Gartenrutsche im Reihenhaus: Höhe, Abstand zum Nachbarn & Baugenehmigung?
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Gartenrutsche im Reihenhaus: Höhe, Abstand zum Nachbarn & Baugenehmigung?

Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung in Berlin mit "handtuchgoßen" Gärten. Ein Nachbar hat in seinen Garten eine ca. 3,50 m hohe Rutsche mit Klettergerüst in seinen Garten gebaut. Gibt es Beschränkungen bei der Höhe solcher Bauten? Müssen Abstände vom Nachbargrundstück bzw. Außenzaun beachtet werden?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Errichtung einer 3,50 m hohen Rutsche mit Klettergerüst in einem Reihenhausgarten kann baurechtliche Fragen aufwerfen. Ich empfehle, folgende Aspekte zu prüfen:

    • Baugenehmigung: Klären Sie, ob für die Rutsche eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies ist abhängig von der Höhe, der Größe und den örtlichen Bauvorschriften.
    • Abstandsflächen: Prüfen Sie, ob die Rutsche die erforderlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhält. Die Abstandsflächen sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
    • Nachbarrecht: Beachten Sie die nachbarrechtlichen Bestimmungen. Eine hohe Rutsche kann als unzumutbare Beeinträchtigung (z.B. durch Lärm) angesehen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, sich beim zuständigen Bauamt über die geltenden Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Baurecht in Anspruch zu nehmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauantrag, Bebauungsplan
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Nachbarrecht, Grenzabstand
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es soll ein friedliches Zusammenleben ermöglichen und Streitigkeiten vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Lärmbelästigung, Überhang
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist ein Gesetz, das die baulichen Anforderungen an Gebäude und Grundstücke regelt. Sie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Abstandsflächen, Bebauungsplan
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks festlegt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Flächennutzungsplan
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss.
    Verwandte Begriffe: Abstandsflächen, Nachbarrecht, Bauordnung
    Lärmbelästigung
    Lärmbelästigung ist eine unzumutbare Beeinträchtigung des Wohlbefindens durch Lärm. Sie kann durch verschiedene Quellen verursacht werden, z.B. durch Verkehr, Baustellen oder Nachbarn.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Lärmschutz, Immissionen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für eine Gartenrutsche eine Baugenehmigung?
      Das hängt von der Größe und Höhe der Rutsche sowie den jeweiligen Bauvorschriften des Bundeslandes und der Gemeinde ab. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt.
    2. Welche Abstände muss ich zum Nachbargrundstück einhalten?
      Die einzuhaltenden Abstände sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Sie können je nach Art des Bauwerks und der Grundstücksgrenze variieren.
    3. Was kann ich tun, wenn mein Nachbar eine zu hohe Rutsche baut?
      Wenn Sie sich durch die Rutsche beeinträchtigt fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Wenn dies nicht hilft, können Sie sich an das zuständige Bauamt oder einen Rechtsanwalt wenden.
    4. Gibt es Lärmschutzbestimmungen für Spielgeräte im Garten?
      Ja, es gibt Lärmschutzbestimmungen, die eingehalten werden müssen. Diese können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
    5. Was ist, wenn die Rutsche nicht sicher ist?
      Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Rutsche haben, sollten Sie dies dem Nachbarn mitteilen. Wenn die Gefahr besteht, dass Kinder sich verletzen könnten, informieren Sie das zuständige Jugendamt.
    6. Darf ich einfach so ein Klettergerüst aufstellen?
      Auch für Klettergerüste gelten die gleichen Regeln wie für Rutschen. Informieren Sie sich vor dem Aufstellen über die geltenden Bestimmungen.
    7. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
      Wenn Sie ohne Genehmigung bauen, kann das Bauamt den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen.
    8. Kann ich gegen eine Baugenehmigung vorgehen?
      Wenn Sie mit einer Baugenehmigung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat.

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  2. Gartenrutsche: Nachbarschaftlicher Spaßverderber?

