Wanddurchbruch Eigentumswohnung: Bauantrag, Statik & Kosten in Hamburg?
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Wanddurchbruch Eigentumswohnung: Bauantrag, Statik & Kosten in Hamburg?

Hallo,
wir haben vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung gekauft, mit dem nachwuchs ist sie nun zu klein und die Nachbarwohnung steht gerade leer. Wir würden sie gern kaufen und müssten dazu einen ca. 1,50 m breiten Wanddurchbruch schaffen, um beide Wohnungen zu verbinden. unsere Wohnung ist im eg, in allen Wohnungen über uns befindet sich an dieser Stelle eine Tür, weshalb wir vermuten, dass die Wand nicht tragend ist.
müssen wir für diese bescheidene Maßnahme einen Bauantrag stellen (wir wohnen in Hamburg)?
wenn ja, was kostet das?
und was kostet der Statiker und alles drum und dran?
danke für schnelle Tipps! die Zinsen steigen jeden Tag und wir wollen natürlich nur kaufen, wenn der Durchbruch kein Problem darstellt!
eure schreibmama
  • Name:
  • schreibmama
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Prüfung vor Beginn der Arbeiten zwingend erforderlich.

    🔴 Kritisch: Bei Arbeiten an tragenden Wänden muss die Lastabtragung sichergestellt sein.

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Ein Wanddurchbruch zwischen zwei Eigentumswohnungen ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine sorgfältige Planung und Genehmigung.

    🔴 Gefahr: Ein ungenehmigter oder unsachgemäß ausgeführter Wanddurchbruch kann die Statik des Gebäudes gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Prüfung der Teilungserklärung: Klären Sie, ob die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft den geplanten Durchbruch erlaubt.
    • Bauantrag: In den meisten Fällen ist ein Bauantrag erforderlich. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt in Hamburg über die genauen Bestimmungen.
    • Statiker: Beauftragen Sie einen Statiker, um die Tragfähigkeit der Wand zu prüfen und die notwendigen Berechnungen für den Durchbruch zu erstellen.
    • Eigentümergemeinschaft: Holen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein, da der Durchbruch das Gemeinschaftseigentum betrifft.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Architekten oder Bauingenieur in Hamburg, der Erfahrung mit solchen Projekten hat, um Sie bei der Planung und Umsetzung zu unterstützen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Standsicherheit von Bauwerken befasst. Sie untersucht die Kräfte und Spannungen, die auf ein Bauwerk wirken, und stellt sicher, dass es diesen Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Lastabtragung, Baustatik
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer regelt. Sie legt fest, welche Bereiche zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.), Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
    Tragende Wand
    Eine tragende Wand ist eine Wand, die die Lasten des Gebäudes (z.B. Decken, Dach) aufnimmt und an das Fundament weiterleitet. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Statik des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Lastabtragung, Statik, Mauerwerk
    Eigentümergemeinschaft
    Die Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Eigentümern einer Wohnanlage. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum und trifft Entscheidungen über Angelegenheiten, die alle Eigentümer betreffen.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Gemeinschaftseigentum, Verwalter
    Sondereigentum
    Sondereigentum bezeichnet den Teil einer Immobilie, der im alleinigen Eigentum eines Eigentümers steht, beispielsweise eine Wohnung. Der Eigentümer kann mit seinem Sondereigentum grundsätzlich frei verfahren, muss aber die Rechte der anderen Eigentümer beachten.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile einer Immobilie, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen, beispielsweise das Treppenhaus, das Dach oder die Fassade. Es wird von der Eigentümergemeinschaft verwaltet.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Sondereigentum, Teilungserklärung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für einen Wanddurchbruch zwischen zwei Eigentumswohnungen einen Bauantrag?
      Ja, in den meisten Fällen ist ein Bauantrag erforderlich, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, die die Statik des Gebäudes beeinflussen kann. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt über die genauen Bestimmungen.
    2. Was ist eine Teilungserklärung und warum ist sie wichtig?
      Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen und legt fest, welche Bereiche zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören. Sie ist wichtig, um zu klären, ob der geplante Wanddurchbruch zulässig ist.
    3. Warum muss ein Statiker hinzugezogen werden?
      Ein Statiker berechnet die Tragfähigkeit der Wand und stellt sicher, dass der Durchbruch die Statik des Gebäudes nicht gefährdet. Er erstellt die notwendigen Berechnungen und Pläne für den Bauantrag.
    4. Was ist, wenn die Wand tragend ist?
      Wenn die Wand tragend ist, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um die Lastabtragung sicherzustellen. Dies kann beispielsweise durch den Einbau von Stahlträgern erfolgen. Die genauen Maßnahmen müssen vom Statiker berechnet werden.
    5. Muss ich die Eigentümergemeinschaft informieren?
      Ja, da der Wanddurchbruch das Gemeinschaftseigentum betrifft, müssen Sie die Eigentümergemeinschaft informieren und deren Zustimmung einholen.
    6. Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?
      Die genauen Unterlagen variieren je nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel benötigen Sie Baupläne, einen Lageplan, eine Baubeschreibung, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und die statischen Berechnungen.
    7. Was passiert, wenn ich den Wanddurchbruch ohne Genehmigung durchführe?
      Ein ungenehmigter Wanddurchbruch kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer Baustoppverfügung, einer Rückbauverpflichtung oder einer Geldbuße.
    8. Wie lange dauert es, bis ein Bauantrag genehmigt wird?
      Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags kann je nach Gemeinde und Komplexität des Vorhabens variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.

