Bauplanung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus: Was muss eine qualifizierte Planung beinhalten?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauplanung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus: Was muss eine qualifizierte Planung beinhalten?
Was soll/muss eine gute Planung enthalten, damit alles enthalten ist, damit die Bauunternehmen klare Vorgaben für die Angebotsunterbreitung haben. Dies ist ja wohl auch Voraussetzung dafür, das man Angebote vergleichen kann. Gibt es hier Links dazu oder kann mir jemand auf den rechten Weg helfen.
Danke für Antworten.
Gruß
Gerhard
-
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Als Laie ist es absolut richtig, die Bauplanung einem Architekten oder Planer zu überlassen. Ich empfehle, bei der Auswahl des Architekten auf dessen Erfahrung mit Einfamilienhäusern und gegebenenfalls Zweifamilienhäusern zu achten.
Eine gute Bauplanung sollte folgende Punkte umfassen:
- Vorentwurf: Erste Skizzen und Konzepte, um Ihre Vorstellungen zu visualisieren.
- Entwurfsplanung: Detaillierte Pläne mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten.
- Genehmigungsplanung: Erstellung der Bauantragsunterlagen gemäß den örtlichen Bauvorschriften.
- Ausführungsplanung: Detaillierte Pläne für die Handwerker, inklusive aller technischen Details.
- Leistungsverzeichnis: Beschreibung aller auszuführenden Arbeiten, um Angebote von Bauunternehmen einzuholen.
- Bauleitung: Überwachung der Bauausführung und Koordination der Handwerker.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Architekten, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen können.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauantrag
- Ein Bauantrag ist der formelle Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er muss alle relevanten Unterlagen enthalten, die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauanzeige - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise und Gestaltung.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie legt Honorarsätze für die verschiedenen Leistungsphasen der Planung fest.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen - Leistungsverzeichnis
- Ein Leistungsverzeichnis (LVAbk.) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauvorhaben erforderlich sind. Es dient als Grundlage für die Einholung von Angeboten von Bauunternehmen.
Verwandte Begriffe: Angebot, Einheitspreis, Massenermittlung - Bauleitung
- Die Bauleitung umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Handwerker und die Einhaltung der Bauvorschriften. Der Bauleiter ist verantwortlich für die Qualität der Bauarbeiten und die Einhaltung des Zeitplans und des Budgets.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Koordination, Qualitätskontrolle - Entwurfsplanung
- Die Entwurfsplanung ist eine der Leistungsphasen der Architektenplanung und umfasst die Erarbeitung eines detaillierten Bauentwurfs auf der Grundlage des Vorentwurfs. Sie beinhaltet die Erstellung von Grundrissen, Ansichten, Schnitten und Detailzeichnungen.
Verwandte Begriffe: Vorentwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung - Genehmigungsplanung
- Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase der Architektenplanung, in der die Unterlagen für den Bauantrag erstellt werden. Sie umfasst die Erstellung der Baupläne, Baubeschreibung und aller erforderlichen Nachweise.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvoranfrage, Baugenehmigung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Bauplaner?
Ein Architekt hat ein Architekturstudium abgeschlossen und ist in der Architektenkammer eingetragen. Ein Bauplaner kann eine andere Ausbildung haben, z.B. als Bauingenieur oder Bautechniker. Architekten sind oft stärker auf die gestalterischen Aspekte fokussiert, während Bauplaner eher die technischen Aspekte im Blick haben. - Welche Bauvorschriften muss ich bei der Planung beachten?
Die wichtigsten Bauvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGBAbk.) und in der Landesbauordnung (LBOAbk.) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Diese regeln unter anderem Abstandsflächen, Gebäudehöhe, Brandschutz und Wärmeschutz. Zusätzlich gibt es Bebauungspläne, die für bestimmte Gebiete detailliertere Festsetzungen treffen. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise und Gestaltung. - Wie finde ich einen geeigneten Architekten oder Bauplaner?
