelt die Aufstellung von Bauleitplänen, die Zulässigkeit von Bauvorhaben und andere städtebauliche Fragen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Baurecht
    Frist
    Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss oder ein bestimmtes Ereignis eintritt. Die Einhaltung von Fristen ist im Verwaltungsverfahren von großer Bedeutung.
    Verwandte Begriffe: Verjährung, Ausschlussfrist, Termine
    Stellungnahme
    Eine Stellungnahme ist eine Äußerung einer Behörde, eines Trägers öffentlicher Belange oder eines Bürgers zu einem bestimmten Sachverhalt, beispielsweise zu einem Bebauungsplan. Sie dient dazu, die Meinungen und Bedenken der Beteiligten zu berücksichtigen.
    Verwandte Begriffe: Einspruch, Anhörung, Beteiligung
    Träger öffentlicher Belange (TÖB)
    Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Institutionen, deren Aufgabenbereich durch eine Planung berührt werden kann. Sie werden im Rahmen der Planung beteiligt und geben Stellungnahmen ab.
    Verwandte Begriffe: Behördenbeteiligung, Verwaltungsverfahren, öffentliche Interessen
    Verwaltungsverfahren
    Ein Verwaltungsverfahren ist ein förmliches Verfahren, das von einer Behörde durchgeführt wird, um eine bestimmte Entscheidung zu treffen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Es ist durch bestimmte Regeln und Verfahrensschritte gekennzeichnet.
    Verwandte Begriffe: Anhörung, Bescheid, Rechtsbehelf
    Bebauungsplanänderung
    Eine Bebauungsplanänderung ist die Anpassung eines bestehenden Bebauungsplans an veränderte Rahmenbedingungen oder Planungsziele. Sie kann erforderlich sein, um beispielsweise neue Bauvorhaben zu ermöglichen oder bestehende Nutzungen zu ändern.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Zählen Feiertage bei der Fristberechnung für Stellungnahmen zu einem Bebauungsplan mit?
      Die Berücksichtigung von Feiertagen bei der Fristberechnung hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab. Einige Landesgesetze sehen vor, dass Feiertage die Frist verlängern, während andere dies nicht tun. Es ist daher wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen.
    2. Wo finde ich die relevanten landesrechtlichen Bestimmungen zur Fristberechnung?
      Die relevanten Bestimmungen finden sich in der Regel im Landesverwaltungsgesetz oder in den Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch des jeweiligen Bundeslandes. Diese Gesetze regeln die allgemeinen Verfahrensfragen und Fristberechnungen im Verwaltungsverfahren.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einer Bebauungsplanänderung nach § 13 BauGB und einem regulären Bebauungsplanverfahren?
      Eine Bebauungsplanänderung nach § 13 BauGB ist ein vereinfachtes Verfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden kann. Es ist in der Regel schneller und weniger aufwendig als ein reguläres Bebauungsplanverfahren, da beispielsweise auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.
    4. Was bedeutet "TÖB" im Zusammenhang mit Bebauungsplänen?
      TÖB steht für "Träger öffentlicher Belange". Dies sind Behörden und Institutionen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Sie werden im Rahmen der Bebauungsplanung beteiligt und geben Stellungnahmen ab.
    5. Was passiert, wenn eine Stellungnahme nicht innerhalb der Frist eingereicht wird?
      Wird eine Stellungnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, kann die Behörde davon ausgehen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen. Die Stellungnahme kann dann bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
    6. Welche Rolle spielt die Öffentlichkeit bei einer Bebauungsplanänderung?
      Die Öffentlichkeit hat das Recht, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen werden von der Gemeinde geprüft und bei der weiteren Planung berücksichtigt.
    7. Kann die Frist für die Stellungnahme verlängert werden?
      In bestimmten Fällen kann die Frist für die Stellungnahme verlängert werden, insbesondere wenn die Unterlagen sehr umfangreich sind oder besondere Umstände vorliegen. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen Auslegung und einer Behördenbeteiligung?
      Die öffentliche Auslegung richtet sich an alle Bürger, die sich zum Bebauungsplan äußern möchten. Die Behördenbeteiligung richtet sich an die Träger öffentlicher Belange, die aufgrund ihrer Aufgabenbereiche von der Planung betroffen sind.

    🔗 Verwandte Themen

    • Fristverlängerung im Verwaltungsverfahren
      Unter welchen Umständen kann eine Frist im Verwaltungsverfahren verlängert werden?
    • Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplanung
      Welche Rechte und Möglichkeiten haben Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen?
    • Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
      Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfüllt sein?
    • Rechte der Träger öffentlicher Belange
      Welche Rechte und Pflichten haben TÖB im Rahmen der Bauleitplanung?
    • Auslegung von Bebauungsplänen
      Wie sind die Festsetzungen eines Bebauungsplans auszulegen und zu interpretieren?
  2. Fristsetzung Bebauungsplan: Feiertage verlängern Frist!