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Spaßverderber
    mehr fällt mir dazu nicht ein.
  3. Nachbarrecht: Falscher Ansatz bei Gartenrutschen-Frage!

    völlig falscher Ansatz
    Völlig falsch angefangen die Frage, aber so was von völlig.
    Sie können doch nicht einfach, ohne eine gewisse Demut anzuzeigen ("ich will ja den Kindern nicht den Spaß verderben, ich mag ja Kinder, ich habe selber Kinder, ich kenne viele andere die Kinder haben") eine Frage stellen, die möglicherweise Kinder einschränkt ... tsts
    Den wahren Hintergrund Ihrer Frage (Kinderspielungetüm entfernen) hätten Sie verschleiern sollen hinter einem vorgeschobenen Grund.
    So konnte das ja nichts werden und mit der Antwort von HF sind Sie ja noch gut davongekommen. Bei dieser Technik der Direktfrage zu Ungunsten von Kindern wäre Ihnen sogar die Beschwerde über eine über Ihr Grundstück und an Ihrem Schlafzimmer vorbei gespannte Hängebrücke von Nachbar 1 zu Nachbar 2 abschlägig beschieden worden.
    Besser hätten Sie in etwa so formuliert:
    Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung mit den damit einhergehenden beengten Platzverhältnissen. Nun hat mein Nachbar zur Linken ein sage und schreibe 3,50 m hohes Holzgerüst aufgebaut welches fast die Traufhöhe des Hauses erreicht. Dieses dient als Turm für eine Rutsche und als Klettergerüst.
    Ich habe ja wirklich nichts gegen Kinder, nein, ich habe ja selbst 3 Kinder und alle meine Freunde und Bekannte haben auch welche und die sind viel zu Besuch daher stört mich das wirklich nicht.
    Nur habe ich aber den Verdacht der Nachbar benutzt das Gerüst nur zum Schein als Kinderspielgerüst, und will es viel mehr selbst erklimmen um somit in unser Gärtchen und unsere Fenster zu spähen, also DAS finde ich sehr störend.
    Gibt es da nicht irgendwelche Vorschriften über die maximale Höhe solcher Überwachungstürme und den Grenzabstand derselben?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  4. Reihenhausgarten: Ironie und der Heiligenschein-Effekt

    Ach wie nett ...
    Wer benötigt einen Heiligenschein?
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  5. Gartenrutsche: Glücklicher Nachbar vs. Handtuchgrundstück

    Ich schätze
    sowohl meine Kinder, als auch die Nachbarkinder, sind froh, einen sollchen Nachbarn nicht zu haben:

    OK  -  das Grundstück ist nicht Handtuch groß

  6. Diskussion: Beißreflex bei Fragen zur Gartenrutsche!

    huijuijui
    Hui sehen Sie, Sie haben den Beißreflex voll ausgelöst, das haben Sie nun davon, ich habe's ja kommen sehen ...
    Unter uns:
    Lösen Sie das Ganze schnell als "Scherz" auf, sonst bin ich auch noch dran.
    Das wollen Sie doch nicht, oder? Oder?
    Haaaaaaalo, oder?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  7. Gartenanlage: Neid auf die Kletterlandschaft des Nachbarn

    Foto von

    @Carden
    Da werde ich blass vor Neid, und meine Kinder erst einmal.
    Klasse Anlage
  8. Nachbarschaftsrecht: Pipi-Plastikrutsche vs. Springturm!

    Herr Ulr-372-Ree
    nur weil Ihre drei Kinder sie beim Anblick der eigenen 1,20 m Pipi-Plastikrutsche der Unfähigkeit bezichtigen, können Sie doch den Nachbarskinder nicht den Spaß verderben.
    Wenn Sie nicht jeden Wintertag in einem Hagel von geworfenen Schneebällen untergehen wollen, bauen sie auf Ihrer Briefmarke doch ein Schwimmbecken mit 5 m Springturm. Und wenn das nicht reicht: Es gibt wunderschone Kinder-Replikas von deutschen Sportwagen mit 12 PS, kosten so ca. 8 Mille, oder ist es das auch nicht Wert?
    In letzter Instanz geht dann nur für den kleinen Mann der " Supersouker" mit 8 m Reichweite. Viel Spaß.🙂
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  9. Klettergerüst: Eigenheimzulage durch Kinder-Replikas?

    ey
    @Herr Chr-503-Sto
    ich war's doch gar nicht!
    Ich habe ja geahnt das mein kleiner Formulierungskurs auf mich zurückfällt gerade als hätte ich was gegen Klettermonstergerüste im Nachbargarten (bei mir nebenan steht auch eins *g).
    Aber sagen Sie mal Herr Chr-503-Sto diese Kinder-Replikas kann man die auch hernehmen um die Eigenheimzulage zu erhalten oder zu erhöhen?😉
    Was Sie aber angedeutet haben und ich insgeheim als Verdacht hege: Kann das sein, dass das so eine Art "Hagebaumeisterschaft" der Väter ist? Wer baut die größte Kletterlandschaft?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  10. Statussymbole: Spielzeugporsche im Reihenhausgarten