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    • Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft
      Welche Rechte und Pflichten hat die Eigentümergemeinschaft bei baulichen Veränderungen?
    • Schallschutz bei Wanddurchbrüchen
      Wie kann der Schallschutz bei einem Wanddurchbruch gewährleistet werden?
  2. Wanddurchbruch: Fachmann vor Ort – Statik & Genehmigung

    Foto von Lieselotte Tussing

    der beste Weg
    wäre  -  aus meiner Sicht: Besorgen Sie sich an Plänen, was Sie bekommen können. Holen Sie sich einen Fachmann (Architekt, Bauingenieur, Statiker) vor Ort  -  ggf. reicht dem auch erstmal ein Blick in die Baupläne  -  und gucken Sie, was er meint.

    Zum Genehmigungsteil kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen; das wird aber der o.g. Fachmann können.

    Denken Sie bitte auch daran, dass u.U. die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss. Am besten Verwalter kontaktieren.

    • Name:
  3. Brandschutz beachten! Wanddurchbruch & Stromversorgung

    auch die Feuerwehr
    könnte ein Wörtchen mitreden (baulicher Brandschutz). Aber das weiß ihr Architekt vor Ort auch.
    Und aufgepasst mit Strom: Wenn z.B. bei Reparaturarbeiten die Hauptsicherung von Wohnung 1 abgeschaltet ist, ist in Wohnung 2 immer noch Dampf drauf!
    • Name:
    • Herr Man-272-Pfa
  4. Wohnungen verbinden: Abgeschlossenheitserklärung ändern!

    Abgeschlossenheit
    Servus,
    wenn sie die beiden Wohnungen mit einer Türe verbinden, müssen Sie auch die Abgeschlossenheitserklärung ändern lassen.
    => Notar
    => Grundbucheintragung
  5. Abgeschlossenheitserklärung: Änderung wirklich nötig?

    warum
    muss man das tun, Herr liebler? mit der Abgeschlossenheitserklärung der Wohnung hat die Tür m.e. nichts zu tun. freundliche Grüße
  6. Eigenheimzulage bei Wanddurchbruch: Anspruch prüfen!

    noch eine Frage: neue Eigenheimzulage oder nicht?
    Hallo zusammen,
    danke schon mal für die vielen Infos, ich werde dann mal einen Statiker kontaktieren. vielleicht weiß hier noch jemand, ob wir noch einmal Eigenheimzulage für die neue Wohnung erhalten? wir haben jetzt drei versionen gehört: von nein bis doppelt bis doppelt, aber ohne Baukindergeld. was stimmt denn nun? problematisch scheint der "räumliche Zusammenhang" zu sein, aber wenn ich einen Anbau gefördert bekomme, muss man mir doch auch so ein vorhaben genehmigen!?!
    lg
    schreibmama
  7. Tragende Wand? Schallschutzwand als Problemfall

    Eine nichttragende Wohnungstrennwand ist selten.
    Die ist aus Schallschutzgründen bereits relativ dick (>24 cm) und müsste schon gar nicht ins System passen, damit sie tatsächlich nichtttragend ist. Sie bietet sich für tragende Zwecke geradezu an.
  8. Baurecht: Wanddurchbruch erfordert Nutzungsänderung!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Öffentliches Recht
    • @Ingo Nielson:

    Eine Wohnung ist nur abgeschlossen, wenn Sie nur vom "öffentlichen Raum" aus erschlossen ist (Gemeinsamer Flur, Treppenhaus usw) eine Verbindung von für sich abgeschlossenen Einheiten ist nicht zulässig. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung müsste geändert werden.

