folgende Situation:
Ein Grundstück soll bebaut werden, eine Eiche steht auf der Grenze zum Nachbarn. Für den Bau muss die Eiche etwas beschnitten werden (der Zuschnitt ist jedoch sowieso fällig, um die Bruchsicherheit zu erhalten). Wieviel muss der Nachbar bezahlen bzw. woran muss er sich beteiligen?
Nötig sind:
- Kronenschnitt
- Wurzelvorhang zum Schutz der Wurzeln beim Ausheben der Baugrube
- Baumschutzzaun, um die Wurzelbereiche vor Aushub und Baugerät zu schützen.
Da in Deutschland ja alles irgendwie geregelt ist, gibt es bestimmt Vorschriften oder "Musterprozesse", die dazu eindeutige Aussagen machen. Kann mir jemand weiterhelfen? Am besten wäre ein Link zu einer Gesetzestexte-Sammlung, Verbraucherzentrale o.ä.
Danke,
Jörg