    wenn es mal wieder
    für den eigenen Porsche nicht reicht, muss halt der Sohnemann im Spielzeugporsche die Nachbarschaft ausstechen. Versehen mit dem Mini-Lacoste-Hemd und der Rolex aus dem letzten Asienurlaub wird bestimmt ein Schuh draus. Und beleihen kann man den auch: beim freundlichen türkischen Würfelbudenbesitzer gleich um die Ecke.
    Oder war es die Ehefrau, die dann nochmal 5 Mille Schuss Wert is?
    Versuch macht klug.
    Gruß Christian🙂
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  11. Spielturm-Suche: Bau.net-Forum für Gartenplanung nutzen

    Foto von Oliver Kettig

    auch mal Suche benutzen

    Grüße

  12. ist das alles

    Traurig
  13. Nachbarschaft: Unangenehme Leute und Gartengestaltung

    Ach Herr Carden ...
    Ach Herr Carden, nehmen Sie sich's doch nicht so zu Herzen, man wird ja auch selbst gleich ganz traurig. : '- (
    Wir wissen ja gar nicht was da für Leute nebenan wohnen, vielleicht sind das ja auch ganz unangenehme Leute, denen die Interessen anderer grundsätzlich total egal sind. Die nach dem Motto leben "Platz da hier komm ich" und das auch ihren Kindern vermitteln, bzw. diesen gar nicht vermitteln, dass es auch noch andere Leute außer ihrer selbst gibt, die auch (berechtigte) Interessen haben .. stellen Sie sich einfach vor es wäre so, womöglich wird's dann leichter erträglich.

    Allgemein (also allgemein zum Thema nicht mehr speziell)
    ... ich warte übrigens die ganze Zeit auf was, ich bin mir sicher das kommt noch *G

    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  14. Gartenrecht: Bäume kappen wegen Nachbars Ausschnitt?

    Muss ich jetzt ...
    alle Bäume in unserem Garten auf 3 m Höhe kappen, damit unsere Kinder nicht mehr so hoch hinein klettern können  -  und darf ich mein Obst nur noch ohne Brille pflücken, damit ich beim Obst ernten Frau Nachbarin nicht in den Ausschnitt sehen kann?
    Und was mache ich, wenn ich mal auf unser Dach muss  -  Dachluke ca. 7 m über Grasnarbe?
    Und was machen wir mit den Schornsteinfeger?
    Probleme über Probleme
    >😉.
  15. Gartenblick: Beobachtungen und sachfremde Erwägungen

    woher
    Herr Dühlmeyer, ich lese Ihre Zeilen und lese noch mal und frage mich: Woher wissen Sie um den Umstand, dass man von Ihrem Baume aus der Frau Nachbarin in den Ausschnitt peilen kann? (mit oder ohne Brille)
    Haben Sie überhaupt Obstbäume im Garten oder turnen Sie in den Tannen rum, kann ohne Brille ja schon mal vorkommen😉
    Ansonsten sind das natürlich sachfremde Erwägungen, aber was red ich ... noch ma😉
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  16. Ups: Zu viel verraten über die Nachbarin?

    Uuuuuupsssss.
    : o.
    Hab ich da etwa zu viel verraten?
    Hallo Frau Nachbarin😉.
  17. Adoption: Kinder wollen Carden heißen – Warum?

    Adoption!
    Hallo,
    meine Kinder wollen, dass ich sie zur Adoption freigebe! Was ich aber nicht verstehe, wieso wollen die auf einmal Carden heißen?😉 ) )
    @RD wie alt ist denn die Nachbarin?
    Gruß aus Baden
  18. Pssssttt ...

    verrat ich nicht😉 ).
  19. Internetzugang: Frau liest im Forum mit – oder nicht?

    Sach mal Ralf
    ich habe gerade mit Deiner Frau gesprochen.
    Die erzählte irgend etwas von "Internetzugang" mal wieder kaputt.
    Soll die hier etwa nicht mitlesen😉
  20. Nachbarin: Sie darf im Forum mitlesen!

