wir beabsichtigen im Garten unserer Doppelhaushälfte ein Spielturm mit Rutsche zu errichten. Der beste Platz wäre aus unserer Sicht direkt an der Grenze zu unserem Nachbarn.
Abgesehen davon, dass ich mit unserem Nachbarn sowieso vorher darüber reden bzw. ihn fragen möchte ob das für Ihn OK ist würde mich trotzdem interessieren, ob ich bestimmte Grenzabstände einhalten muss oder das "Bauvorhaben" vorher zumindest anzeigen muss.
In der Bauordnung der Stadt Hamburg habe ich schon etwas gelesen, allerdings werde ich daraus nicht schlau.
Die Firsthöhe des Spielhauses beträgt ca. 3,5 m und die Grundfläche beträg 1,3 m x 1,3 m plus ein Dreieckiger Anbau als Piratenschiff (mehr Details unter
Im Voraus besten Dank für alle Literaturhinweise oder Tipps.
Gruß,
Robert