Sie können sich bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes nach Architekten in Ihrer Nähe erkundigen. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten sind ebenfalls hilfreich. Achten Sie bei der Auswahl auf die Erfahrung des Planers mit ähnlichen Projekten und holen Sie mehrere Angebote ein. - Was kostet eine Bauplanung?
Die Kosten für die Bauplanung richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese legt Honorarsätze für die verschiedenen Leistungsphasen der Planung fest. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Größe und Komplexität des Bauvorhabens ab. - Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauvorhaben erforderlich sind. Es dient als Grundlage für die Einholung von Angeboten von Bauunternehmen. Ein LV enthält genaue Beschreibungen der einzelnen Leistungen, Mengen und Einheitspreise. - Was bedeutet Bauleitung?
Die Bauleitung umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Handwerker und die Einhaltung der Bauvorschriften. Der Bauleiter ist verantwortlich für die Qualität der Bauarbeiten und die Einhaltung des Zeitplans und des Budgets. - Was ist ein Bauantrag?
Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, wie z.B. Baupläne, Baubeschreibung, Lageplan und Nachweise zum Brandschutz und Wärmeschutz.
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Bauplanung: Erste Schritte und tiefgründige Diskussionen
Vielleicht mal hier anfangen
und dann weiter durcharbeiten.
Ich denke aber im letzten Beitrag von Link 1 sind erst einmal einige grundsätzliche Hinweise.
Ansonsten gibt es im Forum schon einiges, das ist nur leider nicht alles in einem Thread gesammelt, da dies meist in tiefgründigen Diskussionen endet, wie Link 2 zeigt. -
Architektensuche: Wie finde ich den richtigen Architekten?
ihre frage
müsste doch eigentlich lauten: wie finde ich den richtigen Architekten? oder? : --) -
Einreichplanung: Klare Vorgaben für Bauunternehmen notwendig!
Situation ist ein Architekt macht mir ein Angebot ...
Situation ist, ein Architekt macht mir ein Angebot zur Erstellung einer Einreichplanung zu 1.000. €. Meine Frage an ihn war, was bekomme ich dafür? Antwort: Alles was zur Einreichung notwendig ist. Das ist mir aber nicht ausreichend, da ich eine klare Vorgabe auch für die Bauunternehmen haben möchte, um so die einzelnen Angebote vergleichen zu können. Wenn ich also weiß, was eine durchdachte Planung einschließen muss, weiß ich auch, ob der Architekt der Richtige ist. Also gehören dazu Detailzeichnungen, Bewehrungspläne, Abwasser usw.
Weiß nicht, wie ich es sonst erklären soll.
Gruß
Gerhard -
Werkplanung: Detailzeichnungen und Leistungsverzeichnisse (1:50)
ein paar Beispiele
Nehmen wir an, der Entwurf ist schon perfekt und die Bauantragsunterlagen erstellt. Zur Einholung von vergleichbaren Angeboten brauchen Sie jetzt eine Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) und Leistungsverzeichnisse mit genauen Beschreibungen und Mengen.
Werkpläne werden im Maßstab 1:50 erstellt. Sie enthalten alle Maße und Materialien. So sieht ein Werkplan aus:Zu einem Einfamilienhaus gehören auch ca. 20 Detailzeichnungen, Maßstab 1:20,1:10,1:5 bis 1:1. So sehen solche Details aus:
Bildlich ist damit der Bau beschrieben. Jetzt muss die Leistung verbal in ca. 500 Einzelpositionen formuliert werden, z.B. Beton für Fundamente, Schalung des Betons für Decken, Mauerwerk 24 cm, Stürze, Fenster, Fensterbänke, Fliesen, Fliesensockel, dauerlastische Verfugung, usw. Jede Einzelleistung muss detailliert beschrieben werden. Zu jeder Einzelposition muss die exakte Menge aus den Werk- und Detailplänen ermittelt werden. Die Positionen werden in ca. 20 Leistungsverzeichnissen gewerkeweise zusammengestellt. So sehen einzelne Positionstexte aus:
Erst jetzt können die Firmen ihre Preise sicher bilden und Sie erhalten vergleichbare Angebote mit den selben Leistungen und Mengen.