    • Genehmigungspflicht:

    Wenn durch die "Nutzungsänderung" (2 Wohnungen in eine Wohnung) andere Anforderungen entstehen (z.B. bezüglich Stellplatzpflicht, im Bereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGBAbk. usw) wäre diese genehmigungspflichtig.
    Ob in Hamburg die "Änderung tragender Bauteile" (Einbau Türe) genehmigungspflichtig ist, konnte ich nicht nachlesen (der betreffende Anhang der Hamburger LBOAbk. ist unter

  9. q.e.d.

    q.e.d.
  10. Tragende Wand: Brandschutz durch rechtliche Zusammenlegung?

    Baugenehmigung notwendig, rechtliche Vereinigung der Wohnungen auch?
    Hallo,
    war nun bei der Bauprüfabteilung in Hamburg und dort stellte sich leider heraus, dass es sich um eine tragende Wand handelt. zum Thema Brandschutz hieß es, die Wand könne entfernt werden, wenn die Wohnungen "rechtlich zusammengelegt" werden, da dann die Notwendigkeit dieser brandschutzwand entfalle. das dumme für uns ist, dass die Finanzierung der zweiten Wohnung für uns nur möglich ist, wenn die Wohnungen weiterhin auf 2 Grundbuchblättern laufen und nicht vereinigt werden (wegen bestehender Belastung der ersten Wohnung). gibt es hierzu ermessensspielräume im Gesetz? für den Brandschutz ist es doch unerheblich, wie die Wohnungen rechtlich behandelt werden ... wir würden uns ja auch notfalls verpflichten, wieder eine brandschutzwand einzubauen, wenn wir die Wohnungen wieder trennen wollten.
    danke für Infos!
    schreibmama
  11. Wanddurchbruch: Abweichung von LBO beantragen!

    Foto von

    Abweichungen
    Es gibt in der LBOAbk. die Möglichkeit eine Abweichung zu beantragen.
    Sie könnten sich verpflichten, die beiden Grundbuchblätter zu einem späteren Zeitpunkt (Hypothek abbezahlt; eine Umschuldung erforderlich usw.) vereinigen zu lassen.
    Sprechen Sie mit dem Bauamt ...
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wanddurchbruch Eigentumswohnung: Bauantrag, Statik & Kosten in Hamburg

    💡 Kernaussagen: Ein Wanddurchbruch in einer Eigentumswohnung erfordert in Hamburg die Prüfung der Statik und möglicherweise einen Bauantrag. Die Zusammenlegung von Wohnungen kann baurechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und die Abgeschlossenheitserklärung. Es ist ratsam, frühzeitig einen Fachmann (Architekt, Statiker) hinzuzuziehen und die Bauprüfabteilung in Hamburg zu kontaktieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Brandschutz beachten! Wanddurchbruch & Stromversorgung sollte man den Brandschutz und die Stromversorgung bei Reparaturarbeiten nicht außer Acht lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine nichttragende Wohnungstrennwand ist selten, da sie aus Schallschutzgründen oft relativ dick ist und sich für tragende Zwecke anbietet, wie im Beitrag Tragende Wand? Schallschutzwand als Problemfall erläutert wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage nach einer erneuten Eigenheimzulage bei Zusammenlegung der Wohnungen wird im Thread aufgeworfen (siehe Eigenheimzulage bei Wanddurchbruch: Anspruch prüfen!), eine abschließende Klärung erfolgt jedoch nicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit einer Änderung der Abgeschlossenheitserklärung beim Notar, wie in Wohnungen verbinden: Abgeschlossenheitserklärung ändern! beschrieben. Prüfen Sie, ob eine Abweichung von der LBO (Landesbauordnung) beantragt werden kann, um die Zusammenlegung der Grundbuchblätter zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen (Wanddurchbruch: Abweichung von LBO beantragen!).

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