    Frist für die Stellungnahme der Öffentlichkeit /Behörden
    Feiertage und arbeitsfreie Wochentage/Wochenende werden üblicherweise bei eine Fristsetzung, insbesondere, wenn es sich um öffentliche Auslegungen und behördliche Stellungnahmen handelt, berücksichtigt. Daher verlängern sich diese Fristen um diese Tage.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Fristberechnung Bebauungsplan: Immer nach BGB!

    Fristenberechnung erfolgt immer ...
    Fristenberechnung erfolgt immer nach BGBAbk. ...
  4. Bebauungsplan: Angemessene Fristsetzung ohne 3-Wochen-Frist

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Das BauGBAbk. kennt keine 3-Wochen-Frist
    Hier soll nur eine angemessene Frist in Gang gesetzt werden. Natürlich kann ich die kalendermäßig genau bestimmen, z.B. vom 5.4. bis 27.4.2007, wenn ich der Entscheider bin und die Frist angemessen ist. Dann kann niemand kommen und sagen, wegen vieler Feiertage innerhalb des Zeitraums verlängert sich die Frist automatisch.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bebauungsplanänderung: Fristberechnung für Stellungnahmen

    💡 Kernaussagen: Bei der Fristsetzung für Stellungnahmen zu Bebauungsplanänderungen nach § 13 BauGBAbk. müssen Feiertage und Wochenenden berücksichtigt werden, da diese die Frist verlängern. Die Berechnung erfolgt nach BGBAbk.. Es existiert keine explizite 3-Wochen-Frist im BauGB, sondern es ist eine angemessene Frist zu setzen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Feiertage die Frist für Stellungnahmen verlängern, wie im Beitrag Fristsetzung Bebauungsplan: Feiertage verlängern Frist! erläutert wird. Dies ist besonders wichtig bei öffentlichen Auslegungen und behördlichen Stellungnahmen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Fristenberechnung erfolgt immer nach den Regelungen des BGB, was im Beitrag Fristberechnung Bebauungsplan: Immer nach BGB! hervorgehoben wird. Dies stellt eine einheitliche Grundlage für die Berechnung sicher.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie eine angemessene Frist unter Berücksichtigung von Feiertagen und Wochenenden. Der Beitrag Bebauungsplan: Angemessene Fristsetzung ohne 3-Wochen-Frist verdeutlicht, dass keine starre 3-Wochen-Frist existiert, sondern die Angemessenheit im Vordergrund steht. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Baurechtsexperten.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bebauungsplan, Bebauungsplanänderung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bestandschutz nach Brand: Was gilt für Wiederaufbau, Gewerbe & Wohnen?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Traufhöhe überschritten: Wer haftet bei Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren in BW?
  3. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Garagenwand-Begrünung entfernen? Rechtliche Lage, Höhe & Grenzabstand in NRW
  4. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrasse zur Straßenseite bauen (Niedersachsen): Abstand, Höhe & Genehmigung?
  5. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Grenzbebauung mit Balkon: Abstandsflächen in NRW – Was ist erlaubt?
  6. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Eigener Bebauungsplan: Was ist erlaubt? Anordnung, Regeln & Genehmigung?
  7. BAU-Forum - Rund um den Garten - Sichtschutz vor Zaun in NRW: Rechtliche Bestimmungen, Höhe & Grenzabstand?
  8. BAU-Forum - Rund um den Garten - Bebauungsplanänderung trotz zulässigem Sichtschutz in Bayern? Rechte, Bestandsschutz & Vorgehen
  9. BAU-Forum - Rund um den Garten - Grenzbepflanzung Höhe: Nachträgliche Baugenehmigung möglich? Rechte & Pflichten
  10. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar bei Bebauungsplanänderung & Veränderungssperre: Entwurfs- & Genehmigungsplanung Kosten?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bebauungsplan, Bebauungsplanänderung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bebauungsplan, Bebauungsplanänderung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bebauungsplan, Bebauungsplanänderung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Bebauungsplan, Bebauungsplanänderung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bebauungsplanänderung BW: Fristberechnung für Stellungnahmen – Zählen Feiertage mit?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bebauungsplan: Fristberechnung mit Feiertagen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bebauungsplan, Bebauungsplanänderung, Frist, Stellungnahme, Feiertage, BauGB §13, Baurecht, Behördenbeteiligung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