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Bauplanung: Statik, Entwässerung, Heizung – Architekt koordiniert
Ergänzung
Um tragende Bauteile richtig dimensioniert in die Werkpläne einzeichnen zu können, z.B. Deckenstärken, ist selbstverständlich eine Berechnung notwendig. Dazu ist die Leistung eines Statikers erforderlich, das macht nicht der Architekt. Genauso sieht es mit Planungen für Grundstücksentwässerung, Heizung, Sanitär und Elektro aus. Auch hierfür gibt es Fachleute. Der Architekt koordiniert und integriert diese Leistungen in die Werkplanung. Eingabepläne zur Baugenehmigung haben bei weitem nicht die Detailtiefe der Werkpläne. Sie sind im Maßstab 1:100, enthalten nur ein paar Hauptmaße und kaum Angaben zu Materialien. Sie reichen zum Einholen vergleichbarer Angebote nicht aus, vor allem auch weil die textliche Leistungsbeschreibung und die Mengenermittlung fehlt. Sie sind auch nicht zur Angebotseinholung gedacht. Ein Beispiel für einen Eingabeplan (wobei dort sogar die Fenster vermaßt sind, was nicht üblich ist):Ein anderes Beispiel (für eine Eingabeplanung zu wenig Maße):
Das Ganze muss man sich i.d.R. noch in Schwarzweiss vorstellen.
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Eingabeplanung: Honorar vs. Entwurfsleistung des Architekten
zu Ihrem Angebot für die Eingabeplanung
Die 1.000 € entsprechen ungefähr dem Honorar für die rein mechanische Tätigkeit Eingabeplanung, also das pure In-Form-Bringen eines bereits fertigen Entwurfs für die Anforderungen der Behörde. Viel Entwurfsleistung, also das Hirnschmalz des Architekten, kann da nicht enthalten sein, eigentlich gar keine. Aber gerade der Entwurf ist wichtig. Hier wird Lebensqualität geschaffen, hier wird genau auf die Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt, hier werden die Weichen für die späteren Kosten gestellt. -
Architektenleistungen: Kein Wettbewerb bei Planung & LVZ!
unzulässig
Das Vorgehen ist unzulässig, Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) unterliegen im Preis keinem Wettbewerb.
Der Bauherr verwechselt auch "einreichen" (wohl Bauantrag gemeint) mit fertig zum Bauen, also vergleichbare LVZ.
Zu diesen Leistungen gehört die Ausführungsplanung und das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.
Für den genannten Betrag ist noch nicht mal der Bauantrag zu schaffen. Hier ist der nächste Konflikt Bauherr/Architekt programmiert. -
Architekt: Richtige Planung zahlt sich bei Baukosten aus!
nehmen sie einen richtigen
Architekten, Gerhard. auch wenn es anfangs etwas mehr kostet, der Planungsaufwand wird sich später mehr als positiv in den Baukosten niederschlagen. wie bruno Stubenrauch schon schrieb: für 1000 € kann man einen fertigen plan abzeichnen und "einreichen". auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist da nichts. völlig unseriös, das honorarangebot! bedenken sie bitte, das es sich um eine Lebensinvestition handelt. wer hier schon bei der Planung spart, wird später mit höheren kosten bei der Ausführung bestraft. leider begreifen das viele Bauherren nicht. was zuerst nach Schnäppchen aussieht, entpuppt sich später als geldfresser. wenn sie wissen, was ihr Haus ungefähr kostet, können sie auf bruno Stubenrauchs webSeite ja mal mit dem Honorarrechner "spielen" (Link siehe unten) dann wissen sie, was die einzelnen Architektenleistungen kosten. wenn sie die HOAIAbk. noch nicht kennen sollten, finden sie diese ebenfalls auf dieser Seite. dort sind im § 15 auch die Leistungen gut aufgeführt, die ein guter Architekt für sie erbringt. und nehmen sie einen anderen Architekten. war es überhaupt ein "richtiger" Architekt? ich bezweifle das. ob er eingetragen ist, können sie bei der Architektenkammer ihres Bundeslandes erfahren. Adressen sieh Link 2. schöne Grüße und viel Erfolg! -
Bauplanung: Unterschied Einreichungs- vs. Ausführungsplanung
Stopp, das läuft in
Stopp, das läuft in die falsche Richtung.