    Doch, doch ...
    die darf schon mitlesen😉.
    (Sie kennt die Nachbarin ja : p)
  21. Reihenhausgarten: Kletterlandschaft vs. Grundstücksgröße

    Foto von

    Glückwunsch
    Mann o Mann, was soll das?!
    Glückwunsch, Mark! Zu Deinen Kleinen und zu Deinem Grundstück und zu Deiner Kletterlandschaft. Aber hättest Du das Ding auch in einem 5 m breiten RH-Garten ("Handtuch" siehe Ausgangsfrage!) aufgestellt (würde verm. knapp reinpassen)? Eher nicht, oder? Wer so ein Riesenteil aufbauen will, der muss halt im Vorfeld ein ausreichend großes Grundstück erwerben. Ansonsten gibt's die Dinger auch eine Nummer kleiner/flacher  -  und es sollen sogar schon Kinder ohne Spielturm im eigenen Garten schadensfrei aufgewachsen sein.
    Bevor alle schreien: Wir haben ein Kind, im Oktober kommt Nr. 2. Aber wahrscheinlich bin ich ein Rabenvater, weil unser Klettergerüst nur 2 m hoch ist😉 Und die "Hagebaumeisterschaft" werde ich damit natürlich auch nicht gewinnen.
    Ralfs Baum-Beispiel passt doch ganz gut: Für Bäume gibt es vorgeschriebene Grenzabstände. Und ich finde gut, dass es die gibt, denn dann kann uns keiner einen 5 m Nadelbaum auf die Grenze setzen, der unseren Garten abschattet. Warum sollte das für Klettergerüste anders sein?! Dem Fragesteller pauschal Kinderfeindlichkeit zu unterstellen, finde ich etwas sehr schlicht.
    Grüße
  22. Interessen: Respekt und Verständnis im Reihenhausgarten

    auch Glückwunsch
    So nun hat's mal einer im Klartext gesagt, was ich auf leicht ironisch verklausulierte Art die ganze Zeit schon versucht habe.
    Oliver Kettig kann das denn er ist, Dank Foto, völlig unverdächtig was Vorbehalte gegenüber Kindern im Generellen angeht.
    Er hat ja sogar auch ein Kletter/Spielgerät im Garten stehen, aber er respektiert auch die Interessen anderer, da er es vermutlich auch gerne sieht wenn seine Interessen respektiert werden.
    Warum also hört dieses Verständnis abrupt auf wenn jemand eine Frage stellt die den Anfangsverdacht der gefühlten Kinderfeindlichkeit enthalten könnte?
    Was ist so schlimm daran, dass jemand kein 3,5 m hohes Teil auf seiner Grenze stehen haben möchte auf dem den ganzen Tag rumgetobt wird?
    Keiner (also geh ich von aus) hat was gegen en wirklich dolles Spielgerät wie Marc's wenn es so steht wie seins. Wenn die ganze Grenze damit zugepflastert ist (auch schon gesehen) sieht's eben anders aus.
    Aber
    Jemand greift Kinder an => ich habe welche => jemand greift meine Kinder an => Beißreflex
    Ansonsten wird doch auch über jedes Zentimeterchen diskutiert.
    Was mir wirklich noch gefehlt hat (das hatte ich angedeutet) ist einer gewesen der in etwa hätte verlauten lassen "In einem Land in dem man keine 5 m hohen Spielgerüste auf die Grenzen bauen darf braucht man sich nicht zu wundern wenn zu wenige Kinder geboren werden"
    So das war's im Klartext. Versucht doch einfach mal solche Fragen an Fakten zu erörtern und wenn man sich selbst angegriffen fühlt und keine Tipps geben mag wo die Abstände geregelt sind, weil man der Ansicht ist in solchen Fällen hat 5,7, 9,11 und 13 gerade zu sein, na dann möge man eben schweigen und nicht niedere Beweggründe unterstellen.
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  23. Neugier: Was passiert jetzt im Nachbarschaftsstreit?

    @Ulr-372-Ree
    ... auf was warten Sie jetzt noch? Jetzt ist aber meine Neugier geweckt!
    Hab nen Verdacht ...
    ... ich glaube nämlich Big Mama schwingt Ihre Keule schon  -  wetten?
    gehe schon mal in Deckung ...
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  24. Rücknahme: Oh, war zu spät für den Kommentar!

