Ich habe das folgende Problem :
Ein Gebäude mit dem Baujahr 1912 wurde damals auf einer Seite genau auf die Grundstücksgrenze gesetzt. In diese Wand wurden auch 6 Fenster mit Blick in den Garten des Nachbarn eingesetzt.
(Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass das
Gebäude damals auf einem Grundstück erricht wurde, das vorher Teil
des Nachbargrundstücks gewesen war. Es ist also anzunehmen, dass der Nachbar die Einrichtung der Fenster an der Grenze mit Blick in seinen Garten genehmigt hat, da er ansonsten das Grundstück auf dem das Gebäude errichtet wurde damals nur schwer verkaufen konnte.)
Meine Frage nun :
Wo finde ich den Nachweis, das der Nachbar die Fenster "genehmigt"
hatte (Grundbuch, Baulast, Baugenehmigung, Kaufvertrag )?
Bei meinen Nachforschungen dazu komme ich dazu nicht weiter :
- Laut Grundbuchamt gibt es keine Grunddienstbarkeiten
und beim örtlichen Bauamt gibt es zwar einen ganzen dicken Ordner
mit Bauzeichnungen (Umbauten in über 90 Jahren ) über das Gebäude, aber ausgerechnet die "Ur"-Baugenehmigung aus dem Jahre 1912 ist
nicht aufzutreiben!
Und das obwohl die Baugenehmigung über den Stall bzw. Fahrradschuppen im Hof aus dem Jahr 1910 noch da ist!
Da kann man doch schon den Verdacht haben, dass da etwas im
Bauamt nicht stimmt.
Ins Baulastenverzeichnis habe ich momentan noch keinen Einblick
nehmen können. Aber ich befürchte schon das ich da auch nichts finden werde.
Daher nun meine Fragen :
1. Gab es ein Baulastenverzeichnis schon im Jahre 1912?
(Land Oldenburg )
2. Gibt es eine Möglichkeit an den Kaufvertrag aus dem Jahre 1912 mit dem Nachbarn zu kommen? Wird sowas beim Amtsgericht aufgehoben und wenn ja auch aus dem Jahre 1912?
3. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, nachzuweisen, dass die
Fenster damals baurechtlich genehmigt wurden und das der Nachbar
diesen zugestimmt hat, sodass nun das Bauamt nicht behaupten kann, es wäre handelt sich bei der Grenzwand um eine Brandwand,
die keine Fenster habe dürfe?
Danke! Bin für jeden Hinweis dankbar!
Carsten