Ich habe den Eindruck, Ihr glaubt, ich wollte mit geringsten Kosten das Ganze auf den Weg bringen. So ist es nicht.
Nur als Laie weiß man die Dinge nicht zu unterscheiden bzw. kennt die verschiedene Planungsschritte nicht, die es gibt.
Da kommt der Beitrag des Herrn Stubenrauch der Sache schon näher, das zwischen Einreichungsplanung und Ausführungsplanung
ein Unterschied ist und dazu eine entsprechende Detailplanung notwendig ist.
Ist ja auch einleuchtend, das zur Angebotsabgabe genaue Mengen- und Leistungsbeschreibungen notwendig sind.
Bisher war ich der Meinung, das geschieht alles in einem "Abwasch".
Herr Rossi, ich will ja einen [ Zitat Anfang ] ...Richtigen
... [ Zitat Ende ] nehmen, nur wer sagt mir, das ist ein RICHTIGER?
Ich habe vor 7 Jahres schon einmal gebaut und hatte einen richtigen!
Der hat aber nur richtig Geld gekostet und ansonsten nichts, gar nichts gebracht. Für eine Doppelhaushälfte 30.000,-- DM Honorar kassiert.
Alles was er erstellt hat war eine Zeichnung 1:100. Werkplanung, Leistungsverzeichnisse, Mengenbeschreibung oder gar Detailzeichnungen habe ich nie gesehen!
Während des Rohbaus lies er sich sogar 2x auf der Baustelle sehen, Frage alles klar? Auf wiedersehen.
Rausschmiss, da alles schief lief.
Jetzt habe ich von einem Bauunternehmen ein Angebot für ein schlüsselfertiges Haus zum Festpreis. Angebot erstellt nach Grundrisszeichnungen von mir, Massivhaus, Grundfläche ca. 120 m², 1 1/2 geschossig, unterkellert für rund 300'EUR.
Mir ist aber nicht wohl dabei, da ich davon ausgehen muss, dass das Unternehmen natürlich an allen Dingen/Materialien/Ausführungen soweit wie möglich spart, um soviel wie möglich zu verdienen.
Ich fürchte, da ist dann schon wieder Baumurks oder Billigausführung vorprogrammiert?
Natürlich soll und muss der Unternehmer verdienen, wollen wir ja auch, wenn wir arbeiten, völlig legitim.
Daher auch meine Überlegung, von einem Architekten eine qualifizierte Planung (dann wohl Werkplanung-Detailplanung mit Leistungsverzechnis und Mengenangaben) - machen zu lassen, damit alles vorgegeben ist, denn nur so sind die Angebote vergleichbar, denke ich.
Ich bin mir natürlich bewusst, das ein Haus eine Lebensinvestition ist und möchte nicht noch einmal ein Desaster erleben, wie gehabt.
Also bringt mir eine Einreichungsplanung praktisch nichts, die bekomme ich bei meinem Architekten dazu, wenn ich es richtig verstanden habe?
Grüße und schönes WEAbk.
Gerhard -
Baukosten: 300.000 € für 120 m² – Vergleichsangebote einholen!
Sie meinten doch DM, nicht?!
300.000 € für 120 m²? Ich lese wohl nicht richtig? Was bauen Sie denn? Wird das Haus atombombensicher? Oder erhält es einen Überzug aus Blattgold?
Lassen Sie sich um Gottes willen mehrere Vergleichsangebote auf möglichst derselben Ausführungsbasis machen!