    Oh  -  war zu spät ...
    Oh  -  war zu spät nehme alles zurück!
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  25. Handtuchparzelle: Klettergerüst zur Kinderbeobachtung

    Ich Stelle fest,
    ich hätte das Ding nicht in eine Handtuchparzelle gebaut.
    Steht aber auch schon so oben  -  wenn derjenige es so lesen möchte.
    Mit dem Bau wollte ich weder Rekorde gewinnen, noch Neid erzeugen.
    Wer mich kennt, weiß dass ich keinen raus hängen lasse.
    So lange ich mich nicht gereizt fühle.
    Einzig meine Kinder wollte ich Zwecks Beobachtung im eigenem Garte halten.
    Was soll ich sagen, ist Fehlgeschlagen.
    Meine Kinder sind wo anders (wenn die dürfen), die Nachbarkinder hinten im Garten ;-(
    Aber nun stell Dir doch bitte mal die üblichen 3,5 m hohen Baumarks Butzen vor. Rutsche auf ca. 1,75 m Rest 4 Pfosten + kleines Dach.
    Welche ein Riesen Schatten soll das im Sommer ergeben?
    Im Winter, bei tief stehender Sonne OK.
  26. Ausschnitt: Nachbarin verweigert – OT-Beitrag!

    Moment mal Ralf ...
    Moment mal Ralf Du hast mir den Ausschnitt Deiner Nachbarin verweigert? . Ferkel! Ach ja, Bäume hat er, kann ich bestätigen, und nen Schwimmbad (ohne Nachbarin) ...🙂 Ach ja, völlig OT dieser Beitrag..🙂
  27. Diskussionsrichtung: Persönlicher Angriff vs. Spielgeräte

    Foto von

    @Mark
    Hallo Mark,
    ich weiß, dass es Dir nicht um's Prahlen ging, ich wollte Dich auch nicht persönlich angreifen, aber ich fand, dass die Diskussion ein wenig die falsche Richtung nimmt. Sei's drum, jetzt hat sie (die Diskussion) ja offenbar die Kurve gekriegt.
    Bzgl. der Baumarkt-Spielgeräte hast Du recht. Allerdings wissen wir nicht, wie die Rutsche nun wirklich aussieht. Vielleicht verrät's uns der Fragesteller ja noch.
    PS: Vom Phänomen, dass die Spielgeräte im eigenen Garten auf Kinder nur begrenzte Anziehungskraft haben, haben mir schon mehrere Freunde berichtet. Komischerweise spielen Kinder ab einem gewissen Alter ganz gerne ohne Kontrolle der Eltern😉
    Grüße
  28. Laufen lernen: Zu früh für Klettergerüste im Garten?

    Aber muss
    das denn schon gleich nach dem laufen lernen beginnen "heul"
  29. Gartengestaltung: Achterbahn statt Kletterhaus – Ablenkung?

    Foto von

    Mein Tipp
    ... das Kletterhaus durch eine Achterbahn ersetzen. Sollte zumindest für eine gewisse Zeit die Aufmerksamkeit der Kinder fesseln können.😉
  30. Nachbars Garten: Größere Achterbahn für mehr Kinder?

    Die hat mein Nachbar schon
    deshalb sind meine Kinder ja immer da.
    Ich denke ich baue einfach mal eine größere ...
    Ich denke ich fange gleich mal schnell mit der Planung an😉
  31. Achterbahn: Looping nicht vergessen (o.T.)

    Foto von

    Looping nicht vergessen🙂 ) o.T.
    Looping nicht vergessen🙂 ) o.T.
  32. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gartenrutsche im Reihenhaus: Höhe, Abstand & Baugenehmigung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit einer hohen Gartenrutsche in einem Reihenhausgarten, insbesondere hinsichtlich Höhe, Abstände zum Nachbarn und der Notwendigkeit einer Baugenehmigung. Es werden sowohl rechtliche Aspekte des Nachbarschaftsrechts als auch persönliche Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht. Einige Nutzer äußern Neid auf die Kletterlandschaft des Nachbarn, während andere Bedenken hinsichtlich der Grundstücksgröße und der Interessen anderer Anwohner äußern. Die Diskussion driftet zeitweise ins Persönliche ab, findet aber wieder zu einer sachlicheren Ebene zurück.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Nachbarrecht: Falscher Ansatz bei Gartenrutschen-Frage! wird kritisiert, dass die Frage nach der Zulässigkeit der Rutsche ohne vorherige "Demut" gestellt wurde, was auf mögliche Konflikte hindeutet.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Spielturm-Suche: Bau.net-Forum für Gartenplanung nutzen verweist auf die Suchfunktion des Forums, um ähnliche Themen und Informationen zu finden. Dies kann bei der Planung und Gestaltung des eigenen Gartens hilfreich sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich vor dem Bau einer Gartenrutsche über die geltenden Bestimmungen des Baurechts und Nachbarschaftsrechts zu informieren. Der Beitrag Reihenhausgarten: Kletterlandschaft vs. Grundstücksgröße betont die Wichtigkeit, die Grundstücksgröße bei der Wahl der Spielgeräte zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.

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