Schaden durch Abriss des Nachbarreihenhauses
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Schaden durch Abriss des Nachbarreihenhauses

Hallo alle zusammen, ich besitze ein denkmalgeschütztes Reihenhaus in Sachsen. Das angrenzende Reihenhaus wurde vor einiger Zeit abgerissen. Da ich mein Dach neu decken lassen möchte ist das jedoch nicht so ohne Weiteres möglich: Der Dachdecker teilte mir mit, dass die Wand, an der das abgerissene Haus angebaut war, nicht mehr die nötige Festigkeit habe und die Decken im Haus einstürzen könnten, wenn er das Dach "öffnet". Ich soll mich deshalb um ein Abstützen der freistehenden "Reihenhaus"-Wand bemühen. Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, ist für Schäden, die durch den Abriss eines Reihenhauses entstehen jedoch der entsprechende Grundstückseigentümer verantwortlich. Also meines Wissens nach hat er an den angrenzenden Grundstücken den Zustand herzustellen als ob das Haus noch stehen würde. Kann mir bitte jemand sagen, falls ich nicht irre, wo (in welcher VO, welcher Paragraph) das geregelt ist? Ich danke vielmals im Voraus!
  • Name:
  • Roxibine
  1. Auch wenn Sie die VO etc. kennen

    Foto von Josef Schrage

    (ich kenne Diese nicht) befürchte ich mal, werden Sie damit nicht viel erreichen. Die Sache ist (gemäß Ihrer Beschreibung) viel zu wichtig und kostspielig, als dass Sie diese ohne einen versierten Fachanwalt versuchen sollten zu lösen. Die Gefahr, durch evtl. falsche Handlungen, "auf die Nase zu fallen" ist groß.

    Alles Gute

  2. Reihenhaus

    Foto von wiki

    Nach der derzeitigen Bauordnung muss in D ein _Reihenhaus auch dann standsicher sein, wenn die Nachbarhäuser umgefallen sind. In Holland stehen sie nur gemeinsam.

    Wenn also ihr Haus jetzt einsturzgefährdert ist, könnte es daran liegen, dass es eben nicht standsicher genug gebaut war. Bei "Erich" galten möglicherweise andere Regelungen für Reihenhäuser.

    Das wird dann ein Fall für mehrere Anwälte. Denn welches Recht gilt denn heute für so ein Objekt?

  3. Danke für die Antworten

    Sehr geehrter Herr Schrade, die Sachlage ist etwas kompliziert, eine detaillierte Schilderung würde den Rahmen dieses Forums sicher sprengen. Meiner Einschätzung nach macht es keinen Sinn, einen Fachanwalt einzuschalten, die Kosten dafür kann ich besser dazu nutzen, die Wand für die Zeit der Dachneudeckung stützen zu lassen. Eigentümer des Nachbargrundstücks ist eine Immobilienfirma, die viele Grundstücke erwarb und darauf spekulierte, sie später bei möglicherweise gestiegenen Grundstückspreisen wieder zu veräußern. Aus verlässlicher Quelle weiß ich, dass dort keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind. (Oder man ist in der Lage das glaubhaft zu machen.) Falls doch möchte ich mir nervtötende Verfahren gegen möglicherweise ausgebuffte Anwälte solcher windigen Firma sparen, die Aussicht auf Erfolg schätze ich minimal ein, vielmehr werde ich die Kosten letzten Endes doch selbst zahlen müssen. Der Abriss des Hauses wurde wegen fehlender Zahlungskräftigkeit von anderer Stelle finanziert und dahin möchte ich mich auch mit der Bitte um Unterstützung wenden. Es ist lediglich ein Versuch. Um mein Anliegen darzulegen wäre es sinnvoll, die entsprechende VO zu benennen. Sehr geehrter wiki, leider ist das Haus wohl zu einer Zeit gebaut worden als die derzeitige Bauordnung noch keine Gültigkeit hatte, die Reihenhäuser in meiner Straße, auch meines sind im 18. Jhd. entstanden, nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges, der viele Städte verwüstete. Möglicherweise darf in Holland kein Reihenhaus abgerissen werden ohne es wieder zu ersetzen. Mir ist nur bekannt, dass es hierzulande üblich ist, keinen Schaden an angrenzenden Grundstücken entstehen zu lassen bzw. Maßnahmen zu treffen, die dadurch entstandene Nachteile beseitigen. Einsturzgefährdet ist das Haus laut Statiker im Normalzustand nicht, Probleme könnten nur entstehen, wenn der Dachstuhl keinen Halt mehr gibt, was während einer Dachneudeckung passieren könnte. Es ist auch möglich, die Dachneudeckung so vozunehmen, dass die Statik des Hauses nicht beeinflusst wird, nur handelt es sich dabei um eine langwierigere teurere Methode. Gegebenenfalls werde ich abwägen müssen, was günstiger ist. (Wand kurzzeitig abstützen oder andere Methode) Alles Weitere habe ich oben aufgeführt. Vielen Dank für Ihre Bemühungen, falls trotzdem jemand den Namen der VO zu meiner Problematik kennt bitte ich weiterhin um Hilfe. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.

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