Das erinnert mich ja an den Ausspruch eines Maklers noch im Jahre 1996, der damals (heute ist er Konkurs) auch ein bisschen gebauträgert hatte: "Wenn für mich nicht mindestens 100.000,- DM hängen bleiben, fange ich gar nicht erst an! " Alles klar? Übrigens: Selbst auf DM-Basis wäre das Haus nicht besonders günstig, gemessen am heutigen Markt. Da müsste dann wirklich alles stimmen.
Alles Gute
tst -
Baukosten: Schlüsselfertig berücksichtigt? (EUR)
nein, nein, EUR
schon richtig, aber auch berücksichtigt, schlüsselfertig?
Grüße
Gerhard -
Grundfläche vs. Geschossigkeit: Missverständnis aufgeklärt
Herr Stodenberg - Missverständnis
nicht für 120 m², sondern ich schrieb: Grundfläche ---120 m² - 1 1/2 geschossig und unterkellert. Dann sieht es anders aus, gelle.
Gruß
Gerhard -
Baukosten: 1225,- EUR pro m² – Ist das zu teuer?
Aua, nur mit einem Auge gelesen habe ich!
Hallo, Gerhard, klar, ich habe nicht richtig hingeguckt. war ja auch Freitagnachmittag. Aber angenommen, der Keller kostet 50.000,- EUR, und das Haus hat 204 m² Nutzfläche, dann ergeben sich 1225,- pro m². Das ist bei einem Haus dieser Größe trotzdem relativ teuer. Bezogen auf die Kosten, mit denen ich bei bester Ausführung normalerweise rechne. Das müsste auch massiv günstiger gehen. Aber vielleicht leben Sie in einer teuren Ecke?
Gruß
tst -
Nutzfläche: Korrektur der Angaben zur Wohnfläche
auch nicht richtig
@Herr Stodenberg, Grundfläche - muss heißen - Nutzfläche ---120 m² - 1 1/2 geschossig und unterkellert. Dann sieht es anders aus, gelle.
Grundfläche ist nicht richtig, sondern Nutzfläche je Etage, also 240 m² + Keller, dann dürfte es passen, oder?
Übrigens Ihre Seite funzt nicht.
Gerhard -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Eine umfassende Bauplanung für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus erfordert die Koordination verschiedener Fachplaner, einschließlich Architekten, Statiker und Fachingenieure für Heizung, Sanitär und Elektro. Die Werkplanung mit Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 ist entscheidend für vergleichbare Angebote von Bauunternehmen. Die Kosten für die Eingabeplanung sollten nicht die Entwurfsleistung des Architekten vernachlässigen, da hier die Grundlage für Lebensqualität und individuelle Bedürfnisse geschaffen wird. Eine detaillierte Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnisse sind unerlässlich, um spätere Kostenexplosionen zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass das Honorarangebot für die Eingabeplanung nicht zu niedrig ist, da dies oft zu Lasten der Entwurfsqualität geht, wie im Beitrag Eingabeplanung: Honorar vs. Entwurfsleistung des Architekten diskutiert wird.
✅ Empfehlung: Nehmen Sie einen erfahrenen Architekten, auch wenn dies anfangs etwas mehr kostet. Der Planungsaufwand wird sich später in den Baukosten positiv niederschlagen, wie im Beitrag Architekt: Richtige Planung zahlt sich bei Baukosten aus! betont wird.
📊 Zusatzinfo: Die Diskussion über die Baukosten von 300.000 € für 120 m² im Beitrag Baukosten: 300.000 € für 120 m² – Vergleichsangebote einholen! zeigt, wie wichtig es ist, mehrere Vergleichsangebote auf derselben Ausführungsbasis einzuholen, um realistische Preise zu erhalten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Unterschiede zwischen Einreichungs- und Ausführungsplanung, um den Umfang der Architektenleistungen genau zu verstehen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag Bauplanung: Unterschied Einreichungs- vs. Ausführungsplanung. Die korrekte Angabe der Nutzfläche ist entscheidend für die Kostenkalkulation, wie im Beitrag Nutzfläche: Korrektur der Angaben zur Wohnfläche erläutert wird.
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