Schallschutzübertragung verjährt?
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Schallschutzübertragung verjährt?

Hallo zusammen, wir haben 2005 eine Doppelhaushälfte gebaut, leider war von Anfang an ein Schallproblem vorhanden, den Rohbauer haben wir dies damals mündlich mitgeteilt, dieser meinet nur es läge nicht an seinem Gewerk, sondern an Klinkerer, der hätte nicht sauber die Häuser getrennt. Die Schallübertragung war jedoch schon vor den Klinkerarbeiten zu vernehmen. Unser Architekt meinte, wir sollen mal abwarten bis die Häuser mit Möbel voll sind, dann würde sich Vieles ändern. So war es leider nicht. Vor allem, wenn die damalige Nachbarin ihre Treppe gekehrt hat, oder wenn Besuch da war. Wir haben diese dann darauf angesprochen und die Tätigkeiten wurden etwas "vorsichtiger" ausgeführt, und die Schallübertragung wurde erträglicher, war jedoch nicht ganz weg. Nach ca. 1 Jahr zog die Dame aus und der Mann blieb alleine dort wohnen, von da an hörten wir nichts mehr, da sich der Mann nicht oft zu Hause aufhielt. Darum geriet auch das Schallproblem in Vergessenheit. Seit einigen Wochen nun, hat der Nachbar die obere Etage "untervermietet" seitdem ist es vorbei mit der Ruhe. Es ist deutlich jedes Betätigen von Schranktüren und Zimmertüren zu vernehmen, Telefongespräche und Fernsehton werden übertragen, Treppengeräusche sind vernehmbar, Rollladenmotoren sind zu hören. Der Architekt meinte damals, außerdem wäre es ein sogenannter "versteckter" Mangel, der nicht verjähren würde wir könnten später immer noch etwas unternehmen, wenn es schlimmer würde. Bei meinen Recherchen im Internet habe ich jedoch nichts hinsichtlich eines versteckten Mangels zur Schallübertragung gefunden, es ist immer nur von der gesetztl. Gewährleistung 2 bzw. 5 Jahre zu finden. Haben wir trotzdem eine Chance jetzt noch etwas zu unternehmen, für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Es ist sehr ärgerlich ein Haus bauen zu lassen und dann abends nicht schlafen zu können!
  • Name:
  • Martina
  1. Gewährleistung

    dürfte wohl abgelaufen sein.

    Ansprüche über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeit hinaus können nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln gestellt werden. D.h. der Bauunternehmer muss den Mangel gekannt haben, diesen aber verschwiegen haben. Das zu beweisen ist schwierig bis unmöglich.

    Ggf. könnte sich die Gewährleistungszeit durch sog. Hemmung verlängert haben, dazu wäre es aber nachzuweisen, dass der Mangel schriftlich gerügt wurde und Verhandlungen über die Mangelbeseitigung geführt wurde.

    Anwalt fragen.

    • Name:
    • M.P.
  2. nach 7 Jahren

    noch immer nichts Vernünftiges festgestellt? Da kann der Leidensdruck nicht so hoch sein. Bisher gibt es nur ein subjektives Empfinden, aber noch immer kein Schallschutzgutachten. Wer hat denn diese Überprüfung vertrödelt?

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